S21-Grundsatzdiskussion: A new hope

  • Wagahai:


    zu deinem punkt 2: ist für dich die verfassung von bw bindend? falls ja dann führe dir doch bitte diesen satz zu gemüt, der so in der verfassung von bw steht:


    "Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen."


    Das bedeutet folgendes: Die Zusatzklausel des Quorums bestimmt lediglich, ob die Mehrheitsentscheidung bereits unmittelbar durch die Volksabstimmung in Kraft tritt, oder ob dazu noch ein bestätigender Beschluss des Landtages notwendig ist.


    Ich akzeptiere eine Mehrheitsentscheidung, sollten es mehr Nein-Stimmen geben dann ist die Sache für mich gegessen, sollte es mehr Ja-Stimmen geben, wie verhältst du dich dann?

  • Was für ein Unterschied zu dem grausigen jetzigen Sackbahnhof! Eine bisher in Stuttgart nicht dagewesene, einzigartige Großzügigkeit strahlt das aus,

    Dazu macht man ja auch Visualisierungen. Das Original, Jahre später, ist dann meist ernüchternd und das betrifft jetzt nicht nur S21

  • zu *100:


    Von den Bahngleisen gibt es nur Treppen und Rolltreppen direkt hinunter. Wenn man mit dem Aufzug fahren will/muss, muss man zuerst mit dem Aufzug hoch auf die Verteilerebene und dann quasi den Aufzug benutzen, der heute schon in der großen Bahnhofshalle exisitiert.

  • zu *101


    Ohlsen
    zu deinem punkt 2: ist für dich die verfassung von bw bindend? falls ja dann führe dir doch bitte diesen satz zu gemüt, der so in der verfassung von bw steht:


    "Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen."


    Das bedeutet folgendes: Die Zusatzklausel des Quorums bestimmt lediglich, ob die Mehrheitsentscheidung bereits unmittelbar durch die Volksabstimmung in Kraft tritt, oder ob dazu noch ein bestätigender Beschluss des Landtages notwendig ist.


    Wo hast Du denn so einen hirnrissigen Mist ausgegraben. Bitte dringend (wieder) auf über Rocky-Niveau hocharbeiten. Es handelt sich bei dem Quorum natürlich nicht um eine etwaige "Zusatzklausel", sondern um nichts anderes als den S.2 des Art. 60 Abs.5 LV BW, eine stinknormale wie natürlich bindende Vorschrift unserer Verfassung. Der Wortlaut ist im Übrigen dermaßen eindeutig, dass eigentlich jeder Jurist, der etwas anderes behauptet, auf direktem Wege in die Anstalt gebracht würde:


    Artikel 60


    (5)
    Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.



    Ich akzeptiere eine Mehrheitsentscheidung, sollten es mehr Nein-Stimmen geben dann ist die Sache für mich gegessen, sollte es mehr Ja-Stimmen geben, wie verhältst du dich dann?


    Immer vorausgesetzt, dass die Volksabstimmung im Fall des Kündigungsgesetzes zu den S21-Finanzierungsverträgen überhaupt zulässig ist (ich persönlich gehe von Verfassungswidrigkeit = Unwirksamkeit der Volksabstimmung aus):
    Als rechtstreuer Bürger und Verfassungspatriot akzeptiere ich natürlich die Verfassung und nicht etwa irgendein Gefasel verwirrter Parkschwätzer. Wird das Quorum verfehlt, wovon alle inklusive der S21-Gegner ja offensichtlich übereinstimmend ausgehen, ist die Volksabstimmung gescheitert, völlig gleichgültig, ob etwaig die Ja-Stimmen überwiegen. Das ist doch gerade der Sinn des Quorums, dass nicht wenige übereifrige Abstimmer die Geschicke des ganzen Landes einschließlich der stimmfaulen Bürger entscheiden sollen. Ob die Höhe des derzeitigen Quorums an sich sinnvoll oder zeitgemäß ist, ist eine völlig andere Frage, das steht hier aber gerade nicht zur Debatte. Hierfür gilt es, für eine Verfassungsänderung Mehrheiten zu finden, die Chance haben die Grünen aber zuletzt bekanntlich verpasst.


