Leipziger Wohnungsbau

  • hedges Das verwirrt mich.


    Meines Erachtens sehen wir hier genau das, was du vermisst: eine Art Hochparterre. Die vermeintlichen Fenster des Erdgeschosses sind nur Lamellen, hinter denen sich PKW-Stellplätze verbergen. In den schon etwas älteren Schnitten sind zwei Geschosse, inkl. einem Untergeschoss, für Stellplätze vorgesehen.


    Das Wohnen beginnt somit im ersten Obergeschoss.


    Gestalterisch gebe ich dir Recht: es wäre schöner gewesen, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss optisch zu einem Sockel zusammenzuziehen.

  • Wie kann man in der Erdgeschosszone nur so auf die Nachbar*innen und Passant*innen, also auf die Stadt an sich, scheißen? Und ich hoffe, dass der eine oder die andere dieses Angebot annehmen und wortwörtlich zurückgeben. Besonders schwer wird es einem ja nicht gemacht.

  • Wie kann man in der Erdgeschosszone nur so auf die Nachbar*innen und Passant*innen, also auf die Stadt an sich, scheißen? Und ich hoffe, dass der eine oder die andere dieses Angebot annehmen und wortwörtlich zurückgeben. Besonders schwer wird es einem ja nicht gemacht.

    Ich stelle mir wie bei einigen anderen Projekten immer wieder die Frage - wieso wird dies "Ufo" überhaupt genehmigt...

  • Wer sollte es mit welcher Begründung so nicht genehmigen? Eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB ist zu erteilen, mit Verweis auf die geltende Stellplatzsatzung kann auch diese Lösung kaum verwehrt werden.


    Aber wer plant so was und wer will darin leben?

  • "... wer will darin leben?" ist angesichts der Nachfrage nach (Miet-)Wohnungen eine maximal rhetorische Frage, oder? Es bleibt schließlich keine große Wahl ...

  • Der Bauherr ist eine Baugemeinschaft, genauer gesagt die "JO 3 Bauherrengemeinschaft", vermutlich eine GbR, die nach Fertigstellung des Gebäudes in eine WEG umgewandelt wird. Da haben sich mehrere Parteien, ich vermute sechs, zusammengesetzt und überlegt, dass sie ihr Geld zusammenschmeißen und genau das Haus zur Eigennutzung bauen wollen. Mit einer hohen Nachfrage nach Mietwohnungen hat dies hier sehr mittelbar etwas zu tun.

  • Baugenehmigung nach § 34 BauGB

    Es wäre aber herrlich und würde geradezu für Panik unter der Architektenschaft sorgen, wenn auch mal die Norm, dass sich ein Bau nach § 34 BauG "in die Eigenart der näheren Umgebung einfü[gen]" muss, ernsthaft Teil der Genehmigungsprüfung würde.


    Allerdings wurde kürzlich ja schon so eine ortsfremde Monstrosität auf die gegenüberliegende Straßenseite hingerotzt...

  • Es wäre aber herrlich und würde geradezu für Panik unter der Architektenschaft sorgen, wenn auch mal die Norm, dass sich ein Bau nach § 34 BauG "in die Eigenart der näheren Umgebung einfü[gen]" muss, ernsthaft Teil der Genehmigungsprüfung würde.

    Naja, ich würde an dieser Stelle einmal frech unterstellen, dass sich dieser Neubau sehr wohl in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt – zumindest, wenn man die Maßstäbe des § 34 Abs. 1 BauGB zugrunde legt.

    Über das Treppenhaus ließe sich bei genauerem Hinsehen sicher streiten, insbesondere im Hinblick auf das Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche. Insgesamt sehe ich hier jedoch keine planungsrechtlichen und seriös begründbaren Versagungsgründe.


    Der § 34 BauGB enthält bekanntlich keine Vorgaben zur Gestaltung eines Gebäudes, weshalb es der Gemeinde freisteht, eine entsprechende Planung oder Gestaltungssatzung zu erlassen – sofern ein bestimmtes Erscheinungsbild gewollt ist. Solange sich ein Neubau innerhalb der dort genannten Beurteilungskriterien bewegt, ist aus planungsrechtlicher Sicht zwingend eine Baugenehmigung zu erteilen.


    Auch das häufig bemühte Argument, das „Ortsbild“ dürfe nicht beeinträchtigt werden, halte ich in diesem Zusammenhang für wenig tragfähig. Nach allgemeiner Rechtsprechung setzt dies zunächst das Vorhandensein eines einzigartigen und schutzwürdigen Ortsbildes voraus – eines Ensembles also, das so einheitlich und harmonisch ist, dass es tatsächlich beeinträchtigt werden könnte.

    So etwas mag man vielleicht in der Altstadt von Wernigerode oder vergleichbaren Orten finden, doch in Leipzig, selbst im Waldstraßenviertel, fehlt mir hierfür ehrlich gesagt die Fantasie. Die bisherige Genehmigungspraxis hat dort schließlich schon zahlreiche architektonische Fremdkörper hervorgebracht.

  • Die bisherige Genehmigungspraxis hat dort schließlich schon zahlreiche architektonische Fremdkörper hervorgebracht.

    Genau das ist ja das Problem. Steht erst einmal so ein Untier dort herum, kann sich jeder weitere Bauherr darauf als "Vorbilder aus der näheren Umgebung" berufen. In Leipzig, das voller Denkmäler steht, wäre es leicht (gewesen), das zu unterbinden. Wie das geht, zeigt zum Beispiel Potsdam. In überwiegend aus Neubauten bestehenden Siedlungen wäre eine derart restriktive Handhabung schwerer möglich (wird in Potsdams Mitte aber auch durchgesetzt). In Neubauvierteln sind aber eher Gestaltungssatzungen mit mehr Spielraum für die Architekt/innen Mittel der Wahl, falls nötig.


