Dresden: Neumarkt

  • News zum Neumarkt

    Da hat Deutschland schon zu jedem Thema mehrer Gesetzbücher sei es Arbeits- Bau- oder was weiß ich für Gesetzbücher und trotzdem schafft man es sich immer wieder in solchen Rechtlichen Fragen zu "zoffen" (obwohl die Parteien das Geld für die nötigen juristischen Fachkräfte haben).
    Man kann zwar durch Gesetze eventuell einen gewissen Rahmen einhalten aber auch viel kaputt machen. Hoffen wir mal der Neumarkt übersteht das und Investoren lassen sich durch solche "spielereien" nicht davon abhalten zu bauen.


    Ich meine wir müssen uns nur das Saal Projekt am Herzogin Garten nehmen, nur weil nen paar Beamte ihre Post nicht prüfen und scheinbar zu behäbig sind in die Postabteilung ihrer Partei zu gehen verzögert sich das Projekt, die Kosten steigen und der Ruf Dresdens unter Investoren leidet!:Nieder:
    Wiederum, wenn man sich die "Hafencity-Projekte" ansieht ist diese Einmischung schon ganz praktisch:daumen:


    Es ist halt nicht schwarz und weiß sondern alles ist in schönen grau Tönen gehalten. Und normal sterbliche sollen bei sowas eh nicht durchsehn, dass könnte ja bedeuten sie mischen sich ein weil Sie es verstehn, in welcher demokratie gibts denn sowas.


    Und ich finde genau wegen solcher Querälen sollte die Stadt einen ordentlichen Bebauungsplan aufstellen und nicht immer solche lossen Zusammenwürfelungen von Klötzchen auf dem 3D-Stadtmodell rumschieben, am Ende sieht es eh immer anders aus, also warum erst pseudoplanen.
    Dann doch bitte richtig, da spart man sich auch spätere Prozesskosten und Investoren können wesentlich sicherer planen und billiger!


    MfG
    Christian

  • Wie weiter am Neumarkt?


    es ist schon bemerkenswert, dass im themenstadtplan keine planungsrechtliche auskunft zu den noch anstehenden neumarktquartieren gegeben wird. also kann man das b-pläne-chaos am neumarkt auch googln und kommt im ratsinfosystem raus. wer die schallschutz-problematik in der b-plan-begründung nachlesen möchte - ratsinfo zum b-plan 375 - dort sind auf seiten 19-22 sowie 33 die sachlage und auflagen beschrieben. seit mitte 2012 ist der b-plan ausgearbeitet, seitdem sollte es den bauherren bekannt sein.


    nunmehr sind alle so gearteten b-pläne um den kulturpalast gerichtlich für rechtsunwirksam erklärt worden. jetzt gibt es nur zwei möglichkeiten, wie ein weg zur baugenehmigung beschritten werden kann: entweder man korrigiert die b-pläne (was eher sehr lange dauert) oder man verfährt (quasi zurückverwiesen) nach allgemeingültigem §34 bauGB (was realtiv zügig gehen kann). In beiden fällen muss die stadt die baurechtlichen vorgaben (schutzgesetze) absichern. beim b-plan liegt die verantwortung auf ihrer seite, beim §34 wird gleiches nur an den bauherren abgegeben - welcher dann die kritischen vorgaben des b-plans in form von auflagen in der baugenehmigung bekommt. also irgendwie gehupft wie gesprungen: hier im konkreten gehts letztlich um zB schallsensible nutzungen. niemand muss festverglasung einbauen, jedoch muss die nutzung die schallauflagen erfüllen, sofern hier nach §34 genehmigt wird. so könnten zB büros angeordnet werden und alles wäre kein problem. leider ist eine weitere hotelnutzung nicht erlaubt. auch alles andere was nicht unter schallsensible nutzung fällt, kann hier angeordnet werden - das bleibt dem bauherrn überlassen. kimmerle hat die baugenehmigung - allerdings mit diesen auflagen. er muss nach fertigstellung "nur" seine räume zum kulti hin auflagenkonform nutzen.


