Dresden: Seevorstadt - Prager Straße

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    Nur ganz kurz: Im Gestaltungsleitbild kommen Hochhäuser überhaupt nicht vor. Für "Sonderbauformen" wird das hier angeführt: "Sonderbauformen aus Forschung, Kultur, Schule, Gewerbe treten in den Dialog mit ihrem Umfeld. Sie nehmen im Stadthauskontext keine Sonderstellung ein. Maß, Kubatur und funktionale Gestaltung ordnen sich dem städtebaulichen Kontext unter."

    Nun ja, "städtebaulicher Kontext" ist ja auch so eine verwaschene Formulierung...

    Im Hochhausleitbild hingegen ist von einem "Ensemble" die Rede, das einen "zentralen Charakter" habe, was in meiner Lesart schon nach Sonderstellung klingt.

    Die "stadtraumwirksame Parzellenstruktur" lässt sich mit einem Hochhaus mit eine Grundfläche von 600 qm und dann einem erweiterten Sockelgeschoss auch nicht erreichen. Ich halte das ohnehin für fragwürdig: Wenn ein Bürohaus über 3 Parzellen gebaut wird, wird man ihm eben nicht 3 Eingänge mit unterschiedlichen Hausnummern geben; und wenn es ein einheitliches Gebäude ist, wird es eben auch einheitlich aussehen. Deshalb auch weiter oben mein Hinweis, dass das Gestaltungsleitbild für solche Fälle wohl keine Anwendung finden wird.

    (Es gibt offensichtlich auch andere Bereiche, bei denen große Teile der Gestaltungsleitlinien keine entscheidende Rolle spielen dürften, siehe die Stadtstrukturtypen im Abschnitt E. Natürlich wird in einem Campus oder innerhalb eines noch vorhandenen Dorfkerns anders gebaut.)

    M. E. sind die Hochhausleitlinien in etwa so verbindlich wie die Gestaltungsleitlinien, möglicherweise sogar stärker verbindlich (denn die Hochhausleitlinien bestimmen, wo Hochhäuser ggf. überhaupt gebaut werden dürfen).

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    Die "stadtraumwirksame Parzellenstruktur" lässt sich mit einem Hochhaus mit eine Grundfläche von 600 qm und dann einem erweiterten Sockelgeschoss auch nicht erreichen.

    Genau deshalb gibt es die Gestaltungsleitlinien, damit eben diese Erkenntnis dazu führt, dass ein Hochhaus in der Regel kein in Dresden städtebaulich gewünschtes Ergebnis ist und deswegen nicht gebaut und nicht geplant werden soll. Da braucht es auch keine interpretativen Verrenkungen bzgl. "Sonderbauformen" - die werden zurecht für spezielle Fälle erwähnt, nicht für stinknormalen Wohnungsbau und Mischnutzungsquartiere.

    Die Gestaltungsleitlinien sind kein Ersatz für § 34 BauGB, sondern eine planerische Zielsetzung, die bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden soll. Deswegen sind sie für sich auch nicht rechtsverbindlich, weil die entsprechenden Satzungsbeschlüsse (B-Plan) und Beratungsschritte (Gestaltungskommission), und schlussendlich die Baugenehmigung, das für den jeweiligen Fall übernehmen sollen. Die Gestaltungsleitlinien wurden, genauso wie das Hochhausleitbild und die Gestaltungskommission, vom Stadtrat ins Leben gerufen, weil es eben im Stadtplanungsamt keine intrinsische Motivation zu geben scheint, Bauen in Dresden nach den Vorstellungen der Stadtgesellschaft zu fördern, und das durch solche Instrumente immer wieder erkämpft werden muss.

    Gestaltungsleitlinien und Hochhausleitbild sind also insofern verbindlich, als sie demokratischer Ausdruck einer städtebaulichen Vision sind, und Ausreden wie "ist ja eh nicht verbindlich" oder "kann man ja als Sonderfall interpretieren" wirken da aus meiner Sicht etwas verächtlich.

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Genau deshalb gibt es die Gestaltungsleitlinien, damit eben diese Erkenntnis dazu führt, dass ein Hochhaus in der Regel kein in Dresden städtebaulich gewünschtes Ergebnis ist und deswegen nicht gebaut und nicht geplant werden soll.

