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Ich stimme MiaSanMia zu.
Ich bin froh dass das verfassungsmäßige Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit von Personen im Binnenmarkt der EU seit 2009 förmliches Grundrecht ist. Gemäß der 2009 in Kraft getretenen „Charta der Grundrechte der EU“. (Art.45). Bei theoretischen Grenzkontrollen in den Binnenländern kann doch niemand bei der Einreise erkennen ob jemand ein potentieller Mörder ist oder nicht!
Wichtiger ist doch (wie MiaSanMia schreibt) dass die Behörden innerhalb der EU (in diesem Fall die Schweiz und Deutschland) besser zusammen arbeiten.
zu Bahnsteigtüren:
Bahnsteigtüren wie in London oder Paris halte ich "nur" bei fahrerlosen Bahnen für sinnvoll. Absperrungen und automatische Türen sollen bei sehr vielen Fahrgästen auf den Bahnsteigen hauptsächlich davor schützen, dass unbeabsichtigt jemand auf die Gleise fällt.

