Der entscheidende Punkt an diesem Beschluss scheint mir zu sein, dass die Stadt keine Angebotsplanungen (z.B. Riedberg) mehr macht, sondern ihr Planungsermessen nur noch dort ausüben will, wo vorab Grundzustimmungen erteilt werden. Das betrifft die Ausweisung neuer Baugebiete, aber auch großflächige Umnutzungen. Es nutzt einem Investionswilligen nichts, etwa eine große Gewerbefläche aufzukaufen in der Hoffnung, dort irgendetwas anderes bauen zu können. Wo immer dabei die Mitwirkung der Stadt erforderlich ist, lassen sie ihn am ausgestreckten Arm verhungern, wenn er sich nicht den Anforderungen des Baulandbeschlusses unterwirft. Ein weiterer Punkt ist der Abschluss städtebaulicher Verträge, weil darin die Bauverpflichtung geregelt werden kann und Verstöße sanktioniert werden können, durch Vorkaufsrechte, Rückauflassungen, Vertragsstrafen und was noch alles. Damit könnte tatsächlich erreicht werden, dass der Bauüberhang, also die Zahl der erteilten aber nicht ausgeübten Baugenehmigungen gering bleibt.
Angewendet werden soll der Baulandbeschluss ab einer "BGF Wohnen" von 3.000 m². Ich persönlich kann mir unter dieser Größenordnung erst mal nichts vorstellen. aber vielleicht hat jemand mal konkretes BVH, auf das dieses Kriterium zutrifft.