    also es kommt nun drauf an, für welchen weg sich die stadt entscheidet: korrektur b-plan oder zügigen §34. die einen meinen so, die anderen so. eine b-plan-änderung dauert etwa 1-2 jahre. da ich keine neumarktrelevanten unterschiede zwischen beiden varianten erkennen kann und das meiste am neumarkt bereits über §34 lief, sollte jetzt stets das zeitargument im vordergrund stehen.
    wer entscheidet denn, welcher weg beschritten wird oder nicht? das hat nun der SPA-amtsleiter zu entscheiden. dieser wiederum könnte allerdings vom bauBM beeinflusst werden. also wer endlich ein weiteres vorankommen am neumarkt will, dem steht die kontaktaufnahme mit beiden personen offen.
    wie gesagt, die neumarktspezifischen gestaltungsauflagen sind abseits des ganzen in den städtebaulichen verträgen bei grundstückskauf verbindlich festgeschrieben. es droht also keine gefahr, dass da plötzlich jemand die leitbauten vergisst. es gilt im übrigen als sicher, dass die investoren dringend bauen wollen. die paar auflagen werden sie nicht vom bauen abhalten - allerdings wird natürlich in den medien heftig getrommelt - es geht ja schließlich um mieteinnahmen und damit um viel geld. das sei ihnen zugestanden, aber dramatisieren sollte man es nicht.

  • ^ im übrigen ist eine "tunnellösung" hinterm kulti völliger quatsch. solche wurde wohl weniger aus kostengründen weggespart, als vielmehr als völlig unmögliche abstrusität verworfen. man stelle sich diesen "tunnel" mit ein- und ausfahrtsrampen (wohlgemerkt für LKW) mal bildlich vor: wo sollte der hin, wie sähe das dann aus? ist überhaupt platz - Nein!


    also das ganze muss und wird über bauauflagen gelöst, da kommen die investoren nicht drum herum. auf Q 7.2 steht nun der turmdrehkran, Q 7.1 darf kimmerle als baustellengelände nutzen (dort wurden nun etliche container gestapelt) - also die archäologischen grabungen im Q 7.1 können frühestens nach der heißen rohbauphase des Q 7.2 beginnen - sofern die fläche dann zunehmend wieder frei wird.

  • Quartier 7.2 - Kimmerle - update





    ^ das Grundstück von Q7.1 wird für die Baustelleneinrichtung und Andienung genutzt


    am Kulturpalast scheint schon Weihnachtsruhe zu sein, Bretterverschläge wurden im Rohbau provisorisch eingesetzt.

  • Quartier IV/3 Frieseneck


    Auch hier ist Fortschritt sichtbar. Der Hochbau wird nun beginnen.


    Blick von der Landhausstraße:




    Blick von der Wilsdruffer Straße, die Einfahrt der Tiefgarage ist hier zu sehen:



  • ^^ im Q 7.2 wurde letzten Samstag sogar gearbeitet. Laut Webcam war das vorher noch nicht üblich. Vielleicht zog das Bautempo etwas an.

  • Kondor Wessels ist über die damalige Grundstücksvergabe des Q6 an USD immer noch verschnupft und lässt nichts aus, um ein Vorankommen am Neumarkt zu torpedieren. Mit einem Baustopp für den Kulturpalast kam man nun aber gerichtlich nicht durch. Das Verfahren gilt nun als abgeschlossen.


    Gericht lehnt Baustopp am Kulturpalast ab - die DNN berichtet.

  • ^ es scheint sich nur um erste zuckungen zu handeln sowie der artikel im reich des konjunktivs zu bleiben. ich habe keine DNN, aber aufgrund doch einiger interessanter Baumeldungen diese Woche werde ich wohl zum WE mal in die bibo pilgern und dann berichten.

  • ^^ Die DNN schreibt zum KIB Projekt (Quartier 5.1):


    Sollte man in den nä. Wochen zu einer Einigung kommen und dann zeitnah ein Bauantrag gestellt werden, könnte noch in diesem Jahr Baubeginn sein, denn fertiggeplant ist das Wohn-, Büro- und Geschäftshaus seit langem. Grund des jahrelangen Stillstands ist die Abstandsflächenproblematik. Nachbar Schütz-Residenz hat bis zum OVG geklagt und dies wurde nun revisionslos abgewiesen. Das Urteil erging Ende 2014 und die Schütz-Residenz wollte erneut in Revison gehen. Ausserdem wird noch die Klage der Hirmer-Immo, der das Gebäude zur Wilsdruffer Strasse gehört, vom 1. Senat OVG behandelt. Dazu fand auf Einladung eine Vorortbegutachtung für die Richter statt, jedoch erschienen weder KIB noch Hirmer zum Termin. Hingegen war die Landeshauptstadt mit Rechtsamt, Bauaufsichts- und Stadtplanungsamt zahlreich vertreten. KIB und Hirmer ließen aber ein Schreiben ihrer Anwälte zukommen, woraus hervorgeht, dass sie nunmehr das "Kriegsbeil begraben" und zu einer (oho, man höre) aussergerichtlichen Einigung kommen möchten.


