Also Polizei und Staatsanwaltschaft sind ja zwei unterschiedliche Dinge. Bei den Demos sind zudem nicht nur sächsische Polizisten aktiv. Die Journalisten müssten bei Körperverletzung schon selbst Anzeige erstatten. Was zugegeben schwer ist, wenn die Schläger nicht dingfest gemacht werden. Das sagt sich aber auch immer so schön daher. Die Polizei hat in erster Linie Interesse an einem in toto weitgehend friedlichen Ablauf der Demos. Einen Hooligan rauszuziehen und festzunehmen, weil er einen Journalisten umgestoßen oder eine gewischt hat, könnte die Situationen unnötig außer Kontrolle geraten lassen.
Auf der anderen Seite finde ich das vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht verkehrt. Jeder Aufruf zur oder die tatsächliche Blockade oder Verhinderung einer genehmigten Demonstration ist strafbar. Dass das deutschlandweit kaum geahndet wird, mag an der schieren Menge der dazu nötigen Verfahren liegen. Hat aber meines Erachtens auch dazu geführt, dass sich einige Gruppen im Recht sehen, Demonstrationen nach eigenem Gutdünken zu blockieren. Das kanns nicht sein.