^ und tatsächlich arbeitet der Kran heute wieder
Nbger Nordosten: Rennweg, Schoppershof, Weigelshof
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ParkLane Baufortschritt 10/2023
Nach der Zwangspause geht es jetzt wieder voran, der Rohbau ist jetzt im 5.OG angekommen und damit fast fertig:
Quelle: eigenes Foto
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Werderstr. 24
So sieht das Haus jetzt im fertigen Zustand aus:
eigenes Foto.
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Sanierung Bismarckstraße 14
Sowas sieht man auch nicht alle Tage. Bei der Sanierung des Daches am denkmalgeschützten Sandsteinhaus Bismarckstraße 14 wurden jüngst die Verkleidungen der Dachgauben herunter gelassen. Man sieht sowohl die beeindruckend schöne Gestaltung als Tabernakel-Architektur mit den vielen Details, und die Verwitterungen, die die vergangenen 120 Jahre daran ausgerichtet haben.
Einer der Handwerker versicherte, dass die Verkleidungen wieder originalgetreu hergestellt werden.
Und tatsächlich, die Fassade des denkmalgeschützten Hauses ist nach nun rund 2 Jahren oder so wieder abgerüstet. Es wurde Wort gehalten, die Dachgaubenarchitektur wurde wieder hergestellt. Überhaupt wurde die Fassade schön wieder aufgearbeitet und passend zum rechten Nachbarn, der Bismarckstraße 12 erhalten. Gerade die Dachlandschaft ist das Sahnehäubchen diese Gründerzeithauses. Hier hat sich jemand den Traum einer Galeriewohnung unter dem Dach in historischen Mauern erfüllt, und dabei offensichtlich richtig ran geklotzt.
Ich vermute dass alle Räume, die nun Sprossenfenster haben, zur selben Einheit gehören. Und überhaupt sieht man, wie beeindruckend das ganze Haus optisch aufgewertet wird, wenn Sprossenfenster eingebaut sind. Die übrigen "Bruchbudenfenster" sehen dabei nicht nur unpassend aus, sondern auch arm. Als würde man bei seinem geliebten Auto den defekten Außenspiegel mit Tape festmachen und meinen, das passe so. Ich werde das nie verstehen. Altbau und Einscheibenfenster.
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Beim Projekt ParkLane in der Bayreuther Straße wurde das Gerüst zwischenzeitlich ab- und inzwischen wieder aufgebaut. Die meisten Fenster sind inzwischen auch eingebaut, allerdings scheint es immer wieder im Bauablauf zu stocken... Hoffe das Projekt kratzt noch die Kurve.
Quelle: eigenes Foto
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Ich fahre da auch regelmäßig dran vorbei. Mir scheint als würde das Gerüst immer wieder um die Fassade herum wandern. So als hätte man um zu sparen einige Gerüstmeter abgemietet, und würde mit dem übrigen Gerüst immer dorthin wandern wo man es gerade braucht. Auch sind die hinteren Gebäudeflügel noch im Rohbau, ohne Fenster usw. Vorne an der Straße wird immer wieder was gemacht. Ich hab insgesamt schon das Gefühl, dass es weitergeht, aber langsam und auf Sparflamme.
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Das leidige Thema Wärmedämmung
Die Stadtverhässlichung schreitet voran. Das Gründerzeithaus Werderstraße 4 wurde frisch angestrichen. Die Wärmedämmung ist schon älter gewesen, wurde aber seinerzeit farblich gefällig gefasst (streetview hier). Reinweiß angestrichen ist so eine Dämmstoffschicht natürlich noch unansehnlicher:
parallel wird das Gründerzeithaus Schoppershofstraße 43 für eine Wärmedämmung vorbereitet (Vorzustand). Arbeiter meißeln gerade die Gesimse ab damit die Fassade glatt wird und die 16 cm Styropor darauf angebracht werden können, als glatte Fassadenhaut nach DIN. Herzlichen Glückwunsch!
Dasselbe geschieht gerade am Stresemannplatz an dem Haus Nr. 8 (Vorzustand) mit dem Metropolis-Programmkino. Nürnberg arbeitet sich im Ranking der schönsten deutschen Städte fleißig nach unten.
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Schoppershofstraße 43
Das Fenster liegt nun tiefer in der Wand, der Innenraum wird dunkler. Die Laibungsdämmung wird wesentlich dünner ausgeführt, weil man das Fenster ja nicht zukleben will. Hier besteht die Gefahr von Wärmebrücken und Schimmel im Innenraum.
