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Ja, deine neue Quelle bestätigt meine Aussage doch.
In 10/SVV/0232 sind die Fragen 1 und 2 zum Thema Verpflichtungen der Stiftung gegenüber der Stadt.
Zu Frage 1 wird in der Antwort auf die Bedingungen von 08/SVV/0325 (oben rechts auf Beschlüsse klicken) verwiesen wo deine zuvor aufgeführten Grundsätze (#496) aufgezählt werden. Darunter steht dann, dass der Bürgermeister beauftragt wird, dass er diese Grundsätze in der Stiftung vertreten muss. (Das bedeutet, dass er verpflichtet ist zu versuchen die Stiftung zu diesen Grundsätzen zu bewegen. Und nicht das die Stiftung automatisch dazu verpflichtet ist.)
Und zu Frage 2 steht in der Antwort welche Verpflichtung die Stiftung gegenüber der Stadt hat. Dort wird nur der Wiederaufbau der Garnisonskirche genannt. Ohne weitere Bedingungen.
Was du mit der Rückfallklausel sagen möchtest versteh ich nicht. Dies ist eine ganz normale Klausel wie sie immer von Städten in den Verkaufsvertrag geschrieben wird. Und die Bedingungen damit diese Rückfallklausel wirksam wird hast du ja selber genannt.