Elbtower Baustopp - Diskussionsthread

  • Man muss bei älteren Gebäuden natürlich die bauzeitlich gültige BauO beachten. Das Chilehaus etwa ist nach der BauO vom 19.7.1918 errichtet worden, die eine straßenseitige Maximalhöhe in Abhängigkeit von der Straßenbreite bestimmte. Die absolute Höhengrenze waren stadtweit 32 Meter, bestimmte zurückgesetzte Bauteile durften unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinausragen; so kam das Chilehaus auf über 45 m Gebäudehöhe.

    Nach der BaupolizeiVO vom 8.6.1938 war die max. Traufhöhe 20 m, die max. Gebäudehöhe 30 m, aber bestimmte Gebäude, z.B. Theaterbauten, Warenhäuser, gr. Kontorhäuser, Fabrikgebäude usw. konnten im Einzelfall oder generell davon befreit und entsprechend höher gebaut werden.

    Spätestens mit Inkrafttreten des BBauG und der BauNVO 1961 ist das alte Baurecht und damit solche Höhenbeschränkungen vollständig außer Kraft getreten; ab dann kams auf die B-Pläne oder das Merkmal des sich-Einfügens (§ 34 BBauG, heute BauGB) an. Bei der Gestaltung der B-Pläne hat die Stadt Hamburg ein weites planerisches Ermessen, in Ausübung dessen eben hier die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt wird, da eine Traufhöhe oder dort eine max. Gebäudehöhe oder Kombinationen aus all dem; dasselbe gilt für die Dichte der Bebauung und die Ausnutzungsziffern; früher war das für die bestimmte Bauzonen generell einheitlich bestimmt, heute nicht mehr.

  • Ich höre übrigens von eigenen Hamburger Firmenchefs und Vorständen inzwischen recht positive Signale zum Elbtower.

    Man 'glaubt' neuerdings wieder an das Projekt Elbtower und manche Firmen überlegen grade ob sie als Partner in das Projekt einsteigen. Zum Beispiel indem sie fünf bis sechs Büroetagen zur Eigennutzung kaufen.

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Sorry, wenn alles so ist wie Du beschreibst, wäre das Projekt tot und wir würden den Rückbau sehen.

    Das ist der Unterschied zwischen einem Bauprojekt und einem Politikum. Diese Elbtower Schande ist eine Blamage für die gesamte Stadtpolitik und deren Gesicht. Einzuknicken wäre einer Kapitulation gleichgekommen. Und es ist nur logisch dass man das nicht zulassen will.

    Selbst wenn er fertig wird, 199m 245m 480m völlig egal. Der Gesichtsverlust für die Stadt ist enorm

    Dass du als einzige Option den Rückbau offen lässt ist mehr als lächerlich. Die Risiken, Setzungen und entstandene Schäden sind bekannt. Aber die meisten Experten hier wissen es ja besser als die zuständigen Experten vor Ort.

    Der Senat hat mehrmals betont (das ist vertraglich übrigens auch so geregelt) dass ein Weiterbau nach Überschreitung der festgesetzten Werte nur nach Aus/Nachbesserung stattfinden kann. und ich habe nie behauptet, dass das projekt auf ewig in der Schwebe bleibt. Ich wäre dir sehr dankbar wenn du die Gesamte Diskussion ließt, darauf bin ich schon eingangen. Und dann vielleicht auch was sinnvolles dazu beiträgst

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Ich habe übrigens prinzipiell nichts gegen Hochhäuser, sie werden aber Exoten bleiben, lösen die Wohnungsfrage nicht und haben auch viele Nachteile.

    selbstverständlich sind hochhäuser eine antwort darauf, wie man mit immer weniger freien grundstücken in einer großstadt umgehen könnte.

