Elbtower Baustopp - Diskussionsthread

  • „EU prüft Hamburger Großprojekte wegen möglicher Vergabeverstöße“, lautet eine Zwischenüberschrift im Artikel. Darin wird ausgeführt, dass eine Petition beim Europäischen Parlament eingegangen ist, dieses die Zuständigkeit der EU-Kommission feststellte und diese um eine Prüfung des Sachverhalts bat.


    Die Kommission kann sehr wohl Einzelfälle prüfen und muss dazu nicht erst nach deutschem Wettbewerbsrecht aufgefordert werden. Richtig ist, dass dann die Bundesrepublik zu einer Stellungnahme aufgefordert würde. Ob das gemacht wird, muss die Kommission selbst beurteilen, je nachdem, für wie strukturell schwerwiegend sie den Fall hält. Deutlich mehr als eine halbe Milliarde Euro sind zumindest keine kleine Summe, um die es hier geht. Die Art, wie in Hamburg vorgegangen wurde, lohnt durchaus einen genauen Blick, ob vonseiten der EU-Kommission, der Presse, der Opposition oder von wem auch immer.

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Darin wird ausgeführt, dass eine Petition beim Europäischen Parlament eingegangen ist, dieses die Zuständigkeit der EU-Kommission feststellte und diese um eine Prüfung des Sachverhalts bat.

    Genau, und das ist eben ein ganz anderer Vorgang als das von dir beschriebene "Die EU-Kommission ermittelt bereits gegen Hamburg ...". Also nochmals: Bitte bei den Fakten bleiben und keine Falschinformationen verbreiten.

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Da steht, dass irgendein Typ eine Petition gestartet hat, mehr nicht.

    Ich habe ja schon ausgeführt, dass „gegen Hamburg“ eine vielleicht nicht präzise Beschreibung war, obwohl es am Ende darauf hinausläuft, ob die Hamburger Fehler gemacht haben. Und wenn das EU-Parlament um eine Prüfung bittet, wird sich die Kommission den Sachverhalt anschauen, um ihn überhaupt bewerten zu können. Ob sie dann in der Folge Maßnahmen ergreift, weiß jetzt natürlich noch niemand.


    Dafür, dass du meine Worte auf die Goldwaage legst, waren deine eigenen eher irreführend.

  • Da der Abendblatt-Artikel hinter der paywall liegt, ist hier noch mal eine andere Quelle. Die Auffassung des Petenten, Becken & Co gingen ein hohes Risiko ein, ist aber unzu treffend. Fall die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet und der EuGH am Enbde gegen die BRD entscheidet, hat dies mit der Handestadt Hamburg und der Rechtswirksamkeit rechtwidrig geschlossener Verträge nichts zu tun. Die EU-Kommision ersetzt nicht die nationalen Instanzen zur Überprüfung von Vergaben.

  • Die Regelungen zum Vergaberecht beruhen auf einer EU-Richtlinie, die EU-weit für alle Vergabestellen gilt. Details können sich in den Mitgliedstaaten unterscheiden, der hier maßgebliche Punkt ist aber einheitlich und wegen der Natur des Projektes sich auch für die EU-Kommission interessant. Insofern wäre die EU-Kommission nicht gehindert, hier ein Verfahren einzuleiten, ganz unabhängig davon, wer hier eine Beschwerde einreichen sollte.

    Ich möchte aber bitten, diese Formalien nicht zu stark zu strapazieren. Im Kern geht es darum, ob hier bei einer Anmietung oder bei einem Kauf durch die Stadt museumsspezifische Anforderungen bestehen, die eine bestimmte zweckorientierte Gestaltung erfordern. Dies halte ich für sehr wahrscheinlich und es würde eine entsprechende Ausschreibungspflicht auslösen. Wir hatten das auch schon öfter hier im Forum diskutiert.

    Bei dem Versuch von Becken & Co., einerseits das Risiko in großen Teilen auf die Stadt abzuwälzen, andererseits aber die Ausschreibungspflicht zu vermeiden, handelte es sich von Anfang an um eine Quadratur des Kreises. Einen vernünftigen Lösungsvorschlag habe ich insoweit nie gesehen. Mit den beschriebenen und vermutlich illusorischen Nachforderungen scheint sich das Ganze nun insgesamt erledigt zu haben.

    Ich sehe eine Lösung ehrlich gesagt nur noch dann, wenn sich die Stadt der Sache selbst annimmt und den Elbtower entgegen allen anderslautenden Beteuerungen selbst übernimmt und zu Ende baut. Durch ein weiteres Zögern würde man nur Zeit verlieren.