    Angenommen aber den Fall, die Ja-Stimmen überwögen und auch das Quorum würde erreicht (natürlich müsste weiter die Volksabstimmung überhaupt verfassungsgemäß sein), so wäre weiterhin fraglich (m.E. ausgeschlossen), ob dieser fingierte Parlamentsbeschluss (zur Abgabe der Willenserklärung "Kündigung") sowie die Willenserklärung des Landes an sich überhaupt zivilrechtlich relevant wären, da eine ordentliche Kündigung mit Ablauf des 31.12.2009 bekanntlich nicht mehr zulässig ist. Für einen außerordentlichen Kündigungsgrund, sowie das Vorliegen der Voraussetzungen der (in der Praxis so gut wie nie vorkommenden) Notlösung Wegfall der Geschäftsgrundlage (aber primär Vertragsanpassung und gerade nicht: Kündigung/Vertragsaufhebung) gibt es keinerlei Anzeichen. D.h. jedenfalls dicker Schadensersatz, (derzeit noch) mindestens 1,5 Mrd. EUR laut DB AG, und das scheint mir durchaus nicht zu hoch gegriffen, auch wären das ja nur die bisherigen Forderungen der DB AG gegenüber dem Land. Im Zusammenhang mit der dann ebenfalls gefährdeten Finanzierung der NBS Wendlingen-Ulm sind weitere Forderungen ev. denkbar; man möchte sich überhaupt nicht ausmalen, wieviel Steuergelder für die Wahnsinnsgrünen verbrannt würden.


    Im Ergebnis: Sieht leider sehr sehr schlecht aus, lieber Ohlsen.


    Alf
    Dazu macht man ja auch Visualisierungen. Das Original, Jahre später, ist dann meist ernüchternd und das betrifft jetzt nicht nur S21


    Mit solch großmütterlichen Allgemeinplätzen ist natürlich wenig Blumentopf. Es lassen sich genug Beispiele finden, bei denen die gebaute Realität gar die Visualisierungen übersteigt, ich nenne da nur die beiden großen Automobilmuseen oder die Königsbau-Passagen. So wird es vermutlich auch bei S21 sein.

  • zu *100


    Zitat Ohlson: schön finde ich besonders die bäume der zukunft die auf dem betondeckel wachsen können.


    Die Bäume der Gegenwart können das auch schon. In dieser Abhandlung werden Bäume beschrieben, die sogar nur 45 cm Bodenschicht benötigen, aber stattliche Höhen erreichen. Im geplanten Bahnhof wird es ca. 80 cm Boden für die Bäume geben.


    Zitat Ohlson: Und der Wall der durch die Deckenkonstruktion entsteht der mit 7m Höhe + (Höhe der Glaskuppeln) über dem Strassenniveau der Schiller bzw. Königsstrasse durch fortschrittliche bauweise nahezu unsichtbar wird.


    Der von Dir beschriebene Wall kann auf dem Video kaum gesehen werden. Zukünftig wird es wird vom jetzigen Südausgang (unten im Turm) max. 5,20 m hoch gehen auf das Laufniveau über der Bahnhofshalle. Dieser starke Anstieg liegt im Video aber hinter dem Bonatzbau außerhalb der Sicht. Das Hallendach wird in Richtung des zukünftigen Ausganges Staatsgalerie abfallen. Über Steg C liegt bereits die obertägige Laufebene auf der gleichen Höhe wie die Schillerstraße, deren Niveau übrigens ebenfalls z. T. angehoben wird. Die Senke zwischen Tiefbahnhof und Schillerstraße wird selbstverständlich aufgefüllt. Bei der Kamerafahrt in dem Video kann der Wall aber zumindest in der letzten Szene erahnt werden.



    Zitat Ohlson: Toll ist auch dass zu sehen dass sich im Jahr 2019 oder wohl eher 2025 wohl nicht mehr so viele Leute das Bahnfahren leisten können und der Hauptbahnhof nicht unterdimensioniert ist.


    Ja, das ist alles recht seltsam. Die Dame macht wohl Shopping, denn erst ist sie im Wittwer und braucht dann vom Schloßplatz über die Königstraße ca. 45 Minuten bis zum Bahnhof, es ist also zumindest Samstag. Aber auch Samstags um halb fünf ist auf der Schillerstaße viel viel viel mehr Verkehr und im Bahnhof laufen zu dieser Zeit auch deutlich mehr Leute rum. Und selbst, wenn es in der Zukunft mal auch Sonntags daueroffene Geschäfte geben sollte: Wo sind dann die ganzen Wochenendheimfahrer?

