Stadtschloss Berlin: Der Thread für den Wiederaufbau

  • Wir werden uns also wohl auf längere Zeit mit einer Liegewiese im Zentrum Berlins arrangieren müssen - denn es ist offensichtlich, dass Kollhoff schlicht und ergreifend das komplette Wettbewerbsergebnis kippen will. Und das wird dauern.

  • ich weiß nicht wen es interessiert, aber soweit ich weiß, hat das büro kollhoff im moment keine nennenswerten projekte! kein wunder also das unserm herrn kollhoff nicht die zeit und muße fehlt, hier ein bisschen dazwischenzufunken.
    und ich glaube schon, dass er gerne ein stück vom kuchen hätte. trotzdem muss man alles überpfüfen, sind schließlich ein rechtsstaat.


    der eindruck vom schlechten verlierer bleibt dennoch!

  • @Jay-C
    Da Stellas Büro nicht über ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Projekts verfügt, ist es logisch dass die Drittplatzierten einspringen.
    Nein ist es nicht! Logisch ist, das der Verlierer eines Gestaltungs- und Realisierungswettbewerbs das Projekt weder gestaltet noch realisiert. Und bei fehlendem Zweiten ist der Dritte nichts anderes als der erste Verlierer.


    Stunden
    Das Bundesbauministerium selbst hatte nach Preisgerichtsentscheidung erhebliche Zweifel an Stellas Fähigkeit, das Projekt umzusetzen.
    Die Mindestanforderungen (drei fest angestellte Mitarbeiter oder 300.000 Euro Jahresumsatz in einem bestimmten Jahr) sind bewusst nicht besonders hoch gewählt. Es war von Anfang an klar, das der Sieger das Projekt nicht vollkommen alleine bauen würde. Ich behaupte einfach mal, das die übergroße Mehrheit der Wettbewerbsteilnehmer nicht in der Lage gewesen wäre, so ein Projekt vollkommen ohne Hilfe umzusetzen. Und diese Fähigkeit würde in der Ausschreibung auch überhaupt nicht verlangt. Der Vorwurf ist somit gegenstandslos.


    Offenbar hat er für die Realisierung nicht einen Dritten als Subunternehmer beauftragt, sondern ist eher selbst im Vorfeld als ein Subunternehmer dieses Dritten aufgetreten.
    Das eigentliche Problem besteht wohl tatsächlich darin, das eben nicht jene Drei-Mann-Firma (oder waren es doch nur zwei?) des Franco Stella der Vertragspartner des Bundesbauministeriums ist, sondern die neu gegründete „Franco Stella Berliner Schloss Humboldt Forum Projektgemeinschaft“. Obwohl diese nur zu dem Zweck gegründet wurde den Siegerentwurf umzusetzen, ist sie genau genommen nicht der Sieger des Wettbewerbs. Das ist aber für meine Begriffe üble Haarspalterei.


    „Kritisiert werde vor allem, dass der Wettbewerbssieger nicht identisch mit der Projektgesellschaft ist, die den Vertrag für die Ausführung erhielt. Falls hier Fehler gemacht wurden, hält Kahlfeldt diese für korrigierbar. Da Stella sich das unternehmerische Risiko nun doch nicht mit anderen Büros teilen dürfe, werde nun wohl ein neuer Vertrag mit ihm alleine abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages könne er sich dann Partner suchen.“ (Tagesspiegel)


    Und er wird sich natürlich die Partner aussuchen, mit denen er bisher schon zusammen gearbeitet hat und nicht ausgerechnet jene, die ihn verklagt haben. Anschließend bekommt Kollhoff noch einen Brief, in dem ihm lapidar mitgeteilt wird, das es auch ohne ihn zu einem Vertragsabschluss gekommen ist, um auch diese Formalie zu erfüllen.


    Im Urteil wird auch gesagt, dass wenn Stella die Minimalanforderungen seiner Angaben nach der jetzt ausstehenden Prüfung nicht erfüllt, dass dann der Preis aberkannt wird und die nächstehenden Preisträger vorrücken.
    Der Nächststehende ist der leere zweite Platz, der extra nicht vergeben wurde, mit der Begründung, das keiner der Drittplatzierten die Aufgabe zur Zufriedenheit der Jury gelöst hat. Außerdem gäbe es dann vier aufrückende Sieger, darunter auch einen Entwurf, der sich nicht einmal an die Ausschreibungsbedingungen (mit Kuppel) gehalten hat. Nein, die Dritten sind Dritte, weil sie es nicht wert sind Erster oder Zweiter zu sein. Ein Aufrücken würde die Entscheidung der Jury auf den Kopf stellen und dem ganzen Wettbewerb Hohn sprechen. Das wird nicht geschehen, eher startet der Wettbewerb erneut und diesmal ohne Mindestanforderungen.


