Freiheits- und Einheitsdenkmal (in Bau)

  • Es gibt ja einen Insolvenzverwalter und der wird sich wohl mit dem Bund einig werden, wenn er Geld sehen will. Einen anderen Abnehmer wird er für das Kunstwerk ja wohl kaum finden, oder wer stellt sich so was in den Garten?


    Ansonsten ist die Diskussion mE durch. Das Denkmal wird trotzdem kommen, selbst wenn es sich ggf nochmal weiter verzögert (oder aber nicht mal, wie gesagt wird der Insolvenzverwalter ja möglichst zügig Geld eintreiben wollen und der sture Chef ist nicht mehr am Ruder).

  • Ich dachte, die Einzelteile der Schale wären soweit fertig und es hapert nur noch am Transport bzw der Übernahme der gestiegenen Transportkosten.

  • Wachmannschaften für 24 Stunden, störungsfreie Technik?


    Ich denke, wir sind von einem funktionierenden Plan für die Wippe noch weit entfernt.


    Die neue Absturzsicherung, muss noch vom TÜV freigegeben werden. Im ersten Entwurf -den einige Politiker begeistert ausgewählt haben- gab es diese Geländer noch gar nicht. Die Schale war auch nicht so breit und sah eleganter aus. Das Büro Milla und Partner für den Entwurf, kannte ich eher von der McDonalds-Werbung. Vielleicht wird es doch eher ein Burger statt der Bananenschale?


    Die Wippfunktion wird auch noch einige Probleme aufwerfen. Wie soll der Mechanismus bei Dreck, toten Mäusen oder Kiesel (Granulat im Winter) auf Dauer funktionieren?


    E-Roller, Skateboardfahrer, Handicapped People, Rollstühle, Kinderwagen, kleine Kinder, die klettern wollen -wer soll das 24 Stunden überwachen, verhindern oder betreuen? Wir sind auf einem Podest, da kann alles schnell ins Wasser fallen.


    Das ist eine teure oder unlösbare Aufgabe. Wo kommen die Kisten für das Personal bei Wind und Wetter hin -sind sie bei dem zerstörerischen Designkonzept berücksichtigt worden? Müssen noch mehr Teile des eigentlichen Nationaldenkmals oder Mosaike weggehackt werden?


    Die Wippen im Tilla-Durieux-Park am Potsdamer Platz stehen jedenfalls seit vielen Jahren aus Sicherheitsgründen still. Selbst wenn vor der Schlosskuppel weiter gebaut wird: Ein sicherer Betrieb ist nicht sehr wahrscheinlich -kein guter Plan unsere eigentlich „schöne Einheit“ auf diese Weise durch ein „deplatziertes, schlecht durchdachtes Denkmal“ zu blamieren und zu gefährden.

  • Es gibt ja einen Insolvenzverwalter und der wird sich wohl mit dem Bund einig werden, wenn er Geld sehen will. Einen anderen Abnehmer wird er für das Kunstwerk ja wohl kaum finden, oder wer stellt sich so was in den Garten?

    Das kann derjenige entscheiden, der die Wippe aus der Insolvenzmasse erwirbt. Und somit ist die Diskussion noch nicht unbedingt "durch". Ich kann mir vorstellen, dass es viele gibt, die Geld zusammenlegen würden, um die Wippe zu erwerben und damit dem eigentlichen Auftraggeber einen Streich zu spielen.


    Und da dieses Projekt eine peinliche Hängepartie ist, könnte ich mir sogar vorstellen, dass der Auftraggeber, also der Bund, gar nicht so unglücklich darüber wäre. Jedenfalls glaube ich kaum, dass man dann einen neuen Anlauf startet. Eher würde das Projekt im Sande verlaufen, wie viele andere Projekte ja auch (etwa die längst vergessene Neuverlegung der Bodenmosaike an einem geeigneten Ersatzstandort, was ja eigentlich die Bedingung für deren Entfernung vom angedachten Wippenstandort war).


    Danke für den Hinweis auf die mir bisher unbekannten Wippen im Tilla-Durieux-Park. Sehr schön leitet der Tagesspiegel einen Bericht dazu ein. Die Wippen seien ein "Paradebeispiel, wie hochfliegende Architektenträume auf dem Boden der Realität landen und den Schrott hinterher niemand wegfegt." Und in der B.Z. erfährt man: "Unser Statiker sagt, wegen der Länge würden die Wippen immer wieder kaputtgehen", sprich: aus der Verankerung reißen. Eine Wippe ist ein Hebel. Je länger, desto größere Kräfte wirken auf den Drehpunkt. Nicht, dass dies nicht lösbar wäre, aber ich zweifle nach der bisherigen Planungshistorie schon daran, dass man dies wirklich zuende gedacht hat.


