Unsere Rechtsordnung gibt dazu in der Tat keinerlei Spielräume. Die Sozialbindung des Eigentums im Grundgesetz ist keine omnipotente Eingriffsermächtigung in das Grundrecht auf Eigentum. Jede Grundrechtsschranke findet selbst eine Schranke (die Juristen sprechen hier tatsächlich von "Schranken-Schranken") wo der Kern eines Grundrechts ansonsten ausgehöhlt oder man de facto zu einer Art umgekehrten Regel-Ausnahme-Verhältnis kommen würde. Eine Grundrechtseinschränkung muss die Ausnahme bleiben und darf nicht zur Regel werden, Sozialbindung hin oder her.
Eine Art "umgekehrte Kopfsteuer", die Immobilien umso höher besteuert umso mehr Wohnfläche pro Bewohner zur Verfügung stehen, wäre ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht und wenn das Steuerrecht das zur Regel machen würde, dann wäre damit das Eigentumsrecht von Mio. von Immobilieneigentümern verfassungswidrig ausgehöhlt.
Das Eigentumsrecht ist auch "absolut" und gilt daher, eher ungewöhnlich für ein Grundrecht, gegenüber Jedermann und nicht nur gegenüber dem Staat als klassisches "Abwehrrecht". Entsprechend restriktiv ist die Judikative bzgl. Eingriffen und entsprechend kann die Politik auch nicht einfach irgendwas in's Grundgesetz ergänzen; alles, was nämlich zum Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört ist von der Ewigkeitsklausel geschützt und damit unantastbar. Das Eigentumsrecht als für ein selbstbestimmtes Leben des Individuums unabdingbares Freiheitsrecht wird vom Bundesverfassungsgericht zu diesem Verfassungskern gezählt. Summasummarum, ob und wieviele Menschen eine bewohnbare, private Immobilie bewohnen ist schlicht Privatsache.
Gedankenspiele dazu sind daher im Prinzip Zeitverschwendung.