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Das kann mE so pauschal nicht stimmen bzw. es wäre jedenfalls nicht plausibel. Dann könnte man ja jeden Politiker/ jede Partei problemlos absägen, wenn man ihnen gezielt Geld überweist..
Ich sagte "wäre", was die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen impliziert, insbesondere die Unrechtsabsprache ("Forderung"). Diese wird von Krach bestritten, dürfte aber der Grund sein, warum die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt. Insoweit wäre die Rücküberweisung keine strafrechtliche Entlastung.
Was mir aktuell relativ sicher zu sein scheint ist die Tatsache, dass es ein Leak aus dem Vergabeverfahren gab, das im Ergebnis zur Erhöhung des zweitplazierten Angebots führte und dass Krach gegenüber Geschäftsführung und Aufsichtsrat wesentliche Informationen zurückgehalten hat (nämlich die Tatsache der Spende).
Vor diesem Hintergrund kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum die Aktionen der Staatsanwaltschaft hier als politischer Angriff oder politische Einflussnahme bewertet werden sollten.
