Delitzscher Straße 7

In Eutritzsch präsentiert sich dieser Nachkriegs-Lückenfüller mit aufgehübschter Fassade und neuen Dachgauben:

©555Farang maps
Delitzscher Straße 7

In Eutritzsch präsentiert sich dieser Nachkriegs-Lückenfüller mit aufgehübschter Fassade und neuen Dachgauben:

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^ wirkt in echt tatsächlich sogar noch besser. Eine schöne Sanierung von einem schlichten, nicht unter Denkmalschutz stehenden Haus.
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Segerstraße 2
Nebenbei: das ist ja interessant, dass zwei Leipziger Straßen nach der gleichen Person benannt sind.
Fritz-Seger-Straße - Stadt Leipzig
Zur Delitzscher Straße: hoffentlich kann die noch wichtigere Fassade Chausseehaus, die für den gleichen Auftraggeber ebenfalls von W&V geplant wird, mit der schon abgerüsteten Sanierung mithalten. Der Strukturputz, die Fenstergewände, die stärker unterteilten Fenster, die Gauben und mit Abstrichen auch die Farbigkeit überzeugen auch mich. Der Sockel ist ja noch unfertig, hoffentlich bekommt er eine farblich abgesetzte Gestaltung.
Und nun ist das nächste Projekt um den Torgauer Platz in der Pipeline. Die Eisenbahnstr. 148 wird unter dem Namen Villa Artemis vertrieben.
https://www.das-baudenkmal.de/objekte/angebo…g-villa-artemis
Zur Polizeidirektion am Wilhelm-Leuschner-Platz (Postanschrift Dimotroffstraße 1) hieß es 2017:
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Eine zerstörte Kuppel über dem Haupteingangsbereich Dimitroffstraße 1 ist denkmalgerecht wieder aufzubauen.
Nach bald 10 Jahren hatte man die Hoffnung ja fast aufgegeben, aber ein User im Stadtbild-Forum hat sich die Mühe gemacht, mal nachzufragen:
https://www.stadtbild-deutschland.org/forum/index.ph…6121#post456121
Die Sanierung und mit ihr auch die Kuppel soll bis 2030 zu bewundern sein. Mit irgendwelchen Arbeiten hat man demnach schon im Juni 2024 begonnen.
News zur laufenden Sanierung der Merseburger Straße 77/Lützner Straße, Lützner Straße 41/Endersstraße ("Flat Iron") und irgendwann anstehenden Sanierung der Lützner Straße 97/99 aus der schriftlichen Antwort des Stadtplanungsamtes auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Aktuelle Situation zu Wohnungsbau- und Wohnraummobilisierung zwischen Lindenauer Markt und S-Bahnhof Lindenau":
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig…1&refresh=false
"8. Dienen die aktuellen Bautätigkeiten an der Merseburger Straße 77 und der Lützner Straße 41 der Herrichtung von Wohnraum?
Ja, die Herrichtung von Wohnraum ist Bestandteil der Planungen.
9. Wenn ja, wie viele Wohnungen sollen dem Wohnungsmarkt bis wann zur Verfügung gestellt werden? Wenn nein, um welche Arbeiten handelt es sich und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, hier auf den*die Eigentümer*in im Sinne der Wohnraummobilisierung einzuwirken?
Gemäß Vorhabenbeschreibung zur Merseburger Straße 77 sind 2 Gewerbeeinheiten und 21 Wohneinheiten geplant. Angaben zur geplanten Fertigstellung liegen nicht vor.
