Wilhelm-Leuschner-Platz + Areal an der Nonnenmühlgasse

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    Die Stadtverwaltung hält trotz angespannter Haushaltslage an der Umgestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes fest. Stadtplanungsamtsleiter Heinrich Neu wies daraufhin, dass das dafür vorgesehenen Geld in den kommenden Haushalten bereits eingeplant wurde. Rund 17 Millionen Euro sind für die Freiflächen und die Anpassung angrenzender Wege und Plätze und weitere fünf Millionen Euro für das Freiheits- und Einheitsdenkmal vorgesehen. Es sollen darüber hinaus Fördermittel aus der Städtebauförderung beantragt werden. Der neugestaltete Wilhelm-Leuschner-Platz soll spätestens im Jahr 2029, zum 40. Jahrestag der Friedlichen Revolution, eingeweiht werden.

    https://www.mdr.de/nachrichten/sa…rplatz-100.html

    [...]

    Hier wäre auch mal interessant, worin die Logik eines Erhalts des jetzigen völlig versiegelten Platzes ohne eine irgendwie geartete Aufenthaltsqualität ist. Auch durch die notwendige Veränderung öffentlicher Stadträume im Zuges des Klimawandels, welche entweder in der Gegenwart sehr teuer und in der Zukunft noch viel teurer ist.


    Dekoratives Anführungszeichen

    [...] Auf 3,8 Hektar sind Bäume, Naturgärten, Sumpfmulden und Liegewiesen vorgesehen, nahe dem S-Bahn-Eingang Sport- und Spielbereiche. Insgesamt umfasst die Brachfläche sechs Hektar. Die Landschaftsarchitekt*innen vom Berliner Büro Atelier Loidl haben ihre Pläne verfeinert, so Brigitta Ziegenbein, Chefin des Stadtplanungsamts. Mehr Wasserspiele seien nun gesetzt: So werde der historische Brunnen am Bowlingtreff – eine Metallschale um eine Porphyrkugel – wieder sprudeln. „Hinzu kommen ein Trinkbrunnen der Wasserwerke und ein Schaubrunnen mit Sitzplätzen vor der Stadtbibliothek.“

    Auch wenn die Ambitionen für die Veränderung des Platzes wirklich gut sind, verstehe ich den Sinn einer künstlichen Sumpfmulde an diesem Standort und in einer der trockensten Gegenden in Deutschland so wirklich überhaupt nicht. Anstatt die Flora auf lange Trockenperioden und kurze Starkregen-Phasen auszurichten.

    Einmal editiert, zuletzt von hedges (28. August 2026 um 11:58)

  • Der Erhalt der alten Bäume, namentlich des größten unter ihnen, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Setzen sich nur die Grünen dafür ein?

    Sollte auch dieser Baum "vorsorglich" und ohne Genehmigung gefällt werden, wäre es wirklich ein Fanal. Zumal absehbar ist, dass das "Forum Recht" kleiner wird als ursprünglich geplant. Wie viel Charme es haben kann, ein Bauwerk um einen alten Baum herumzubauen, zeigt das "berlin modern" am Kulturforum. Dessen halber Hof mit geplanter Gastro unterm Blätterdach wird der ansehnlichste Teil des Milliardenmuseums. Die Architekt/innen im Leipziger Wettbewerb werden so etwas sicherlich schon aus eigenem Antrieb planen, wenn der Baum dann noch steht.

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    Nicht meine Position

    Position hin oder her, aber Rechtsstaatlichkeit sollten wir doch alle gut finden, oder? Zumal, wenn in einem "Forum Recht" genau darüber auf dem Leuschnerplatz aufgeklärt werden soll.

    Danke für den Link, der darüber informiert, dass die Stadt Leipzig auf dem Leuschnerplatz illegal Bäume abgeholzt hat. Business as usual oder gibt es jetzt mal Konsequenzen?

    "Der NABU Sachsen hatte gegen die Baumfällungen und Rodungen geklagt. In zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen (OVG) dieser Klage dann 2026 stattgegeben. Das Gericht urteilte, dass die Fällgenehmigung, die die Stadt Leipzig für Bäume am Wilhelm-Leuschner-Platz 2020 erteilt hatte, rechtswidrig war. [...] Außerdem entschied das OVG, dass die Stadt vollständig versäumt habe, die naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Kompensationsregelungen zu prüfen, obwohl dies erforderlich gewesen wäre." (zitiert aus der Leipziger Zeitung)

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    ist es amtlich festgestellt, dass illegal gefällt wurde?