    P.S.: Und wo wir schon dabei sind, dürfen die Gewinner des ersten Wettbewerbs dann gleich noch ihre Preisgelder zurück überweisen.

  • Hallo Guderian,


    ich kann deinen Ausführungen uneingeschränkt zustimmen und finde es nach bisherigem Kenntnnisstand ebenfalls Haarspalterei, was dort argumentatorisch betrieben wird. Jetzt habe ich aber einen Artikel im Tagesspiegel gelesen, der die Hintergründe des Urteils aufarbeitet:


    http://www.tagesspiegel.de/ber…adtschloss;art974,2900648


    Darin wird klar, dass das Dreiergespann Stella, gmp und HSA wohl kaum in der Struktur mit Leitung und Subunternehmer funktioniert. Die so genannten Subauftragnehmer hätten mehrfach Stella überstimmt und teilweise die Planungen komplett übernommen. Es gäbe Querelen und die Hierarchie stimme nicht. Deshalb kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Vertrag des Bundes mit Stella über das gesamte Auftragsvolumen als Scheinvertrag zu bewerten ist und HSA und gmp einen Großteil der Leistungen in Eigenregie übernehmen. Somit hätten sie einen Vertrag mit dem Bauherrn schließen müssen, was bekanntlich in der jetzigen Form mit dem Vergaberecht kollidiert.


    So dargestellt, bekommt der Vorgang und die Entscheidung des Kartellamts eine neue Dimension. Stella dementiert die Darstellung natürlich, fraglich bleibt was wirklich der Realität entspricht.


    Beste Grüße,
    Jan

  • ^Danke für die erhellende Ausführung, OriginalScore!


    Guderian

    Nein, die Dritten sind Dritte, weil sie es nicht wert sind Erster oder Zweiter zu sein.

    Das mag ja sein, aber in Wettbewerben ist der Auslober nicht verpflichten dem Erstplatzierten dem Vorrang zu gewähren und ihm den Auftrag zu erteilen. Echte Verlierer gibt es eigentlich nicht, daher ist Herr Kollhoffs Unmut sogar etwas nachvollziehbar, da mit ihn keiner über seinen Entwurf gesprochen hat, das muss aber natürlich auch keiner (und das zu Recht). Theoretisch kann auch jetzt noch Herr Kollhoff mit der Realisierung beauftragt werden, was jedoch nun noch unwahrscheinlicher erscheint. Das Votum der Jury ist vielmehr als Empfehlung zu verstehen. Wenn die Einhaltung der Teilnahmekriterien rechtlich gegenstandslos ist, wird es aber nicht so weit kommen müssen.


    In den Feuilletons versucht man wie so oft komplexe Sachverhalte zu dramaturgisieren um sie als Hiobsbotschaft zu verkaufen.
    In dieses Horn bläst zurzeit sogar der Spiegel, der in seiner neusten Ausgabe hofft das auf dem Schlossplatz noch etwas "Neues" entsteht.


    Ungewohnt unkritisch befasst sich die Architekturzeitschrift Detail mit der Thematik. Sehr sachlich und vor allem präzise formuliert:

    ...

    Quelle:detail.de


    Warum ist eigentlich als Vertragspartner immer vom Bund die Rede (siehe Tagesspiegel)? Da gibt es doch sicher Abteilungen und Personen im Bauministerium die dieses Durcheinander wieder verursacht haben. Versucht man wieder die Zuständigkeiten zu verschleiern und damit auch die Verantwortung? Und für die Zukunft ist also die neu gegründete Stiftung auf der einen, und die Projektgemeinschaft auf der anderen Seite verantwortlich oder wieder nur zuständig?


    Von der Auftraggeberseite (SPK, ZLB, HU, Schlossverein, Stiftung, Ministerien, Land) blickt man ja jetzt schon nicht mehr bei den jeweiligen Zuständigkeiten durch, dieses hat man von jener Seite initiiert, wohl auch mit der Auftragnehmerseite in Form der Projektgemeinschaft vor gehabt. Wenn man dem ganzen glauben schenkt, steckt da wohl möglich echt eine Masche hinter, Stella vertragsrechtlich zu entmündigen, um Kopflos mit den beiden "Großbüros" im selbst gesteckten, utopischen Kosten- und Zeitrahmen das Projekt nach eigenem Gusto durchzuboxen.


