„EU prüft Hamburger Großprojekte wegen möglicher Vergabeverstöße“, lautet eine Zwischenüberschrift im Artikel. Darin wird ausgeführt, dass eine Petition beim Europäischen Parlament eingegangen ist, dieses die Zuständigkeit der EU-Kommission feststellte und diese um eine Prüfung des Sachverhalts bat.
Die Kommission kann sehr wohl Einzelfälle prüfen und muss dazu nicht erst nach deutschem Wettbewerbsrecht aufgefordert werden. Richtig ist, dass dann die Bundesrepublik zu einer Stellungnahme aufgefordert würde. Ob das gemacht wird, muss die Kommission selbst beurteilen, je nachdem, für wie strukturell schwerwiegend sie den Fall hält. Deutlich mehr als eine halbe Milliarde Euro sind zumindest keine kleine Summe, um die es hier geht. Die Art, wie in Hamburg vorgegangen wurde, lohnt durchaus einen genauen Blick, ob vonseiten der EU-Kommission, der Presse, der Opposition oder von wem auch immer.