Lichtenberg | Kleinere Projekte

  • Dekoratives Anführungszeichen

    ^^Ich habe das ganze jetzt mal visualisiert, um darzustellen, was ich meine.

    Landsberger-Allee-116-Lichtenberg.jpg">maps


    (Eigene Darstellung basierend auf Satellitenbildern von Google Maps)

    Der rote Bereich ist der Teil des Gebäudes, der nach den Renderings meiner Auffassung nach nicht in die Flucht passt, der grüne Teil wiederum ist eine kürzere Variante, die das Kriterium erfüllt. Die beiden lila Linien sind in diesem Fall die möglichen Fluchten, auf die man sich beziehen könnte, wenn man wirklich BauGB §34 anwenden möchte, um nicht einen Bebauungsplan aufstellen zu müssen (die an der Landsberger Allee liegende Achse ist dabei aber etwas fraglich, weil der Baukomplex im Nordosten abknickt. Zudem fällt das Muster nach zum Beispiel Hobrecht Plan nicht unter BauGB §34, da der Paragraf sich ausschließlich auf die vorliegende Situation bezieht.

    Es kann aber gut sein, dass man mit einem Auge zugedrückt, doch das ganze aufgrund des Wohnungsmangels unter BauGB §34 durchwinkt. Am Ende hat ja nicht nur das Recht Einfluss, sondern auch die Politik.

    Zu deinen beiden lila farbenen Fluchtlinien:

    Du musst eine Fluchtlinie nehmen, die das Bestandsgebäude Landsberger Allee 124 ("Sachsenküchen by Kallenbach") aufnimmt und parallel zur Landsberger Alle verläuft. Eine solche Fluchtlinie würde vom rot markierten Bereich nicht überschritten werden. Oder anders formuliert: Der rot markierte Bereich rückt nicht näher an die Landsberger Allee heran als das Bestandsgebäude Landsberger Allee 124. Und damit geht das rechtlich in Ordnung.

    Der neue Wohnblock übernimmt die diagonale Stellung der beiden Wohnblöcken in unmittelbarer Nachbarschaft (und der Wohnblöcke im ganzen Quartier). Bauvolumen passt. Geschossigkeit passt.

    In meinen Augen wird hier das Bauen im Bestand gemäß §34 BAuGB in 100 prozentiger Weise erfüllt. Ob mir die diagonal gestellten Wohnblöcke gefallen, ist ein ganz anderes Thema.

  • ^ Danke dir.

    Also Hier geht's zur Webseite des Projekt.

    Baubeginn erst am : 1.10 2026.

    Planung war dieses Jahr am : 2.1. 2026

    Geplant sind 12 Wohnungen mit Wohnflächen von ca. 35 bis 130 m², überwiegend mit Balkon. Ergänzt wird das Wohnkonzept durch Süd- und Westbalkone, einen gemeinschaftlich nutzbaren Garten sowie einen Energiestandard nach KfW-55.

    Eine Visu habe ich nicht gefunden. Mehr Info siehe verlinken Link.

    Tomate88 ich glaube ein eigenes Thread wird es nicht sein sondern woanders verschoben. ( Hier vlt. )

  • Architektur-Fan ^^^

    Ich habe mir tatsächlich bei der Analyse auch genau über diese obere Fluchtlinie (die ich in lila nördlich eingezeichnet habe) Gedanken gemacht und ich muss dir da leider widersprechen.

    "Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist." §34 Baugb Absatz 1 Satz 1

    Sagen wir mal, wir orientieren uns an der oberen lilafarbenen Achse und gehen mal die Kriterien durch. Dadurch, dass wir uns auf die Flucht einfach mal beziehen, müssen wir uns auch bei den Kriterien an der Bebauung orientieren, die diese Flucht bildet. Das mache ich hier jetzt mal grob.

    Landsberger Allee 124LAN116 (geplantes Projekt basierend auf den Visualisierungen)
    Art der baulichen NutzungAllgemeines Wohngebiet nach BauNVO §4Wohnungen (passt also zur Nutzung der umliegenden Gebiete)
    Maß der baulichen Nutzung4 Geschosse9 Geschosse (5 Geschosse mehr als Landsberger Allee 124)
    Bauweisegeschlossen nach BauNVO §22Sonderform nach BauNVO §22 da die Länge des Gebäudes >50 Meter

    Die Grundstücksfläche ist, wie man auf dem Bild sieht, völlig unterschiedlich. Hätte man sich wirklich an das Gebiet orientieren wollen das durch das Ensemble der Landsberger Allee 124 gebildet wird, dann hätte man die Flucht konsequent in geschlossener Bauweise, mit 4‑geschossigen Gebäuden und grob der gleichen Grundstücksfläche (Tiefe und Länge der Baukörper) fortführen müssen. Im jetzigen Zustand ist die Diskrepanz, wenn man es mit der Landsberger Allee 124 und den anliegenden Bauten vergleicht, ja schon bei der Ausrichtung des geplanten Gebäudes zu sehen. Die Eigenart der näheren Umgebung ist denke ich ziemlich klar. Umliegend um das Projektgebiet sind die großen Zeilen und nicht das Ensemble dem die Landsberger Allee 124 zugehört.

