Chemnitzer Industriedenkmale: Bestand, Nutzung und Zukunft

  • Die Schule ist allerdings als Solitär geplant worden. Wenn man das Gebäude erhalten wollte (was wegen des Platzbedarfs für die Bahn gar nicht geht), wäre ein ganz anderer Schulbau geplant worden.

    Um das Haus ist es schade, aber die Planung arbeitet von allen Seiten dagegen.

  • Rein vom Bauplatz der Schule her, könnte das Haus erhalten werden. Die Bahn in Seitenlage ist das Problem. Jetzt wollte man - auch zum Schutz der Schüler - eine Bahn in Mittellage auf der Hartmannstraße vermeiden, sodass die Kinder nicht erst die Straße kreuzen müssen. Alles plausibel. Trotzdem schade, dass die Ecke dort meiner Meinung nach unnötig perforiert wird.

  • Der Bau der Bahn unter Erhalt des Hauses würde nur gehen, wenn man entweder den vorhandenen Straßenraum teilt (Autos fahren auf Schiene). Ich denke nicht, dass es dafür eine Förderung geben würde. Oder aber man würde hinter dem Haus entlang gehen. Dann ist aber die Lücke zwischen dem Haus und dem Schulneubau zu gering. Die Bahn braucht ja ordentliche Radien.

    Ich glaube, dass die Situation dort ohne das Haus, dafür mit der sanierten Fabrik und dem Schulneubau sehr schön und urban wird. Die Schule dreht sich etwas von der Straße weg, rückt aber so weit wie möglich an die Freihaltetrasse für die Bahn heran.

  • Naja, aus meiner Sicht wäre die Schienenführung in Mittellage, so wie es bis über die Brücke an der Hartmannstraße, bevor die Gleise auf die Fläche des Hauses einschwenken, projiziert ist, die schönere Variante. Schon alleine weil damit die Straße optisch nicht noch breiter wird. Wie gesagt, man hat sich damals aufgrund bestimmter Sicherheitsbedenken für die Seitenlage entschieden - plausibel aber aus meiner Sicht etwas zu angstgetrieben. Aber verstehe mich nicht falsch - ich finde sowohl die Neuanlage der Bahn als auch den Neubau der Schule dort klasse. Mir ist das nur leider wieder alles zu wenig dicht und innerstädtisch.

  • Ich stimme Dir da ja auch zu, urbane Dichte ist toll. Für mich gehört aber der Hartmannplatz, zusammen mit dem Kassberghang und den Schlossteichanlagen zu einem eher weiträumigen Gelände. Die dichte Innenstadt fängt für mich erst auf der anderen Seite der Chemnitz an (den Abbruch des Eckhauses an der Hartmannbrücke fand ich damals wirklich bedauerlich). Das Polizeipräsidium wirkt für mich wie ein Schloss im Park und die Schule kann deshalb gern Solitärcharakter haben. Ich denke, dass der Weg hier schon passt.

  • Völlig unverständlich ist, dass man es nicht schafft, auf einer riesigen Freifläche einen Schulneubau zu planen, ohne dabei das einzige (noch dazu denkmalgeschützte!) Gebäude weit und breit abreißen zu müssen. Das ist in meinen Augen armselig. Da geht die öffentliche Hand wiedermal nicht mit gutem Beispiel voran. Private Bauherren hätten wahrscheinlich aufwendig umplanen müssen (korrekterweise).

  • Klar, kann man das so finden. Für die planenden Architekten war die Freihaltung der Strassenbahntrasse und damit der Abriss des letzten verbliebenen Hauses der Straßenseite Vorgabe im Wettbewerb. Zum Vorwurf der Unfähigkeit der Verwaltung, wer ist denn da genau gemeint? Das Schulamt, das Bauamt, das Straßenbauamt, die damalige OB? Die Welt ist nicht so simpel, wie sich das manche Foristen hier offenbar manchmal vorstellen.

  • Ja wer macht denn in einem Wettbewerb die Vorgabe, ein denkmalgeschütztes Vorkriegshaus abzureißen, in der damit ja nicht wirklich gesegneten Chemnitzer Innenstadt? Da hab ich absolut kein Verständnis für. Ist auch kein Einzelfall, wenn ich an die Pläne zum Abriss der Leipziger Straße 17 denke. Vollendete DDR-Stadtplanung ist das.

  • Ich bin ehrlich und der Meinung, dass letzte Haus kann nun auch noch weg. Nachdem gegenüber schon bei der Sanierung der Chemnitz an der Stelle der Eckbau weg musste ergibt sich ab der Kreuzung eine weite Fläche in der ich das Gebäude eher störend empfinde. Um das Gebäude ist es schade, aber hier ist nichts mehr zu retten. Da hätte man ganz anders planen müssen und den Erhalt und die Intergration des Gebäude als unabdingbare Forderung festsetzen müssen.

