Oper und Schauspiel: neuer Standort / Alternativlösungen?

  • Die heutige digitale FAZ berichtet mit der Überschrift "Theater-Insel oder Opern-Brücke" über den Vorschlag die Oper in ein Brückenbauwerk über dem Main anzuordnen. Entsprechend breit ist das Bauwerk. Andere Funktionen als die Bühne und Zuschauerränge, rechts und links davon, dürften wohl nicht unterzubringen zu sein ohne das die Kabatur sehr große Ausmaße annimmt. Sollte noch ein zweiter solcher Baukörper für das Schauspiel errichtete werden dann wäre der innerstädtische Main über einen langen Abschnitt überbaut. Den Vorschlag des Immobilienentwickler Karl Wolf bewertet Michael Guntersdorf so: "Die gesamte denkmalgeschützte Mainfront wäre im Eimer", und "Frankfurt verlöre seine Beziehung zum Fluss". Dem ist aus meiner Sicht nichts mehr hinzuzufügen, seht selbst:

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    Visualisierung: Wolf Liegenschaften

  • Wow...

    Ich weiß nicht so ganz was ich davon halten soll.

    Sagen wir es mal so, das ist gewagt. Es ist eine ungewöhnliche Idee, die definitiv eine Landmarke für Frankfurt setzen würde

    Das Problem das ich sehe, ist das wie erwähnt es den Main und den Uferpark, teilweise gar das Nizza, überbauen und verschatten würde. Außerdem stellt sich die Frage wie man dieses Bauwerk beliefern würde, wo sind die Bühnenwerkstätten?
    Es sieht ziemlich cool aus, keine Frage,, aber wahrscheinlich würde ein solcher Komplex mehr Nachteile als Vorteile bringen.

  • Hmm, ein Traum!

    Die Opernbesucher begeben sich mit Pelzmantel in den neuen Untermain-Brücken-Tunnel und die Mainschifffahrt schaltet für die Sonntagsausflügler das Fernlicht an. Mit einer konzentrischen Beleuchtung hätte die neue Ufo-Oper nachts in der Skyline echte King Kong-, oder Armageddon-Qualitäten.


    Ich hätte da noch eine bessere Idee! Weitere öffentliche Gebäude, beispielsweise alle innerstädtischen Schulen und Kitas, errichtet man am Mainufer auf Stelzen mit Steuergeldern neu und die Immobilienhaie erhalten die begehrten Grundstücke.

  • Andere Funktionen als die Bühne und Zuschauerränge, rechts und links davon, dürften wohl nicht unterzubringen zu sein ohne das die Kabatur sehr große Ausmaße annimmt.


    Und selbst diese Grundfunktionen sehe ich nicht gesichert.

    Wo bleibt eigentlich die Unterbühne mitsamt der Maschinerie? Der Orchestergraben? Werden die in den Main versenkt? Hängen sie einfach unter Brückenniveau und laufen bei Hochwasser voll? Wie zuverlässig läuft eine Drehbühne freischwebend und wie groß und wie teuer ist der Aufwand, das zu entwickeln und zu warten. Wieso die Zuschauer seitlich? Da wird die Akustik ziemlich kompliziert.

    Nur mal von einer inneren Bühnenhaushöhe – wie aktuell z.B. beim Schauspiel – von 26m ausgehend, finde ich es schon recht frohsinnig, darüber dann noch Operncafé, Theaterrestaurant, Aussichtsterrase zu verteilen. Oder andererseits Büros und Einzelhandel und Restaurants und nebendran eine beidseitige (?) Freilichtbühne.

    Vielleicht ist es ja bloss der Art der Berichterstattung geschuldet, aber bei mir entsteht der Eindruck bei beiden Vorschlägen, unter einem Vorwand Einkaufsmeilen oder Food-Courts in bester Lage zu entwickeln. Die eigentlichen Herausforderungen beim Theaterbau werden elegant ausgeblendet.

  • Die FAZ berichtet heute in der digitalen Spätausgabe (Bezahlschranke) über den Ausgang der Prüfung des Bürgerentscheides "Rettet das Schauspielhaus" durch das Rechtsamt.

    Das Ergebnis ist negativ. Begründung:

    - Kein stichhaltiger Vorschlag zur Kostendeckung;

    - Der rekonstruierte Seelingbau von 1902 erfüllt nicht die Anforderungen eines heutigen Theaterbetriebes;

    - Das die Initiatoren irreführend behaupteten, dass der Seelingbau von 1902 den Krieg beschädigt überstanden und 1962 teilweise abgebrochen wurde. Lt. Rechtsamt seien aber weite Teile des Baues durch Bomben zerstört gewesen;

    - Zuwenig bauliche Substanz vorhanden (ca. 25 % Rohbausubstanz, ca. 10 % Außenarchitektur, ca. 7 % Baudekoration, ca. 1 % Inneneinrichtung) die eine Rekonstruktion rechtfertigt.