    Die Gestaltungsleitlinien stufen Hochhäuser als unerwünscht ein, und die Hochhausleitlinien beschreiben dann, wie diese unerwünschten Hochhäuser genau gebaut werden. So in etwa?

    Dekoratives Anführungszeichen

    Da braucht es auch keine interpretativen Verrenkungen bzgl. "Sonderbauformen" - die werden zurecht für spezielle Fälle erwähnt, nicht für stinknormalen Wohnungsbau und Mischnutzungsquartiere.

    Ich hatte die "Sonderbauformen" angeführt, weil diese für mich auf den ersten Blick (!) die einzigen Fälle sind, wo über mehrere Parzellen gebaut werden kann. Wenn das für die angeführten Anwendungen "Forschung, Kultur, Schule, Gewerbe" möglich ist und im Hochhausleitbild aber auch explizit Wohnhochhäuser erwähnt werden, müssten die entsprechenden Merkmale auch dafür gelten.

    Wie gesagt, es ging mir um Widersprüche zwischen den verschiedenen Leitlinien.

    Dekoratives Anführungszeichen

    Die Gestaltungsleitlinien wurden, genauso wie das Hochhausleitbild und die Gestaltungskommission, vom Stadtrat ins Leben gerufen, weil es eben im Stadtplanungsamt keine intrinsische Motivation zu geben scheint, Bauen in Dresden nach den Vorstellungen der Stadtgesellschaft zu fördern, und das durch solche Instrumente immer wieder erkämpft werden muss.

    Zitat Hochhausleitbild: "Das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden begann 2018 mit der Erstellung eines Hochhausleitbildes für die Gesamtstadt." Klingt für mich eher so, als ob das vom Stadtplanungsamt ausging.

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    Gestaltungsleitlinien und Hochhausleitbild sind also insofern verbindlich, als sie demokratischer Ausdruck einer städtebaulichen Vision sind, und Ausreden wie "ist ja eh nicht verbindlich" oder "kann man ja als Sonderfall interpretieren" wirken da aus meiner Sicht etwas verächtlich.

    Wenn man eine Verbindlichkeit haben möchte, möge man sie bitte auch in die Leitlinien reinschreiben. Dass an mehreren Stellen darauf hingewiesen wird, dass man es natürlich auch anders machen kann, hilft Deiner Argumentation nicht unbedingt.

    Die Gestaltungsleitlinien sind an vielen Stellen sehr spezifisch, funktionieren aber dadurch eben nicht für die gesamte Stadt. Die Abschnitte C und D enthalten z.B. Dinge, die in den Stadtrandsiedlungen (und anderswo) komplett deplatziert sind.

    In Abschnitt E der Gestaltungsrichtlinien wird dann auf die Stadtstrukturtypen abgestellt. Aus meiner Sicht ist dieser Bereich am ehesten unter E.8 "Assemblage" zu verorten. Zitat: "Die Weiterentwicklung und Nachverdichtung dieser Gebiete stellt eine besondere Herausforderung für die Planung dar, da hier sozusagen nicht mit einer einheitlichen Sprache gesprochen wird: der richtige »Ausdruck« für neue Interventionen in einer städtebaulichen Assemblage ist je Ort neu zu finden, zu entdecken, zu entwickeln. Maßstab, Historie und Nachbarschaft bilden mögliche Ankerpunkte einer baulich-gestalterischen Fortschreibung." Ich interpretiere das so, dass dort in vielen Dingen die Gestaltungsrichtlinien nicht oder nur eingeschränkt anwendbar sind; im gesamten Abschnitt E werden Beispiele dafür gebracht, welche Teile der Richtlinien in den verschiedenen Stadtstrukturen relevant sind bzw. sein können (womit für mich klar ist, dass andere Teile der Richtlinien dort keine Rolle spielen).