    Wer Lust hat, eine Crowdfunding-Initiative zum Ankauf der Wippenteile zu starten, kann sich gern an mich wenden. Es wird sich bestimmt ein passenderer Verwendungszweck finden als der, für den sie gebaut wurde.

  • Gibt es hier im Forum jemanden, der sich mit Insolvenzrecht ein bisschen auskennt? Wenn der Geschäftsbetrieb, wie derzeit angedacht, weiterläuft, geht alles seinen geplanten Gang. Was aber, wenn die Firma geschlossen und deren Vermögen liquidiert wird? Spielt es dabei eine Rolle, ob das Unternehmen mit der Wippe in Vorleistung gegangen ist oder ob diese bereits vom Auftraggeber bezahlt wurde? Wäre nicht in jedem Fall der Bund ein Gläubiger wie jeder andere auch und würde die Wippe dann versteigert?

  • Ziegel Es klingt in dem Beitrag ja deutlich so durch, dass der Bund so oder so die Wippe bekommt und man sogar schon eine alternative Firma an der Hand hat, die das Projekt "nahtlos" übernehmen und die letzten 15 Prozent fertig stellen könnte. Zumindest daran wird es also offenbar nicht scheitern.

  • jan85: Das ist wohl die wahrscheinlichste Variante. Mir geht es aber darum, in welchem Fall die Unternehmenswerte, und damit vielleicht auch die Wippe, versteigert werden.


    Und nicht zuletzt besagten die Meldungen von Ende letzten Jahres, dass der Generalunternehmer 2,5 Mio. Euro nachforderte. Ich habe eine Claudia Roth im Ohr, die das ablehnt und sagt "Das Geld muss reichen", aber ich finde keine Quelle mehr dafür. Vielleicht kann das jemand nachtragen.


    Kann der Insolvenzverwalter nach eigenem Ermessen die Wippe an den Bund übergeben oder spricht die 2,5-Millionen-Forderung dagegen? Schwer einzuschätzen.

  • Du gehst ja in deiner Hypothese davon aus, dass die Wippe sich im Firmeneigentum befindet. Es ist durchaus denkbar, dass der Bund vorschusspflichtig Eigentum an den zusammengesetzten Teilen der Wippe erworben hat, auch wenn es sich noch auf dem Firmengelände befindet. Gegebenenfalls auch in Form sogenannten Sicherungseigentums. Dann kann der Insolvenzverwalter allenfalls ein Pfandrecht am Eigentum versteigern, sofern dieses besteht. Hier kommt es einfach auf das Vertragswerk an, in das wir keinen Einblick haben. Es ist aber mE unwahrscheinlich, dass der Bund Summen als Vorkasse an eine kleine Stahlbaufirma überwiesen hat, ohne sich da irgendwelche Rechte zu sichern.

  • Immer wieder erfreulich, wie viel man bei der Beschäftigung mit Architektur über andere Themenbereiche lernt.


    Etwa zum Sicherungseigentum. Eine kurze Einführung bietet dieser Artikel:

    https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI2221997.html


    Demnach wird die Frage in der Zivilprozessordnung anders beantwortet als in der Insolvenzordnung. Letztere sagt klar, dass auch ein Sicherungsgegenstand zur Insolvenzmasse gehört und verwertet wird: also ggf. meistbietend versteigert. Allerdings könnte dagegen zivilrechtlich geklagt werden (Drittwiderspruchsklage).


    Auch interessant, ob es Auswirkungen hat, wenn Uneinigkeit über die 2,5 Mio. Euro besteht? Also z. B. die Firma/der Insolvenzverwalter die Wippe erst nach deren Zahlung hergeben will und der Bund das anders sieht?


    Am besten hat es jemand in dieser Kommentarspalte zusammengefasst: "Persönlich gefällt mir die Idee eines ewigen Debattier-, Planungs- und Genehmigungsprozesses als Einheitsdenkmal sehr gut - weiter so!"

  • Vielleicht hätte man bei der Auswahl des umsetzenden Unternehmens mehr in Richtung Fahrgeschäftebau schauen können. Ich habe mal fix gegoogelt und auf den ersten Blick bin ich in Deutschland gerade auf drei Spezialunternehmen gestoßen, die größere Fahrgeschäfte überhaupt umsetzten. Das wäre sicher für ein solches Unternehmen eine dankenswerte Aufgabe geworden, aber by the way.