  • Wenn es transparent, nachvollziehbar und demokratisch zugeht, kann man damit leben. Hier hat man allerdings eher den Verdacht, dass eine sowieso von den Stadtoberen nicht gewollte Abstimmung durch ein paar verwaltungsrechtliche Winkelzüge ausgehebelt wurde. Mit anderen Worten: Hier hat man der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Statt von der Stadt sollten Bürgerbegehren besser von einer unabhängigen Ombudsstelle geprüft werden.

  • ^ Ich weiß nicht, von welchen verwaltungsrechtlichen Winkelzügen du sprichst, vielleicht geht's dazu ein bißchen genauer, und was überhaupt ein Winkelzug sein soll, aber ich empfehle einen Blick ins Gesetz. Eine unabhängige Ombudsstelle hätte nichts anderes zu prüfen als der Magistrat. Die Entscheidung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit trifft auch nicht der Magistrat, der schlägt unter Verweis auf das Ergebnis der Prüfung vor, es entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Sie trifft darüber keine politische Entscheidung, sondern entscheidet über die Zulässigkeit, also eine Rechtsfrage des Inhalts, ob das Begehren die formalen Voraussetzungen erfüllt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens können gegen diese Entscheidung einen Rechtsbehelf ergreifen und am Ende entscheidet der HessVGH über die Zulässigkeit. Was also soll intransparent, nicht nachvollziehbar oder undemokratisch daran sein, dass das Rechtsamt das Begehren für unzulässig hält?


    Es gab einen Beschluss der Stadtverordneten, die mit großer Mehrheit für den Abriss gestimmt haben. War diese Entscheidung illegitim? Kann sein, dass dir das Ergebnis nicht passt, aber undemokratisch war diese Entscheidung nicht. Die Entscheidung einer ggf. kleinen Minderheit (schau mal nach den Quoren in Städten püber 100.000 EW) soll demokratischer legitimiert sein?


    Welchen Flurschaden ach so legitime Bürgerbehren anrichten können, haben wir zuletzt in Wiesbaden erlebt. Also bitte: Bürgerbegehren sind nicht demokratischer als Entscheidungen der der Stadtveordneten und sind nicht besser als Entscheidungen der StVV. Sie repräsentieren oft genug nur eine Lautstarke gut organisierte Interessengruppe; das soll man bitte nicht mit dem Wohl der Allgemeinheit verwechseln.

  • tunnelklick Es macht schon einen Unterschied, ob eine unabhängige Ombudsstelle die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens prüft, oder das städtische Rechtsamt. Die ganze Problematik hat z.B. der Verein "Mehr Demokratie" schon im Zusammenhang mit den abgelehnten Radentscheiden dargestellt. Hier ein interessantes Interview aus der FR dazu.

  • Darf ich noch mal nachfragen, ob Du damit tatsächlich meinst, dass ein städtisches Rechtsamt, das mit Volljuristen besetzt ist, vorsätzlich Rechtsbrüche begeht, da gegebenfalls die politische Meinung des (Ober)bürgermeisters eine andere ist als die, die ein Bürgerbegehren verfolgt? Hast Du dafür Beispiele?


    Was sagt dann die Rechts- und Fachaufsicht dazu, in dem hier besprochenen Fall des Wiederaufbaus der Oper wäre ja wohl das Innenministerium des Landes Hessen (§ 136 Abs. 1 HGO) die zustände Rechtsaufsicht? Das Innenministerium in Hessen wird von der CDU besetzt, der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (der ja dann "das Rechtsamt" instruiert gegen Gesetze zu verstoßen) dagegen von der SPD - wirken beide Parteien dann auch noch kollusiv zusammen?


    Echt starker Tobak.

  • Man kann den Radentscheid nicht mit dem Schauspielhaus vergleichen, schon deshalb nicht, weil das Schauspielhaus-Begehren ein kassatorisches ist (will den StVV-Beschluss zum Abriss kassieren), der Radentscheid ein initiatorisches Begehren (will etwas, wozu es noch keinen StVV-beschluss gibt). Was der FR-Interviewpartner äußert ist eine interessante Meinungsäußerung. Am Gebot eines Kostendeckungsvorschlagen festzuhalten muss man nicht tun, andere Bundesländer habe das wieder abgeschafft, aber es gibt gute Gründe zu fordern, dass sich die Initiatoren eines Bürgerbegehrens Gedanken über die finanzielle Seite ihres Begehrens machen müssen, die Stadtverordneten müssen es schließlich auch. Es kann auch sein, dass mancher über ein Scheitern seines Bürgerbegehrens frustriert ist, wie schrecklich! Muss man die Initiatoren jetzt auch noch in Watte wickeln, weil nicht alle Mitbürger ihrer Meinung sind?