    Zu allgemeinen Verbindlichkeit noch mal ein Zitat aus der Einleitung:

    "Der Verwaltung geht es nicht darum, neue Regularien in die Welt zu setzen. Die Leitlinie ist auch kein „Gestaltungskatalog“, aus dem sich Bauherren und Planer bedienen können oder sollen. Die Gestaltungsleitlinie versteht sich vielmehr als Einladung zum Dialog zwischen Stadtrat, Stadtgesellschaft, Bauherren, Architekten und Verwaltung über die Frage: Wie entwickeln wir Baukultur in Dresden weiter? [...] Damit kann sie einer notwendigen Diskussion zur qualitätsvollen und umsichtigen Entwicklung des Dresdner Stadtraums die fachliche Grundlage geben. Sie gibt Orientierung und Anregung, um gemeinsame Antworten zu finden, wie wir uns eine lebenswerte Stadt bewahren und wie wir sie fortentwickeln wollen."

    keine neuen Regularien, "Einladung zum Dialog", "Orientierung und Anregung", "gemeinsame Antworten [zu] finden" usw. - Verbindlichkeit klingt für mich anders.

  • Ich weiß gar nicht, wofür oder wogegen du argumentierst, gacki. Dass die Leitbilder aus sich heraus beide nicht rechtsverbindlich sind ist doch völlig logisch, denn sie sind keine Gestaltungssatzungen, keine Bebauungs- oder Rahmenpläne, usw., sondern die Dokumentation von Absprachen und Willensbekundungen, jeweils vom Stadtrat in Auftrag gegeben (beim Hochhausleitbild durch einen interfraktionellen Antrag von Linke, Grünen und SPD, bei der Gestaltungsleitlinie ebenso - solche Dinge werden immer vom Stadtrat in Auftrag gegeben und beschlossen, die Verwaltung führt diese aus), weil dieser eine Notwendigkeit gesehen hat, diese Dinge zu regeln. Lies dir auch gerne die Begründungen der beiden Anträge durch und auch, was dann in der Beschlussfassung steht - das sind die Verbindlichkeiten, die die Verwaltung einzuhalten hat:

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    Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

    [...]

    3. in Verhandlungen mit Bauherren und Projektentwicklern darauf hinzuwirken, dass die Empfehlungen umgesetzt werden.

    4. bei künftigen Werkstattverfahren, Architektenwettbewerben und ähnlichen Verfahren die Empfehlungen in der Aufgabenstellung in geeigneter Weise zu berücksichtigen.

    [...]

    für die Gestaltungsleitlinien und

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    [...]

    2. Der Stadtrat beschließt die Hochhausleitlinien gemäß Anlage 2 und beauftragt den Oberbürgermeister, die Hochhausentwicklung auf Basis der Hochhausleitlinien zu steuern und prozesshaft zu begleiten.

    [...]

    In solche Dokumente selbst kann man nicht "reinschreiben", dass sie rechtsverbindlich sein sollen, weil sie das eben nicht sein können. Sie können lediglich im Abwägungsprozess im Zuge der Bauleitplanung und anderen Prozessen berücksichtigt werden und genau das war und ist die Absicht des Stadtrates bei der Beauftragung der Verwaltung.

    Die Betonung dessen, was die Leitlinie alles nicht sein soll, ist im Grunde gar nicht notwendig und zeigt, dass es eben keine gemeinsame städtebauliche Vision von Verwaltung und Stadtgesellschaft gibt. Die Einladung zum Dialog klingt schön offen und erwies sich in der Vergangenheit oft als Lippenbekenntnis, aber das Thema Bauen wird in Dresden ja schon immer heiß diskutiert.

    Im Bezug auf das Areal "Lenné-Park", das du gemäß der Gestaltungsleitlinie als "Assemblage" (laut Gestaltungsleitlinie Stadträume, "die mit städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Brüchen, mit Überlagerungen, Überscheidungen und Vermischungen unterschiedlicher Stadtstrukturen »gewachsen« sind" - also eine Art Resterampe für undefinierbare Stadtstrukturen aufgrund misslungener Überplanungen) einordnest und daraus ableitest, dass dort die Gestaltungsleitlinie nicht anwendbar sei, drängen sich andere Argumentationen auf, z. B. die Charakterisierung als E.3 "Offene Bebauung - Villen und Einzelhausgebiete", v. a. im Bezug auf die historische Struktur entlang der Südseite des Großen Gartens, die ja an der angrenzenden Wiener Straße sogar weitergeführt wurde und wird, v. a. auch um den Richard-Strauss-Platz, und fortgeführt und "repariert" gehört.