    Des Weiteren knickt die Bebauungsstruktur der Landsberger Allee 124 bei der Landsberger Allee 122 ab, was den Zusammenhang noch weiter verwässert.

  • Dekoratives Anführungszeichen

    ^ Danke dir.

    Also Hier geht's zur Webseite des Projekt. ...

    Johannes_9065 : Danke.

    1) Ich tue mich als Nutzer sehr schwer mit dem Upload von irgendwelchen Fotos in das Forum. Gilt auch für einen neues Post im richtigen Thread. Es gehört vermutlich nach Lichtenberg.

    2) Bei Cohousing ist eine erste Visualisierung veröffentlicht im Teaser, aber ich bin technisch nicht in der Lage, dies hier zu posten als Beitrag.

    [mod]Zitat gekürzt. Bitte nicht unnötig viel zitieren, vor allem keine kompletten Beiträge. Danke! 🙂[/mod]

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Hätte man sich wirklich an das Gebiet orientieren wollen das durch das Ensemble der Landsberger Allee 124 gebildet wird, dann hätte man die Flucht konsequent in geschlossener Bauweise, mit 4‑geschossigen Gebäuden und grob der gleichen Grundstücksfläche (Tiefe und Länge der Baukörper) fortführen müssen.

    Der Wortlaut im Gesetz spricht von "der Eigenart der näheren Umgebung". Es ist keine Rede davon, dass für alle im §34 BauGB genannten Kriterien immer das gleiche Grundstück/Gebäude den Bewertungsmaßstab bilden muss. Wenn man sich für die Baulinie an der Landsberger Allee 124 orientiert, folgt daraus nicht automatisch, dass sich die anderen Kriterien auch an der Landsberger Allee 124 orientieren müssen. Für die GRZ und die Geschossigkeit ist es naheliegend, dass die benachbarten Wohnblöcke den Referenzmaßstab bilden.

    Überlege doch bitte mal, ob es Sinn macht, dass eine Baulinie so schief zur Straße läuft, wie es deine beiden lila farbenen Linien tun.

  • Gerade solche kleineren Projekte finde ich oft besonders interessant, weil sie schneller realisiert werden können und besser ins bestehende Umfeld passen als große Neubauvorhaben. Für Lichtenberg könnten solche maßvollen Ergänzungen durchaus sinnvoll sein, vor allem wenn sie unkompliziert geplant und umgesetzt werden.

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Der Wortlaut im Gesetz spricht von "der Eigenart der näheren Umgebung". ...


    Erst einmal Folgendes: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist." §34 BauGB Absatz 1 Satz 1

    Das Wort "und" sagt hier schon alles aus, es geht um das Zusammenspiel aller Kriterien.

    Ich denke, wir sind jetzt wirklich an dem Punkt angekommen, wo ich einfach nur sagen kann, dass du dich einfach nicht mit dem Baurecht auskennst. Ich habe, wie in solchen Fällen verfahren wird, jetzt schon von vorn bis hinten aufgedröselt. Das ist keine Glaubensfrage, es geht hier um Recht. In der Praxis schaut man sich im Zuge des §34 BauGB die umliegenden Gebäude an, um die Eigenart der näheren Umgebung zu ermitteln. Wenn ein Gebiet von über 20.000 m² (das Gebiet, auf dem die bestehenden Zeilen stehen) deines Erachtens nicht als Rahmen der näheren Umgebung reicht, dann ist das deine Meinung. Was du vorschlägst, basiert auf unterschiedlichen Typologien und Bebauungsstrukturen, die räumlich sogar durch die dazwischenliegende Bebauung getrennt sind. Das Baurecht, vor allem im Zuge von §34 BauGB ist kein Wünsch-dir-was. Es geht hier um den Bezug der Planung. Darauf basiert dieser Paragraf, und ohne diesen Mechanismus gäbe es einen völligen Wildwuchs, der jegliche städtebauliche Ordnung und die Kohärenz der Stadt untergraben würde.