    Ich kann nichts falsches daran finden, die Behauptungen der Initiatoren einem Faktencheck zu unterziehen und falsche Tatsachenbehauptungen zu widerlegen oder richtig zu stellen und irreführende sprachliche Ungenaugigkeiten zurechtzurücken.

  • Dann ist ja alles bestens. Dann ist der Ruf des Vereins "Mehr Demokratie" nach einer unabhängigen Ombudsstelle zur Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ja völlig unnötig. Vielleicht habt Ihr auch noch auf folgende Fragen eine Antwort:

    1. Wie kommt die FAZ in den Besitz des Gutachtens, wenn offensichtlich ansonsten dieses noch nicht veröffentlicht wurde?

    2. Ist es ein Zufall, dass das Ergebnis erst nach der Kommunalwahl durchgesickert ist?

  • Ob alles bestens ist uind der Ruf des Vereins unnötig ist oder nicht, kannst du beurteilen wie du willst, aber es ist und bleibt eine Meinungsäußerung. (unter vielen) im öffentlichen Meinungsstreit. Der Verein hat sich der Stärkung der direkten Demokratie verschrieben, kann er machen, aber deshalb muss man nicht teilen, was er äußert. ich bin kein Gegner der direkten Demokratie aber vieles daran sehe ich kritisch, und insbesondere die Institution des Ombudsmanns. Die Überprüfung der Entscheidung über die Unzulässigkeit des Begehrens erfolgt durch eine unabhängige Instanz, wir nennen sie Justiz. Und wenn die Initiatoren sich bei der Vorbereitung ihres Antrages mehr Mühe gegeben hätten, sprich ihre Begründung unabhängigerweise kritisch hätten prüfen lassen. etwa durch Inanspruchnahme einer Beratung durch Vereine wie diesen oder durch anwaltliche Beratung, hätten sie diese Bauchlandung vermeiden können. Vermutlich hat aber das Ego der Protagonisten dies verhindert; Und nu? Natürlich sind die anderen dran schuld...


    Was das Gutachten des Rechtsamtes angeht, so dürfte dieses nicht veröffentlicht werden. Seine Essentials fließen in die Begründung des Magistratsbeschlusses ein, eine M_Vorlage, worüber die StVV dann abstimmt. Beim Radentscheid war es vermutlich so, dass Kopien oder Auszüge in den Fraktionen kuriserten, welche sich daraufhin zweite Meinungen eingeholt haben; vielleicht haben diese die Auffassung des Rechtsamtes mehr oder weniger bestätigt, was dann dazu geführt hat, dass die Initiatoren den Antrag zurückgenommen haben. Meines Wissens ist deshalb über die Unzulässigkeit des Radentscheids gar nicht förmlich abgestimmt worden, oder?


    Nachtrag: ich finde ein Bürgerbegehren, das zwangsläufig auf eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage lautet, grundsätzlich nicht passend in laufenden Prozessen, in denen das Material für eine abschließende Beurteilung gesammelt wird. Die abschließende Entscheidung ist später das Ergebnis einer Abwägung, in die alles Für und Wider einfließt. Ein Bürgerbegehren wägt nicht ab, es stellt allenfalls einen Abwägungsbelang zur Entscheidung; abwägen müssen die Abstimmungsberechtigten, die können aber nur abwägen, wenn sie umfassend und transparent informiert werden. Das leistet ein Bürgerbegehren nicht, schon gar nicht mit falschen Tatsachenbehauptungen. Dass die Informationen des Magistrats zum Thema bisher dürftig oder intransparent waren, kann man jetzt wirklich nicht behaupten; wenn ich daran denke, welche Fülle von Informationen allein in diesem Forum zusammengetragen wurden!

    4 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • tunnelklick Gehe mal davon aus, dass bestimmt auch hier anwaltliche Beratung vor der Formulierung des Bürgerbegehrens eingeholt wurde. Sieht so aus, dass es jetzt ein Fall für die Juristen wird, falls Einspruch eingelegt werden kann.

  • Ich finde es zumindestens überraschend, dass nach über 4 monatiger Prüfung das Ergebnis kurz nach der Kommunalwahl bekannt gegeben wird.


    Zu den aufgeführten Punkten; eine Teilrekonstruktion untersagt nicht, dass weitere Gebäude errichtet werden, um Technik etc. unterzubringen, wofür das Gebäude von 1902 zu klein ist. Durch diese Ergänzungen sollte ein heutiger Theaterbetrieb gewährleistet sein. Das aktuelle Gebäude ist ja auch ein Flickenteppich aus Anbauten, die mit der Zeit entstanden, um einen zeitgemäßen Theaterbetrieb zu garantieren. Meines Wissen hat die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus dies auch so kommuniziert. Die Fläche gibt das her, das eigentliche Schauspielhaus belegt weniger als die Hälfte der Fläche der aktuellen Doppelanlage.