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    Kein Freibrief, grundlos abzuholzen (wird auch nicht gemacht!)

    Ja, jetzt ist es amtlich. Ändert an deiner Position vermutlich nichts.

  • Die l-iz finde ich grenzwertig. Dafür, dass das Medium sich "Zeitung" nennt, werden dort einfach zuviele Artikel veröffentlicht, die eher Kommentare sind.


    Putzig sind die Werbeseiten, die mobil aufploppen, wie zum Beispiel: "Dieser Kaffeezusatz lässt Bauchfett über Nacht schmelzen. / Ein Löffel davon in den Kaffee: So kann Bauchfett den ganzen Tag schmelzen!"

    Oder: "Knie- und Hüftschmerzen verschwinden sofort, wenn Sie das sofort...ÄRZTE WERDEN MICH FÜR DAS GESTÄNDNIS ÜBER WAHRE URSACHE DER GELENKKRANKHEITEN UND DIE BEWIESENE BEHANDLUNG IN 7 STUNDEN HASSEN." (sic!)

    Oder: FRÜHER WAR ALLES BESSER. Ich bin von früher!

    Oder: "Schluss mit hängenden Brüsten? Frauen über 50 lieben diesen BH."

    Irgendwie passen die aber zu den l-iz-Beiträgen. Ein l-iz-Beitrag zum Wilhelm-Leuschner-Platz folgte unter "Mehr zum Thema" nach der Anzeige: "Schwache Erektion? Gewinnen sie in nur 3 Nächten zurück - sogar mit 65..." (sic!).

  • Die LZ ist kostenlos lesbar und entsprechend werbefinanziert. Mir fehlt in den Artikeln auch oft die zweite Meinung, aber immerhin wird überhaupt über Themen berichtet, von denen ich in der LVZ nichts lese. Zum Ärgernis betrügerischer Anzeigen hat Übermedien kürzlich ein Interview gebracht: Fake-Anzeigen: So machtlos sind Medien gegen den Internetbetrug

    Hast du inhaltlich zum Thema Leuschner auch noch was beizutragen?

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    Position hin oder her, aber Rechtsstaatlichkeit sollten wir doch alle gut finden, oder?

    Wie war das mit "Drei Juristen..." und der Anzahl der Meinungen?

    Ich habe die KI zu Personenschäden durch Bäume befragt und folgende Antworten erhalten:


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    Unterhaltung im KI-Modus:

    Frage: Naturschutzvereine setzen sich für den Erhalt alter Bäume in Leipzig, beispielsweise auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz, ein. Haften die Vereine oder besonders stark engagierte Mitgliederinnen, wenn andere Menschen bzw. Sachen durch herabstürzende Äste oder umstürzende Bäume verletzt oder getötet bzw. beschädigt werden?

    Antwort der KI:

    Nein, Naturschutzvereine oder deren engagierte Mitglieder haften grundsätzlich nicht, wenn geschützte oder erhaltene Bäume umstürzen und Schäden an Personen oder Sachen verursachen. Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht liegt in Deutschland immer beim Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht – im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig ist dies in der Regel die Kommune selbst.


    ⚖️ Die rechtliche Haftungsverteilung im Detail

    • Die Verkehrssicherungspflicht: Nach § 823 BGB ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, Gefahren von seinem Eigentum abzuwenden. Für Bäume im öffentlichen Raum (wie auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz) ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig zuständig. Es muss durch regelmäßige Baumkontrollen sicherstellen, dass die Bäume standsicher sind.
    • Keine Haftung für politisches Engagement: Das Einlegen von Widersprüchen, das Starten von Petitionen oder die Teilnahme an Demonstrationen für den Baumschutz (wie durch den Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.) begründet keine rechtliche Verantwortung für den biologischen Zustand des Baumes. Vereine und Aktivisten üben hier lediglich ihr demokratisches Grundrecht auf Meinungsäußerung und Natur- und Denkmalschutzbeteiligung aus.
    • Der behördliche Ermessensspielraum: Die Stadtverwaltung darf eine notwendige Fällung zur Gefahrenabwehr trotz Protesten jederzeit vollziehen. Folgt die Stadt den Argumenten der Naturschützer und lässt einen maroden Baum stehen, bleibt die Haftung im Schadensfall dennoch vollumfänglich bei der Stadt (bzw. deren Haftpflichtversicherung), da die finale Entscheidungskraft und Kontrollpflicht bei der Behörde liegt.