  • ^^ "Elbtower Schande"... Ein großes Wort. Ich persönlich freue mich jedes Mal, wenn ich am Elbtower vorbeikomme. Ich finde (Hochhaus)Baustellen grundsätzlich immer sehr spannend und schaue sie gerne an. Das Unfertige lädt dazu ein, seine Vorstellungskraft zu nutzen. Außerdem sehen wir hier am ruhenden Elbtower eigentlich nichts anderes als Beton. Und in einer Stadt, in dessen Zentrum seit Jahrzehnten ein wirklich gigantischer Betonbunker extrem exponiert rumsteht, kann ich die Aufregung darüber also nicht verstehen.

    "Der Gesichtsverlust für die Stadt ist enorm" Wieder ein paar seeeehr große Worte. Dabei sollte den Leuten nichts egaler sein als diese Baustelle am Ende der Hafencity. Mücken werden hierzulande leider viel zu gerne zu Elefanten gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von ulayin (2. Februar 2026 um 12:32)

  • Dekoratives Anführungszeichen

    selbstverständlich sind hochhäuser eine antwort darauf, wie man mit immer weniger freien grundstücken in einer großstadt umgehen könnte.

    Dass das nicht so selbstverständlich ist, hatte ich eigentlich ausgeführt. Hast du dazu auch etwas Inhaltliches zu sagen?

  • ulayin Das Ding steht seit Jahren in der Gegend rum. Ich weis ja nicht was du für eine Wahrnehmung hast, aber medial war der Gesichtsverlust enorm. Insofern kann man dieses verkorkste Bauprojekt absolut als Schande betrachten. Verträge gegen die Warnung von Experten verhandelt mit einem Investor, der von vornherein berüchtigt war.

    Ich hab allmählich verstanden, dass die meisten von euch hier Hochhausfanatiker sind. Insbesondere vor dem Hintergrund dass Deutschland keine großen Hochhauslamdschaften besitzt. Es ist träumerisch für viele. Natürlich klammert man sich dann an jeden Funken der das Potential hat. Verstanden. Es würde mich auch wundern, würden sich hier mehr realistische und kritische Stimmen in einem solchen Forum treiben. Aber es ändert leider wenig an der Sachlage

  • "medial war der Gesichtsverlust enorm"

    "Ich hab allmählich verstanden, dass die meisten von euch hier Hochhausfanatiker sind"

    Ähm ja und ich hab allmählich verstanden, dass du hier in deinen Beiträgen wie ein Bot gebetsmühlenartig die selben Punkte wiederholst, die Beiträge der anderen (mindestens meine) offenbar nicht liest und dir deine Meinungen möglicherweise anhand irgendwelcher (tendenziösen) Schlagzeilen bildest und den Betonbunker in St. Pauli aus mysteriösen Gründen tolerieren kannst, den Elbtower aber nicht. Ich habe die mediale Berichterstattung natürlich wahrgenommen, aber idR nicht angeklickt. Weil sie mir strunzendumm vorkam; nichtsnutziges Drama verhieß sie mir.

    Ich kann dir nur folgenden Rat mitgeben: Beruhige dich. It's not that deep. Ob der Elbtower nun fertig gebaut wird oder nicht - es hat für unser aller Leben keine Bedeutung. Wir können uns zwar wünschen dass man ihn fertigstellt oder abreißt, aber dieser Bau lenkt unsere Geschicke nicht. Trotz Bauruine haben die Hamburgerinnen und Hamburger Essen auf dem Tisch, die Heizung an, holen ihre Kinder von der Schule ab, fahren zur Arbeit und in den Urlaub.
    Bei dir klingt das aber alles so, als sei das ein riesiger Fehler der irgendwelche krassen gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen haben wird, der alles in Chaos und Verderben stürzen wird und die Menschen wohl noch aus der Stadt treibt ("absolute Schande", "enormer Gesichtsverlust").