  • Wagahai:


    nun das stammt nicht von mir sondern von Hr. Prof. Roland Geitmann, Professor für Verwaltungsrecht an der Fachhochschule Kehl


    hast du grad nen Juristen an der Hand der das Gegenteil behauptet bzw. sich in Verfassungsfragen auskennt?


    Quelle: http://demokratie.mine.nu/

  • [COLOR='Sienna']Es lassen sich genug Beispiele finden, bei denen die gebaute Realität gar die Visualisierungen übersteigt, ich nenne da nur die beiden großen Automobilmuseen oder die Königsbau-Passagen. So wird es vermutlich auch bei S21 sein.

    Der Glaube daran genießt den Schutz von Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • Ohlsen
    nun das stammt nicht von mir sondern von Hr. Prof. Roland Geitmann, Professor für Verwaltungsrecht an der Fachhochschule Kehl
    Entschuldige, der Professor für Verwaltungsrecht (offensichtlich nicht für Verfassungsrecht) von der weltberühmten FH Kehl ist mir nun wirklich nicht bekannt. Im Übrigen aber findet sich in dem Link auch nirgendwo Deine vorherige (hanebüchende) Aussage:


    Das bedeutet folgendes: Die Zusatzklausel des Quorums bestimmt lediglich, ob die Mehrheitsentscheidung bereits unmittelbar durch die Volksabstimmung in Kraft tritt, oder ob dazu noch ein bestätigender Beschluss des Landtages notwendig ist.


    Du meinst aber wahrscheinlich folgende Passage, und die hast Du offenbar gründlich missverstanden (ich werfe Dir hier auch nichts vor, der ganze Artikel ist etwas unnötig kompliziert geschrieben):


    Wie der Verfassungstext deutlich erkennen lässt, verhindert das Quorum lediglich das verbindliche Zustandekommen des Gesetzes. Die Lage bleibt also offen; auch ohne vorherige Verfassungsänderung kann der Landtag sich der Abstimmungsmehrheit beugen und das Gesetz seinerseits beschließen.


    Hier geht es nur darum, dass sich der Landtag theoretisch auch nach Scheitern der Gesetzesvorlage bei der Volksabstimmung z.B. mangels Erreichens des Quorums noch einmal mit der Sache befassen und selbst wieder auf eigene Initiative und auch bei Nichterreichen des Quorums, im Sinne der Abstimmungsmehrheit für das Gesetz, das Gesetz beschließen könnte. An der Verbindlichkeit des nach der Landesverfassung festgelegten Quorums (Wird Quorum nicht erreicht = Gesetz bei Volksabstimmung abgelehnt) ändert das alles aber natürlich überhaupt nichts.


    An dieser Aussage ist auch rechtlich zumindest nichts auszusetzen, obschon man sich dann politisch fragen müsste, was das Theater mit der Volksabstimmung denn überhaupt sollte, da ja mit dieser gerade die Befriedung, d.h. der (politische) Abschluss der Angelegenheit beabsichtigt war.


    Unabhängig hiervon sind die Mehrheiten im Landtag aber weiterhin klar, CDU, FDP, SPD: S21 wird weiter gebaut. Daher sind das alles nur theoretische Überlegungen eines Verzweifelnden.


    hast du grad nen Juristen an der Hand der das Gegenteil behauptet bzw. sich in Verfassungsfragen auskennt?
    Ja, mich zum Beispiel ;)


    Alf
    Yes, I believe ;)

  • Wagahai: Nun so hatte ich das schon verstanden ist eventuell in meinem kommentar nicht richtig rübergekommen. Das der Landtag sich dann eventuell nochmal damit befassen muss ist auch klar.


    Nun dann frage ich halt mal so rum, sollte das Quorum nicht erreicht werden, z.B. nur 2,4 mio. ja stimmen also unter 33% aber das verhältnis zwischen ja und nein doch noch relativ gross (ich behaupte nicht dass das so kommen wird, ich stell nur ne überlegung an) z.B 70% zu 30% oder 80% zu 20%, was denkst wie dann das ganze wohl gewertet werden wird? Also quorum nicht erreicht aber trotzdem deutlich mehr leute für den ausstieg, ob dann die etablierten parteien im landtag so einfach drüber hinwegsehen werden (quasi den bürgerwillen ignorieren)? Wie gesagt muss dann jeder für sich selbst entscheiden wie er das wertet.