    Naja, vielleicht war es ja doch nur ein versehen, aber die Rollen der Akteure seit der Preisvergabe werden mir, in diesem Theater noch nicht ganz klar, dank Tiefensees Rechenkünsten gibt´s das Schloss plötzlich 1/3 günstiger; der PdR verschwindet genau jetzt recht schnell; die ach so kritische Jury frisst Kreide; Stimmann feiert die Preisverleihung mit Stella in Italien; die unabdingbaren Spendengelder von Herrn Boddien werden ohne jeden Zweifel erbracht, insbesondere wenn der Bund diese vorstreckt; über (zu)erhaltene Reste, dessen Suche oder Inventarisierung äußert sich niemand; die doch immer zu geringe Nutzfläche ist plötzlich zu groß; der unterlegende "Dritte Sieger", "Stadtarchitekt" der 90er zieht vor Gericht; usw.; und jetzt ein Architektenvertrag ohne Architekt!? Wer schlimmes dabei denkt....:confused:


    Hinweis der Moderation: Die Einbindung des Zitats wurde editiert. Grund: Unerlaubtes Pressezitat.
    Bitte künftig auf die Richtlinien für das Einbinden von Texten achten. Vielen Dank.
    Bato

  • Zum Schlossplatz :


    Die Wiese wird, wie schon oft erwähnt wurde angeommen, bei gutem Wetter natürlich noch mehr! Viele Gegner des Schlossbaus argumentieren ja das diese Wiese doch gleich bleiben könnte...Zitate wie: "Welche Stadt hat schon mitten in der Stadt so eine tolle Aufenthaltsfläche" kann man lesen.


    Ganz Ehrlich: Berlin hat wirklich genug Grünflächen...wer dieser Wiese nachtrauert soll sich doch in den Park ums Marx-Engels-Forum legen...oder einfach Rad zwischen die Beine und ab zum Tiergarten...


    paar Eindrücke der begrünten Brache der Republik: ;)








    Bilder von mir.


    :daumen:


    --------------------
    Schöne Bilder Brandname, bitte beachte aber dennoch unsere Richtlinien für das Einbinden von Bildern (Vermerk des Rechteinhabers)! Vielen Dank.
    Bato

    Einmal editiert, zuletzt von Brandname ()

  • Schlossplatz - Entscheidung Vergabekammer

    Man gestatte mir noch ein paar klärende Anmerkungen zur Entscheidung der 3. Vergabekammer des Bundes, die im Übrigen nicht „das Kartellamt“ ist, sondern, wie die übrigen Vergabekammern des Bundes und der Länder ebenfalls, eine Art erstinstanzliches Spezialgericht für die Feststellung von Rechtsverstößen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.


    Öffentliche Aufträge sind ab Erreichung bestimmter Schwellenwerte europaweit auszuschreiben. Geht es um Architektenverträge, hat die Ausschreibung grundsätzlich nach der so genannten Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zu erfolgen. Diese sieht wiederum als Sonderfall vor, dass auf ein VOF-Verfahren verzichtet werden kann, wenn sich die Auftragsvergabe an einen Planungswettbewerb anschließt, einer (!) der Preisträger beauftragt wird und zudem bestimmte, sich aus den Richtlinien für die Durchführung des Wettbewerbs (die sogen. GRW) ergebende Vorgaben beachtet werden.


    Mit ihrer Entscheidung stellt die VK Bund schlicht fest, dass dem nicht entsprochen wurde, nicht mehr und nicht weniger. Die Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags ist die zwingende Folge und keine „gewollte“ oder irgendwie politisch erzwungene Konsequenz.