    Wenn du Leute von etwas überzeugen willst, würden Belege und Beweise nicht schaden. Also vielleicht könntest du diese nachreichen. Zu Fragen wie:
    Welches Ausmaß der Setzungen beobachtet man an der Haltestelle Elbbrücken in Millimetern? Was sind die Alarm- und Grenzwerte in Millimetern? Warum fahren die Bahnen aber noch, trotz Überschreitung dieser Werte? Wer hat sie festgelegt? Anhand welcher Standards wurden sie definiert? Warum treten sie dort auf? Hat man beim Elbtower falsch gerechnet oder den Bahnhof zu starr errichtet? Was müsste geschehen, um den Zugverkehr zu unterbrechen? Ist das bereits absehbar? Was wäre eine Lösung? Wieso haben trotz Warnungen über einen berüchtigten Investor auch andere Städte Projekte von Signa baugenehmigt? Berlin, Frankfurt, München usw usf. Und: Ist das alles vielleicht in Wahrheit nicht eigentlich ziemlich egal, mindestens für uns, die darüber nur spekulieren können?


    Abschließend noch: Du meinst ja, in vielen hier im Forum Hochhausfanatiker zu erkennen. Aber was wäre denn daran so schlimm, am Dasein als Hochhausfanatiker? Und bist du also folglich ein Hochhaushasser? Abgesehen davon wäre der Elbtower ein stattlicher Wolkenkratzer geworden, während ein Haus schon ab zwei drei Dutzend Metern ein Hochhaus ist. Du merkst, wie diffus deine Charakterisierung ist. Ich würde nie ein 9-geschossiges Türmchen mit einer 245m-Planung vergleichen. Komplett unterschiedliche Gebäudetypen. Ich persönlich erfreue mich an guter Architektur: Sie kann eingeschossig sein, oder einhundert haben.

  • Das nenn ich einen stattlichen Roman.

    Dafür ist mir meine Zeit an der Stelle zu schade, mit jedem Einzelnen von euch verbissenen eine Diskussion zu führen, daher kurz:

    Du sagst es hat keine Bedeutung? Erklär das mal dem Steuerzahler und dem Stadtbild gegenüber

    Es geht auch nicht um mögen oder Nicht-Mögen, oder Vergleiche mit anderen. Der HAMBURGER Senat wurde gewarnt vor diesem Investor.

    Dass Bahnen fahren, ist kein Beweis fehlerfreier Planung, vielmehr Glück dass die Gefahrenschwelle nicht erreicht ist.

    Eure Gelassenheit in allen Ehren aber bei Projekten dieser Größenordnung ist „it’s not that deep“ einfach eine sehr bequeme Art, sich der berechtigten Kritik zu entziehen. An der Stelle bin ich es leid und out

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Du sagst es hat keine Bedeutung? Erklär das mal dem Steuerzahler und dem Stadtbild gegenüber


    Also den Steuerzahler lasse ich jetzt mal aus, dem Stadtbild aber tut der Elbtower gut. Ein sichtbares Zeiche von Entwicklung, wie es selbst in viel kleinerern Städten in Europa längst normal ist (z.B. Malmö).

    Und was die Größenordnung angeht, über ein solches Gebäude spricht man in anderen Teilen der Welt nicht mal, da geht es um ganz andere Größenordnungen.

  • Wenn ich über Georgswerder in die Stadt fahre und an den Elbbrücken auf den Turm zufahre, freue ich mich jedesmal. “Jetzt bist du in der Stadt…”

    Ich finde so eine Landmarke am Stadteingang herrlich. Ich verstehe, dass der Turm polarisiert… Aber das ist bei vielen in Deutschland einfach die grundkritische Haltung gegenüber jeder Veränderung. Innovation, Stolz und Zukunft sind für viele eher furchteinflößend, als erwünscht.

    Das hier selbst in einem Architekturforum ein international gesehen mickeriges Türmchen von 200/240m (und fernab der Innenstadt) einige an den Rand des Wutbürgertums bringt, zeigt, wie zurückgewandt man hier denkt. Anderswo lacht man über den konservativen Deutschen.

    da wird verzweifelt an jedem noch so kleinen Gegenargument geklammert und seitenlang gemotzt.

    Ich freue mich einfach, dass im Jahr 2026 auch in Hamburg, welches sich Weltstadt nennt, mal sichtbare Statements wie Elphi, Elbtower und vll sogar Olympia stattfinden.