    Ich suche mir das Verfahren nicht aus, das ist im Zuge des Baurechts vorgeschrieben. Es gibt zwar Ermessensspielräume, aber das, was du anführst, liegt bei weitem nicht in diesem Spielraum. Auch suche ich mir nicht aus, wie die Zeilen im Bestand angeordnet sind. Über die Entscheidung, die damals getroffen wurde, kann man sich streiten, aber was steht, das steht. Wenn die Bebauungsstruktur so vorliegt, dann muss man sich auch an sie halten, wenn man sich ein langjähriges Bebauungsplanverfahren sparen möchte. Das Projekt ist in der jetzigen Form ja nicht ausgeschlossen, doch es wird in der jetzigen Form höchstwahrscheinlich einen Bebauungsplan benötigen. Es geht nach wie vor nicht darum, ob mir das Projekt gefällt oder nicht, sondern darum, ob es im Rahmen des Rechts ohne Bebauungsplan durchgeführt werden kann.

    [mod]Zitat gekürzt. Bitte nicht unnötig ganze Beiträge zitieren! Danke. [/mod]

  • An der Rhinstraße / Landsberger Allee tut sich einiges. Das Autohaus Rhinstraße 165 ist seit Januar geschlossen, aktuell wird das Gebäude ausgeräumt. An dieser Stelle plant Periskop einen Wohn- und Gewerbekomplex. Die Höhe wird sich an den benachbarten Punkthäusern orientieren, deshalb ist das Projekt nach § 34 genehmigungsfähig.

    https://www.periskop.ag/news/dle-land-…lin-lichtenberg

    Der Abriss des gegenüberliegenden Autohauses Landsberger Allee 357 ist mittlerweile fast abgeschlossen.

    alle Fotos: Klarenbach

    Einmal editiert, zuletzt von Klarenbach (5. Mai 2026 um 22:04)

  • So soll das Projekt aussehen:

    BV Landsberger Tor

    [url=https://postimages.org/]67b885bbd48110734137b1ce-Landsberger-Tor-(2).webp[/url

    Copyright: Periskop

    Allerdings ist die Visualisierung von September 2024. Ob tatsächlich so gebaut wird? Auf der Webseite wird von einer Mischnutzung auf dem 10.130 Quadratmeter großen Grundstücks gesprochen. Dort sollen 39.000 Quadratmeter BGF entstehen mit einem Schwerpunkt auf den besonderen Wohnbedürfnissen von Studenten, Senioren und Wohngruppen. Außerdem soll Nahversorgung vom Supermarkt mit Bäcker bis zur Apotheke und Räume für zum Beispiel Arztpraxen entstehen.

    Backstein DAF-Karte?

    Ergänzung: Gerade sehe ich, dass Merlin das Projekt unter dem Namen "Green Rebel" im Oktober 2024 hier schon vorgestellt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von KaBa1 (22. Februar 2026 um 09:06)

  • Quartier Gehrensee-, Wartenberger, Haupt- und Wollenberger Straße (frühere Vertragsarbeitersiedlung)

    zuletzt hier

    Nachdem sich die Planungen für das neue Quartier an der Gehrensee-, Wartenberger, Haupt- und Wollenberger Straße in den letzten Jahren weiter hingezogen haben und auch aktuell noch nicht abgeschlossen sind, hat nun zumindest der Abriss der ehemaligen Vertragsarbeitersiedlung begonnen, wie das Portal Entwicklungsstadt und die Berliner Morgenpost berichten. Danach werden zunächst Teile des Gebäudebestands im östlichen Bereich des Areals abgetragen, um Platz für einen Schulneubau zu schaffen. Dieser gilt als Voraussetzung für die spätere Entwicklung des geplanten Wohnquartiers, das die HOWOGE gemeinsam mit der BE Group auf dem Grundstück errichten will:

    v2lGzORpzHJdSo1adff4SD3j8Fo.jpg?scale-down-to=1024&width=2000&height=1273

    (C) BE Group

    Der eigentliche Baubeginn verzögert sich indes weiter und ist ausweislich der Projektseite der HOWOGE erst für Oktober 2028 avisiert. Nach einer entsprechenden Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold teilte der Senat mit, dass vor der Festsetzung des Bebauungsplans noch mehrere mitunter zeitintensive Schritte erfolgen müssten: Eine erneute Behördenbeteiligung, die Unterzeichnung städtebaulicher Verträge, die öffentliche Auslegung und der finale Beschluss. Erst nach der Festsetzung könne die HOWOGE mit der konkreten Entwurfs- und Objektplanung beginnen und den Bauantrag stellen. Hinzu kämen bauvorbereitende Maßnahmen, die jetzt offenbar angelaufen sind.