"Hast a Geld und bist aweng dumm, kaufst a alts Haus und baust dran herum" sagte mal eine Arbeitskollegin zu mir über das Thema Sanieren. Das geht mir durch den Kopf als ich mir heute das Gewurschtel am Gründerzeithaus Schoppershofstraße 43 ansehe. Neulich traf ich eine Bekannte, die wohl erfuhr, dass die Hausgemeinschaft ursprünglich nur einen Neuanstrich wollte. Doch dann hieß es plötzlich, dass sie dämmen müssten, und es dazu eine Anordnung der Bauordnungsbehörde gäbe oder sowas. Also ich habe selten so einen Unfug gehört und ihr gesagt, dass da jemand ziemlich in die Trickkiste greift um da die Eigentümer über den Tisch zu ziehen. Kaum jemand liest das Gebäudeenergiegesetz GEG im Wortlaut richtig durch und schaut sich die Regelungen dort genau an. Ja, im § 48 GEG ist verankert, entsprechend ausgelegt, dass man dämmen muss, wenn man mehr als 10% einer Fassade anpackt, also frisch streicht. Der Volksmund sagt dann immer, dass könne man doch gleich mitmachen, wenn das Gerüst ohnehin schon gestellt wird. Im Detail ist das aber nicht dasselbe, denn das Gerüst muss anders gestellt werden, wenn man dämmt, da die 16cm Dämmplatten zwischen Gerüstkante und Hauswand passen müssen, und das erfordert arbeitsschutztechnisch eine Absturzsicherung, die anzubringen ist. Aber sei es drum.
Ob der Putzgrund tragfähig ist um die Dämmplatten dauerhaft zu halten, wer weiß, die losen Putzteile wurden abgeklopft und die Fläche nicht bündig neu verputzt. Sieht man doch hinterher sowieso nicht mehr. Ich hätte hier Bedenken.
Doch wer das GEG genau liest, oder sich wohl beraten lässt, weiß, dass es da zahlreiche Vorbehalte gibt. Z.B. ist das Dämmen eben nicht mehr gefordert, wenn es sich um besonders erhaltenswerte Bausubstanz oder Baudenkmäler handelt, vgl. § 105 GEG. Die entsprechende Bescheinigung stellt die Stadt hierzu aus. Ebenso befreit einen §102 GEG von der Pflicht, wenn die Maßnahme zu einer "unbilligen Härte" führt, also zu Kosten, die zu Schulden führen, oder Folgekosten verursachen. Das wichtigste Prinzip aber definiert § 5 GEG, das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Die Dämmung muss sich rechnen. Hier benötigt man einen guten Energieberater, der nicht gleichzeitig Fassadendämmungen verkauft.
Was bedeutet das nun für den vorliegenden Fall? Ich bin kein Architekt, aber mein Berufsstand befasst sich täglich mit Gesetzen und Verordnungen, deren Auslegung und Anwendung. Und ich denke hier wäre eine eingängige Beratung sicher hilfreich gewesen, auch juristisch gesehen, wenn eine "behördliche Androhung" in den Raum gestellt wird.
Gerade der geringe Dachüberstand würde mir hier sorgen machen. Die Dämmschicht wächst empor, und mein erschüttertes Auge erkennt, dass sie weiter aus der Fassade heraussteht als die Dachrinne bzw. das Traufgesims. Das Dach kann also seine Aufgabe, die Fassade (nun die Dämmung) vor Schlagregen zu schützen, gar nicht mehr erfüllen. Immer wenn ich mich mit Architekten unterhalten habe hieß es, dass man zuallererst das Dach neu macht, denn der Überstand muss ausreichend über die Fassadenhaut hinausgehen, sonst läuft Regenwasser hinter die Dämmung. Es ist also zu erwarten, dass hier irgendwas hingefriemelt wird das hoffentlich solange hält, bis wieder Geld in der Kasse ist und das Dach gemacht wird. Weiterhin heißt es oft, dass man dann auch zeitgleich die Fenster erneuern sollte und auf die neue Fassadeneigenschaft anpasst. Ob das hier noch passiert, wer weiß.
