^ Du kannst nach eigener Aussage keinen „baulichen Missstand“ erkennen, der gewollt herbeigeführt worden wäre durch den Bau des Hauses der Elektroindustrie.
Dass das Haus der Elektroindustrie (sprich: der TLG-Riegel) bereits zu DDR-Zeiten errichtet wurde als Teil der Hauptstadtplanung der DDR, schließt das Vorliegen eines städtebaulichen Missstands nach dem BauGB keineswegs aus. Das Städtebaurecht bewertet Zustände anhand heutiger funktionaler Anforderungen und nicht nach dem historischen Entstehungskontext.
Die Tatsache, dass ein städtebauliches Defizit – wie die fehlende Durchwegung – erst durch die städtebaulichen Veränderungen nach der Wende zu einem realen Problem wurde, stellt sogar den rechtlichen Regelfall bei der Feststellung eines Missstands dar. Es ist der Regelfall, dass ein städtebaulicher Missstand erst durch veränderte Rahmenbedingungen und neue Planungen in einer Stadt entsteht, weil das Besondere Städtebaurecht gem. §§ 136 ff. BauGB ein zukunftsorientiertes Gestaltungsrecht ist und kein rückwärtsgewandtes Gewohnheitsrecht.