    Hirmer hatte 2011 gegen den KIB-Bauvorbescheid geklagt, da der Neubau zu nah an ihren Wohnriegel rücke. Das Verwaltungsgericht befasste sich aber gar nicht mit der Klage, da sie vorab aus "formalen Gründen" ungültig war. Später versuchte es Hirmer wohl erneut und nun standen die OVG-Richter am Neumarkt, um sich vor Ort ein Bild zu machen, bevor sie entscheiden. Das SPA erklärte, dass nunmal der Wiederaufbau nach den historischen Grenzen erfolge und früher die Gassen eben enger waren.
    Das KIB-Gebäude soll einmal 23 m hoch werden und hält einen Abstand von knapp 10 m zum Klägerhaus von Hirmer. Baurechtlich ist für das SPA weder Höhe noch Abstand ein Problem, die Nachbarn müssen sich nur einigen. Die Richter hoffen auf eine Rücknahme der Hirmerklage, die mittlerweile auch schon wieder als Revision vorliegt. Sollte das nicht erfolgen, wird entschieden. Es blieb das Schlusswort: Wo sich die Nachbarn verstehen, sind Entwicklungen möglich. Wo das nicht der Fall ist, dauerts länger.


    Alles klar, worums hier geht?

  • ^ Vielleicht soll es nicht reinregnen? :)



    ^^ Übrigens noch zum KIB-Entwurf: Ich weiß es auch nicht, ob dieser Altentwurf noch ernsthaft geplant ist - möglicherweise haben sich auch deshalb die Schütz-Residenz-Leute so gewehrt. Aber ich denke eher, es geht nur um möglichst viel Geld bekommen für eine Zustimmung. So ist das: erst baut man selbst, und dann ekelt man den Nachbarn zu.


    Jetzt geht es nur noch um das Hirmer-Hickhack. Mal sehen, ob die etwas hinbekommen.

  • Die DNN schrieb letzte Woche zum Lärmschutzstreit:


    Es geht um Kimmerles Quartier, die anderen Investoren warten den Ausgang noch ab.
    Die Landesdirektion schlägt vor, die Festverglasungsauflage aufzuweichen und stattdessen in einen Grundbucheintrag als "Baulast" umzuwandeln. D.h. dass der Bauherr auf spätere Lärmklagen verzichtet.
    Die Stadt kann dem aber bisher nicht folgen, da zwar der Bauherr dann klagefrei ist, aber die späteren einzelnen Wohnungsnutzer dennoch klagen können. Bis Mitte Januar galt eine Frist für eine städtische Stellungnahme, die jetzt wohl negativ ausfiel. Schon Ende Januar soll eine Entscheidung der Landesdirektion zur Beschwerde von Kimmerle vorliegen. Das wird mit Spannung erwartet, so die DNN.


    Na das wird ja noch lustig. Die Stadt möchte es eher nach §34 lösen, wonach der Bauherr zwar die Auflagen hat, aber darauf natürlich reagieren kann. So muss eigentlich nur die Nutzung zum Kulturpalast hin angepasst bzw geändert werden. Dafür gibt es viele Wege, aber sie sind für den Bauherrn natürlich ungünstig und ggf auch aufwendig. So müsste Kimmerle halt doch Büros oder Ferienwohnungen auf dieser Seite anordnen oder Wohnräume so legen, daß die Immissionen im Grenzwert bleiben, wenn er partout nicht auf Wohnungen dort verzichten möchte. Na mal sehen.

  • Q 7.2 - Kimmerle


    Die erste Zwischendecke ist betoniert, erste Wände des UG1 werden gestellt, auch im Bereich Dinglingerkeller wird gearbeitet.