    Die einseitige Bezugnahme auf die Relikte der DDR-Planungen (autogerechte Stadt, sozialistischer Städtebau - alles überholte Konzepte) verhindert allerdings eine sichtbare Definition des Stadtraums als ein distinkter Stadtstrukturtyp im Sinne der Gestaltungsleitlinien. Am ehesten entsteht dabei der Typ E.5 "Siedlungsgebiete", wobei dafür allerdings die zugrundeliegende "spezifische Leitidee" fehlt und diesen Stadtraum in seiner Undefiniertheit als fremd und unpassend erhält.

    Aus dem undefinierbaren Stadtraum "Assemblage" sollte jedoch, v. a. in dieser immer noch zentralen Innenstadtlage, ein definierter Raum werden, der ein Gesicht eines der für Dresden typischen Identitäten bekommen könnte. Die Anknüpfung an die historische Struktur gebietet aus meiner Sicht der erhaltene Stadtgrundriss, die erhaltenen Strukturen, auch in der Weiterführung in Richtung Osten, und vor allem die Nähe zum historischen Großen Garten. Die südwestliche Ecke um den Großen Garten franst hier städtebaulich aus und bräuchte eine definierte harmonische Fassung und keine weitere Störung, wie der Bebauungsplan und der jetzige Entwurf das tut. So bleibt es bei bezuglos hingestellten Klötzen, und zwar diesmal nicht durch den begrenzten Kanon der DDR-Bauindustrie oder die sozialistische Ideologie des Massenwohnungsbaus begründet, sondern absichtlich diese Brüche imitierend, mit irgendwelchen Baukörpern. Damit wird der umgebende Stadtraum mit offener und kleinteiliger Bauweise sogar entwertet und abgegrenzt. Was bleibt, ist eine Ansammlung von Relikten ohne Bezug zueinander, die ursprüngliche städtebauliche Idee ad absurdum führend, obwohl diese hier relativ einfach wiederhergestellt und komplettiert hätte werden können.

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    Ich weiß gar nicht, wofür oder wogegen du argumentierst, gacki.

    Wenn in der Diskussion davon gesprochen wird, dass bei einem bestimmten Projekt (wie diesem) die Gestaltungsleitlinien "missachtet" werden, oder wenn so getan wird, als ob ein Nichtbefolgen der Gestaltungsleitlinien ein Projekt automatisch architektonisch disqualifiziert, dann halte ich es schon für angemessen, die Verbindlichkeit (und Sinnhaftigkeit) zu hinterfragen.

    Danke für die Hintergrundinformationen zum Zustandekommen des Hochhausleitbildes bzw. der Hochhausleitlinien.

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    Die Betonung dessen, was die Leitlinie alles nicht sein soll, ist im Grunde gar nicht notwendig und zeigt, dass es eben keine gemeinsame städtebauliche Vision von Verwaltung und Stadtgesellschaft gibt. Die Einladung zum Dialog klingt schön offen und erwies sich in der Vergangenheit oft als Lippenbekenntnis,

    Kein Widerspruch von mir; aber damit wird ja noch mal deutlich, dass der Einfluss der Gestaltungsleitlinien eben nur begrenzt sein kann und "Verstöße" gegen diese eben nicht automatisch ein Problem darstellen müssen.

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    Im Bezug auf das Areal "Lenné-Park", das du gemäß der Gestaltungsleitlinie als "Assemblage" (laut Gestaltungsleitlinie Stadträume, "die mit städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Brüchen, mit Überlagerungen, Überscheidungen und Vermischungen unterschiedlicher Stadtstrukturen »gewachsen« sind" - also eine Art Resterampe für undefinierbare Stadtstrukturen aufgrund misslungener Überplanungen) einordnest und daraus ableitest, dass dort die Gestaltungsleitlinie nicht anwendbar sei, drängen sich andere Argumentationen auf, z. B. die Charakterisierung als E.3 "Offene Bebauung - Villen und Einzelhausgebiete", v. a. im Bezug auf die historische Struktur entlang der Südseite des Großen Gartens, die ja an der angrenzenden Wiener Straße sogar weitergeführt wurde und wird, v. a. auch um den Richard-Strauss-Platz, und fortgeführt und "repariert" gehört.