    Der Verstoß beruht darauf, dass die Auftragsvergabe vom Bund selbst an bestimmte, für die Bejahung der Eignung der jeweiligen Bewerber notwendige Kriterien geknüpft wurde, hier an die Mindestanzahl an Büroinhabern bzw. festangestellten Architekten. Wer dies nicht erfüllt, hätte streng genommen schon nicht am Wettbewerb teilnehmen können, kommt aber jedenfalls für die Auftragsvergabe nicht in Frage. Nach Auffassung der VK hätte der Bund prüfen müssen, ob die Angaben von Stella tatsächlich zutrafen – insbesondere da ihre Richtigkeit offensichtlich zweifelhaft war; dies ist unterblieben. Zusätzlich hätte der Bund prüfen müssen, ob das Büro Stella selbst, also ohne fremde Hilfe, trotz seiner geringen Größe die Gewähr für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung bot. Dies ist eine Forderung, die sich direkt aus der VOF ergibt – demnach muss der Preisträger selbst die einwandfreie Ausführung gewährleisten. Die VK moniert, dass der Bund zwar die – augenscheinlich nicht gegebene Eignung – erkannte, aber dennoch den Vertrag abschloss bzw. den Vertragspartner faktisch auswechselte, indem die beiden anderen Büros mit ins Boot kamen. Die entscheidende Passage der VK-Entscheidung findet sich auf S. 40 bis 49.


    Vergaberechtlich ist der Fall klar, und der Bund bzw. das zuständige Ministerium hat schlicht einen fundamentalen Bock geschossen, den man auch einer Kleinstadtverwaltung nicht durchgehen ließe. Der Großteil der Presseveröffentlichungen geht daher vollkommen an der Sache vorbei.


    Und das Interesse von Kollhoff ist auch klar: Scheidet Stella als Vertragspartner aus, rücken die anderen Preisträger nach, und der Bund muss ermitteln, wer von ihnen (die dann Stellas Entwurf bauen müssten) am geeignetsten ist.

  • Leo 2505 - willkommen im Forum und vielen Dank für Deine Ausführungen.


    Eine Frage: Du schreibst: "[....] (die dann Stellas Entwurf bauen müssten) [...]"


    Stellas Entwurf hätte demnach also in jedem Fall Bestand und die Nachrückenden - Kollhoff oder Kleihues - müssten auf dessen Grundlage weiterplanen? Gäbe es in diesem Fall nicht einen Urheberrechtsanspruch vonseiten Stellas?

  • So ist es!
    Stellas Entwurf hat den Wettbewerb gewonnen.
    Die Frage, welcher Architekt mit der Ausführung beauftragt wird, ist hiervon grundsätzlich losgelöst zu beantworten. Der Bund hatte beabsichtigt, den Preisgewinner Stella auch mit der Ausführung zu beauftragen. Das hat das Bundeskartellamt zunächst mal untersagt.
    Ausweislich der Vergabeakte hätte nach Auffassung des Kartellamts der Bund erkennen müssen, dass die "Partner" Stella, gmp und HSA keine Gewähr dafür bieten, das Projekt erfolgreich betreiben zu können. Zudem scheint es offenkundig gewesen zu sein, dass Stella lediglich Juniorpartner ohne Macht ist. Er hätte sich somit innerhalb der Projektgemeinschaft nicht durchsetzen können.
    Ob ein im Wettbewerb unterlegener Architekt bereit ist, Stellas Entwurf umzusetzen, dürfte noch eine sehr spannende Frage werden.
    Das Urheberrecht dürfte sich darauf beschränken, dass der Entwurf auch wie vorgesehen umgesetzt und nicht beliebig geändert wird (siehe Gerkans Gewölbeplanung im Hauptbahnhof).

  • Wenn das so stimmt, daß ein anderer Architekt (wer immer das dann auch sein mag) nur die Pläne Stellas ausführen "darf", Stella selbst aber nicht an der Ausführungsplanung beteiligt ist (und aus rechtlichen Gründen auch nicht sein kann), aber dennoch mit Einwänden wegen Urheberrechtsverletzungen in den Prozeß eingreifen kann, dann hört sich das für mich wie ein Gemurkse an, was eigentlich nur mit einer sauberen Lösung vermieden werden kann:
    Es muß einen neuen Wettbewerb zum Humboldt-Forum geben...

  • Florian Mausbach, der bis-vor-kurzem Chef der Bundesamts für Bauwesen, sagte soeben im Rahmen einer Diskussion, dass er sich nicht vorstellen könne, dass die Vergabe grundsätzlich gefährdet sei. Die "Teilnahmehürden" für den Wettbewerb seien von vorn herein und und politisch gewollt besonders niedrig gelegt worden. Es sei nämlich Ziel gewesen, dass praktisch jeder Architekt mitmachen können sollte. Also auch jemand wie Stella, der wenig gebaut habe und vor allem als Professor akademisch gewirkt habe. Es sei bei einem Beteiligten wie Stella von vorn herein klar gewesen, dass er "Subunternehmer" mit der Detailplanung beauftragen würde müssen. Aus Mausbachs Sicht könne es nur darum gehen zu prüfen, ob die Art der Vergabe an die nachgelagerten Büros korrekt erfolgt sei. Nicht aber um die Vergabe an Stella.


