Beiträge von Leaval11

    Dekoratives Anführungszeichen

    Nirgendwo wäre ein Bebauungsplan wünschenswerter als hier.

    Ich persönlich denke nicht, dass das ohne B-Plan nach §34 BauGB durchgeht. Nach der Geschossanzahl des vorgeschlagenen Gebäudes von 14 Geschossen will man sich wahrscheinlich auf den im Süden liegenden Hochhauskomplex beziehen, der nahe des Grundstückes eine Geschosszahl von 14 Geschossen aufweist, aber maximal, wenn man den gesamten Komplex betrachtet, eine Geschosszahl von 18 Geschossen aufweist. Problematisch ist für den Investor jedoch, dass der Komplex wahrscheinlich nicht als Bezugspunkt herangezogen werden kann, und zwar aufgrund folgender Punkte:

    Punkt 1: Die Bauweise

    Wenn man den Hochhauskomplex als Referenz heranzieht, dann muss sich das neu entstehende Gebäude auch an die Bauweise halten ("Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach [...] der Bauweise [...] in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist." §34 Absatz 1 Satz 1). Die Bauweise, die beim vorgeschlagenen Gebäude vorliegt, entspricht nach §22 Absatz 2 Satz 1 BauNVO einem Einzelhaus im Zuge der offenen Bauweise. Hingegen gilt der bestehende Hochhauskomplex, der südlich vom künftigen Gebäude liegt, als Sonderform und fällt nicht unter die Kategorien der offenen oder geschlossenen Bauweise, da die Länge des Gebäudes 50 Meter überschreitet (§22 Absatz 2 Satz 2 BauNVO). Somit müsste das neue Gebäude ebenfalls eine Länge von über 50 Metern haben, um der Bauweise des als Referenz herangezogenen Gebäudes gerecht zu werden. Das ist nach dem Grundstück auf der Katasterkarte Berlins gar nicht möglich.

    Punkt 2: Das Referenzgebäude selbst

    Die Frage stellt sich zudem, ob der Hochhauskomplex überhaupt als Referenz herangezogen werden kann. Wenn man die umliegenden Gebiete betrachtet, ist das Gebäude ein ziemlicher Ausreißer. Das Gebiet wird durch sechsgeschossige Gebäude in geschlossener Bauweise dominiert. Man kann jedoch auch durchaus argumentieren, dass die unmittelbare Umgebung so inkohärent ist das man das nicht als Maßstab nehmen könnte, aber selbst dann, handelt es sich bei dem Hochhauskomplex im Süden des Gebietes um einen riesigen Sonderbau, der in dieser Form in der unmittelbaren Umgebung nicht wiederzufinden ist (ja, es gibt einen ähnlichen Komplex östlich vom Mehringplatz aber wenn man diesen zur unmittelbaren Umgebung zählen würde, dann würden auch die sechsgeschossige Gebäude in geschlossener Bauweise zur umliegenden Umgebung zählen und eher die Struktur der im Zusammenhang bebauten Ortsteil ausmachen).

    Punkt 3: Das Sanierungsgebiet

    Wie Klarenbach und Sidious schon angesprochen haben, liegt das Grundstück im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt. Man mag zu Beginn denken, dass das Gebäude davon profitieren dürfte, da ein Bedarf an neuem Aufschwung durch neue Projekte besteht, und das ist auch durchaus der Fall. Doch die Nutzung, die das Projekt Core anstrebt, dürfte bei der Verwaltung nicht gut ankommen. Das Projekt scheint ausschließlich aus Luxuswohnungen zu bestehen, und das in einer Umgebung, die laut der Webseite für das Sanierungsgebiet vorwiegend von in Armut betroffenen Menschen dominiert wird. Das kann soziale Spannungen hervorbringen, die sicher nicht mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind. Auch ob es städtebaulich überhaupt erwünscht ist, die Struktur des Hochhauskomplexes aufzunehmen, ist die nächste Frage, da die Umgebung und die Bebauung bei den meisten nicht als positiv gesehen wird.