    Sollte die Stadt diesen Weg nicht gehen wollen, müsste man mit dem status quo leben, wobei dem Insolvenzverwalter dann relativ schnell das Geld ausgehen dürfte.

  • ^ Die EU-Vergaberichtlinien gelten nicht gleichermaßen für alle Vergabestellen. Eine EU-Richtlinie richtet sich an die Mitgliedsstaaten, welche die Richtlinie durch ein nationales Gesetz effektiv umsetzen müssen. Bei uns ist dies das GWB. Eine Richtlinie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Privaten oder öffentlichen Körperschaften in den Mitgliedsstaaten. Was die EU-Kommission prüfen kann, ist die Frage, ob die Richtlinie effektiv in nationales Rechts umgesetzt wurde. Anwendungsfragen in konkreten Vergabefällen mag die Kommission prüfen, aber sie kann Verstösse nicht sanktionieren. Passivlegitimiert für ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH ist die BRD, nicht Hamburg, nicht Becken; es ist auch nicht erkennbar, was ein Vertragsverletzungsverfahren in diesem Fall bewirken könnte, denn die BRD hat den Verstoss - wenn es überhaupt einen gab - im konkreten Fall nicht begangen und weder das Land Hamburg noch die Elbtower KG noch Herr Becken sind davon betroffen. Der Bund hat gegenüber dem Land Hamburg oder einem privaten Bauherrn keinerlei Handhabe; im Zweifel wäre das durch die Vergabekammern und Gerichte zu prüfen - wenn dort ein Mitbewerber vorstellig würde.

    Es gibt keinen Versuch von Becken, die Ausschreibungspflicht zu vermeiden. Die Elbtower KG ist ein privater Bauherr, der kontrahieren kann, mit wem er will, er unterliegt nicht der Ausschreibungspflicht nach GWB; es sei denn, das Vorhaben wird zu mehr als 50% mit öffentlichen Mitteln gefördert oder die Elbtower KG wäre staatlich beherrschtes öffentliches Unternehmen oder es gibt vertragliche Vereinbarungen zur Ausschreibungspflicht nach VOB/A.

  • Wer der Auffassung ist, dass (begründete) Beschwerden bei der EU Kommission grundsätzlich folgenlos bleiben müssen, der lebt nicht in dieser Welt. Neben der politischen Implikation einer Abmahnung durch die Kommission, wird der Bund alle Konsequenzen nach Hamburg durchreichen und auch die Vergabekammer bleiben sicher nicht unbeeindruckt.

    Es geht auch nicht um Becken bzw. sein Konsortium oder seine Gesellschaft. Es geht um die Stadt, die offensichtlich überlegt, den Kauf von Flächen für das Naturkundemuseum über eine Direktvergabe zu bewerkstelligen. Profiteur wäre insoweit der Verkäufer.

  • Die MoPo berichtet über die Initiative "Tower to the People", die über eine Genossenschaftsgründung 14 Stockwerke erwerben will. Damit soll das Projekt gerettet werden, und zwar ganz unabhängig davon, ob der Deal mit dem Naturkundemuseum klappt. Entstehen soll dort ein "Next Economy Hub" als Leuchtturm der Nachhaltigkeit für eine Kreislaufwirtschaft.

    Ich verstehe das Ganze als Parabel auf unsere Welt: Wir bauen einen Turm, den niemand braucht, um wahre Nachhaltigkeit zu demonstrieren. Man muss vom Ende her denken.

  • https://www.ndr.de/nachrichten/ha…swa9P85Cy-CpXMQ

    Bürgermeister und SPD Fraktionschef schätzen die Wahrscheinlichkeit gering ein, dass der Elbtower fertig gebaut wird.

    Die Stadt sei weiter bereit für Gespräche bezüglich des Naturkundemuseums, aber es ginge wohl um einen kalkulierbaren Preis, den es bisher offenbar nicht gibt.

    Ich bleibe dabei, lieber noch ein paar Jahre Stillstand und eine Lösung ohne Stadt und Politik.

  • Der Vorstand der Signal Iduna kontert im Abendblatt und meint, dass die Stadt perspektivisch auf den Kosten für Unterhalt, Sicherung, Verwaltung und am Ende auch den Abriss der Ruine sitzenbleibe, wenn sie jetzt nicht einsteige.