Alles in Allem erinnert es mich an das obige Sprichwort. Profis sagen, man soll immer im System bleiben und nicht einzelne Teile davon substantiiert ändern, da sonst das Gleichgewicht ins Fallen kommt. Leider haben geschäftstüchtige Baustoffverkäufer mit dem GEG ein wirkungsvolles Instrument an die Hand bekommen, um ihre Geschäfte anzukurbeln. Dabei ist das GEG öffentlich und gut zu lesen. Die vielen technischen Details darin sind eigentlich unwichtig, die gehören in eine DIN-Norm, die beschreibt wie etwas auszuführen ist, aber eben nicht in ein Gesetz. Gesetze sind für Juristen, DIN für Handwerker. Wenn also jemand mit dem GEG wedelt, am Besten einen Anwalt fragen.
Und, natürlich kommen auf das Endergebnis dann keine neuen Gesimse oder Brüstungsfelder mehr drauf, es wird einfach glatt. Und damit verliert das Stadtbild an Reiz.
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Hi, die Hausgemeinschaft ist nach meiner Information nicht in die Aktivitäten involviert. Leider verschwinden die Verzierungen. Interessant ist auch, dass man wohl anfangs versucht hat diese abzutragen und sich nach einem Meter entschieden hat, sie doch dran zu lassen und einfach die Dämmplatten entsprechend auszuschneiden.
Die Fenster wurden vor einigen Jahren bereits erneuert.
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Ein Arbeiter sagte mir, dass die das Abschlagen des Gesims abgebrochen haben, da die herabstürzenden Steine zuviel Schaden anrichten würden. Vermutlich hatte man erwartet, dass das Gesims nur aufgeklebter Stuck wäre und nicht aus Mauerwerk besteht. Mich persönlich trifft soetwas immer tief. Wenn ich mir überlege, dass wir Deutschen es als "Reiseweltmeister" lieben oft und weit weg in den Urlaub zu fahren, sich schöne Städte und Länder ansehen, und daheim wird all das auf dem Altar des Klimaschutzes und eines Einsparversprechens geopfert. Nicht wenige werden depressiv wenn sie nicht regelmäßig in den Urlaub können. Soetwas hab ich von Italienern noch nie gehört. Einfach ein Irrsinn.
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Ja wirklich traurig. Hoffentlich wird es wenigstens in einer ordentlichen Farbe gestrichen.
Bezüglich des Gesims: Hätte man sich auch denken können, dass damals nicht so gepfuscht wurde, sondern ordentlich gemauert wurde.
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Neulich traf ich eine Bekannte, die wohl erfuhr, dass die Hausgemeinschaft ursprünglich nur einen Neuanstrich wollte. Doch dann hieß es plötzlich, dass sie dämmen müssten, und es dazu eine Anordnung der Bauordnungsbehörde gäbe oder sowas. Also ich habe selten so einen Unfug gehört und ihr gesagt, dass da jemand ziemlich in die Trickkiste greift um da die Eigentümer über den Tisch zu ziehen. Kaum jemand liest das Gebäudeenergiegesetz GEG im Wortlaut richtig durch und schaut sich die Regelungen dort genau an. Ja, im § 48 GEG ist verankert, entsprechend ausgelegt, dass man dämmen muss, wenn man mehr als 10% einer Fassade anpackt, also frisch streicht. Der Volksmund sagt dann immer, dass könne man doch gleich mitmachen, wenn das Gerüst ohnehin schon gestellt wird. Im Detail ist das aber nicht dasselbe, denn das Gerüst muss anders gestellt werden, wenn man dämmt, da die 16cm Dämmplatten zwischen Gerüstkante und Hauswand passen müssen, und das erfordert arbeitsschutztechnisch eine Absturzsicherung, die anzubringen ist. Aber sei es drum.
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Also so weit ich weiß, gelten die 10 % bei Erneuerung der Fassade. Das reine Streichen und Ausbessern einiger kleiner Schadstellen, z.B. Risse oder kleine Abplatzungen, zählen dazu gerade nicht. Erst wenn mehr als 10 % der Fassade / des Bauteils erneuert werden müssen, also umfänglich die Substanz wie der Putz abgetragen und neuerPutz aufgebracht wird, greift die Dämmpflicht. Streichen gilt nicht als Erneuern (siehe bspw. hier: https://www.energie-fachberate…bei-fassadensanierung.php).
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Wie die NN berichtet, wird aktuell der ehemalige REWE-Markt am U-Bahnhof Schoppershof abgerissen. Geplant ist an dieser Stelle ein Neubau, der über die gesamte Fläche auch Wohnungen in den oberen Stockwerken besitzen soll. Im Erdgeschoß ist wieder der Einzug eines Lebensmittelhändlers geplant. Hier finden sich auch noch aktuelle und ältere Bilder des Baus.