    Ausserdem erwähnte Mausbach, dass Stella seit der letzten Entwurfspräsentation in Abstimmung mit dem Bauherrn eine Reihe von substanziellen Überarbeitungen vorgenommen habe (zB im Bereich der Agora) - die (wenn nicht doch noch alles über den Haufen fliegt, nehme ich mal an) auch bald wieder der Öffentlichkeit präsentiert werden


    Mausbach - ein Glücksfall für Berlin, finde ich übrigens.

  • ^
    Ich bin nicht der Ansicht von Herrn Mausbach bzw. frage mich, was er konkret sagen will. Die Hürden lagen niedrig, aber Stella hat sie eben dennoch gerissen - darin liegt ja das Problem.


    @#749 und #750: Ich sehe es wie RA Sch. Die GRW, nach denen der Wettbewerb durchgeführt wurde, sehen vor, dass der Auslober das Nutzungsrecht am Entwurf eingeräumt bekommt (Abschnitte 7.3.1 und 7.3.2, zu finden über den Link zum Eintrag GRW bei Wikipedia). Die Frage wird eher sein, ob einer der anderen Preisträger Lust dazu hat, Stellas Entwurf zu bauen. In der Öffentlichkeit wird sich etwas anderes als dieser Entwurf aber schwerlich durchsetzen lassen.

  • @ RA Sch
    Das Urheberrecht dürfte sich darauf beschränken, dass der Entwurf auch wie vorgesehen umgesetzt und nicht beliebig geändert wird (siehe Gerkans Gewölbeplanung im Hauptbahnhof).
    Das ist eine Interpretation des Urheberrechts, die ich nach wie vor für fatal halte. Dem Bauherren muss es möglich sein, den Entwurf seines Architekten jederzeit nach belieben ändern zu können. Schließlich werden Gebäude nicht für Architekten errichtet. Wenn der Auftraggeber eine andere Decke an seinem Bahnhof oder eine andere Agora an seinem Schloss will, dann hat der Architekt gefälligst das Maul zu halten und den Wunsch seines Kunden umzusetzen, wie es sich in einen Dienstleistungsberuf gehört. Als nächstes erklärt mir mein Friseur, er habe ein Urheberrecht auf seinen Entwurf meines Haarschnitts und ich dürfe ihm bei der Länge meiner Haare nicht mehr hineinreden.


    Zudem scheint es offenkundig gewesen zu sein, dass Stella lediglich Juniorpartner ohne Macht ist. Er hätte sich somit innerhalb der Projektgemeinschaft nicht durchsetzen können.
    Der Bundesbauminister Tiefensee hat damals bei der Präsentation des Siegers ganz klar erklärt, das er in dem Stella Entwurf lediglich eine "gute Grundlage" sieht. Das ist das Gegenteil von sklavischer Unterwerfung unter den Willen des Architekten. Weder Stella noch die beiden Großraumbüros sollten in der Sache das Sagen haben, sondern einzig und allein der mit dem Bau Beauftragte des Bundetages. Deswegen ist die Frage, wer von den Dreien in dem Konsortium die Macht hat, auch vollkommen sekundär. Wer zahlt, schafft an. Und das ist nie der Architekt. Die Kuppel auf dem Reichstag und der Ort der Erinnerung unter dem Holocaust-Mahnmal haben gezeigt, das unsere Politiker nicht selten die besseren Entscheidungen treffen.