    Punkt 4: Das Hochhausleitbild


    Die genaue Höhe des vorgeschlagenen Gebäudes kenne ich natürlich nicht, aber basierend auf den 14 Geschossen sollte das Gebäude auf eine Höhe um die 42 Meter kommen, und das sollte, da es 35 Meter überschreitet und ja, wie zuvor erwähnt, der Großteil der Bestandsgebäude nur um die sechs Geschosse hat, unter das Hochhausleitbild fallen. Das würde bedeuten, dass das Gebäude mindestens 30 % geförderten Wohnraum vorweisen müsste (zumindest soweit ich das weiß, gerne berichtigen, wenn ich falsch liege). So wie es jetzt vermarktet wird, scheint nichts darauf hinzudeuten, dass geförderter Wohnraum eingeplant wurde. Darauf kann sich der Investor wahrscheinlich einstellen, wenn er einen B-Plan braucht.

    Insgesamt würde ich sagen, dass der Investor einfach Pech mit dem Grundstück hat, einfach aufgrund dessen, wie es zugeschnitten ist und wie es liegt.

    Dekoratives Anführungszeichen

    Der Wortlaut im Gesetz spricht von "der Eigenart der näheren Umgebung". ...


    Erst einmal Folgendes: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist." §34 BauGB Absatz 1 Satz 1

    Das Wort "und" sagt hier schon alles aus, es geht um das Zusammenspiel aller Kriterien.

    Ich denke, wir sind jetzt wirklich an dem Punkt angekommen, wo ich einfach nur sagen kann, dass du dich einfach nicht mit dem Baurecht auskennst. Ich habe, wie in solchen Fällen verfahren wird, jetzt schon von vorn bis hinten aufgedröselt. Das ist keine Glaubensfrage, es geht hier um Recht. In der Praxis schaut man sich im Zuge des §34 BauGB die umliegenden Gebäude an, um die Eigenart der näheren Umgebung zu ermitteln. Wenn ein Gebiet von über 20.000 m² (das Gebiet, auf dem die bestehenden Zeilen stehen) deines Erachtens nicht als Rahmen der näheren Umgebung reicht, dann ist das deine Meinung. Was du vorschlägst, basiert auf unterschiedlichen Typologien und Bebauungsstrukturen, die räumlich sogar durch die dazwischenliegende Bebauung getrennt sind. Das Baurecht, vor allem im Zuge von §34 BauGB ist kein Wünsch-dir-was. Es geht hier um den Bezug der Planung. Darauf basiert dieser Paragraf, und ohne diesen Mechanismus gäbe es einen völligen Wildwuchs, der jegliche städtebauliche Ordnung und die Kohärenz der Stadt untergraben würde.

    Ich suche mir das Verfahren nicht aus, das ist im Zuge des Baurechts vorgeschrieben. Es gibt zwar Ermessensspielräume, aber das, was du anführst, liegt bei weitem nicht in diesem Spielraum. Auch suche ich mir nicht aus, wie die Zeilen im Bestand angeordnet sind. Über die Entscheidung, die damals getroffen wurde, kann man sich streiten, aber was steht, das steht. Wenn die Bebauungsstruktur so vorliegt, dann muss man sich auch an sie halten, wenn man sich ein langjähriges Bebauungsplanverfahren sparen möchte. Das Projekt ist in der jetzigen Form ja nicht ausgeschlossen, doch es wird in der jetzigen Form höchstwahrscheinlich einen Bebauungsplan benötigen. Es geht nach wie vor nicht darum, ob mir das Projekt gefällt oder nicht, sondern darum, ob es im Rahmen des Rechts ohne Bebauungsplan durchgeführt werden kann.

    [mod]Zitat gekürzt. Bitte nicht unnötig ganze Beiträge zitieren! Danke. [/mod]

    Architektur-Fan ^^^

    Ich habe mir tatsächlich bei der Analyse auch genau über diese obere Fluchtlinie (die ich in lila nördlich eingezeichnet habe) Gedanken gemacht und ich muss dir da leider widersprechen.

    "Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist." §34 Baugb Absatz 1 Satz 1

    Sagen wir mal, wir orientieren uns an der oberen lilafarbenen Achse und gehen mal die Kriterien durch. Dadurch, dass wir uns auf die Flucht einfach mal beziehen, müssen wir uns auch bei den Kriterien an der Bebauung orientieren, die diese Flucht bildet. Das mache ich hier jetzt mal grob.