  • Zum Stand der Dinge:

    Die Firmenstruktur, in der der Elbtower vollendet werden soll, scheint Gestalt anzunehmen:

    Am 25.11.2025 wurde in Hamburg die Elbtower Verwaltungs GmbH gegründet (AG Hamburg, HRB 196055). Sie hat einen Gesellschafter, die Becken Development GmbH (AG Hamburg, HRB 102209) und den einzigen Gesellschaftszweck, als persönlich haftende Gesellschafterin der zu diesem Zeitpunkt noch zu gründenden Elbtower Projekt GmbH & Co KG zu fungieren, welche am 26.1.2026 beim AG Hamburg zu HRA 133208 eingetragen wurde. Becken Development hat einen Eigentümer (Gesellschafter), nämlich Herrn D.F.W. Becken höchstselbst.

    Die Elbtower Projekt GmbH & Co KG wird Kommanditisten aufnehmen, die sich mit Kommanditanteilen an der KG beteiligen; Kommanditisten sind nicht geschäftsführungsbefugt und haften in Höhe ihrer Kommanditeinlage.

    Kommanditisten werden sein:

    - die Rossmann Hafencity GmbH (AG Hannover, HRB 230072, eingetragen am 25.12.2025); sie gehört der Rossmann Beteiligungs-GmbH (AG Hannover, HRB 120132), deren Gesellschafter Dirk Rossmann & Söhne sind.

    - die Elbtower Beteiligungs GmbH (AG Hamburg, HRB 189294, gegründet am 29.10.2024); sie gehört der Becken Portfolio GmbH (AG Hamburg, HRB 126652), deren Alleingesellschafter Herr Becken ist;

    - als weitere Kommanditisten stehen in Rede Klaus-Michael Kühne (natürlich nicht persönlich, sondern in Gestalt irgendeiner seiner Beteiligungsgesellschaften), die Baufirma Adolf Lupp GmbH & Co KG aus Nidda sowie die Signal-Iduna Versicherung (einer der Hauptgeldgeber für den Elbtower, damit Großgläubiger im Insolvenzverfahren und anscheinend treibende Kraft für den Weiterbau).

    Die Hansestadt Hamburg wird sich an dieser Firmenstruktur nicht beteiligen. Der Elbtower soll wohl nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Teileigentumseinheiten aufgeteilt werden; die für das Naturkundemuseum vorgesehen Flächen und Räume werden eine (oder mehrere) TE umfassen, die der Senat dann erwirbt.

  • ^

    Ja, so konstruiert man einen geschlossenen Immobilienfonds. Die persönlich haftende Elbtower Verwaltungs GmbH hat das stolze Eigenkapital von 25 K EUR, wenn man Northdata trauen darf. Alle anderen haften bis zur Grenze ihres Kommanditanteils - mindestens wenn sie ihn eingezahlt haben.

    Lupp und Iduna werden vermutlich kein frisches Geld einbringen, sondern ihre alten Forderungen in Kommanditanteile wandeln und dafür ihre Grundschuld streichen oder rangmäßig zurückstufen. Damit wird Platz für neue Hypotheken. Und vermutlich wird Lupp seinen Kommanditanteil nach der Fertigstellung zeitnah verkaufen - für ein Bauunternehmen ist eine solche Beteiligung totes Kapital.

    Wirklich schräg an diesem Konstrukt ist die Absicht der Stadt Hamburg, Teileigentum an dem Turm zu erwerben und damit eine Eigentümergemeinschaft mit diesem Immofonds zu bilden. Wird sich vermutlich so um das Jahr 2050 rächen, wenn der Verwalter des Turms die häßlichen Wörter 'Sanierungsbedarf' und 'Sonderumlage' auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzt. Bis dahin sind die Herren Kühne, Becken und Rossmann sehr wahrscheinlich auf dem Friedhof, die Kommanditanteile gehören wer weiß wem. Dann kommt der klassische Konflikt vieler WEGs zwischen Eigennutzern ( Stadt Hamburg ) und Vermietern. Wenn man Pech hat, können oder wollen die lieben Miteigentümer keine Sonderumlage zahlen. Dann kann man sie zwar verklagen, dauert aber ewig. Wenn man selbst darin wohnt ( mit dem Museum ), hat man dann letztlich defacto doch die Gesamthaftung.