    Die KI verarbeitet ja das im Netz verfügbare Wissen und meinte:

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    Höhere Gewalt als Haftungsausschluss: Wichtig zu wissen: Bei extremen Stürmen (ab Windstärke 8 gilt ein Baumsturz im Recht oft als "höhere Gewalt". In solchen Fällen haftet selbst die Stadt nicht, da der Schaden auch bei gesunden Bäumen nicht abwendbar gewesen wäre. Betroffene müssen sich dann an ihre eigene Kaskoversicherung (Auto) oder Unfallversicherung wenden.

    Hier sind wir wieder bei den drei Juristen und mein Einwand lautete: Entschuldigung, das ist so nicht richtig. Jedenfalls nicht an Bahnstrecken etc. Der Baumeigentümer muss nachweisen, dass er die Bäume zweimal im Jahr – im belaubten und im unbelaubten Zustand – fachmännisch hat prüfen lassen und dies dokumentiert wurde. Darauf die KI:


    Wer hat nun recht? Die Vereine oder die Kommune? Die Position der Vereine ist wirklich komfortabel: Da sie nicht Eigentümer der alten, morschen und somit ökologisch wertvollen Bäume sind, haften sie im Schadensfall auch nicht.

  • Das ist derart grober Unfug, ich weiß gar nicht, warum ich darauf überhaupt antworte. Die Stadt hat die Bäume doch nicht wegen möglicherweise herabfallender Äste gefällt. So ein Quark. KI könnten wir übrigens alle selbst bedienen, falls benötigt.

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    Oh, dann habe ich das wohl falsch gedeutet?

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    Position hin oder her, aber Rechtsstaatlichkeit sollten wir doch alle gut finden, oder?

    Dann kennst Du die Schriftsätze der Juristen wohl doch nicht. Die sind aber gewöhnlich auch nicht leicht zu verstehen. Kannst du ausschließen, dass das Alter der Bäume im städtischen Entscheidungsprozess eine Rolle spielte? Aber wenn Du Dich da nicht auskennst, brauchen wir auch nicht darüber zu diskutieren.

  • Worum geht es in dem Urteil des Sächs. OVG?

    Am 26. März 2026 fand vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Berufungsverhandlung statt. Es ging um die Klage des NABU Sachsen gegen die Stadt Leipzig. Das Gericht urteilte, dass die Fällgenehmigung, die die Stadt Leipzig für Bäume am Wilhelm-Leuschner-Platz 2020 erteilt hatte, rechtswidrig war. Damit änderte das OVG ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig. Die Stadt Leipzig als Beklagte muss die Kosten beider Instanzen tragen. Außerdem entschied das OVG, dass die Stadt vollständig versäumt habe, die naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Kompensationsregelungen zu prüfen, obwohl dies erforderlich gewesen wäre. Das Gericht betonte, dass sich die Stadt bei der Fällgenehmigung nicht auf einen Bebauungsplan berufen konnte, der zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht beschlossen war. Zugleich erklärte das OVG, dass eine Fällgenehmigung eine artenschutzrechtliche Zulassung nicht ersetze. Vielmehr müssten Genehmigungsinhaber sich zusätzlich auch um eine arten- und biotoprechtliche Prüfung und entsprechende Sonderzulassungen bemühen. Bei Erteilung einer Fällgenehmigung soll die Stadtverwaltung darauf ausdrücklich hinweisen, erklärte das Gericht in der mündlichen Verhandlung.