  • z.B. nur 2,4 mio. ja stimmen also unter 33% aber das verhältnis zwischen ja und nein doch noch relativ gross (ich behaupte nicht dass das so kommen wird, ich stell nur ne überlegung an) z.B 70% zu 30% oder 80% zu 20%, was denkst wie dann das ganze wohl gewertet werden wird?


    Qorum wurde nicht erreicht. Pech gehabt. Nächstes Thema.
    So würde ich es werten.


    Also quorum nicht erreicht aber trotzdem deutlich mehr leute für den ausstieg, ob dann die etablierten parteien im landtag so einfach drüber hinwegsehen werden (quasi den bürgerwillen ignorieren)?


    Denk mal über folgendes Szenario nach: 70 Prozent der abgegebenen Stimmen sind für den Ausstieg. Aber es haben insgesamt nur zehn Prozent der Wahlbeteiligten teilgenommen, macht also absolut gesehen 7 Prozent. Würdest du dann immer noch davon sprechen, dass der Bürgerwillen ignoriert worden ist?

  • Ohlsen
    Das der Landtag sich dann eventuell nochmal damit befassen muss ist auch klar.
    Du hast es ev. immer noch nicht ganz verstanden. Eben nicht. Er muss rechtlich nicht, er könnte, politisch, das wird aber nicht passieren, da 75% des Landtags S21 fertig bauen wollen und selbst Kretsche eingestehen musste, das Ergebnis der Volksabstimmung zu akzeptieren, wie es m.E. auch im Koalitionsvertrag steht. Deshalb weichen die Grünen nun auf die Kostendiskussion aus. Dass die Volksabstimmung nur eine reine Showveranstaltung und deswegen eine unverschämt teure, steuerverschwenderische Farce ist, weiß nämlich sogar Panne-Hermann.


    Alles andere ist Wunschdenken und Theorie, in realitas vollkommen irrelevant.

  • Als rechtstreuer Bürger und Verfassungspatriot akzeptiere ich natürlich die Verfassung…


    Du bist aber auch schwer ernstzunehmen. Auf der einen Seite machst du solche Aussagen und auf der anderen möchtest du, daß ein verfassungswidriger Vertrag eingehalten wird. Solltest dich langsam mal entscheiden, was du willst

  • Smells like Parkschwätzer...


    Ein bisschen mehr Argumentation darf schon sein, will man im Forum halbwegs ernst genommen werden. Gib Dir bitte in Zukunft gerne etwas mehr Mühe.


    Ich vermute, Du möchtest auf die Mischfinanzierung hinaus, die seinerzeit ein länger schon von der Bildfläche verschwundener Ex-Prof. einer ostdeutschen Universität in einem von Pannemann bestellten Gutachten insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung der NBS Wendlingen - Ulm kritisiert hatte. Das Gutachten wird aber - herrlich komisch - selbst von den Bestellern angezweifelt, da die Mischfinanzierung auf der Schiene nicht zuletzt wegen der Überschneidungen der Zuständigkeit Fern-/Nahverkehr seit Jahren vollkommen übliche Praxis ist und die Grünen bis auf die Verhinderung von S21 im Grunde auch keinerlei Interesse haben, von diesem allseits akzeptierten Verfahren aus angeblichen Verfassungsgründen abzuweichen, zumal diese auch die Elektrifizierung der Südbahn, den Ausbau der S-Bahn in der Region, verschiedene Bahnhofssanierungen (z.B. Lauchringen, Murrbahn, Filstalbahn...) verwirklichen wollen, alles Maßnahmen, die praktisch mischfinanziert werden (müssen). Weiteres Beispiel ist der Lärmschutz an der Rheintalbahn, den das Land mitfinanzieren soll. Am lustigsten ist natürlich die NBS, welche Pannemann noch vor kurzem wegen des bestellten Gutachtens als verfassungswidrig finanziert, für den Güterverkehr ungeeignet und als unwirtschaftlich bekämpft hat, bis er von Kretsche zurück gepfiffen wurde, weil die Grünen aus Strategiegesichtspunkten plötzlich doch wieder für die NBS sein wollten, nicht zuletzt wegen Wahlkampfes, jetzt Volksabstimmung. Wie ein Fähnlein im Wind...