    Ich habe Zweifel, dass derartige öffentliche Auftritte wirklich der Sache dienen. Beckens Glaubwürdigkeit ist angeschlagen und wer sich (aus welchen Gründen auch immer) hinter ihn stellt, dem seien leisere Töne angeraten. Richtig bleibt aber, dass die Stadt mindestens ein städtebauliches Problem hat, wenn sie die Hände in den Schoß legt.

  • "Berger glaubt nicht, dass die Stadt einen anderen Investor für den halbfertigen Bau, der rund 100 Meter in die Höhe gewachsen ist, finden wird. 'Da stand und steht keiner Schlange', sagt er. 'Die Rendite ist hier wenig attraktiv – das rechnet sich erst langfristig. Für uns ist das auch kein reines Investitionsprojekt.'"

    Natürlich nicht, die wollen gern ein bisschen was von ihrem verbrannten Geld wiedersehen.

    Auf die Forderung der Stadt, dass diese "nicht in die Risiken der Fertigstellung hineingezogen werden" will, geht er inhaltlich nicht ein, nur viel Bla Bla, zum Beispiel: "Die Stadt muss nur ihre Angst überwinden.“

    Das ist einfach nur frech. Hier wird ganz offensichtlich versucht, die Stadt über den Tisch zu ziehen. Mit keinem privaten Käufer würde man so umgehen, ihn auch nicht medial unter Druck setzen. Ich denke und hoffe, das geht nach hinten los.

    Falls das Projekt an die Stadt zurückfällt und sie tatsächlich keinen anderen Investor finden sollte, setzt sie in den Rohbau halt selbst die Fenster ein (bildlich gesprochen) und gut ist. Dann gibt es eben keinen Wolkenkratzer und davon geht die Welt auch nicht unter.

  • Die Stadt zahlt nur etwas für den Unterhalt, wenn sie den Elbtower auch besitzt. Warum sollte sie also dem jetzigen Konsortium auch nur einen Cent geben um den Turm fertig zu Bauen, wenn sie einfach nur warten kann und den Elbtower geschenkt bekommt. Da kann die Stadt einfach warten und den Elbtower dann selber fertig bauen und unten ein Naturkundemuseum einrichten und oben meinetwegen einen New Economy Hub oder was weiß ich. Notfalls hat die Stadt auch selber einen Bedarf an Büros. Man kann es sonst halt auch verkaufen, wenn man das nicht so machen will.

  • MrMakabar

    Absolut korrekt ! "Geschenkt bekommen" ist mMn immer noch besser als Abriss (von dem damit verbundenen Image-Schaden für die Stadt erst gar nicht zu reden). Neben Naturkundemuseum und einem "New Economy Hub", sowie Nutzung für (städtische) Büros könnte man auch einzelne Etagen mit mietpreis-gedeckelten Wohnungen seitens der Stadt HH ausbauen und vermieten. Wenn der "Preis stimmt" könnte die Stadt HH hier sogar langfristig der "Gewinner" dieser Hängepartie um den Elbtower sein. Die Stadt muss nur bereit sein, "unternehmerisch" zu denken.

  • Woher nimmt die insolvente Projektgesellschaft eigentlich das Geld für den Unterhalt der Bauruine?

    Wie kann der Insolvenzverwalter noch die Liquidation hinauszögern, wenn ein Verkauf immer unrealistischer wird?

  • Ein Massedarlehen ist der eine Weg, denkbar ist auch frisches Geld von den Gläubigern. Ich denke, der zweite Weg ist hier einfacher, weil der erste Weg der Bank Einblicke in den Stand der Verhandlungen gibt, die sie vielleicht aus Gründen der Vertraulichkeit nicht erhalten soll. Die Bank wird nämlich eine belastbare Fertigstellungs- oder Sanierungsplanung, eine Kostenaufstellung bis zur Sicherung oder Fertigstellung, werthaltige Sicherheiten, eine realistische Verwertungsperspektive, gegebenenfalls Abtretung künftiger Forderungen und die Zustimmung der Gläubiger verlangen.

    Der Insovenzverwalter kann also nicht ohne weiteres und nicht ohne Zustimmung der Gläubiger ein Massedarlehen aufnehmen.

  • Das wäre natürlich denkbar. Für möglich halte ich auch, dass vom Becken-Konsortium als Gegenleistung für die vereinbarte Exklusivität die Erhaltungskosten übernommen werden. Denn andernfalls würde ich keinen Vorteil aus der eingeräumten Exklusivität für die Projektgesellschaft sehen, und ein Insolvenzverwalter muss da schon genau darauf achten, dass Leistung und Gegenleistung zumindest in einem angemessenen Verhältnis stehen...