    Den Entscheidungen des OVG liegt ein Hauptversäumnis der Stadtverwaltung zugrunde, eine Fehleinschätzung des gesamten Genehmigungsprozesses. Die Stadtverwaltung behandelte die Fläche nach dem Baugesetzbuch § 34 als „Innenbereich“; das Gericht sah in dem Areal jedoch nach dem Baugesetzbuch § 35 einen „Außenbereich“. Dies macht die Prüfung einer naturschutzrechtlichen Eingriffs-Kompensations-Bilanz nötig. Nach Ansicht des NABU müssen die Behörden diese Sichtweise des Gerichts auch bei anderen Bauprojekten in Leipzig berücksichtigen.

    Der Bescheid der Stadtverwaltung vom 19. November 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. April 2021 war nach Auffassung des OVG rechtswidrig, weil er gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Baumaßnahmen im Außenbereich verstieß. Außerdem betont das OVG, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Fällgenehmigung maßgeblich sein muss: „Änderungen der Sach- und Rechtslage, die nach dem Zeitpunkt der vollständigen Beseitigung der von der Genehmigung erfassten Gehölze eingetreten sind – etwa der Erlass des Bebauungsplanes – haben außer Betracht zu bleiben.“

    Ausführlich: https://www.nabu-leipzig.de/stellungnahmen/leuschnerplatz/ovg/

  • Stahlbauer

    Es gibt im deutschen Recht keine pauschale Pflicht zur 2x jährlichen Zustandsdokumentierung eines Baumes; diese Vorgabe war vielmehr Ergebnis der ständigen Rechtsprechung, und wurde keineswegs einheitlich eingefordert. Seit mehr als 15 Jahren besitzen die Gerichte jedoch eine andere, flexiblere Auffassung. Das Prüfintervall bestimmt sich im Wesentlichen durch den Zustand des Baums und den Grad der Nutzung im Umfeld. Während für Jungbäume Kontrollen nur noch alle 2 Jahre notwendig sind, gelten für Altbäume > 50 Jahre und vorgeschädigte Exemplare einjährige Prüfintervalle.

    Dabei ist die Sichtprüfung nicht zwingend von einem Fachmann auszuführen, sondern kann nach Ermessen eines umsichtigen Menschen erfolgen (insb. bei privaten Eigentümern) - bei einer erkennbaren, wesentlichen Schädigung muss gehandelt werden (insb. nach starken Stürmen, Schneelasten oder Bauarbeiten sind Sichtprüfungen ratsam), andernfalls haftet der Eigentümer. Gerichte erkennen hierbei explizit den Umstand an, dass es sich bei Bäumen um Lebewesen handelt und sich diese nicht vollumfänglich vorhersehbar entwickeln.

    Daher haftet der Eigentümer eines Baumes auch nicht automatisch bei Sturmschäden durch herabstürzende Äste, auch wenn diese abgestorben sind. Aus eigener Erfahrung: Bei einem vitalen Baum, der zuletzt 2021 von einem Fachmann überprüft und im Anschluss Totholz herausgenommen wurde, fallen 2025 bei einem Sturm (kein Orkan) zwei kleinere, nicht mehr vitale, Äste aus 15 m Höhe auf ein darunter parkendes Auto und hinterlassen Dellen auf dem Fahrzeugdach. Ginge es nach der KI, würde der Eigentümer des Baumes haften. Dem war aber nicht so. Für den Schaden am Fahrzeug kam die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters auf.

    Und daher ist ebenfalls folgende Aussage...

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    Ein Gericht erkennt „höhere Gewalt“ bei einem Baumsturz nur dann an, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    1. Der Sturm war außergewöhnlich heftig (oft wird hier die Grenze ab Windstärke 8 oder 10 gezogen, je nach Einzelfall).
    2. Der Baum war nachweislich vollkommen gesund, standsicher und die Schäden wären auch bei der akkuratesten, dokumentierten Vorsorge nicht vorhersehbar gewesen.

    ... nicht ganz richtig. Ein Sturm mit Stärke > 8 hat damit nicht zwingend zu tun. Entscheidend ist nur Punkt 2, d.h. dass der Eigentümer die Gefahr, die durch seinen Baum ausgeht, im Vorfeld erkennen und damit abwenden kann. Andernfalls haftet er nicht. Denn nicht immer sind statische Mängel eindeutig erkennbar. Ein Baum kann bspw. durch anhaltende Trockenheit in einem sehr kurzen Zeitfenster starkes Wurzelsterben erleiden, sodass die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Dann genügt ein normaler Sturm und der Baum kippt um.