Aus der Berechnung gemäß Wohnflächenverordnung sollen in der Lützner Straße 41 17 Wohneinheiten hergerichtet werden. Angaben zur geplanten Fertigstellung liegen nicht vor.
10. Kennt die Stadtverwaltung Gründe, weshalb das Haus in der Lützner Straße 99 nicht hergerichtet und vermietet wird?
Das Objekt ist in der Leerstandliste des AWS erfasst, es wurde mit dem Hauseigentümer zum Objekt gesprochen und im Rahmen der AG Verwahrloste Immobilien erfolgte auch eine Sicherung des Gebäudes durch den damaligen Eigentümer. Zwischenzeitlich wurde das Objekt 2023 und 2024 weiterverkauft.
Am 04.03.2025 wurde eine Bauberatungsstufe 2 mit dem neuen Eigentümer und Bauherren durchgeführt. Das Gebäude ist denkmalgeschützt und liegt im Geltungsbereich einer Sozialen Erhaltungssatzung, weshalb eine Veränderung von Wohnungsgrundrissen eingeschränkt ist. Ziel des Bauherrn ist jedoch ein sehr umfangreicher Eingriff. Aus den Entwurfsplänen geht hervor, dass 11 Wohneinheiten geplant sind. Bislang konnte kein Konsens gefunden werden. Damit wird eine Sanierung seitens des Bauherren vorerst nicht verfolgt, weshalb das Bauvorhaben gegenwärtig ruht.
Die laufenden Vorabstimmungen zur Einhaltung der Sozialen Erhaltungssatzung mit dem Eigentümer weisen auf eine baldige Aufnahme der Bautätigkeit hin.
11. Wie viele Wohnungen werden in der Lützner Straße 99 aktuell dem Wohnungsmarkt vorenthalten?
Im Gebäude sind derzeit 6 Wohnungen und 1 Gewerbeeinheit vorhanden, die sich allerdings in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befinden und nicht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.
12. Liegt aus Sicht der Stadtverwaltung in der Lützner Straße 99 der Verdacht auf Zweckentfremdung von Wohnraum vor? Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, in der Lützner Straße 99 auf den*die Eigentümer*in im Sinne der Wohnraummobilisierung einzuwirken?
Nein, ein solcher Verdacht liegt aktuell nicht vor. Siehe Antwort zur Frage 10."
Herzlichen Dank! Vor allem für die Infos zur Lützner 99, die immer wieder aufs Neue Begeisterung und Betrübtheit in mir weckt. Eines der schönsten Jugendstil-Häuser der Gegend, finde ich. Und das, obwohl es einen teilweise entstuckten Eindruck macht.
Was ich nicht verstehe:
Der Eigentümer will aus einst sechs Wohneinheiten künftig 11 Wohnungen machen. Ein übliches Vorgehen bei solchen alten Häusern: Es gibt kaum noch so große Haushalte wie früher, eine Halbierung der Wohnungsgrößen klingt für mich noch recht moderat. Dass dabei der Denkmalschutz berücksichtigt werden muss, könnte eine (berechtigte) Hürde sein. Vielleicht gibt es wertvolle Innenräume, die heute nicht mehr so leichtfertig verbastelt werden sollen wie in den 1990ern? Warum jedoch die Soziale Erhaltungssatzung eine Veränderung der Grundrisse hin zu kleineren Wohnungen verhindert? Das könnte vielleicht eher auf eine geplante Nutzung für Kurzzeit-Appartements o. ä. abzielen?
Und dann bekomme ich auch folgende Aussagen nicht miteinander in Einklang: "Damit wird eine Sanierung seitens des Bauherren vorerst nicht verfolgt..." und "...weisen auf eine baldige Aufnahme der Bautätigkeit hin". Kann mir das einer erklären?

