Here we go...
Entdeckt Deutschland mit Google Street View! (blog.google)
Google Street View: Die neuen Aufnahmen von Deutschland sind da | heise online
Erstmal mit Aufnahmen aus 2022

Quelle: Screenshot aus Google Streetview: Link
Here we go...
Entdeckt Deutschland mit Google Street View! (blog.google)
Google Street View: Die neuen Aufnahmen von Deutschland sind da | heise online
Erstmal mit Aufnahmen aus 2022

Quelle: Screenshot aus Google Streetview: Link
Schön, dass Google hier aktualisiert. Allerdings muss man sich noch mindestens bis Oktober in Geduld üben, bis ganz Deutschland zur Verfügung steht. Selbst in Berlin ist das aktuell abgedeckte Straßennetz momentan noch sehr unvollständig.
Google berichtet ausführlich über den Ausbau. Leider werden Lücken auch gern mal mit älteren Bildern aus 2018 oder 2019 gefüllt, was ja auch schon wieder lange her ist. Immerhin ist der Anteil verpixelter Gebäude deutlich geringer als es früher war, nur sporadisch entdeckt man noch unkenntlich gemachte Fassaden. Hier sind die Eigentümer wohl entspannter geworden oder erkennen inzwischen die Vorteile.
Interessant finde ich zudem, dass nun auch Wege in einigen größeren Parks von Streetview erfasst werden, z. B. im Großen Tiergarten oder auf dem Tempelhofer Feld.
Stand heute - die hellblauen Straßen sind bereits abgedeckt, die anderen noch nicht:

^ ich habe auch gehört, dass die neue Bilder von dieses Jahr noch in Bearbeitung Sind. Seit Juni sind die Fahrzeuge unterwegs bis Oktober. Dann Kommen die ganz neuen Bilder im Einsatz. Wann genau steht noch nicht Fest mindestens ab Oktober vllt.
Hier wurde es auch berichtet .
Das neue Aufnahmen noch hinzukommen
⬇️⬇️
Aktualisierung der 3D Karte auf Google Earth
Auf Google Earth wurde die 3D Karte von großen Teilen der Berliner Innenstadt erneuert. Anhand des dargestellten Baufortschritts aktueller Bauvorhaben lässt sich ermitteln, dass die Aufnahmen im August 2023 erstellt worden sind.
Spannender ist, dass die 3D-Aufnahmen Berlins nun auch endlich in höherer Auflösung zu bestaunen sind. Während viele andere Städte schon länger in hoher Auflösung erkundet werden konnten, musste Berlin mit relativ verwaschenen Aufnahmen auskommen. Jetzt kann man näher an die Gebäude ranzoomen und architektonische Details sind besser zu erkennen.
Nachtrag vom 09.12.: Das 3D-Update ist seit gestern wieder entfernt worden. Hoffentlich dauert es nicht allzu lange, bis die Aufnahmen wieder online sind.
In Google Earth / Google-Maps-3D-Sattelitenbilder-Ansicht werden mir neue 3D-Bilder im Bereich Blankenfelde-Mahlow angezeigt.
Dort ist zum Beispiel die Dresdner Bahn Baustelle zu sehen, und auch das Überwerfungsbauwerk der Mahlower Kurve (Flughafen Kurve) ist zu sehen, dort sollen nächstes Jahr die Flughafen-Express-Züge fahren.
Auf https://luftbilder.berlin.codefor.de sind jetzt für ganz Berlin neue Luftbilder von 2025 (Q1, da Bäume noch nicht belaubt) verfügbar. Aktueller als zurzeit auf Google Earth oder Bing.
Das neue Gendarmenmarkt-Pflaster ist dort z. B. schon zu sehen.
Neues Jahr, neue Luftbilder:
Auf https://luftbilder.berlin.codefor.de sind jetzt für ganz Berlin neue Luftbilder von 2026 (Stand dürfte Q1 sein) verfügbar.