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    Die Stadtverwaltung darf eine notwendige Fällung zur Gefahrenabwehr trotz Protesten jederzeit vollziehen. Folgt die Stadt den Argumenten der Naturschützer und lässt einen maroden Baum stehen...

    Lediglich wenn Gefahr in Verzug ist, d.h. der Baum akut und unmittelbar umsturzgefährdet ist. Andernfalls wird selbstverständlich auch für einen maroden Baum eine Fällgenehmigung benötigt. Dass Kommunen diese für ihren eigenen Bestand gerne voreilig ausstellen, ist keine Überraschung.

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    Das Gericht betonte, dass sich die Stadt bei der Fällgenehmigung nicht auf einen Bebauungsplan berufen konnte, der zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht beschlossen war.

    Das ist interessant, da aus eben diesem Grund vor wenigen Tagen in München die Genehmigung einer provisorischen Tram-Wendeschleife abgelehnt wurde (siehe). Es ist gut und richtig, dass Behörden und Gerichte den Baumschutz inzwischen stärker gewichten. Trockenheit, Wassermangel und Schädlinge werden den Bestand leider ohnehin drastisch reduzieren.

  • Ehrlich gesagt erschließt sich mir die Intention der Diskussion ab #1.067 nicht. Gab es denn tatsächlich konkrete Gefahren von Baumsturz? Oder sollen wir ernsthaft wegen maximalster Verkehrssicherungspflicht einfach generell auf Bäume vorbeugend verzichten bzw. diese einfach vorzeitig roden, weil Teile davon Menschen verletzen könnten? Das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein. Habe ich irgendetwas überlesen, warum der Thread in diese Richtung abbog?

    Wir müssen unser Denken ganz sicher ein wenig verändern und den Wert alten Baumbestandes wesentlich höher schätzen, aus bekannten Gründen. Natürlich kann nicht jeder (alte) Baum städtebauliche Maßnahmen verhindern (s. Ostseite des Platzes). Aber vielerorts wird vorschnell gerodet, und dann (lange Zeit) doch nicht gebaut. Das geht so nicht. Es kann auch nicht sein, dass gerodet wird und irgendwann ein Urteil feststellt, dass das illegal war. Das nützt den Bäumen (und dessen Nutznießern) auch nichts, Tatsachen sind geschaffen - nach dem Motto „Vergebung ist leichter zu erlangen als eine Erlaubnis“. Irgendwie scheint die Gewichtigkeit in Bezug auf den Nutzen, den wir von den Bäumen haben, immernoch nicht im Gesetz angekommen zu sein.

    Für den Leuschnerplatz würde ich mir wünschen, dass zumindest im "Ökotopia" vorbestehende Vegetation integriert wird, wenn diese ökologisch wertvoll ist.

    Alles in allem aber freue ich mich, dass die Stadt hier dem Wunsch der Bevölkerung folgt und einen wirklich großen Teil der Fläche entsiegelt, nicht neu bebaut und begrünt. Das hätte auch ganz anders laufen können. Eine solche echte Bürgerbeteiligung schaffen andere Städte so nicht:thumbup:. Die Leipziger nehmen ihre Parks ja tatsächlich auch gut an. Solche Maßnahmen der direkten Beteiligung wünschte ich mir übrigens auch bei so manch anderen Projekten (Stichwort Gebäudearchitektur) 8).

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    Hier wäre auch mal interessant, worin die Logik eines Erhalts des jetzigen völlig versiegelten Platzes ohne eine irgendwie geartete Aufenthaltsqualität ist. Auch durch die notwendige Veränderung öffentlicher Stadträume im Zuges des Klimawandels, welche entweder in der Gegenwart sehr teuer und in der Zukunft noch viel teurer ist.


    Auch wenn die Ambitionen für die Veränderung des Platzes wirklich gut sind, verstehe ich den Sinn einer künstlichen Sumpfmulde an diesem Standort und in einer der trockensten Gegenden in Deutschland so wirklich überhaupt nicht. Anstatt die Flora auf lange Trockenperioden und kurze Starkregen-Phasen auszurichten.