Quelle: Freddo213, File:Lützner Straße 97; 99 Leipzig.jpg – Wikimedia Commons
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Und dann bekomme ich auch folgende Aussagen nicht miteinander in Einklang: "Damit wird eine Sanierung seitens des Bauherren vorerst nicht verfolgt..." und "...weisen auf eine baldige Aufnahme der Bautätigkeit hin". Kann mir das einer erklären?
Darüber bin ich auch direkt gestolpert. Was denn nun?
Zu dem Thema mit der sozialen Erhaltungssatzung: Ich weiß, was das ist, aber kenne mich in den kleinen Details jetzt nicht so gut aus und habe auch weder Zeit noch Lust, mich da tief reinzufuchsen. Aber das kann es doch wohl bitte nicht sein. Selbst mal angenommen, der neue Eigentümer will luxussanieren - dann habe ich doch dort lieber ein luxussaniertes Haus stehen, als gar keins mehr, wenn diese Ruine in ein paar Jahren wegen Einsturzgefahr abgerissen werden muss (ich male jetzt mal bewusst ganz schwarz) und dann von einem typischen weißen Tofu-Würfel-Neubau ersetzt wird.
Es leuchtet mir total ein, dass man in diesen geschützten Gebieten bei Sanierungen im Bestand - also bewohnten Häusern - Grenzen setzt, um die Bewohner vor allzu krassen Teuerungen zu schützen. Aber wenn diese Regeln jetzt dazu führen, dass dringend benötigter Wohnraum einfach gar nicht geschaffen wird, kann das auch nicht im Sinne der Erfinder sein.
Hoffentlich wird hier schnell eine für alle verträgliche Lösung gefunden. Gerade aktuell werden, wie wir ja u.a. im Beitrag von LE Mon. hist. gesehen haben, so viele ähnliche Kandidaten in dieser Gegend angepackt.
^^Sie müssen die Soziale Erhaltungssatzung lesen und dabei bedenken, dass die Umsetzung wortwörtlich zu erfolgen hat. Da ist kein Ermessensspielraum durch den Bauherrn, wischi-waschi-Formulierungen wie "übliches Vorgehen" oder so.
Mir scheint der Stadtrat sollte dringend sein Vokabular überprüfen und verbal abrüsten. Als ob bei so einem baufälligen Haus "Wohnungen dem Wohnungsmarkt vorenthalten" würden. Die sollten froh sein, dass noch nicht das ganze Haus auf deren neues Haltestellenhäuschen gekracht ist.
Und die Äußerung des Verdachts auf Zweckentfremdung von Wohnraum ist ja wohl auch absurd. Aber schauen Sie in die Satzung, demnach ist Leerstand grundsätzlich Zweckentfremdung, da steht nichts über den Zustand des Gebäudes.
Erstaunlich, dass es bei diesen Randbedingungen und geäußerten Anschuldigungen überhaupt noch Leute gibt, die mehrere Millionen eigenes bereits versteuertes Geld in derartige Bruchbuden stecken, um die dann zu Bedingungen der Mietpreisbremse zu vermieten. Klar, die ersten paar Jahre nach Sanierung gilt die Mietpreisbremse nicht, aber die Bauministerin erzählt gerade diversen Medien, sie wolle das ändern.
Eine erlassene Satzung ist eine erlassene Satzung. Die entsprechenden Ämter müssen sich daran halten.
Welche geplanten Baumaßnahmen im Einzelnen dazu führen, dass es da noch Abstammungsbedarf gibt, müsste man zunächst wissen, bevor der Unwillen überschwappt.
leipziger Ich stelle mal einer Generalisierung, die manch Wahres enthalten mag, eine andere Generalisierung entgegen. Die Wahrheit liegt dann irgendwo dazwischen.
"Baufällige Häuser" waren und sind in Leipzig bei Investoren sehr beliebt. Den wenigen unsanierten Exemplaren machen mehr die Eigentümer als alles andere zu schaffen. Dass es bei diesem Haus in drei Jahren drei Eigentümer gab, zeigt jedenfalls, dass immer wieder Käufer auf den Wert dieses Gebäudes spekulieren. Dabei sollten Denkmalschutz und Erhaltungssatzung, die ja bekannte Faktoren sind, einkalkuliert sein. Auch für den Investor ist es hilfreich, wenn solche Rahmenbedingungen eben nicht "wischi-waschi" formuliert sind, sondern klare Vorgaben machen, die eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit ermöglichen.
Im Rahmen einer Bauvoranfrage bzw. Bauberatung erhält der Bauherr eine individuelle Auskunft, ob seine Vorstellungen grundsätzlich realisierbar sind. Das ist ja hier auch passiert. Der Bauherr kann nun die Vorgaben in seiner Planung berücksichtigen, das Haus weiterveräußern oder einfach gar nichts machen.
Man kann es schon als Zweckentfremdung betrachten, ein sanierungswürdiges Gebäude zu kaufen und ohne jede weitere Investition auf Wertzuwachs zu spekulieren. Beim aktuellen Eigentümer scheint dieses Kalkül nicht zuzutreffen, wie wir durch die Anfrage erfahren haben.
