Wohnungsbau — Seiten 3–4
Von 2026 bis 2031 sollen 100.000 Wohnungen genehmigt werden. Aus diesen Genehmigungen sollen 100.000 neue Wohnungen entstehen. Einen eigenen verbindlichen Fertigstellungstermin nennt das Papier nicht.
Vorrang soll der Bau von Wohnungen im niedrigen und mittleren Preissegment haben. Welche Miethöhen damit gemeint sind, legt das Papier nicht fest.
Mindestens die Hälfte der neuen Wohnungen soll von landeseigenen Wohnungsunternehmen und anderen Anbietern gebaut werden, die dem Gemeinwohl dienen. Dafür soll ein öffentliches Wohnungsbauprogramm starten.
Zusätzliche Wohnungen sollen auch durch die Erweiterung vorhandener Gebäude, die stärkere Bebauung bisher wenig genutzter Grundstücke und den Umbau leerer Büros entstehen.
Eine eigene Stelle zur Unterstützung von Gebäudeumbauten soll geprüft werden. Der Abriss intakter Wohngebäude soll verhindert werden; ein konkretes neues Abrissverbot beschreibt das Papier nicht.
Neue Stadtviertel sollen verbindliche Zeitpläne bekommen. Bereits begonnene Bebauungspläne sollen zügig abgeschlossen werden. Über umstrittene Pläne soll schnell entschieden werden. Konkrete Fristen stehen nicht im Papier.
Auf Grundstücken des Landes soll genossenschaftlicher Wohnungsbau mit einem Anteil von bis zu 25 Prozent ermöglicht werden. Das Papier legt damit keinen Mindestanteil fest.
Bei Bauvorhaben, für die das Berliner Modell der „kooperativen Baulandentwicklung“ gilt, soll der Anteil der Wohnungen mit begrenzter Miethöhe auf 50 Prozent steigen. Diese Vorgabe wird nicht pauschal für jeden Neubau vereinbart.
Der Bau von Sozialwohnungen soll weiterhin mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Berlin soll ein geplantes Bundesprogramm mit staatlicher Garantie und vorgefertigten Bauteilen nach Möglichkeit für ungefähr 5.000 Wohnungen pro Jahr nutzen. Das ist keine feste Zusage, dass diese Zahl erreicht wird.
Bauvorhaben sollen durch digitale Verfahren, einheitliche Abläufe und die Nutzung rechtlicher Beschleunigungsmöglichkeiten schneller genehmigt werden. Dazu sollen auch Regeln gehören, nach denen ein Antrag unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf einer Frist als genehmigt gilt.
Die Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken beim Bauen soll verbessert werden. Die Personalausstattung der Bau- und Planungsbehörden soll im vereinbarten Haushaltsrahmen berücksichtigt werden. Eine feste Zahl zusätzlicher Stellen ist nicht vereinbart.
Bei großen, durch Spekulation entstandenen Bauruinen sollen rechtliche Möglichkeiten genutzt werden, um Baustillstand zu bestrafen und blockierte öffentliche Flächen freizubekommen. Auch Möglichkeiten zur Übertragung des Eigentums sollen genutzt werden. Ein konkretes Verfahren legt das Papier nicht fest.
Stadtplanung und umweltbezogene Bauvorgaben — Seiten 3, 6, 8–9 und 14
Bis 2030 soll erreicht werden, dass insgesamt keine zusätzliche Fläche dauerhaft durch Gebäude, Asphalt oder ähnliche Beläge verschlossen wird. Neu versiegelte Flächen müssten dafür durch entsiegelte Flächen ausgeglichen werden. Die Parteien nennen dies als Ziel und kündigen verbindliche Standards an.
Neue Wohnviertel sollen von Anfang an mit Schulen, Kitas, weiteren sozialen Einrichtungen, Grünflächen und guter Anbindung an Busse und Bahnen geplant werden. Diese Angebote sollen rechtzeitig bereitstehen.