Eben zufällig entdeckt: In Google Earth (nicht Maps) sind von großen Teilen Berlins nun Aufnahmen vom 31.08.2026 zu sehen. Das dürften damit aktuell die neuesten Luftbilder von Berlin sein.
Hier ein interessanter Artikel im SPIEGEL (momentan noch frei verfügbar):
Es geht um ein Gerichtsurteil, nach dem Privatleute nicht hinnehmen müssen, dass ihr Grundstück auf Google Maps oder Google Earth ohne Zustimmung veröffentlicht wird. Vor allem dann, wenn es von der Straße nicht einsehbar ist.
^
Ich halte diese Entscheidung für ausgesprochen bedenklich. Natürlich ist die Privatsphäre ein schützenswertes Gut. Aber wenn inzwischen selbst gewöhnliche Luftaufnahmen von Grundstücken als unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gelten sollen, frage ich mich schon, wohin diese Entwicklung noch führen soll. Google Earth und Google Maps haben unsere Möglichkeiten, die Welt zu erkunden, grundlegend und ins Positive verändert. Gerade für Menschen, die sich für Architektur, Stadtentwicklung, Geografie oder Landschaften interessieren, sind diese Dienste von unschätzbarem Wert. Ganze Städte lassen sich in ihrer baulichen Entwicklung nachvollziehen, räumliche Zusammenhänge erkennen und Veränderungen dokumentieren. Das ist weit mehr als die bloße Befriedigung eines sog. "Abenteuergeistes", wie es das Gericht offenbar sieht.
Besonders befremdlich finde ich das Argument, Luftaufnahmen könnten zur Vorbereitung von Einbrüchen dienen. Nach dieser Logik müsste man irgendwann auch öffentlich zugängliche Stadtpläne, Immobilienanzeigen oder Fotografien von Gebäuden, letztendlich sogar die gesamte Panoramafreiheit infrage stellen. Mit nahezu jeder Information lässt sich theoretisch Missbrauch betreiben. Daraus kann aber nicht folgen, dass man sie vorsorglich der Allgemeinheit vorenthält. Mich würde in diesem Zusammenhang ohnehin interessieren, ob sich seit der Einführung von Google Maps und Google Earth tatsächlich eine Zunahme von Einbrüchen nachweisen lässt, die auf die Verfügbarkeit solcher Luftaufnahmen zurückzuführen ist. Ich bezweifle das ganz erheblich. Mir ist jedenfalls kein belastbarer Beleg für einen solchen Zusammenhang bekannt.
Besonders absurd wird die Angelegenheit, wenn man sich die Konsequenzen dieser Argumentation vor Augen führt. Schließlich betreiben auch die Bundesländer und die großen Städte eigene, öffentlich zugängliche Geodatenportale, deren amtliche Luftbilder teilweise erheblich höher aufgelöst sind als die Aufnahmen von Google Maps oder Google Earth. Dort lassen sich Grundstücke, Gebäude und Gartenanlagen mitunter bis ins kleinste Detail betrachten. Wenn bereits die Darstellung eines privaten Gartens aus der Luft einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen soll, müsste man konsequenterweise auch diese Angebote infrage stellen. Warum sollte eine Aufnahme bei Google die Privatsphäre verletzen, während dasselbe Grundstück auf einem staatlichen Geoportal weiterhin für jedermann sichtbar bleibt? Das Urteil verpflichtet diese Dienste zwar keineswegs automatisch zur Löschung, aber die dahinterstehende Argumentation wirft genau diese Frage auf. Und was geschieht erst, wenn Hunderttausende Grundstückseigentümer die Unkenntlichmachung ihrer Grundstücke verlangen? Dann verwandeln sich digitale Stadtansichten allmählich in einen Flickenteppich verpixelter Flächen. Gerade in dicht bebauten Städten wäre das grotesk.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, und ich hoffe sehr, dass die nächste Instanz hier zu einer vernünftigeren Abwägung kommt. Selbstverständlich müssen tatsächlich intime Einblicke in die Privatsphäre geschützt werden. Aber aus dem berechtigten Schutz der Privatsphäre darf kein allgemeiner Anspruch auf Unsichtbarkeit entstehen. Wer ein Grundstück besitzt, erwirbt damit schließlich nicht das Recht, die öffentliche Darstellung eines Stücks Erdoberfläche nach seinen persönlichen Vorstellungen zu kontrollieren. Wenn sich am Ende jeder aus der digitalen Weltkarte herauspixeln lassen kann, brauchen wir Google Earth und die staatlichen Geodienste irgendwann gar nicht mehr. Dann können wir die Welt gleich abschaffen, zumindest ihre öffentliche Abbildung. Was für eine absurde Vorstellung von Datenschutz.