    Wenn man schon öffentliches Geld für den Turm gibt, wäre es besser, sich an dieser Elbtower Projekt GmbH & Co KG zu beteiligen - dann hätte man dort auch etwas mitzubestimmen.

  • ^ Ich denke, deine Befürchtungen gehen an der andernorts geübten und funktionierenden Praxis solcher Objekte vorbei.

    Die Aufteilung in Teileigentum nach dem WEG hat den Zweck, genau das, was du befürchtest, zu verhindern. Die Aufteilung ermöglicht es, verschiedene, abrechnungsmäßig getrennte Untergemeinschaften zu bilden, die jeweils nur für bestimmte TE einzustehen haben.

    Beispiel: ein Hochhaus hat eine Tiefgarage mit 100 Plätzen, ein Sockelgeschoss 1. - 5. Stock mit Mietwohnungen, eine Ladenpassage, Eigentumswohnungen 6.- 25. Stock und ganz oben auf dem Dach noch eine Gastronomie.

    Jede dieser Untergemeinschaften (UG) ist wirtschaftlich selbständig, hat unterschiedliche Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungskosten, Serviceverträge, Instandhaltungsrücklage usw.. Die Abrechnung für die Eigentümer der 100 Kfz-Stellplätze sieht anders aus und umfasst völlig andere Kostenarten als die Abrechnung der ETW in den Obergeschossen; der "Mietwohnungsblock" dito, die Ladengeschäfte dito.

    Das bedeutet dann, dass die Stellplatzeigentümer nicht an den Kosten der Ladengeschäfte teilnehmen, die Mieter im Mietwohnungsblock nicht an den Kosten der Eigentumswohnungen und nicht an den Kosten aller anderen UG, die Gastronomie nicht an den Kosten der ETW, Läden und Stellpätze und vice versa.

    Wir haben in Frankfurt z.B. den Henningerturm, da läuft es genau so, das ist ein bekanntes und bewährtes Modell und, sofern die Teilungserklärung gut und richtig gestaltet wird, kein Hexenwerk. Dort ist es also so, dass die Läden, Sozialwohnungen, die Dachgastronomie und die Tiefgarage weder an den Kosten für 24/7-Doorservice der ETW teilnehmen noch an den hochhausspezifischen Sonderkosten (Feuerwehraufzug, Fassadenfahranlage, Druckerhöhungs- Druckminderungsanlagen fürLöschwasser und Trinkwasser, Überdruckanlage Fluchttreppenhäuser...); die ETW dafür aber z.B. nicht automatisch an den Wartungs- und Energiekosten von Doppelparkern; oder hohen Reinigungs- und Verkehrssicherungskosten einer öffentlich zugänglichen Ladenpassage. Wenn ein Wohnungseigentümer einen Kfz-Stellplatz sein eigen nennt, bekommt er zwei Abrechnungen, eine als Eigentümer einer Wohnung, eine als Eigentümer eines Stellplatzes usw.

    Übertragen auf den Elbtower heißt das, der Senat käme nur für die Kosten seiner TE-Einheiten auf, d.h. für die dort anfallenden Bewirtschaftungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten), nicht aber für die Kosten der anderen Untergemeinschaften (Hotel, Büros, TG, ...). Natürlich kann der Senat für sein Museum auch TG-Plätze erwerben, dann nimmt er natürlich insoweit anteilsmäßig an den speziell dafür abzurechnenden Kosten teil. Dasselbe gälte für Freiflächen im Außenbereich.

    Der Senat nähme in dieser Konstellation also an gar keiner Eigentümerversammlung teil, weil er für seine TE allein verantwortlich ist.