  • ^^ Die Leipziger Straße 17 wird nicht abgerissen, diese steht sogar bereits in der Neuvermietung. Siehe hier <


    Ansonsten teile ich die Meinung dass das noch vorhandene Wohnhaus an der Hartmannstraße eher erhalten bleibt, und eine Neubebauung zur Ecke der Fabrikstraße stattfinden sollte.

  • Soll Chemnitz also wegen eines Hauses auf den Bau der Straßenbahn durch die Hartmannstraße verzichten?

  • ^ Nein.

    Trotz des vorhandenen Wohn und Geschäftshauses ist es möglich Tram, Rad, Auto und Fußgängerverkehr zu ermöglichen. Das funktioniert auch andernorts. Also warum auch nicht hier.

  • Wo wurde eine fast vollständig geförderte Neubaubahnstrecke auf so engem Raum zusammen mit Fahr- und Radspuren realisiert? Aktuell liegen die ersten Vorplanungen vor. Die Fläche des Hauses liegt dabei vollständig im Bereich der Trasse. Selbst mit Abstrichen zu Lasten der Funktionalität (was sowieso die Förderfähigkeit beeinträchtigen würde) würde nicht alles passen. Da war zwar schon mal eine Straßenbahn. Das waren aber andere Verhältnisse. Allein die Spurbreite der Chemnitzer Tram braucht schon mehr Platz als anderswo.

  • ^ Man schaue eventuell als Beispiel nach Prag, wo die Gegebenheiten der Maße wohl gleich sein dürften.

    Warum kann die Tram nicht auf den Abschnitt.. Ich sag mal 500 Meter die Spur der Fahrbahn der Autos nutzen? Eine Haltestelle am Polizeipräsidium, und eine Ampel schaltet auf Rot für Autos, sobald die Tram die Haltestelle erreicht.


    Es geht alles, wenn man möchte und will. Und so eng ist es dort nicht.


    Zudem gibt es vielerlei Beispiele in allerlei Städten wo die Straßenverhältnisse so sind wie ich sie ^^ beschrieben habe.

  • „Möchten“ und „wollen“ sind keine Begriffe, welche im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien eine Rolle spielen. Diese besagen, dass Neubaustrecken einen eigenen Gleiskörper benötigen, damit die Effizienz der Bahn gewährleistet wird (http://www.juramagazin.de/233734.html).

    Chemnitz wird einen sehr hohen Anteil an Fördermitteln von Bund und Land beantragen und wird das nicht an der Existenz eines einzigen Hauses scheitern lassen. Wir reden hier ja nicht von einer Straße mit intakter beidseitig enger Bebauung, sondern haben eine Straße, die 1- seitig fast völlig leergeräumt ist. Chemnitz kann natürlich auch auf die Förderung verzichten oder gleich ganz auf die Bahn, um dies zu erhalten: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Hartmannstraße_17._Bild_3.jpg

  • Die Hartmannstraße hat eine Breite (ohne Gehwege) von ungefähr 12,80 m. Dort eine Straßenbahn in einen eigene Gleiskörper zu legen, ist wirklich kaum machbar - wäre dann schon, wenn auch noch die Haltestellen integriert werden müssen, sehr eng. Zum Vergleich: Die Reitbahnstraße ist knapp 24 m breit. Und wenn die Förderbedingungen so sind, dann ist das wohl so. Allerdings finde ich die Lage im eigenen Gleiskörper als Verpflichtung eigentlich schon fast eine Frechheit. Städte die über nicht ausreichend Brachflächen und breite Straßen verfügen, fallen dann aus der Förderung heraus? Das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Wien hat ein sehr dichtes und effizientes Straßenbahnnetz - mit einer ebenfalls recht breiten Spurweite - und fast auf allen Ausfallstraßen aus dem Zentrum heraus teilen sich PKW und Straßenbahn die Spur. Trotzdem kommt es nicht zum Verkehrskollaps...

  • Man sollte bestehende Tramlinien nicht mit Neuplanungen vergleichen. Auch über die Grenzen hinaus wird es schwierig, da hier halt nun einmal unsere Regeln und Förderrichtlinien gelten und dort andere.

    Ein gutes oder eher schlechtes Beispiel ist in Dresden der Neustädter Markt. Hier geht’s nicht nur allein um Urbanität. Hier wäre der Rückbau einer breiten Straße eine städtebauliche Grundbedingung, um einen bedeutenden Platzraum zurückzugewinnen. Hier ist aber im besten Fall ein halbgarer Kompromiss drin, weil man Autos und Bahn nicht auf eine Trasse bekommt. In Chemnitz ist die Lage aber noch viel weniger zwingend.

