Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zustimmungsfähig war.
Wie kommst du denn dadrauf? Meinst du etwa, das wäre denen nicht aufgefallen?
Die Umbaumaßnahmen sind nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin von der Denkmalbehörde zustimmungspflichtig. Dies wird im Rahmen der Baugenehmigung geprüft, welche bekanntlich nach langem Hin und Her erteilt wurde.