Alles anzeigenEin Blick auf die Raumnutzungskarte des immer noch gültigen Regionalplans des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen von 2008 zeigt, dass für den betreffenden Strandabschnitt im Norden des Bockwitzer Sees das Vorranggebiet "Erholung" planerisch festgelegt wurde. Diese Nutzung ist verbindlich vorgeschrieben, eine Abweichung, z.b. für Naturschutz, Wald oder Landwirtschaft ist nicht möglich, wenn dies mit der vorrangigen Funktion "Erholung" unvereinbar ist.
Teile des nördlichen Bereichs des Sees sind zudem Vorbehaltsgebiet für "Erholung", d.h. diese Funktion ist in der Abwägung zu konkurrierenden Nutzungen besonders zu berücksichtigen. Dieser nördliche Bereich ist nicht Teil des FFH-Gebiets "Bergbaufolgelandschaft Bockwitz".
Die Karte "Erholung und Tourismus" weist des Südraum Leipzig als "Gebiete mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung" aus. Über diesen Gebietstyp heißt es (Seite 98):
"Weitere 8 Gebiete in Westsachsen weisen zwar eine besondere naturräumliche Eignung auf, ihre touristische Nutzung ist jedoch meist nur in Ansätzen vorhanden oder wird durch Naherholung wesentlich stärker geprägt. Darüber hinaus verfügen einige Gebiete in der Bergbaufolgelandschaft über ein großes Entwicklungspotenzial für eine künftige touristische Nutzung, das es auszubauen und zu entwickeln gilt."
Diese Raumnutzungsfestlegungen sind endabgewogen. Der Surfpark dürfte also sehr gute Chancen haben, genemigt zu werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die mittelbaren Beeinträchtigungen der angrenzenden Schutzgebiete entsprechend kompensiert werden. Der Regionalplan schreibt hierzu (Seite 96f):
"In Vorbehaltsgebieten Erholung soll gewässerbezogenen Erholungsformen in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Die Erholungsnutzung soll dabei so erfolgen, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden."
Es könnte durchaus sein, dass die Planer in den Jahren kurz nach 2000 "Surfparks" noch nicht kannten. Ich musste im Spätherbst 2020 erst einmal googlen und bin mir nicht sicher, ob ein "Surfpark" mit diesen Vorgaben der Planer in Übereinstimmung gebracht werden können:
"In Vorbehaltsgebieten Erholung soll gewässerbezogenen Erholungsformen in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Die Erholungsnutzung soll dabei so erfolgen, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden."
Zum Glück bin ich nicht in der Freizeitbranche tätig und muss daher auch nicht beurteilen, ob "Surfparks" auf Dauer von den Gästen angenommen werden. Aber ich erinnere mich an die Zeit der "Spaß- oder Familienbäder". Und das schnelle ENDE einiger...
Der Bau wurde bezuschusst, der Betrieb und die Unterhaltung eher nicht. In "Surfparks" dürfte die (Wellen-)Technik die meisten Gelder verschlingen.
Wie auch immer. Landschaft im stadtnahen Raum scheint eine andere Entwicklung zu nehmen als in rein ländlichen Räumen.
Die Entwicklung der Landschaft im Südraum Leipzig wird schon jahrelang diskutiert. Hans-Jürgen Ketzer hat dazu 2000 einen Artikel veröffentlicht. Ketzer ging damals von einer Abnahme der Bedeutung traditioneller urbaner Lebensformen aus. "Stadtflucht" war um 2000 ein wichtiges Stichwort.
Im Artikel von Dr. Ketzer finden sich auch einige FOTOS der damaligen SUKZESSIONSLANDSCHAFTEN um BORNA.
Interpretiert werden sollten noch die "neuen Formen sinnlicher Selbstvergewisserung" durch die globale Vernetzung.