Das erinnert verdächtig an die Situation, als Google in Deutschland die Erfassung von Street View eingestellt hat. Das macht sich bis heute bemerkbar, wenn man seine Urlaubsplanung im europäischen Ausland und wahlweise in Deutschland vornehmen möchte. Hierzulande existieren weiterhin große weiße Flecken. Der deutsche Datenschutz schießt zu häufig über das Ziel hinaus. Es bleibt die Hoffnung, dass das Urteil nicht rechtskräftig wird.
Die Entscheidung des Landgerichts beruht nicht auf datenschutzrechtlichen Erwägungen (dieser Aspekt wurde offengelassen). Vielmehr stützt sich die Kammer auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Grundstücksbesitzers. Das Urteil ist im Volltext hier nachzulesen.
Aus der Urteilsbegründung:
![]()
"Ebenfalls belastungssteigernd ist, dass die den Beklagtendiensten zu Grunde liegenden Datengewinnungen heimlich unter „Ausspähung“ (vgl. auch BGH, NJW 2025, 288, 290, Rn. 27) erfolgen. Sie werden weder vorher angekündigt, noch sind sie für die Betroffenen sichtbar. So haben die Prozessbevollmächtigten der Beklagten in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, dass die „Firma …“ die Grundstücke aus großer Höhe überfliegt. Hierdurch ist dem Einzelnen die Möglichkeit genommen, das eigene Grundstück vor einem solchen Überflug etwa auch in den Bereichen zu schützen (z.B. mit Planen), in denen er dies gewöhnlich nicht für erforderlich halten muss, weil sie von außen nicht sichtbar sind. Durch die Gewinnung von Bildaufnahmen durch nicht angekündigte Überflüge durchbricht die Beklagte jede Schutzbarriere, die ein Grundstück auf natürlichem Wege (z.B. Bepflanzung) oder durch Baumaßnahmen (z.B. Zäune) den öffentlichen Blicken entzieht."
Bedeutet das, dass man künftig auch nicht mehr von einem höheren Gebäude in den Garten des Nachbarn blicken darf, ohne diesem vorher ausreichend Zeit gegeben zu haben, sein Grundstück mit Planen abzudecken...? Mir fehlt im Urteil außerdem die kritische Auseinandersetzung mit weiterentwickelten Zivilisationen, die uns seit längerem mit hochauflösenden Teleskopen in unseren Häusern und Gärten ausspionieren und damit die Eroberung der Erde planen. Ich finde, da sollte das Landgericht mal einen Riegel vorschieben...
Ich bin der erste, der sich beschwert, wenn ein Idiot mit seiner Drohne unerlaubt über privaten Grundstücken herumschwirrt. Aber per Satellit und Flugzeug aufgenommene Bilder, die a) weitgehend unscharf und b) schnell veraltet sind, interessieren mich als Grundstücksbesitzer nicht im Geringsten.
Hier geht es, soweit ich das beim Überfliegen, äh Querlesen, feststellen konnte, nur um die 3D-Ansichten, dennoch halte ich das Urteil bzw. die Argumentation z.T. für fragwürdig.