  • Weitere juristische Turbulenzen rund um den Bau des Humboldt-Forums: laut einem Artikel in der taz hat der "Förderverein Berliner Schloß" vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage gegen den Direktor der Bauhaus Stiftung Dessau, Philipp Oswalt erlitten.
    Gegenstand der Auseinandersetzung waren Vorwürfe Oswalts hinsichtlich eines fehlerhaften Geschäftsgebarens sowie des Umgangs mit Spendengeldern beim Förderverein.
    Unter anderem geht es um Vorwürfe, daß der Förderverein von eingeworbenen Spendengeldern für die Fassadenrekonstruktion in Höhe von € 11,5 Mio 9 Mio bereits wieder ausgegeben habe, darunter eine halbe Million als Zahlung an den Ex-Vorsitzenden von Boddien; laut Gerichtsbeschluß sei festgestellt worden, daß es sich bei diesen Vorwürfen nicht um Unwahrheiten handle; ebenso müsse sich der Verein unwahre Angaben bei der Spendenwerbung, Unregelmäßigkeiten in der Vereinsorganisation und fragwürdige Kostenschätzungen für die Fassadenrekonstruktion vorwerfen lassen...
    Hört sich nicht gerade vertrauensfördernd an, wenn die Herren vom "Förderverein Berliner Schloß" weiterhin glauben machen wollen, der Fassadenzauber sei schon für 80 Millionen €s zu haben, die sie aus Spendenmitteln auftreiben wollen...

  • Interessant das der Direktor der Bauhaus Stiftung Dessau gegen den Förderverein klagt. Da wird schmutzige Wäsche gewaschen und mit Haken und Ösen gekämpft um zu verhindern, dass das Schloss gebaut wird. :lach:
    Bei einem emotinal so geladen Projekt kann man den befürwortern des Schlosses nur wünschen, das sie ein dickes Fell haben.

  • Irgendwie sind es doch die immer gleichen Figuren in dieser Charade um den Schlossneubau. Herr Oswalt betreibt ja nun schon seit Jahren seine Kampagne gegen diesen Bau, bislang bekanntermaßen erfolglos. Argumentativ hat es nicht funktioniert, dann versucht man es eben auf juristischem Wege. Ist doch egal wie sich der Bundestag entschieden hat - ein paar überdimensionale Egos müssen befriedigt werden, Berlin, der Bau, oder die historische Bedeutung des Ortes ist denen doch mittlerweile vollkommen egal. Es geht nur noch ums 'Recht haben'.


  • Hört sich nicht gerade vertrauensfördernd an, wenn die Herren vom "Förderverein Berliner Schloß" weiterhin glauben machen wollen, der Fassadenzauber sei schon für 80 Millionen €s zu haben, die sie aus Spendenmitteln auftreiben wollen...


    Was heißt denn hier Fassadenzauber? Optisch hochwertige handwerkliche Qualität hat nunmal ihren Preis. Schlimm genug, dass heutzutage lieber Masse als Klasse gebaut wird und für die architektonische Qualität einzelner Bauwerke nach Abzug aller Kosten für die Technik nicht mehr viel bleibt und diese dann darunter leidet. Gerade bei öffentlichen Großbauten die für die halbe Ewigkeit stehen und sich zumeist an repräsentativen Plätzen befinden, sollten hier mal wieder ordentliche Standards gesetzt werden. Das Geld was bei der Fassade eingespart würde, würde letztlich auch nur wieder woanders verpulvert werden. Als wenn es darauf ankäme.

  • Auf der anderen Seite könnte man aber auch sagen, hätte man den Gegner keine Gründe (vor allem auf rechtlicher Ebene) auf dem Silbertablett serviert um das Schlossprojekt stören zu können, gäbe es auch keine Probleme.
    Es ist ja wohl nicht erst seit heute bekannt, dass das Schlossprojekt viele Gegner hat und manch einer nur darauf wartet, einen Stock in die Speichen zu werfen.

  • Jedoch ist der Artikel der TAZ vermutlich nicht gerade objektiv. Gerade die TAZ war doch von Anfang an gegen das Schloß. Solange ich sowas nicht auch in anderen Zeitungen lese würde ich da erstmal noch nicht die Totenglocken läuten.

  • Weiters Störfeuer

    Auch der Tagesspiegel schießt nun scharf.


    Zu Stella heißt es, der Bau gehe weit über seinen Horizont als "Gelegenheitsarchitekt" hinaus, der nur über ein Westentaschenbüro verfüge. [geändert]


    In Fachkreisen werde dem Projekt Stadtschloss keine Realisierungschance mehr eingeräumt.
    Da kann der Bundestag wohl entscheiden, was er will...?


    Link: http://www.tagesspiegel.de/kul…adtschloss;art772,2911921


    Hinweis der Moderation: Die Einbindung des Zitats wurde editiert...
    Bato
    [Danke für den Hinweis. T.W.]

    3 Mal editiert, zuletzt von T. W. ()