Dem muss ich entgegen halten: die Gemeinden werden für ihre Tätigkeiten zunehmend der USt-Pflicht unterworfen, und zwar immer dann, wenn sie in Wettbewerb zu Privaten treten. Alle Tätigkeiten, die nicht hoheitlich sind, unterliegen der USt. und damit dem Vorsteuerabzug:
für die privatrechtlich erteilte Erlaubnis der Universitäten zum Aufstellen von Kaffeeautomaten in der Uni,
für den Betrieb von Parkhäusern,
für den Verkauf von Stadtkarten usw. durch Vermessungsämter
Massstab ist demgemäß immer, ob die Körperschaften hoheitlich tätig werden; in diesen Fällen erheben sie Gebühren und Beiträge, z.B. für die Abgabe eines Reisepasses, die Ausstellung von Urkunden bei Geburt usw.
In diesem Sinne ist er Bau oder die Unterhaltung von Verkehrsinfrastruktur nicht hoheitlich und folglich umsatzsteuerpflichtig, mit der Folge des Vorwegabzugs. Seit langem schon sehen wir, dass die Stadt ihre nicht hoheitlichen Aktivitäten in Tochterfirmen privaten Rechts ausgliedert. ABG-Frankfurt-Holding statt Hochbauamt und Liegenschaftsamt, BBF statt Sport- und Badeamt, Stadtwerke statt E-Werk, Wasserwerk, VGF statt städt. Straßenbahn. usw.
Insofern ist der jüngste Schritt doch nur konsequent und richtig.