^ Die Flughäfen müssen Entgelte erheben (§ 19b LuftVG), die von der Aufsichtbehehörde genehmigt werden müssen, die Airlines müssen konsultiert werden. Die Luftfahrtaufsicht führen die Länder im Auftrag des Bundes durch (Auftragsverwaltung), im Fall BER ist es die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Da die örtlichen Verhältnisse und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich erheblich voneinander unterscheiden, werden die Entgelte für jeden Flughafen gesondert kalkuliert, es gibt also keine deutschlandweiten, geschweige denn einheitliche Entgelte. Sollte sich der BER bzw. die GOLBB von den gesetzlichen Anforderungen nach § 19b LuftVG abwenden und Dumping-Entgelte festsetzen, käme das einer irregulären Beihilfe für den (noch) stark verschuldeten BER gleich, was sofort die EU-Kommision auf den Plan riefe (auf wessen Betreiben auch immer). Ich würde sagen, ein bißchen Spielraum gibt es, aber der Grat ist schmal.
Und überhaupt, es ist eine komplexe Materie, zu der es viel Rechtsprechung gibt, überwiegend von Airlines angestoßen.