Nicht nur im Leipzig: ÖNV-Diskussionsthread gibt es den Verwaltungsstandpunkt des MTA zu einem Haushaltsantrag, sondern auch hier zum Straßenbau:
Verwaltungsstandpunkt zum Haushaltsantrag - VIII-HP-BE-20013-VSP-01
Sanierung des Leipziger Straßennetzes
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig…3&refresh=false
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird abgelehnt.
Sachverhalt
Begründung
Auch wenn die Erhöhung des Budgets für Straßeninstandsetzungen und Neubaumaßnahmen wünschenswert ist, kann aufgrund der Haushaltsituation keine Erhöhung des Budgets erfolgen
Eine Reihe von Straßen in Leipzig, insbesondere im Nebenstraßennetz, befinden sich in keinem guten baulichen Zustand. Daher ist der Wunsch nach Zustandsverbesserungen absolut nachvollziehbar. Der Zustand des Straßennetzes ist dem Mobilitäts- und Tiefbauamt durch die turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen auch umfangreich bekannt. Es liegt ein erheblicher Investitionsbedarf vor, die Nutzungsdauer einer Vielzahl von Straßen ist weit überschritten. Bisher konnten aufgrund des erheblichen Bedarfes viele Straßen noch nicht saniert bzw. erneuert oder erstmalig hergestellt werden, von denen viele auch einen konstruktiven Aufbau besitzen, der eine Sanierung nicht mehr zulässt und einen umfassenden Ausbau erfordert.
Leider lässt die finanzielle Situation der Stadt auch in den kommenden Jahren nur eine begrenzte Anzahl von Straßensanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen zu. Diese werden anhand zahlreicher Faktoren priorisiert und in der Priorität mit dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie vom Stadtrat beschlossen. Da nur eine begrenzte Anzahl von Straßen in den kommenden Jahren saniert oder erneuert werden kann, werden die übrigen Straße zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung bei Erfordernis punktuell instandgesetzt.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden erreicht.
Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.