Um nochmal auf das Thema Begrünung beim Projekt "Urban Soul" zurück zu kommen: der BBB hat hierzu ganz aktuell im Planungsausschuss eine große Anfrage gestellt (hier im Ratsinformationssystem). Es wird auf einen alten Ratsbeschluss zur Dachbegrünung (DS-Nr. 0912064EB10) verwiesen. Interessant ist die Stellungnahme der Verwaltung dazu.
Weder für das Hotelgebäude noch für das Lifestyle-House seien in den zur Genehmigung eingereichten Bauplänen eine Dach- bzw. eine Fassadenbegrünung vorgesehen gewesen. Eine solche sei durch die Baugenehmigung auch nicht gefordert gewesen und habe auch nicht gefordert werden können.
Im Übrigen sei die Fassade das Ergebnis eines Wettbewerbs (na ja!), so dass eine Begrünung der Fassade diesem entgegenstehen würde. Das Parkhaus habe eine lärmoptimierte Fassade erhalten, deren Wirksamkeit durch eine Fassadenbegrünung beeinträchtigt würde.
Der Kaufvertrag enthalte ebenfalls keine Verpflichtung des Investors zu einer Dach- oder Fassadenbegrünung.
Der angesprochene Ratsbeschluss zur Dachbegrünung sei nicht einschlägig, da er sich auf Bebauungspläne beziehe. Die Bebauung des sogenannten Nordfeldes liege jedoch nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplanes.
Frage: warum hat die Politik nicht vor den Verhandlungen mit dem Investor eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung explizit gefordert?