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Nur ganz kurz: Im Gestaltungsleitbild kommen Hochhäuser überhaupt nicht vor. Für "Sonderbauformen" wird das hier angeführt: "Sonderbauformen aus Forschung, Kultur, Schule, Gewerbe treten in den Dialog mit ihrem Umfeld. Sie nehmen im Stadthauskontext keine Sonderstellung ein. Maß, Kubatur und funktionale Gestaltung ordnen sich dem städtebaulichen Kontext unter."
Nun ja, "städtebaulicher Kontext" ist ja auch so eine verwaschene Formulierung...
Im Hochhausleitbild hingegen ist von einem "Ensemble" die Rede, das einen "zentralen Charakter" habe, was in meiner Lesart schon nach Sonderstellung klingt.
Die "stadtraumwirksame Parzellenstruktur" lässt sich mit einem Hochhaus mit eine Grundfläche von 600 qm und dann einem erweiterten Sockelgeschoss auch nicht erreichen. Ich halte das ohnehin für fragwürdig: Wenn ein Bürohaus über 3 Parzellen gebaut wird, wird man ihm eben nicht 3 Eingänge mit unterschiedlichen Hausnummern geben; und wenn es ein einheitliches Gebäude ist, wird es eben auch einheitlich aussehen. Deshalb auch weiter oben mein Hinweis, dass das Gestaltungsleitbild für solche Fälle wohl keine Anwendung finden wird.
(Es gibt offensichtlich auch andere Bereiche, bei denen große Teile der Gestaltungsleitlinien keine entscheidende Rolle spielen dürften, siehe die Stadtstrukturtypen im Abschnitt E. Natürlich wird in einem Campus oder innerhalb eines noch vorhandenen Dorfkerns anders gebaut.)
M. E. sind die Hochhausleitlinien in etwa so verbindlich wie die Gestaltungsleitlinien, möglicherweise sogar stärker verbindlich (denn die Hochhausleitlinien bestimmen, wo Hochhäuser ggf. überhaupt gebaut werden dürfen).






