    Nachtrag: fraglich ist, ob das Hamburger Haushaltsrecht die Beteiligung in Gestalt der Übernahme eines Kommanditanteils überhaupt zulässt; ohne das geprüft zu haben, würde ich sagen, dass nicht. Der Erwerb einer Teileigentumseinheit unterscheidet sich demgegenüber wirtschaftlich nicht wesentlich vom Erwerb eines Grundstücks mit aufstehendem Museum oder dem Bau eines Museums auf eigenem oder fremdem Grund.

    3 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick (6. Februar 2026 um 18:09) aus folgendem Grund: Nachtrag angefügt no

  • ^ Möglicherweise erfordern die Teileigentumseinheiten auch ein angepasst Planung bei der baulichen Konstruktion wahrscheinlicher jedoch bei der TGA. Um innerhalb der WEG mögliche Abhängigkeiten der Eigentümer untereinander etwas abzumildern?

    3^ Das Lupp und Signal auf diesem Weg mitmachen ist wenig überraschend um ihren Verlust zu minimieren. Und somit wären zumindest diese Beiden auch mit von der Partie bei geschlossenen Immobilienfonds mit anderen Eigentümerkonstellationen gewesen. Fraglich ist, ob sie das auch bspw. bei asiatischen Eigentümer gewollt hätten da sie diese noch schlechter hätten einschätzen können als die aktuelle Konstellation. Da fanden sicherlich mit dem Insolvenzverwalter diesbezüglich Gespräche statt.

    Einmal editiert, zuletzt von main1a (6. Februar 2026 um 19:24)

  • Natürlich braucht es bei der Haustechnik entsprechende Schnittstellen und Abgrenzungen, um die Verantwortlichkeiten sauber zu trennen und den Bezug von Wasser und Energie und so weiter sachlich korrekt abzurechnen. Das dürfte aber von Beginn eingeplant worden sein. Angesichts des noch nicht so weit fortgeschrittenen Baus, dürften erforderliche Änderungen noch relativ einfach möglich sein. Da der Elbtower ja von Anbeginn verschiedene Nutzungen beinhalten sollte, wird das Problem unterschiedlicher Abrechnungseinheiten bedacht worden sein (Vermutung).

  • WOVA1 : es ist im Prinzip möglich, dass die Stadt Hamburg sich an einer KG durch Übernahme eines K-Anteils beteiligt. Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 65 LHO Hamburg ist vor Erwerb oder Erhöhung einer Beteiligung ein besonderes Prüf- und Anzeigeverfahren vorgesehen; die Beteiligung ist nur zulässig, wenn ein wichtiges staatliches Interesse besteht und die wirtschaftlichen Kriterien (Wirtschaftlichkeit, Risiko, Steuerungs‑ und Kontrollmöglichkeiten) gewahrt sind.

    Damit die Beteiligung der Stadt Hamburg an einer KG haushaltsrechtlich zulässig ist, müssen insbesondere:

    - ein wichtiger öffentlicher Zweck (z.B. Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Stadtentwicklung) nachweisbar sein,

    - die Haftung der Kommune eindeutig auf die Kommanditeinlage begrenzt sein (kein faktisches Nachschusssystem, keine verdeckten Garantien),

    - die Beteiligung wirtschaftlich vertretbar sein (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Risikoanalyse),

    Ob und ggf. mit welchem Ergebnis der Senat ein Prüfverfahren nebst Risikoanalyse durchgeführt hat, wissen wir nicht, aber die krekelen Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft werden das ggf. durch Anfragen sicher ans Licht befördern.

    Fraglich ist aber, ob die übrigen Gesellschafter einen Kommanditisten dabei haben wollen, der wechselnder politischer Einflussnahme unterworfen ist. Die kann zwar im Prinzip gesellschaftsvertraglich begrenzt werden, dann stellt aber vielleicht die Frage nach den Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Bürgerschaft und ihrer Fraktionen.

