Unterliederbach: Wohnquartiere "Parkstadt" im Silogebiet

  • Und wieder mal ein Satz mit X: Aus dem Neubaugebiet Parkstadt nordwestlich des Silobades mit geplanten 1000 Wohnungen wird erstmal nichts. Dachte man die Problematik mit der Seveso-Richtlinie sei ausgeräumt, siehe @Schmittchen's Beitrag von 2018 (!), so liest man in der heutigen FAZ, dass diese nun einer Bebauung doch einen Strich durch die Rechnung macht. Die halbstädtische Entwicklungsgesellschaft KEG hatte dort bereits Grundstücke gekauft, die sie jetzt nicht mehr benötigt und diese für 10,4 Mio Euro an die Stadt verkauft. Die Stadt plant dort nun einen Solarpark zu errichten.

  • Der FAZ-Artikel fusst auf einem Magistratsvortrag vom 8.12.2023 (M_221), welche den Ankaufsvorgang zum Gegenstand hat. Darin lesen wir, dass die KEG auf diesen Flächen seinzeit Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete schaffen wollte, was nach Ansicht des Magistrats derzeit bau- und planungsrechtlich keine Erfolgsaussicht hat. Aus dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wissen wir, dass der Bedarf an Gewerbeflächen aller Art ungebrochen und derzeit sogar besonders groß ist. Ich lese die Vorlage so, dass die Stadt mit dem Rückkauf auch Flächenbevorratung betreiben will.

    Die Seveso-III-Richtlinie gilt halt immer noch und die Abstände der jetzt in Rede stehenden Flächen zum Industriepark liegt nach wie vor deutlich unter 1.000 m. Das wird am Ende darauf hinauslaufen, dass die Wohnbebauung etwas abgeschmolzen wird auf Flächen mit wenigstens 1.200 m Abstand zum Industriepark und das Gewerbgebiet Silostraße ein bißchen Zuwachs bekommt; eigentlich auch nicht verkehrt.

  • Es ist richtig, dass 2018 eine Vereinbarung zwischen der Stadt und den Betreibern der Industrieparks Höchst geschlossen wurde, nach der der Achtungsabstand vom Werksgelände nur noch 500 Metern betragen soll. Eine Kommission für Anlagensicherheit unter Leitung des Bundesumweltministeriums empfiehlt nach der Seveso-Richtlinie dagegen eine Sicherheitsentfernung von 1.060 Metern. Für neue Wohngebiete soll der verkleinerte Abstand aber problematisch sein, weil aufwendige und teure Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen. Als Beispiele nennt ein heutiger Artikel in der FAZ Warnsysteme, Fluchträume oder eine gesonderte Belüftung.

    Das Frankfurter Planungsdezernat will daher auf die Entwicklung eines Wohnquartiers verzichten. Eine Mitarbeiterin des Dezernats wird in dem Zeitungsartikel mit "die Seveso-Problematik ist sehr komplex" zitiert. Kurzfristige Lösungen seien nicht zu erwarten, heißt es, das hätten Gutachten ergeben. Auch sei die Verkehrserschließung ungeklärt.

  • Auf nachstehender Grafik ist der 500-m-Abstand vor den Mauern des IP dunkelgrün markiert. Die vor Jahren zwischen Stadt Frankfurt und IP-Firmen getroffene Absprache besagt, dass im 500-m-Bereich grundsätzlich keine Wohngebäude mehr geplant werden sollen. Was hier mit 500 m vertraglich geregelt wurde, soll laut Umweltbundesamt zu wenig sein, es empfiehlt stattdessen besagte 1.060 m, eine solche Zone würde also ungefähr bis zur NW-Ecke der Parkstadt I reichen. Bis zur A66 wäre dann aber noch immer reichlich Platz für Wohnungsbau, m.E. kein Grund die Planung gänzlich aufzugeben.

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    Grafik: Stadtplanungsamt Frankfurt a.M.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick (16. Januar 2024 um 11:23)

  • Ja tunnelklick, kein Grund, die Planung aufzugeben. Doch das Planungsdezernat verfährt nach der gewohnten Devise: Bevor ich etwas Komplexes und/oder Kompliziertes anfasse, mache ich lieber nichts. Das erspart Belastungen, man kann nichts falsch machen und nichts gefährdet den Feierabend um 15 Uhr.

  • tunnelklick

    Ich habe auch schon andere Darstellungen gesehen, bei denen die "Seveso"-Entfernungen nicht vom Werkszaun, sondern von den zugrundeliegenden Störfallbetrieben aus gemessen wurden.

    Dagegen gab es aber wohl ordentlich Veto vom Standortbetreiber Infraserv, der sich dadurch in seiner Planungshoheit zu sehr eingeengt sah.

  • Das ganze betrifft einen Rechtsbereich mit allergrößter Rechtsunsicherheit. Die Seveso-III-Richtlinie fordert einen angemessenen Abstand, der sich nicht generell abstrakt bestimmen lässt. Was im konkreten Fall angemessen ist, kann immer nur das Ergebnis einer Risikoanalyse im Einzelfall sein. Dazu bedarf es der Untersuchung des einzelnen Störfallbetriebes und der darin schlummernden Störfallrisiken. Die sind z.B. bei der Explosion von gasförigen Stoffen, wie Chlor oder Phosgen mit Entweichung dieser Stoffe in die Atmosphäre andere und ggf. viel größere, als beim Brand von giftigen Feststoffen in geschlossenen Gebäuden ohne Explosionen. Hinzu kommen meteorologische Aspekte. Am Ende steht dann die Frage, wie ein erkanntes Risiko beurteilt wird, ob man gewillt ist, eine Art "Restrisiko" für schutzbedürftige Nutzung zu akzeptieren oder ob eine Risikotoleranz eher gegen Null geht.

    Bei Ansammlungen von Störfallbetrieben in Industrieparks spielt dann auch der sog,. Domino-Effekt eine Rolle, wie sich ein Störfall in einer Anlage auf benachbarte gefährliche Anlagen auswirken kann. Bereits diese Problematik lässt eine Einzelbetrachtung von einzelnen Anlagen oder Anlagenteilen evtl. gar nicht zu. Auf jeden Fall gibt es bisher nicht mehr als Handlungsempfehlungen der Kommission für Anlagensicherheit, den sog. KAS-18-Leitfaden. Der enthebt aber z.B. das hiesige Planungsamt nicht der Verpflichtung, im Planungsprozess abzuwägen und ein objektiv bestehendes Risiko als Restrisiko für hinnehmbar zu erklären oder eben nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick (16. Januar 2024 um 15:42)