    5 Mal editiert, zuletzt von Petrichor (28. März 2026 um 19:51) aus folgendem Grund: Nachträgliche Einfügung der Visualisierung, die auf der Projektseite der BE Group zu finden ist.

  • Dieses Projekt habe ich hier noch nicht gefunden:

    BV Alfred-Kowalke-Straße 22

    Im Bezirk Lichtenberg, direkt angrenzend an den Tierpark,

    bebaut die HOWOGE einen Parkplatz mit 78 neuen Wohnungen für Studierende. Gut die Hälfte davon gefördert. Das Gebäude wird entsprechend der Nachhaltigkeitsstandards der HOWOGE errichtet. Baustart soll im Juni 2026 sein. Im November 2027 soll das Gebäude schon bezugsfertig sein.

    So soll das Gebäude aussehen:

    Copyright: HOWOGE

    Backstein DAF-Karte?

  • Neubau: Grundschule mit Sporthalle

    Das BV wurde glaub Hier noch nicht vorgestellt.

    Hier entsteht eine neue Grundschule mit Sporthalle für 432 Schüler. Kosten : 49 Mio Euro. Fertigstellung ist Dezember dieses Jahres geplant. Am 11.2.26 , wurde Richtfest gefeiert. Berlin.de

    © Johannes_9065

    DSC-1306.jpg

    &

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    DSC-1305-3.jpg

  • Abbau des ehemaligen Kohlen Gebäude am Kraftwerk Klingenberg am Rummelsburg.

    Zuletzt hier ( Bericht) & Bild Update 

    Hier wurde die letzen Monate das Kesselhaus abgebaut & bald Kommt ein neues Technik Gebäude

    DSC-1308-2.jpg

    &

    DSC-1309.jpg&

    DSC-1310-3.jpg&

    DSC-1312-2.jpg&

    DSC-1313-2.jpg& Frage der Zeit bis die 2 Kranen abgebaut werden und nach Brandenburg wieder für andere Tätigkeiten eingesetzt werden. ( Siehe verlinken Text oben ^ )

    DSC-1314-2.jpg&

    DSC-1316.jpg& auch hier Frage der Zeit bis der letzte 140 Meter Schornstein abgerissen wird. Erst wenn 2 neue gebaut werden ,kann der Weg. Noch ist er im Betrieb.

    DSC-1315-2.jpg

  • Dekoratives Anführungszeichen

    BV Wallenstein 65

    Zuletzt hier BV Vorstellung / Visu Jahr : 2022 & Zuvor

    hier ( Bild Update ) . & DAF Karte zu sehen.

    Es gibt neue Visualisierungen und ein paar weitere Informationen auf dieser Webseite.

    Wohnungen, Kosten & Termine:

    • 42 – 146 m² (2 – 7 Zimmer), zusätzlich 5 Wohncluster
    • Investitionsvolumen: ca. 82 Mio. Euro
    • Erforderliches Eigenkapital der Genossenschaft: 1.150,00 Euro/m² Nutzfläche
    • Nutzungsentgelt: 7,00-14,50 Euro/m² Wohnfläche (nettokalt) (abhängig von Förderung)
    • Planungszeitraum: 2021 – 2025
    • Geplanter Baubeginn: Herbst 2025
    • Geplante Fertigstellung: 2027

    Es sollen dabei auch 100 WBS Wohnungen, Sozialräume und eine Kita entstehen.

    Es gibt auch ein paar neue Visualisierungen:

    Copyright: GPS Wallensteinstraße

  • BVG-Campus

    RE(O Campus


    Die BVG verlegt ab 2028 Ihren Hauptsitz von der Holzmarktstraße (Trias-Gebäude Jannowitzbrücke) zum
    Ostkreuz.
    Im neuen BVG-Campus werden die Bereiche Betrieb, Technik, Verwaltung und Sicherheit zusammengelegt.

    Die BVG hat heute einen Mietvertrag über 39.419 Quadratmeter Mietfläche mit dem Investmentfonds Ireit Global
    mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen.

    https://www.immobilienmanager.de/berliner-verke…ertrag-07092026

    Rund 2.000 Mitarbeiter werden in den RE(O Campus umziehen:

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    Bilder © Kintyre Investments GmbH
    https://reo.berlin/

    https://www.tagesschau.de/inland/regiona…tkreuz-102.html