    Diese Charakterisierung wird in der Begründung des Bebauungsplan abgelehnt. "Reparieren" lässt sich dort auf längere Sicht wohl nichts mehr (abgesehen vielleicht von der Tankstelle). Der Teil der Wiener Straße gegenüber hätte diesen Charakter mittlerweile verloren; und ich neige dazu, dieser Einschätzung zuzustimmen. Ich sehe "Assemblagen" übrigens nicht unbedingt als "Resterampe für undefinierbare Stadtstrukturen aufgrund misslungener Überplanungen" - ohne die Kriegszerstörungen wäre z.B. das Gebiet zwischen Wettiner Platz und Schützenhaus ebenso eine Assemblage (mit einer wilden Mischung aus Bauernhöfen, winzigen Häusern neben Gründerzeitkloppern und Industrie); aus eigener Erfahrung fällt mir auch noch der Bereich zwischen Mohnstr./Rehefelder Str./Wurzener Str./Altpieschen ein, wo sich auf engstem Raum Dorfkern, Gründerzeit, Reformstil, klassische Moderne und Ostmoderne treffen.

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    Die einseitige Bezugnahme auf die Relikte der DDR-Planungen (autogerechte Stadt, sozialistischer Städtebau - alles überholte Konzepte) verhindert allerdings eine sichtbare Definition des Stadtraums als ein distinkter Stadtstrukturtyp im Sinne der Gestaltungsleitlinien. Am ehesten entsteht dabei der Typ E.5 "Siedlungsgebiete", wobei dafür allerdings die zugrundeliegende "spezifische Leitidee" fehlt und diesen Stadtraum in seiner Undefiniertheit als fremd und unpassend erhält.

    "Assemblage" ist für mich durchaus eine eigenständige Stadtstruktur, die m.E. nicht automatisch einer Reparatur bedarf; ich leite aus den Gestaltungsleitlinien nicht ab, dass bei Neubauten angestrebt wäre, "reine" Stadtstrukturtypen entstehen zu lassen. Dass das eher nicht unter E.5 laufen würde, sehe ich auch so.

    Für mich ist es ein Versuch, dort einen neuen Akzent zu setzen, der den Beginn/das Ende Innenstadt quasi "markiert" (anstelle der DDR-Hochhäuser). Die anderen neuen Hochpunkte können ja ähnlich gelesen werden: WTC-Turm, Sachsen-Energie, Hochhaus Comeniusstraße.

  • Die DDN zeigt eine Viso, wie sich die Stadt die Bebauung für die Lücke auf dem Ferdinandplatz vorstellt:

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    Hinter der Paywall heißt es, dass die Stadt und zwei private Eigentümer ab Herbst 2025 Investoren suchen wollen, u. a. auf der Expo Real in München, um so die Lücke zwischen Prager Straße, Altmarkt und Lingnerstadt zu schließen.

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    Was ist eigentlich aus dem geplanten Fernbus Terminal geworden? Da sieht es immernoch aus wie vor 2 Jahren und die Website scheint nicht mehr aktualisiert zu werden.

    Hab mal etwas im Netz gestöbert und 2 Artikel gefunden, das einzige was ich den beiden Artikel entnehmen kann ist das man auf die Genehmigung für den Hochbau wartet, Stand Anfang 2023. Aktuelleres hab ich nicht gefunden.

    Quelle Tag24:

    https://www.tag24.de/dresden/bauste…dresden-3177960

    Quelle meidresden.de:

    https://www.meidresden.de/dresden/der-we…resden-ist-frei

    Würde mich aber auch interessieren wie es um das Projekt steht, das kleine Hochhaus würde dem Platz denke ich etwas interessanter machen.

  • Im Januar hat Radio Dresden berichtet, dass es wohl noch Unsicherheiten bei der Finanzierung gibt https://www.radiodresden.de/beitrag/wann-k…bahnhof-853362/

  • Neubau Kita Wigmanstrasse, Seevorstadt-Ost - in Bau, augenscheinlich ein reiner Holzbau

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    Gebaut wird am "Mittelplatz" der Seevorstadt-Ost am Hochhaus. Hier wäre eine räumliche Fassung und Aufwertung zum Platz hin (Ostkante) super gewesen.