    Daher ist das bestellte Gutachten wie so oft bei den Grünen und Verbündeten in der causa S21 allenfalls als kurzfristiger, strategisch bedingter Versuch zu werten, um mehr oder weniger offensichtlich und erfolgreich einen eher naiveren Teil der Bürger zu verunsichern bzw. zu täuschen. Dass das Ganze vor der Volksabstimmung noch einmal breit recycelt wird, ist eh klar. Überdies ist die Tatsache, dass die nicht gerade als prozessscheu bekannten Grünen bislang, d.h. selbst nach fast einem Jahr nach dem bestellten Gutachten keinerlei, nicht einmal ansatzweise, Anstalten machen, Klage zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung zu erheben, wahrscheinlich nicht nur für mich Beweis genug, dass sie die Sache nicht wirklich ernst meinen.


    Ich selbst halte die Mischfinanzierung der betreffenden Schienenwege u.a. wegen der o.g. häufigen unweigerlichen Zuständigkeitsüberschneidungen für mit Art. 104a Abs.1 GG vereinbar, so dass sich Deine "Frage zur Entscheidung" nicht stellt. Ich weiß, was ich will, im krassen Gegensatz zu unserer drolligen Chaostruppe, s.o.

  • Da haben die S21-Gegner offenbar doch noch ein, zwei Prozentchen zugelegt. Aber die seit Jahren frech behauptete angebliche Mehrheit im Land bleibt wohl weiterhin Wunschdenken. Und dafür, dass sie einen Riesenaufwand betreiben, minütlich das Internet zu überfluten und real Befürworter-Plakate anzuzünden und zu zerstören, eher maues Ergebnis. Interessant an der Umfrage auch, dass 95% der Befragten das Abstimmungsergebnis akzeptieren würden. Damit folgen nur 5% Hirnverbrannte dem Kindergartenduo Rocky/Dalle, das kürzlich mit geschwellter Hühnerbrust angekündigt hatte zu kämpfen, egal wie oder was - bis zum letzten Dauerstudenten.


    Nachrichtlich:


    1.
    Wie erwartet würden die anderen S21-Vertragspartner neben der DB AG, hier Stadt und Region Stuttgart, gleichermaßen Schadensersatz gegenüber dem durch unzulässige Kündigung vertragsbrüchig werdenden Land geltend machen.
    Quelle: Focus


    2.
    Pannemann klammert sich angesichts der drohenden Niederlage doch an sei Amt. A new S21-Minischter is born. Auch interessant: Die angeblich hochexplosiv-verfassungswidrige Mischfinanzierung (s.o.), bei S21 und NBS eine Riesensauerei, aber auf sonstigen Fern- und Nahverkehrsstrecken wie bei der Südbahn (Friedrichshafen-Ulm) natürlich für ihn null problemo. Wer holt den Arzt?
    Quelle: Südkurier

  • Warum soll das jetzt schon wieder nicht funktionieren. :nono:


    Gibt es eigentlich auch mal ein Punkt, der nicht von irgendwelchen Parkschützern versucht wird, mies zu machen?

  • Gibt es eigentlich auch mal ein Punkt, der nicht von irgendwelchen Parkschützern versucht wird, mies zu machen?


    Interessanter fände ich einen Punkt, der von der Bahn bis ins letze Detail vernünftig durchdacht und geplant wäre, so daß er unangreifbar ist.


    Was ist denn nu z.B. mit dem Nesenbachdüker und dem Technikgebäude am Nordflügel? Läßt die Bahn das jetzt einfach weg, weil sich niemand findet, der das bauen will?

  • Wagahai:

    Und dafür, dass sie einen Riesenaufwand betreiben, minütlich das Internet zu überfluten und real Befürworter-Plakate anzuzünden und zu zerstören,


    schön dass du nur die seite darstellst die dir genehm is ;-), dass die befürworter ebenso plakate klauen und zerstören scheint dir nicht aufzufallen, und was den aufwand angeht, hier mal eine kleine übersicht zu den summen die investiert werden (was ich auf die schnelle gefunden hab) kann gern noch erweitert werden. In jedem Fall stellt sich raus dass die Befürworter deutlich mehr Geld investieren was dein Argument mit der Überflutung wohl ad absurdum führt ;)


    Befürworter:
    Region Stuttgart: 1 Mio Euro
    Pro Stuttgart 21: 0,25 Mio Euro
    Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände: 0,1 Mio Euro
    sonst. Spenden etc.


    Gegner:


    Aktionsbündnis: 0,3 Mio Euro
    sonst.Spenden etc.