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Eine Kommune / ein Bezirk kann für private Grundstücke nicht einfach nach Lust und Laune einen B-Plan aufstellen
Doch!
Eine Kommune kann für private Grundstücke - nach Lust und Laune - einen B-Plan aufstellen! Und wenn es der Kommune Spaß macht, kann sie auch für jedes einzelne Grundstück einen B-Plan aufstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück in privater oder öffentlicher Hand ist. In Deutschland haben die Gemeinden Planungshoheit!
Darüber hinaus kann die Kommune sich auch aus dem Instrumentenkasten des Besonderen Städtebaurechts (z.B. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) bedienen. Bei einer städtebauliche Entwicklungsmaßnahme kann die Kommune sogar ohne B-Plan Enteignungen durchführen. Das wird aber i.d.R. von einer Kommune nicht eingesetzt, weil die gewählten Verteter bei der nächsten Wahl auch wiedergewählt werden wollen.