    Zum Vorwurf, dass das Bürgerbegehren irreführend sei; zunächst ging es dabei auch darum, dass mindestens Oper oder Schauspielhaus am Willy Brandt Platz verbleiben. Des Weiteren sollten die meisten, die unterschrieben haben, die aktuelle Situation am Willy Brandt Platz kennen. Dadurch ist offensichtlich, dass es hier auch um eine (Teil-)Rekonstruktion handelt.

  • Hallo!


    Ich habe eine bloede Frage und moechte eine bloede Antwort! Lach...

    Ich habe eine Idee zum Geldsparen und moechte eure Meinung wissen!


    Kann die Frankfurter Messe nicht ein Schauspielhaus ausfuehren?

    Voruebergehend oder auch permanent ein Haus an das Schauspiel vermieten?

    Die Stadt baut spaeter und die Messe betreibt, gemietet von der Stadt,

    oder untergebracht in der Messe selbst.



    Hier meine Idee - Waehrend die Buehnen umgebaut, oder abgerissen und neu gebaut werden, koennte die Messe

    Ersatz stellen? Wieviel wurde das Kosten?


    Noch besser - koennte die Messe auch das fertige Schauspielhaus betreiben? Waere das billieger?

    Der Grund sind die extremen Kosten, die mich Schocken! Die Messe hingegen betreibt taeglich Veranstaltungen mit allen

    Technischen raffinessen - Die Huelle und Architektur aussen - kann dann unabhaengig Gestaltet werden. Wenn es so geht!

  • Schau Dir die Kosten des Anmietens von temporären Bühnen für Oper und Schauspiel doch einfach in Köln an, da macht man das jetzt schon länger, als der Bau in Frankfurt dauern soll.

    Die nicht durchgeführte Anmietung des MusicalDome hätte für 40 Monate 10,8 Millionen Euro gekostet (Ratsinformation der Stadt Köln) — ich denke nicht, dass die Messe ihre Räumlichkeiten billiger anbietet. Es sei denn, das Geschäft mit Publikumsmessen bliebe auch nach Corona dauerhaft schwach, was im Interesse Frankfurts keiner hoffen will.

  • Also für 40 Monate 10,8 Millionen klingt jetzt nicht sonderlich dramatisch, das sind ca. 3 Millionen pro Jahr. Da waren doch in den Kalkulationen zu Sanierung oder Abriss und Neubau ganz andere Beträge vorgesehen, oder?

  • Also wenn man einen Ersatzraum für 40 Monate für 11 Mio. Euro bekommt, wäre das ja geradezu günstig, wenn man es in Relation zu den Gesamtkosten sieht.

  • Bei den Koelner Beispiel waeren das 270 000 Euro pro Monat

    oder 3 240 000 Euro im Jahr.


    Die Summe kommt vlt. daher, dass nicht staendig auf und ab-gebaut werden muss, ausserdem bekommt man vielleicht dauerrabatt?!

    Das sind dann 32 400 000 Euronen in zehn Jahren,

    in 30 Jahren +/- 97 200 000 Euro


    Waren die Umbaukosten nicht vorsichtig

    geschaetzte 850 000 000 Euro, aber auch "nur" wenn nicht etwas grosses dazukommt und auch "nur" wenn sofort angefangen wird?

    Zinsen und Zinseszinsen kommen noch dazu und danach in 30 Jahren die naechste Sanierung.

    Wie hoch sind die Zinsen? 5%?

    Das waeren 42 500 000 Euro Zinsen pro Jahr, jedes Jahr. Also 42.5 Millionen x 30 Jahre sind 1,275 Milliarden nur fuer Zinsen plus Zinseszins.

    Also 1.5 Milliarden plus die 850 Millionen Sanierung. Und in 30 Jahren, oder sagen wir in 50 Jahren mit "Sanierungsstau" kommt alles wieder neu.


    Ich ahne etwas schlimmes. Dabei bin ich ja fuer das Projeckt!

  • Also für 40 Monate 10,8 Millionen klingt jetzt nicht sonderlich dramatisch, das sind ca. 3 Millionen pro Jahr. Da waren doch in den Kalkulationen zu Sanierung oder Abriss und Neubau ganz andere Beträge vorgesehen, oder?

    In den Kalkulationen war nach meinem Stand der Mehraufwand für Betrieb an Ersatzspielstätten enthalten, nicht nur die reine Miete.