Es entspricht aber auch nicht dem Zweck eines Wohngebäudes, als Druckmittel für eine "Machtprobe" zu dienen, nach dem Motto: wenn ihr nicht so wollt, wie ich will, dann bleibt das Haus halt ruinös. Ob der aktuelle Eigentümer so vorgeht, bleibt durch die Informationen, die uns vorliegen, unklar.
Ich finde es legitim, einen so langen Leerstand kritisch zu hinterfragen und auch über repressive Einwirkungsmöglichkeiten nachzudenken. Parallel muss es Angebote für eine kooperative Konsensfindung geben, wie es in der Antwort der Verwaltung ja auch anklingt. Ich denke schon, dass sich im Rahmen der Erhaltungssatzung mit gutem Willen sinnvolle Lösungen finden lassen.
Wie mein Vorredner schon schreibt, wissen wir nicht, wo genau der Knackpunkt liegt. Wir können also nicht beurteilen, ob die Erhaltungssatzung eine wirtschaftliche Sanierung in diesem konkreten Fall objektiv unmöglich macht oder ob der Bauherr unangemessene Vorstellungen hat. Auf der Hand liegt aber, dass andere Bauherren im Satzungsgebiet in Sanierung investieren.
Damit nichts auf Haltestelle und Gehweg kracht, gibt es Sicherungspflichten, denen einer der früheren Eigentümer offenbar auch nachgekommen ist. Die Substanz dieser Altbauten ist aber, trotz jahrzehntelanger Vernachlässigung, im Allgemeinen recht gut. Ich staune jedenfalls immer wieder, wie rasch deren Sanierungen über die Bühne gehen können, oft schneller als Neubauten - trotz aller Standardisierungen - hochgezogen werden.
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Der Eigentümer will aus einst sechs Wohneinheiten künftig 11 Wohnungen machen. Ein übliches Vorgehen bei solchen alten Häusern: Es gibt kaum noch so große Haushalte wie früher, eine Halbierung der Wohnungsgrößen klingt für mich noch recht moderat.
Der Bedarf an größeren Mietwohnungen für Familien ist durchaus da. Aber damit lässt sich wohl nicht so gutes Geld verdienen und die Grundrisse eines großbürgerlichen Haushalts um 1900 sind in der Tat nicht optimal für heutige Bedürfnisse.
Ich wüßte nicht, warum man* 2025 ff. in Leipzig mit größeren Mietwohnungen für Familien deutlich weniger verdienen sollte als für kleinere Wohnungen um die 60 m². Die Mietpreise sagen da eher das Gegenteil.
Wer den Zuschnitt der Flurstücke und den Eigentümer der angrenzenden Bebauung im Hof und des Nachbarhauses kennt, kann sich recht einfach erschließen, wer bis vor kurzer Zeit auch Eigentümer dieses Hauses war und jahre-, ja jahrzehntelang nichts an dem Haus gemacht hat. Halt, das stimmt nicht, die schönsten Zimmer dienten eine Zeitlang als sehr repräsentative Büros für die Gruppe.
Das Grundstück ist übrigens 410 m² groß, etwas mehr als die Hälfte nimmt das Gebäude ein. Die Bruttogeschossfläche dürfte damit bei etwa 220 m² liegen, abzüglich Treppenhaus und vermutlich ehem. Außen-WC also grob über den Daumen gepeilt 180 m² auf der Etage. Die Wohnung, vielleicht auch Gewerbeeinheit im EG ist wegen der Durchfahrt etwas kleiner, die Beletage-Wohnung nahm vermutlich das ganze Geschoss ein und in den beiden Geschossen darüber gab es vermutlich je zwei Wohnungen mit geschätzt 80 bis 90 m².
Delitzscher Straße 3 + 7
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Bleiben wir noch kurz beim Stichwort VLW:
Ebenso will man sich der DDR-Häuser Delitzscher Straße 3 (manchmal auch etwas kess als "Chausseehaus" bezeichnet) und Delitzscher Straße 7 annehmen.
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Das Chausseehaus war eine Ausflugsgaststätte an dieser Stelle. Das wird von Alt-Leipzigern deshalb noch als Ortsbezeichnung verwendet, ähnlich wie die vor ca. 10 Jahren abgerissene "Grüne Schenke".
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Ich weiß, gerade deswegen meine Bemerkung. Diesen schlichten 50er-Jahre-Bau nun so zu bezeichnen, erfordert, sagen wir es mal so, "historische Flexibilität".
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Die Gaststätte hatte den Namen aber auch nur übernommen:
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Ein Chausseehaus war das Dienstgebäude des Chausseewärters, das er mit seiner Familie bewohnte. Gebaut wurden sie Ende des 18. Jahrhunderts und Anfang des 19. Jahrhunderts, als die Außerortsstraßen zu Chausseen ausgebaut wurden. Der Chausseewärter beaufsichtigte einen Chausseeabschnitt und kassierte für den Landesherrn das Chausseegeld, die Maut. Manche Chausseehäuser waren auch Zollstationen.