    Landsberger Allee 124LAN116 (geplantes Projekt basierend auf den Visualisierungen)
    Art der baulichen NutzungAllgemeines Wohngebiet nach BauNVO §4Wohnungen (passt also zur Nutzung der umliegenden Gebiete)
    Maß der baulichen Nutzung4 Geschosse9 Geschosse (5 Geschosse mehr als Landsberger Allee 124)
    Bauweisegeschlossen nach BauNVO §22Sonderform nach BauNVO §22 da die Länge des Gebäudes >50 Meter

    Die Grundstücksfläche ist, wie man auf dem Bild sieht, völlig unterschiedlich. Hätte man sich wirklich an das Gebiet orientieren wollen das durch das Ensemble der Landsberger Allee 124 gebildet wird, dann hätte man die Flucht konsequent in geschlossener Bauweise, mit 4‑geschossigen Gebäuden und grob der gleichen Grundstücksfläche (Tiefe und Länge der Baukörper) fortführen müssen. Im jetzigen Zustand ist die Diskrepanz, wenn man es mit der Landsberger Allee 124 und den anliegenden Bauten vergleicht, ja schon bei der Ausrichtung des geplanten Gebäudes zu sehen. Die Eigenart der näheren Umgebung ist denke ich ziemlich klar. Umliegend um das Projektgebiet sind die großen Zeilen und nicht das Ensemble dem die Landsberger Allee 124 zugehört.

    Des Weiteren knickt die Bebauungsstruktur der Landsberger Allee 124 bei der Landsberger Allee 122 ab, was den Zusammenhang noch weiter verwässert.

    ^^Ich habe das ganze jetzt mal visualisiert, um darzustellen, was ich meine.

    Landsberger-Allee-116-Lichtenberg.jpg">maps


    (Eigene Darstellung basierend auf Satellitenbildern von Google Maps)

    Der rote Bereich ist der Teil des Gebäudes, der nach den Renderings meiner Auffassung nach nicht in die Flucht passt, der grüne Teil wiederum ist eine kürzere Variante, die das Kriterium erfüllt. Die beiden lila Linien sind in diesem Fall die möglichen Fluchten, auf die man sich beziehen könnte, wenn man wirklich BauGB §34 anwenden möchte, um nicht einen Bebauungsplan aufstellen zu müssen (die an der Landsberger Allee liegende Achse ist dabei aber etwas fraglich, weil der Baukomplex im Nordosten abknickt. Zudem fällt das Muster nach zum Beispiel Hobrecht Plan nicht unter BauGB §34, da der Paragraf sich ausschließlich auf die vorliegende Situation bezieht.

    Es kann aber gut sein, dass man mit einem Auge zugedrückt, doch das ganze aufgrund des Wohnungsmangels unter BauGB §34 durchwinkt. Am Ende hat ja nicht nur das Recht Einfluss, sondern auch die Politik.

    ^Rechtlich aber nicht (zumindest nicht ohne Bebauungsplan). Außerdem gilt das Hotel Andel's rechtlich nicht als Gebäude des im Zusammenhang bebauten Gebietes, da es in die Kategorie Sonderbau fällt (das Gebäude selbst fügt sich nicht in die Umgebung ein und es sind keine weiteren Gebäude mit ähnlichem baulichen Maß in der Umgebung vorzufinden).

    Zudem geht es hier nicht um den Erhalt des Supermarktes, es geht um das Festlegen von Baulinien für ein zukünftiges Projekt. Wenn dieses Projekt in der Form durchgeht, wäre ich verwundert, da es ein Kriterium des BauGB §34 bricht. Wenn man das Projekt in der Form durchbringen möchte, müsste man einen Bebauungsplan aufstellen und das kostet Zeit und Geld, vor allem wenn man bedenkt, dass die Verwaltungen wahrscheinlich unterbesetzt sind. Man nutzt lieber BauGB §34 um in drei Monaten zu Bauen als in drei Jahren. Zudem könnte die Verwaltung im Zuge eines städtebaulichen Vertrags, der an den B-Plan gebunden ist, Forderungen stellen, die dem Gemeinwohl nutzen würden, wenn man schon so ein aus meiner Sicht und auch aus städtebaulicher Sicht kritisches Projekt baut.