    Jetzt kommt nur wieder ein kommunaler Bedarf mit Flachbaukiste, und zementiert den desolaten Zustand mitten an einer tollen Innenstadtlage.

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    Blick zur Bürgerwiese/Parkstrasse mit dem sanierten Altenheim davor.

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    Visu vom Bauschild

    Bild: https://i.postimg.cc/7hn7JkT8/P1300327.jpg

    Bonusblick in die sozialistische Stadtstruktur, die dann in bald 40 Nach-DDR-Jahren nie weiterentwickelt wurde bzw fortschreiten durfte und sollte. Schade!

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    Schlimmste Wirkung des Nichts- oder Fehl-Tuns ist die elend versemmelte Raumflanke zur ehemaligen Prachtstraße Bürgerwiese-Parkstrasse (Premiumlage).

    Stattdessen entstand ein "Sandarium" für erdnistende Wildbienen. Ein Projekt aus "Bienen-Brücken-Bauen" der WiD mit dem Umweltamt der LHD. Na klasse!

    Bild: https://i.postimg.cc/T2Vn4rN7/P1300328.jpg

    alle fotos elli kny

  • Stadtforum Aussenanlagen - fertig, PM der Stadt, im Dreieck ist nun eine Baumschule, die ganzen Flächen sind zunächst eine Interimslösung

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    Die PM beschreibt auch den neuen Strategieansatz bei Baumpflanzungen, man müsse mehr jüngere Bäumchen unter mehr Anfangspflege pflanzen, um im Budget zu bleiben. Die heute meist mehrjährigen Setzlinge (um 10-15 J.) passen sich zudem nicht so flexibel an Standortbedingungen an, wie evtl jüngere Bäume.

    Bild: https://i.postimg.cc/Gh9y2cNn/P1300308.jpg   Bild: https://i.postimg.cc/qv36s14m/P1300309.jpg   Bild: https://i.postimg.cc/q7ctYgty/P1300312.jpg

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    Baumschule nah // Gesamtüberblick // Belebungsziel (Plan) ^.^

    Bild: https://i.postimg.cc/YSBGbQSt/P1300311.jpg   Bild: https://i.postimg.cc/BZ7jRrvY/P1300319.jpg   Bild: https://i.postimg.cc/xC0kSYH7/P1300313.jpg

    Blicke aus dem Stadtforum

    Bild: https://i.postimg.cc/gjjnnDgH/P1300314.jpg   Bild: https://i.postimg.cc/ZK9WmwBT/P1300317.jpg   Bild: https://i.postimg.cc/zX9VGTKT/P1300318.jpg

    Ich finde es so ganz gut, kann erstmal so bleiben, das tut es ja auch, man kann in 5-10 Jahren vielleicht nochmal drüber nachdenken, bis dahin ist noch Zeit.

    Aber grundsätzlich braucht Dresden keine weiteren leeren und unbelebten Platz- oder Freiflächen, sondern Dichte, Dichte, Dichte.

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    alle fotos elli kny

  • Zum Fernbusterminal gibt es einen aktuellen SZ-Abonnement-Artikel, man fragte bei Investor S&G nach, erhielt aber keine neuen Informationen. Die Finanzierung sei weiter nicht gesichert. Man arbeite daran, sie auf die Beine zu stellen und hoffe, Anfang kommenden Jahres „Neues mitteilen zu können.“

  • Beifang: Blick zum Stadtforum / Verwaltungszentrum - mal bei schönem Regenwetter. Am Horizont sieht man die TSMC-Kräne.

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    Im Grunde sieht der Klops stulle aus. Er verdeckt zudem die Dachlandschaft der anderen Gebäude. Nur die Türme gucken noch raus, das wars.

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    fotos ich

  • Mal etwas ganz anderes:

    Auf der Prager Straße an der Stelle zwischen dem Gebäude der Prager Spitze und dem Hotel Newa besteht ein auffälliger Höhenunterschied, der aktuell (bzw. schon seit langem) eher provisorisch mit einer Asphaltdecke ausgeglichen wird. Das sieht schrecklich aus, aber ich war immer davon ausgegangen, dass das eine vorläufige Lösung ist, bis die Bauarbeiten dort vollständig abgeschlossen sind. Nachdem sich nun aber so lange nichts daran geändert hat, befürchte ich, dass das nun für immer so bleiben wird. Weiß da jemand Näheres?

