Die CDU hat das Bürgerbegehren rechtlich prüfen lassen.
Nach einem Bericht in der Wochenendausgabe des GA, hat auch die Bürgerinitiative die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens nicht nur durch Fachanwälte, sondern auch durch das Wahlamt und das Rechtsamt der Stadt prüfen lassen. Die Verwaltung soll dabei das Bürgerbegehren für zulässig befunden und bei der "sachgerechten und korrekten Formulierung" der Fragestellung beraten haben.
Nach Aussage des Presseamtes ist die Stadt dazu verpflichtet, "bei der Durchführung und Prüfung eines Bürgerbegehrens zu helfen." Trotzdem bleibt hier ein Geschmäckle, wenn man sich die Haltung der Verwaltung zum Maximiliancenter in der Vergangenheit vor Augen führt. Droht hier ein juristisches Tauziehen?
Ein weiteres Problem für Sevenhecks Pläne: die niederländische Ten Brinke Gruppe hat gegen den Willen der Eigentümergemeinschaft ein Ladenlokal in der Südüberbauung gekauft. Der Verkauf wurde mittlerweile gerichtlich bestätigt. Der Verkauf der städtischen Teilflächen Flächen an Sevenheck darf laut Ratsbeschluss aber nur erfolgen, wenn dieser über alle Teileigentumseinheiten verfügt.
GA: Weitere Hürde für Neubaupläne
@ Hillboy
danke für den interessanten Link. Es ist höchste Zeit, dass die Öffentlichkeit in dieser Angelegenheit auch visuell darüber informiert wird, was tatsächlch gebaut werden soll.
Die Traufhöhe hätte ich sogar höher erwartet, passt sich im Grunde ideal den Gebäuden im hinteren Bereich an.
Die Höhe dürfte sich an den Eckgebäuden Gangolfstraße/ Maximilianstraße orientieren. Halten wir fest: das Maxililiancenter soll niedriger werden als die Südüberbauung und der Abstand zum Bahnhof deutlich größer. Manko bleibt der solitäre Charakter, aber daran müsste sich doch arbeiten lassen....