  • Die Zulässigkeiten betreffs Bahnkörper sowie deren Förderung basiert in (je altem) Regionalisierungsgesetz und GVFG. Seit Jahren ist eine Nouvellierung im Prozeß, welche auch die Causa Besonderer Bahnkörper klären soll. Seit Langem warte ich auf neue Infos dazu. Also proaktiv mal gegoogelt:

    Die Nouvellierung scheint den Bundestag passiert zu haben (Stand 3.2.2020), offenbar hängts nun irgendwo, ich fand auf die Schnelle nix weiteres.

    Quelle Parlament Zeitung 6-7 / 2020. Daraus Zitat zu Gleiskörper:

    Gleiskörper Das GVFG hat im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wesentliche Änderungen erfahren. Die bedeutendste davon: der Verzicht auf das Förderkriterium des eigenen Gleiskörpers. Strecken für Straßen- oder Stadtbahnen sollten ursprünglich nur gefördert werden, wenn sie einen eigenen Gleiskörper - getrennt von der Straße - haben. Dem widersprachen sowohl der Bundesrat als auch verschiedene Experten während einer Anhörung mit dem Verweis darauf, dass es in urbanen Räumen vielerorts weder verkehrlich sinnvoll noch praktisch umsetzbar sei, "besondere Bahnkörper" herzustellen. Im nun verabschiedeten Gesetzentwurf wird die Förderung auf Strecken erweitert, die "die Bevorrechtigung der Bahnen durch geeignete Bauformen beziehungsweise Fahrleitsysteme sicherstellen".

    Wäre eigentlich Verkehrsstrang-Thema, aber nungut. Wer findet aktuelleres? Im Prinzip wird die Nouvelle kommen, bisher ging man von "ab 2023" aus.

    Warum diverse Städte/Verk.betriebe noch am überkommenen Separierungsansatz selbst in "städtebaulich-integrierten bzw innerstädt. Lagen" festkleben, erschließt sich mir nicht. Warum ist das so? Vielleicht: man plant stets nach gültiger Rechtslage - was sonst! (?) In Dresden geht nun die Megaschneise der Nürnberger Straße in die Offenlage, um das Planfeststellverfahren zu beginnen. Das ist 60er Transit-Stadt - nur eben mit fetter Tramfurche dazwischen.

  • Wenn man in Altchemnitz gerade zwischen Annaberger Straße und Altchemnitzer Straße sich umschaut, kann man schon verblüfft sein, wieviele Flächen und Gebäude dort eigentlich brach liegen und dieser innenstadtnahe Stadtteil in der Stadtentwicklungsplanung offenbar auch kaum berücksichtigt wurde (obwohl das Technische Rathaus ewig dort war). Wieviele eigentlich auch interessante Gebäude dort einfach sich selbst überlassen wurden, ohne dass offenbar auch wirklich versucht wurde dort Nachnutzungen zu finden (was wie gesagt durch eine Verbindung zum TU-Gelände wesentlich erleichtert würde). Und dass die ewigen Freiflächen dort nicht für Gewerbefirmen/Hallen oder etwas außerhalb in Altchemnitz vielleicht auch für Einfamilienhausflächen genutzt wurden - statt diese draußen am Stadtrand zu bauen.


    Dabei will Chemnitz 2025 Kulturhauptstadt sein, bis dahin kann man in diesem Stadtteil vielleicht noch ein bisschen aufräumen, und auch brauchbare Gebäude sanieren/wiederbeleben, die Brücke zur TU bauen. Derzeit nicht gebrauchte Flächen eben erstmal begrünen, Parks draus machen..


    Google-Satellitenansicht vom Bereich

    https://www.google.de/maps/pla…3d50.8186536!4d12.9222757


    Ein Masterplan von 2018 für Altchemnitz

    https://www.altchemnitz.de/ind…ukturkonzept-altchemnitz/

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  • In einem FP-Artikel zu ersten Kulturhauptstadtprojekten (Link) steht in der auch ohne Bezahlschranke lesbaren Bildunterschrift des Aufmacherfotos, dass die Kulturhauptstadt GmbH sowie ein Willkommenszentrum ihren Sitz in der Hartmannfabrik haben werden, die derzeit saniert wird (zuletzt hier im Forum). Das ist eine hervorragende Idee, weil es für ein stilvolles, zentral gelegenes und exklusives Ambiente sorgt und gleichzeitig die mutige Investition in ein lange kaum revitalisierbar erscheinendes Denkmal absichert.