    Fakt ist einfach, dass Baukultur in Deutschland einen schweren Stand hat. Vielleicht resultiert diese Mentalität noch aus der Kriegszerstörung, nach der man froh war über jeden Neubau, egal wie er aussah und der daraus folgenden Gewöhnung an die entsprechende Architektur. In Leipzig wird noch vergleichsweise hartnäckig auf anspruchsvolle Architektur gedrungen, vielleicht gerade deshalb, weil es hier so viele Altbauten als Referenz gibt. Umso mehr tun die völlig unnötigen Totalausfälle weh.

  • Ich habe ja lediglich versucht, die rechtlichen Grenzen des § 34 BauGB aufzuzeigen – aus meiner Sicht kommt dieser Aspekt in diesem Forum oft zu kurz (meine persönliche Meinung). Das soll allerdings nicht die häufige Leidenschaftslosigkeit vieler in Leipzig tätiger Architektinnen und Architekten rechtfertigen. Was hier stellenweise gebaut wird, ist gestalterisch teils erschreckend schwach und zeugt von einer zunehmenden Unlust, überhaupt noch einen Stift in die Hand zu nehmen und sich ernsthaft Gedanken zu machen, bevor der erste Strich aufs Papier gesetzt wird.


    Potsdam hat nach meinem Kenntnisstand seine schützenswerten Stadtgebiete durch Gestaltungssatzungen geregelt – ein Instrument, das übrigens auch die Sächsische Bauordnung vorsieht. Um solche Satzungen aufzustellen, braucht es jedoch erstens den gestalterischen Willen und die Kapazitäten in der Stadtverwaltung, zweitens das Durchhaltevermögen, um die unvermeidlichen Stadtratsanträge zu überstehen, und drittens einen langen Atem, um die anschließenden Klagewellen der Bauwilligen auszuhalten.


    Die Stadt Leipzig hat glaube ich nur eine entsprechende Satzung und diese liegt auf der Innenstadt innerhalb des Rings.

  • Ich kann User "Smuerre" nur zustimmen. Das Einfügegebot in § 34 BauGB bezieht sich nur auf Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Ein Einfügen auch in gestalterischer Hinsicht kann in der Regel nur über die Bauleitplanung bzw. über Gestaltungssatzungen (in Sachsen nach § 89 SächsBO) erzwungen werden. Der Erlass einer solchen Satzung steht wiederum zwar "nur" im Ermessen der jeweiligen Kommune, muss aber u. a. aufgrund seiner eigentumsbeschränkenden Wirkung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Verhältnismäßigkeit dürfte in Frage stehen, wenn es, wie im Beispiel oben, nur um eine Lückenbebauung geht. Die Genehmigungspraxis ist daher in aller Regel nicht zu beanstanden.

  • Abermaliger Blich aufs "Loux" in der Eisenbahnstraße - einigen wir uns außerhalb § 34 BauGB auf neue Wohnungen sind besser als keine Wohnungen? 8)

  • Die hochkomplexe Dreistraßenwohnanlage Edlichstraße 1, Wurzner Straße 79, Graßdorfer Straße 4 ist zumindest in der Graßdorfer durchaus schon recht weit gediehen

  • Finde das Loux in der Eisenbahnstraße überraschenderweise tatsächlich ziemlich gelungen. Eine Teilung des Baukörpers (u.a. andere Farbe) also etwas mehr Kleinteiligkeit wäre natürlich noch schöner gewesen aber sonst…

    Insgesamt wertet das Bauprojekt den Abschnitt der Eisi doch ziemlich auf. Wenn dann die drei direkten Nachbarn gegenüber alle fertig saniert sind und irgendwann dieser Straßenabschnitt noch komplett von der Stadt und LVB umgebaut wird, dann sieht das doch echt ganz hübsch aus.

  • Das Loux ist für mich ein verblüffendes Beispiel, mit welch einfachen Mitteln man einen angenehmen Eindruck erzeugen kann. Mit bodentiefen, ungeteilten Fenstern, kreuz und quer über die Fassade verteilt, weiß-grau verputzt, ohne Faschen, mit Staffelgeschoss statt Schrägdach und Gauben: das gleiche Haus wäre furchtbar hässlich und unpassend.


    So fügt es sich ein, obwohl es riesig groß, eigentlich zu hoch und lang ist, die Erker zu klobig, die Gauben zu fett, der Sockel zu trist. Das alles lassen die kleinen kosmetischen Eingriffe verzeihen. Warum kriegen andere Architekt/innen das nicht hin? Wer hier entworfen hat, ist (mir) leider unbekannt.

  • Zum Thema Loux kann ich mich „Ziegel“ nur anschließen. Fraglich ist für mich jedoch der Formatwechsel der Fenster im Erdgeschoss. Wie leicht wäre es gewesen, diese Zone im Erdgeschoss anders zu behandeln als den Rest des Gebäudes – schon wäre der Unterschied deutlich weniger aufgefallen und hätte eine gewisse Logik erhalten. Das hätte der Fassade insgesamt mehr Ruhe und Kohärenz verliehen.


    Und da nun zumindest gestern im Bundestag der „Bauturbo“ beschlossen wurde, müssen wir uns künftig ja keine Sorgen mehr um Maßstäblichkeit und Einfügung machen. Ich denke die Telefone in der Verwaltung laufen schon heiß – Ironie aus.