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Man soll mit einem anerkannten Berufsabschluss sogar einreisen dürfen, ohne dass man bereits einen Arbeitsvertrag nachweisen kann, um dann sechs Monate auf Arbeitsplatzsuche gehen zu können. Eine solch großzügige Regelung dürfte es wohl in keinem anderen Land der Welt geben - man kann nur hoffen, dass das über die Visumvergabe so geregelt und geprüft wird ...
Doch, das ist bekannt. Für Fachkräfte mit Berufsausbildung besteht nach dem Kabinettsentwurf die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche von bis zu sechs Monaten bei Vorliegen bestimmter weiteren Voraussetzungen: u.a. Sprachkenntnisse; gesicherter Lebensunterhalt; mindestens gleich langer vorheriger Aufenthalt im Ausland. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung von Probearbeiten bis zu 10 Stunden je Woche.
https://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/20…standsaufnahme/
Ansonsten schon mal die Kommentare von der WerteUnion und anderen Rechtsausleger_innen der CDU/CDU und der AfD zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz gelesen?
Und auf der anderen Seite die Reaktionen des Bundesrates, der anderen Oppositionsparteien, des DGBs, des Paritätischen und anderer mehr?