^jetzt / 1x vorher:

Quelle: Appaloosa_LE bei wikipedia





^rechts angeschnitten Nr. 7:







1x vorher:

Quelle: Appaloosa_LE bei wikipedia




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Ist das das gleiche Haus, nur in hässlich?
Das linke ja (wenn hässlich = weitgehend entstuckt), das rechte nein. Gibt auch Fotos vom zerbombten rechten Haus.
Auf den historischen Aufnahmen sieht man sehr gut, wie schön die Stadt in dem Teil damals ausgesehen hat. Auch mit dem mittigen Restaurant. Sowas „lockeres“ sieht man heutzutage so gut wie gar nicht mehr. Höchstens als Container-Imbissbude.
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Das scheint mir weniger das Ergebnis gezielter Stadtplanung zu sein als vielmehr die Folge schnell wachsender Städte im 19. Jh. Das Restaurant ist ein klassizistischer Altbau, der solitär oder in lockerer Bebauung offensichtlich an einer Ausfallstraße aus der Stadt stand. So ein Chauseehaus diente dazu, an den Eingängen der Stadt Zoll zu erheben. Die Blockrandbebauung ist dann um oder kurz vor 1900 bei der starken Ausdehnung der Stadt in der Gründerzeit entstanden.
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Wittenberger Höfe (Wittenberger Str. 60) - Das Areal, wo bis vor einigen Jahren noch Veranstaltungen stattfanden, sollte schon vor Jahren saniert werden. Laut Bericht gibt es weiterhin keinen neuen Kenntnisstand bzgl. einer baldigen Sanierung.
Auch dieser Projektentwickler hat mit Insolvenzen zu kämpfen, Mehrere Projektgesellschaften in Berlin sind betroffen.
Insolvenzverfahren: Die Lage beim Projektentwickler Belle Époque
So ein schwieriges Projekt wie in Leipzig (große Industriehalle aus den 1880ern in schlechtem Zustand) steht da sicher nicht ganz oben auf der Agenda.
Wie gesagt, der Denkmalbestand hält sicher auch ohne Liebe noch einige Jahre durch. Aber wenn der schreckliche Entwurf von W&V uns dauerhaft erspart bliebe, würde ich mich wirklich freuen. Interessanterweise zeigt der Eigentümer "Belle Èpoque" auch lieber Fotos der alten Halle als den Render-Lug der Architekten. Nicht einmal W&V wollen ihre damalige Visu auf ihrer eigenen Website zeigen.
Funfact: das denkmalgeschützte Pförtnerhäuschen, dessen Erhalt im Wettbewerb Vorgabe war, fanden sie auch weniger wichtig als ihren Würfelhusten.