  • Wie sagt man so schön: "Nichts ist beständiger als das Provisorium". Ohne Genaueres zu wissen, vermute ich jedoch, dass an der Stelle entweder die Zuständigkeit fehlt, um das Ganze anzupacken (Stadt gegen die beiden Eigentümer), oder dass die Fläche sogar auf Privatgrundstück liegt und deswegen nicht angefasst wird.

  • Diese Konstellation würde zumindest bedeuten, dass es nicht als endgültige Lösung gedacht war und sich vielleicht doch irgendwann ändert. Warum der Höhenunterschied überhaupt besteht bzw. nicht von vornherein ausgeglichen wurde, erschließt sich mir auch nicht so richtig. Ich gehe mal davon aus, dass die "alte" Prager Straße auf einem Level verlief. Zu DDR-Zeiten gab es da auf jeden Fall keinen Höhenunterschied.

  • Unter der Prager Spitze verläuft ja der Tunnel Wiener Platz; das wird das bei der Festlegung der Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses mit Sicherheit eine Rolle gespielt haben. Und an dieser orientiert sich dann die Oberkante des Platzes. Mit dem Vorzustand ist dies nicht vergleichbar, da vor dem Newa ja bis zum Bau des Tunnels die Richtungsfahrbahn Süd der St. Petersburger Straße verlief und die straßenräumliche Situation mit Prager Straße und Wiener Platz damals eine ganz andere war. Zur Regulierung bleibt dann nur noch der kurze Streifen zwischen beiden Gebäuden.

    Warum man sich hier zunächst für ein Provisiorium entschieden hat, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls handelt es sich um städtische Flurstücke, die im Rahmen des Projektes "Grüner Bogen" bis Ende 2027 umgestaltet werden sollen.

  • Occidental Hotel Dresden Newa, Prager Strasse - wird innen komplett erneuert und designt, und wird dann zu einem Barcelo-Hotel (Info)

    Säz pay berichtet, daß helles Holz und grün sowie dunkelblau ein neues Design bringen, alles wird erneuert bis April.

    Ende 2024 ging das Hotel an die spanische Kette Barcelo. Es gibt auch einen neuen Hotelchef - ein rückgekherter Ex-Dresdner.

    Aktuell stehen prall gefüllte Schuttcontainer vor dem Hotel. Bald sieht es dann so oder so aus (Foyer bzw EG), die Zimmer jeweils so.

    Ein Schriftzug soll auch wieder oben an die Fassade, aber die Windlasten seien heutzutage grösser, man habe bei der Flut 2002 die originalen

    Bauunterlagen im Keller verloren, nun sei man aber bei der Lösungsfindung mit der Bauverwaltung.

    Funfact: bis letzten Sommer parkten Hotelgäste teils in der TG der benachbarten Prager Zeile. Diese TG ist seither allerdings wegen Einsturzgefahr gesperrt.

    Hä? Wat n da los? Die Ausfahrt ist südlich UFA-Kinopalast - streetview, wo ist die Einfahrt? Vom Tunnel Wiener Platz ist es ja viel zu weit...

    Streetview zeigt ein Schild an der Ausfahrt, welches "Stesad" zeigt und wohl auf den Zuständigen hinweist. Aber warum gehört diese Tiefgarage der Stadt?

    Der TSP zeigt dass der gesamte öffentliche Raum der Stadt gehört - na wunderbar! =O Es bleibt unklar, was genau "einsturzgefährdet" ist.

  • Die Tiefgarage ist bereits seit Mitte letzten Jahres gesperrt, dazu auch das oberirdische Befahren nicht mehr zulässig. Die Zeitungen hatten seinerzeit berichtet, bspw. SZ. Tragfähigkeitsbedenken durch bspw. Korrosion sind Grund für die Sperrung.

    Die TG-Zufahrt liegt am anderen Ende der Prager Zeile neben dem Kristallpalast, wurde seinerzeit mit der neuen Zufahrt zur TG des Wöhrl-Gebäudes zusammengelegt.