  • Da Milla Generalübernehmer ist, trägt er das Risiko und muss auch das Problem mit der Insolvenz von Rohlfing lösen. Den Vertrag soll er ja bereits im Dezember gekündigt haben. Ob, wie, wann und zu welchen Bedingungen Milla das Objekt aus der Halle von Rohlfing rausbekommt, erscheint mir angesichts der unterschiedlichen Auffassungen vollkommen unklar. Der Insolvenzverwalter wird maximale Forderungen aufmachen und Milla wird diese nur erfüllen können, wenn der Bund nochmal nachschießt.

  • Auch interessant, ob es Auswirkungen hat, wenn Uneinigkeit über die 2,5 Mio. Euro besteht? Also z. B. die Firma/der Insolvenzverwalter die Wippe erst nach deren Zahlung hergeben will und der Bund das anders sieht?

    Selbstverständlich hat das Auswirkungen. Die Eigentumsverhältnisse sind insoweit auch nachrangig, da der Werkunternehmer (bzw. der Insolvenzverwalter) sich immer auf sein Pfandrecht nach § 647 BGB berufen kann. Es wird entscheidend darauf ankommen, ob bestimmte Leistungen nachträglich beauftragt wurden, ob das Werk Mängel aufweist, ob termingerecht geleistet wurde und/oder ob ein wichtiger Grund für die Kündigung gegeben war. All das ist von außen sehr schwer zu beurteilen.


    Der Insolvenzverwalter hat aber einen Hebel, weil die Zeit für ihn läuft.

  • Dieser Artikel von Viola Willmann im Westfalen-Blatt befindet sich leider hinter der Paywall. Man kann aber auch so entnehmen, dass Rohlfing den Insolvenzantrag zurückgezogen haben soll und die Wippe jetzt doch weiterbauen möchte. Das dürfte dann wohl heißen, dass er der Kündigung durch Milla entgegentreten will.

  • In diesem sehr lesenswerten Artikel vom RBB sind neue Infos, die ich noch nicht kannte:

    https://www.rbb24.de/panorama/…itsdenkmal-insolvenz.html

    In dem Artikel ist die Aussage von Johannes Milla, dass sie bis zum Jahressende mit dem Projekt fertig sind.

    Also eventuell kurz nach dem Tag der Deutschen Einheit. Aber immerhin in diesem Jahr.

    Beide Seiten des Streits kommen zu Wort.

    Der neue Stahlbauer war schon vor Ort und das Denkmal soll bald transportiert werden.

    Laut dem Artikel war das schon vor der Insolvenz klar und soll auch unabhängig von der Insolvenz so sein.

    (Der Plan könnte sich natürlich eventuell wieder ändern)

    Dieser Artikel von Viola Willmann im Westfalen-Blatt befindet sich leider hinter der Paywall. [...]

    Ganz oben im frei lesbaren Teil ist noch ein bemerkenswertes Bild der Schale, mit zwei Test-Lackierungen von den Zwei Farb-Opitionen des Denkmals.

    "Gold" und "Weiß".

    Laut dem Text unter dem Bild, und auch laut dem RBB Artikel, ist immer noch nicht entschieden, welche von beiden Farben die Schale haben soll.

    In den Visualisierungen war die Schale manchmal weiß und manchmal gold.

    "Weiß" ist schlichter, "Gold" würde ein bisschen zu der großen Wappenkartusche am Schloss passen.

    Ich persönlich finde die Option "weiß" denke ich die bessere von beiden.

  • Dieser Artikel von Viola Willmann im Westfalen-Blatt befindet sich leider hinter der Paywall.

    Hier ein Teil der Infos aus dem Artikel, also ein Teil der Infos daraus zusammengefasst:

    In dem Artikel sagt der alte Stahlbauer unter anderem, dass er das Denkmal gerne selbst fertig bauen würde, und dass er die für den Transport fehlenden Arbeiten innerhalb von drei Wochen machen könnte, und auch schon die Transporterlaubnis für den Transport nach Berlin habe, und eine komplette Fertigstellung (inklusive dem Montieren in Berlin) bis August für möglich halte. Allerdings nur, wenn er Geld überwiesen bekommt. Es geht da, wenn ich es richtig verstehe, um einen zusätzlichen Vorschuss, weil wahrscheinlich ein Teil des gesamten Geldes laut dem Vertrag erst nach Fertigstellung bezahlt werden soll.