In bestehenden Vierteln und großen Wohnsiedlungen sollen soziale Einrichtungen, Treffpunkte und Einkaufsmöglichkeiten verbessert werden. Die Stadtplanung soll stärker berücksichtigen, was Menschen brauchen, die Kinder betreuen oder Angehörige versorgen.
Straßen, Plätze und Parks sollen barrierefrei, sicher und für alle zugänglich gestaltet werden.
Berlin soll asphaltierte oder anderweitig verschlossene Flächen wieder öffnen, Bäume schützen und Regenwasser stärker vor Ort speichern und versickern lassen. Vorrang sollen besonders belastete Viertel haben.
Bei Bauarbeiten und Sanierungen sollen vorhandene Bäume vorrangig erhalten werden.
Die Ränder des Tempelhofer Feldes sollen nicht bebaut werden.
Für Gebäude und andere Bereiche sollen verbindliche Klimaziele festgelegt und regelmäßig überprüft werden. Werden die Ziele verfehlt, soll der Senat zusätzliche Maßnahmen beschließen. Neue konkrete Vorgaben für einzelne Bauherren nennt das Papier dazu nicht.
Berlin soll die kommunale Wärmeplanung umsetzen und weiterentwickeln. Die Wärmeversorgung soll auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Der Plan für den Ausstieg der Fernwärme aus fossilen Energien soll auf Klimawirkung und Bezahlbarkeit überprüft werden; auch Holz soll durch erneuerbare Alternativen ersetzt werden.
Weitere Bau- und Sanierungsvorhaben — Seiten 10–19 sowie Anlage 1
Für die Hochschulen soll eine eigene Baugesellschaft gegründet werden. Sie soll helfen, ausstehende Sanierungen abzuarbeiten.
Das Verfahren zur weiteren Nutzung des ICC soll fortgesetzt werden. Vorgesehen sind Räume für Kreativwirtschaft, Kultur, Messen und Kongresse.
Die Verhandlungen über die Zusammenführung der Zentral- und Landesbibliothek am Alexanderplatz sollen weitergehen. Eine endgültige Bauentscheidung enthält das Papier nicht.
Der Jahnsportpark soll so umgebaut werden, dass alle drei Bauabschnitte möglich sind und ein vollständig inklusives Sport- und Begegnungszentrum entstehen kann.
Für Polizei- und Feuerwehrwachen soll ein Plan für Modernisierung und Investitionen erstellt werden.
Gemeinsam mit der Charité soll eine neue Kinderklinik gebaut werden.
Die Baustellen landeseigener Unternehmen sollen berlinweit zentral abgestimmt werden. Digitale Modelle sollen dabei helfen; Anwohner sollen frühzeitig informiert werden. Die Bezirke sollen bei der Kontrolle privater Baustellen durch digitale Verfahren und bessere Abstimmung unterstützt werden.
Radwege und Fahrradabstellmöglichkeiten sollen ausgebaut werden. Busse und Straßenbahnen sollen mehr eigene Fahrspuren erhalten.
Berlin soll sich beim Bund dafür einsetzen, dass der 17. Bauabschnitt der A100 nicht gebaut wird. Eine Entscheidung des Bundes wird damit nicht zugesagt.
Die Bewerbung für eine Weltausstellung 2035 soll weiterverfolgt werden. Sie soll unter anderem Investitionen in Infrastruktur und Nahverkehr ermöglichen. Konkrete Bauprojekte werden dafür nicht festgelegt.
Schutzmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen sollen regelmäßig überprüft und bei Bedarf auch durch bauliche Maßnahmen verstärkt werden.
Finanzierung — Seiten 23–24
Neue Vorhaben mit zusätzlichen Kosten stehen unter einem engen Haushaltsvorbehalt. Zusätzlicher Geldbedarf soll grundsätzlich durch Umschichtungen gedeckt werden. Für Investitionen sollen unter anderem Landesunternehmen sowie verschiedene Kredit- und Finanzierungsmodelle genutzt oder geprüft werden. Das Papier weist den meisten einzelnen Bau- und Mietvorhaben noch keine feste Finanzierung zu.


