Xalinai und Volker Thies:
Ähnliches haben andere Städte schon probiert, wurden verklagt und unterlagen leider letztinstanzlich vor dem BVerfG "Die Entlastung ausschließlich von Gemeindemitgliedern verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG" und zwar gerade dann, wenn die Einrichtung auf Überregionalität ausgerichtet ist und Auswärtige anspricht. (2 BvR 470/08)
Könnte also, wenn ich es richtig interpretiere, rechtlich schwer durchsetzbar sein.