    Es geht bei dem Streit um circa 330.000 Euro.

    Von insgesamt 2,2 Millionen soll der alte Stahlbauer bisher 1,3 Millionen bekommen haben.

    Ich vermute, dass es einen Teil davon laut Vertrag erst bei Fertigstellung geben soll.

    Der Stahlbauer will jetzt weitere circa 330.000 Euro von den 2,2 Millionen überwiesen haben.

    Und behauptet, dass diese ihm laut Vertrag zustehen, und er nicht länger die Arbeit am Denkmal vorfinanzieren kann.

    Das Architekturbüro behauptet, dass diese Zahlung dem Stahlbauer laut Vertrag (noch) nicht zusteht.

    Dann wurde sich gegenseitig wegen Nichteinhaltung des Vertrags verklagt, und das Architekturbüro hat den Vertrag gekündigt und die Herausgabe der Bauteile gefordert, was aber auch wegen dem Insolvenzverfahren kompliziert war/ist.

    Die Insolvenz soll jetzt ja zurückgezogen werden, ein Amtsgericht muss dem noch zustimmen.

    Es klingt aber in dem Artikel so, als wären beide Seiten bereit (gewesen(?)), den Streit beizulegen, wenn irgendjemand, also z.B. der Staat, diese 330.000 Euro geben/vorstrecken würde.

    Für die Bundesrepublik Deutschland ist so ein Betrag an sich ja fast nichts.

    Momentan wird laut Artikel nicht an dem Stahlteil des Denkmals gearbeitet.

    Ich bin gespannt wie es weiter geht, und welches der beiden Stahlbauer das Denkmal fertig bauen wird.

  • Hahahahahahahahahaha! Ich bin amüsiert.


    Eine schöne Gelegenheit, nun auch etwas über Ausschreibungsrecht hinzuzulernen. Die Klärung, welche Leistungen bereits bezahlt wurden und welche nicht, ist damit ja auch noch nicht erfolgt. Und das wäre vielleicht nicht unwichtig.


    Eine Ausschreibung muss vorbereitet werden, unterlegene Bewerber können klagen. Zudem werden die Preise nun höher liegen als das, worauf man sich anno dazumal verständigt hatte.


    Wenn der bisherige Stahlbauer nicht kooperiert, wird zumindest der Abtransport aus dessen Halle schwierig (und teuer). Und dann geht es ja weiter: zuletzt las man von "mittleren sechsstelligen Summen" und monatelangen Genehmigungsverfahren, welche für Schwertransporte inkauf genommen werden müssen. Von NRW nach Berlin ist es ja nicht gerade ein Katzensprung.


    Für all das müssen wiederum Mittel freigemacht werden. Ich hoffe auf ein langwieriges "blame game".


    Ich hätte nie gedacht, dass diese Wippe mir so viel Freude macht.

  • Mir ist schon gestern beim Lesen des Artikels was aufgefallen:

    Der Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Axel Klausmeier, ist soweit ich weiß nicht für das Denkmal verantwortlich.

    Er hatte eine Pressekonferenz zu den Feierlichkeiten zu 35 Jahre Mauerfall gehalten.

    Und dort auch über das Denkmal geredet, weswegen der RBB den Artikel gemacht hat.

    Es gibt ein paar mögliche Optionen:

    Entweder er hatte bisher nicht öffentliche Informationen, die er (vielleicht auch ohne zu wissen, dass die Informationen nicht öffentlich sind, oder aber vielleicht auch nach Absprache) öffentlich gemacht hat.

    Oder es war nur eine Vermutung von ihm.

    Ich habe deswegen heute nochmal den RBB Artikel geöffnet, und er wurde tatsächlich geändert, dort steht jetzt, dass es eine Einschätzung von Axel Klausmeier ist:

    https://www.rbb24.de/kultur/be…roeffnung-verzoegert.html

    Es kann natürlich trotzdem noch sein, dass er nicht öffentliche Informationen hatte, und/oder mit der Einschätzung richtig liegt.

    Vielleicht hat er aber auch nur eine Vermutung geäußert, und es existieren noch Lösungen, mit der nicht neu ausgeschrieben werden muss.

  • Der Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Axel Klausmeier, ist soweit ich weiß nicht für das Denkmal verantwortlich.

    Korrekt. Es handelt sich um eine Stiftung des Landes während das Denkmal durch den Bund errichtet wird. Dieser müsste auch eine neue Ausschreibung veranlassen und hierfür ggf. die Haushaltsmittel bereitstellen. Das Urheberrecht liegt aber weiter bei Milla.