    Ich habe mir das ganze Mal nach den Renderings in einem Programm in 3D nachgebaut und mir den Schattenwurf angeschaut. Von der Verschattung und des Lichts her würde es mit ungefähr 3-4 Studen Sonne pro Tag noch knapp durchgehen, aber in den jetzigen Renderings wird entgegen dessen, was ich zuvor angenommen habe, die Flucht der beiden Zeilen nicht mehr eingehalten. Wenn der Architekt also auf BauGB §34 gesetzt hat, dann kann er das höchstwahrscheinlich vergessen, da sich das Gebäude nicht mehr in der Umgebung einfügt. Ein Bebauungsplan für das Gebiet gibt es nicht, also muss wahrscheinlich erst einer aufgestellt werden. Ich würde an Stelle der Verwaltung darauf pochen, dass der Investor die Baufläche des Supermarktes als Anhaltspunkt für ein neues Gebäude nimmt. Kann man sicher im B-Plan festsetzen.

    Dann ist es keine Frage mehr der historischen Bebauung, sondern eher die Frage, ob das vorgeschlagene Gebäude an sich dort seine Berechtigung hat. Ich finde es problematisch, dort eine neue Zeile hinzubauen, wenn dort zuvor der eingeschossige Supermarkt stand und man ihn jetzt mit einem Gebäude ersetzt, mit der neunfachen Geschossigkeit und einem wesentlich höheren Volumen. Der "Freiraum" war ja in früheren Planungen beabsichtigt und hat seinen Zweck (genug Licht für die beiden Zeilen, genug Abstand damit es nicht erdrückend wirkt etc.). Ich finde, es sieht auf den Renderings für heutige Wohnstandards schon ein wenig eng aus. Da könnte die Verwaltung zum Beispiel ansetzen, wenn sie es ablehnen möchte.

    ^ Vielleicht will man BauGB §34 nutzen? Das Maß der baulichen Nutzung weicht zumindest nicht sehr stark von den anderen Zeilen in der Umgebung ab und auch die durch die anderen Zeilen entstehenden Fluchten werden eingehalten. Problematisch sind vielleicht nur die senkrecht zum Gebäude liegenden Zeilen im Süden. Finde es auch fraglich, ob die beiden Zeilen reichen, da es immerhin nur zwei sind. Ist die Frage, wie streng man das auslegt.

    Zurzeit wird die Diskussionsveranstaltung zum städtebaulichen Entwicklungskonzept der City West gestreamt. Schaut doch mal rein, wenn ihr Interesse habt.

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    Sieht zur Zeit schlecht aus für die Hochhäuser auf dem Areal. Auf der Seite mein.berlin.de wird dieses Gebiet nämlich als "Ausschlussbereich" für neue Hochhäuser bezeichnet, aber das heißt nicht das man daran nichts ändern kann. Auf der Seite kann man sich nämlich auch an der zukünftigen Gestaltung, Bebauung und vielen weiteren Sachen in der City West beteiligen. Es gibt z. B. nur eine knappe Mehrheit von einer Person im Gegensatz zu den Befürwortern, die für den vorher genannten "Ausschlussbereich" stimmen (Stand 03.05.2021, 23:36). Wenn wir genug Leute werden die sich gegen diesen "Ausschlussbereich" einsetzen, können wir etwas Verändern. Außerdem geht es nicht nur um dieses Gebiet, es geht auch um die Gebiete um den Ernst-Reuther-Platz und um die Gebiete um dem Bikini-Haus und Europa-Center. Das ist die Gelegenheit die Skyline Berlins zu verändern und unsere Stimme zu erheben, das ist die unsere einzige Chance auf eine gute Skyline-Entwicklung in der City West


    Hier unten sind alle relevanten Links für die Themen die ich im obigen Text erwähnt habe.

    "Entwicklungskonzept City West": https://mein.berlin.de/projekte/entwi…zept-city-west/

    "Ausschlussbereich: Bereich Kurfürstendamm / Karstadt": https://mein.berlin.de/topicprio/2021-11324/

    "Ausschlussbereich: Bikini-Haus und Europa-Center": https://mein.berlin.de/topicprio/2021-11323/

    "Ausschlussbereich: Ernst-Reuther-Platz": https://mein.berlin.de/topicprio/2021-11273/

    "Ausschlussbereich: Bereich um den Ernst-Reuther-Platz": https://mein.berlin.de/topicprio/2021-11274/

    Link zur Registrierung: https://mein.berlin.de/accounts/signu…zept-city-west/


    Wichtig: Eine Anmeldung ist erforderlich um an den Diskussionen und Abstimmungen teilzunehmen, außerdem läuft die Beteiligung nur noch bis zum 19. Mai 2021 bis um 23:59!!!