Man sollte generell wenig Rücksicht auf Kleingärten nehmen. Das sind nur temporär vergebene Grundstücke zur Freizeitnutzung.
So einfach ist das nicht, wie Du glaubst.
Es gibt Kleingärten nach dem Kleingartengesetz, deren Verträge laufen grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und sind nur schwer zu kündigen - von den politischen Wirkungen gar nicht zu reden. Also nichts mit "temporär".
Und es gibt Grabeland, dort läuft der Vertrag grundsätzlich nur ein Jahr und muss jedes Jahr aktiv durch den Nutzer verlängert werden. Das wird üblicherweise dort gemacht, wo man bereits bei der Vergabe weiß, dass im bebauungsplan eine andere Nutzung vorgegeben ist, die Stadt aber die Grundstücksentwicklung nicht umsetzt - warum auch grade immer.
Aber selbst bei Grabeland schlägt die Umnutzung Wellen, wie wir bei der Osthafenbrücke gesehen haben, deren südliches Widerlager eineige Parzellen Grabeland verdrängte.