    Ich glaube, da führt die Bezeichnung ein wenig in die Irre. Hier geht es um Retention, nicht um dauerhafte, gleichbleibende Versumpfung. Also genau um das Auffangen von Starkregenwassermassen im Sinne der "Schwammstadt". Ich hatte mich daüber nämlich auch gewundert. Zumal es neben einem Sumpf sicher nicht allzu angenehm sein wird, seine Picknick-Decke auszubreiten:D.

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    Ehrlich gesagt erschließt sich mir die Intention der Diskussion ab #1.067 nicht. Gab es denn tatsächlich konkrete Gefahren von Baumsturz?

    Ja, ich glaube auch, dass wir hier hier einen Seitenpfad eingeschlagen haben. Allerdings spielen Alter und Zustand der beiden Bäume, dem Silberahorn und dem Bergahorn, im nördlichen Baufeld bei der Debatte um ihren möglichen Erhalt durchaus eine größere Rolle:

    Verwaltungsstandpunkt zum Antrag "Erhalt des stadtbildprägenden Silberahorns am Wilhelm-Leuschner-Platz durch Anpassung der Baukörper", - VIII-A-01891-VSP-01: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig…TOLFDNR=2205749

    Einmal editiert, zuletzt von LE Mon. hist. (30. August 2026 um 14:13)

  • Sumpfmulden ist ein leicht irreführender Begriff. Es geht um Bioswalen bzw. Bioswales, also Regenwasser-Versickerungsmulden. Es handelt sich dabei um landschaftlich gestaltete, flache Gräben mit sanft abfallenden Seiten, die speziell dafür entwickelt wurden, Regenwasser von versiegelten Oberflächen aufzufangen, zu verlangsamen, zu filtern und versickern zu lassen. Die Abgrenzung zu den eher unterirdischen bzw. unbepflanzten Rigolen ist dabei eher fließend.

    https://en.wikipedia.org/wiki/Bioswale

    https://nl.wikipedia.org/wiki/Wadi_(infiltratievoorziening)

    https://panorama.solutions/de/solution/bu…-umwelt-auf-die

  • Ziegel

    Ja, Rechtsstaatlichkeit muss ich gut finden. Das zweitinstanzliche Urteil zeigt, das bewerte ich als Laie so, dass eine juristische Meinungsbildung offenbar nicht immer so einfach ist. Sonst hätte die erste Instanz bereits klar entscheiden können.

    Dann war die Fällung selbst nicht illegal, es lag eine Fällgenehmigung vor. Dass diese rechtswidrig zustande kam, ist das Ergebnis des nunmehrigen Urteils.

    Danke LE Mon. hist. für die Begründungsübersicht. Ich wäre nie im Leben drauf gekommen, dass das Areal als §35 Außenbereich gilt. Das läuft auch dem Sinn dieser Paragrafen (in Verbindung mit §34 Innenbereich) zuwider, welche vor allem die Zersiedlung auf dem Land regulieren und baurechtlich fassen sollen. Aber ich bin halt kein Jurist. Im ersten Flächennutzungsplan 1992 wurde das Gelände noch als Kerngebiet gefärbt, dürfte nutzungsrechtlich in "beliebiger Dichte" bebaut werden.

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    Auch wenn die Ambitionen für die Veränderung des Platzes wirklich gut sind, verstehe ich den Sinn einer künstlichen Sumpfmulde an diesem Standort und in einer der trockensten Gegenden in Deutschland so wirklich überhaupt nicht. Anstatt die Flora auf lange Trockenperioden und kurze Starkregen-Phasen auszurichten.


    Vielleicht möchte der Stadtrat dort künftig seine Pause verbringen oder tagen...aus dem Sumpf in den Sumpf sozusagen. Ist aber nur eine Vermutung.

  • An der Grünwaldstraße wird dieser hässliche Plattenbau aus den 60er/70er Jahren für den Abriss vorbereitet:


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    Für die bevorstehenden Arbeiten wurde bereits ein Bauzaun aufgestellt und Teile der Fassade entfernt:


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    Endlich verschwindet diese dunkelgraue Bausünde in Container-Optik von Schulz und Schulz Architekten von dem ansonsten schön umbauten Addis-Abeba-Platz:


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    ©555Farang