    Insofern ist die Variante "Erwerb von Teileigentum" vielleicht schlauer, weil die Stadt Hamburg allein für ihr Teileigentum verantwortlich ist. Die anderen Gesellschafter können das Museum ebenso ausblenden, wie die Stadt umgekehrt sich nicht um Hotel- und Büroeinheiten usw. kümmern muss; aber es gibt natürlich grundstücksbezogene Berühungspunkte. Das muss die Teilungserklärung regeln.

    Und noch was zum Stammkapital von 25.000 €: der Nachweis der Einzahlung mindestens dieses Betrages ist erstmal nur Voraussetzung für die wirksame Errichtung der Firma. Von ihrem Geschäftszweck und den internen Vereinbarungen der Gesellschafter hängt natürlich ab, wieviele Euros der eine oder die andere einzubringen hat; spätestens die Veröffentlichung der ersten Bilanz und Gewin- und Verlustrechnung gibt Auskunft darüber, wieviel Kapital im Spiel ist. Wenn ich einen Schreibwarenladen aufmache, reicht mir der Mindestbetrag erstmal, aber wenn ich den Elbtower fertigstellen will, eben nicht, ist doch klar. Für die VerwaltungsGmbh reicht das, weil die ja nicht baut, sondern nur die Geschäfte der KG führt.

    3 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick (9. Februar 2026 um 17:49) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Die Übernahme von Kommanditanteilen wäre nicht mit § 65 LHO vereinbar, weil der Kommanditist nicht über die erforderlichen Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten verfügt. Steigt die Stadt dagegen auch bei der Komplimentär-GmbH mit ein, betätigt sie sich wieder als Projektentwickler. Was sie eigentlich nicht wollte.

    Im Übrigen bleibt für mich immer noch rätselhaft, wie die Stadt die ganzen museumsspezifischen Anforderungen im Kaufvertrag unterbringen möchte ohne dass dabei eine Ausschreibungspflicht begründet wird. Ich vermute mal, dass da noch etliche Bürokraten dran arbeiten.

  • ^^ Die Frage nach der Ausschreibungspflicht hängt damit zusammen, ob der Teilkauf des Elbtowers ein öffentlicher Bauauftrag im Sinne des § 103 Abs. 3 GWB ist und ob die Ausnahmevorschrift für die Anmietung und den Kauf von Grundstücken in § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB greifen kann. Denn eigentlich sind Kauf und Anmietung von Gebäuden nämlich nicht ausschreibungspflichtig.

    Zu dieser Frage hat der EuGH in (EuGH, Urteil vom 22. April 2021 – Rs. C-537/19, „Wiener Gate 2“) wesentliche Grundsätze aufgestellt und eine ziemlich auftraggeberfreundliche Meinung vertreten. Entscheidend ist, ob der Auftraggeber wesentlich auf die Planung des Gebäudes in der Form Einfluss nimmt, dass bspw. das Volumen des Gebäudes, und/oder die architektonische Struktur verändert wird.

    In dieser Hinsicht hilft es der Stadt sehr, dass der untere Teil des Gebäudes, in welchen das Museum ziehen soll und das von der Stadt gekauft wird, bereits im Wesentlichen fertiggestellt ist und große Änderungen an der architektonischen Struktur nicht mehr vorgenommen werden können.

    Dass nun die Höhe der Gebäudes verringert werden soll, wäre in Hinblick auf eine wesentliche Planungsänderung möglicherweise erheblich. Es stellt sich aber die Frage, von wem diese Planungsänderung ausgeht. Von der Stadt sollte die Initiative besser nicht ausgehen. Denn dann kann es mit Blick auf einen Bauauftrag nach § 103 Abs. 3 GWB tatsächlich etwas schwierig werden, weil der Stadt ein "entscheidender Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung" zuzuschreiben wäre.

  • Ohne umfangreiche Eingriffe in die existierende Planung, einschließlich erheblicher statischer Neuberechnungen, würde man große Teile des Sammlung gar nicht präsentieren können. Dann macht auch der Ankauf wenig Sinn. Die Stadt hat sich hier in einen unauflösbaren Widerspruch verheddert.