Pegida, Legida - Stupida?

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Durch Zufall stieß ich soeben noch einmal auf diesen Beitrag. Ich wollte mich eigentlich nicht im DAF dazu äußern, aber da wir ja im Kaffeeklatsch-Forum sind, tu ich es nun doch. Bei der Frage, woher solche Aversionen, die es ohne Zweifel gibt, rühren, möchte ich nur kurz auf das Video vom Polizeieinsatz während der CEGIDA-Demo in Chemnitz am 23.02.2015 verweisen:
    [...]

    Ich bin mir noch nicht ganz sicher wie ich das in Zusammenhang bringen soll. Weil die Polizei ab und an über das Ziel hinausschießt und austeilt, erklärt das deren grundsätzliche Ablehnung durch derartige Gruppen? Das ist ja im Prinzip genauso, als würde man alle Asylbewerber aus Werdau vertreiben, weil einer von ihnen nachweislich in Autos und Häuser eingestiegen ist. Unfug und auch nicht ursächlich für deren Ablehnung der Polizei. Die ist existentieller Natur.

    Zur dargestellten "Polizeigewalt" an sich: Unschön, keine Frage. Allerdings auch dadurch erklärbar, dass die Polizisten natürlich keine Lämmer sind, die bei der Bereitschaftspolizei erst recht nicht. Da muss man zupacken können. Es ist ja nun nicht so, dass Seitens der Demonstranten nur Nettigkeiten in Richtung der Polizei kommen. Auch der arme 16-Jährige Bursche wird wird beim Wegtragen noch verbal ausgeteilt haben. Angesichts dessen, was die sich nach meiner Erfahrung während eines Einsatztages alles anhören dürfen, sind solche Reaktionen da menschlich völlig nachvollziehbar. Für Polizisten, die daruf geschult werden, allerdings nicht und daher bin ich auch keiner. Letztlich schaden solche Dummheiten auch nur dem Ansehen der ganzen Truppe.

    2 Mal editiert, zuletzt von Saxonia (28. Februar 2015 um 10:15) aus folgendem Grund: R

  • Und das genau macht den Unterschied in der Sichtweise: "Unschön", aber eigentlich doch verständlich, "schließlich wird der 16-Jährige Bursche beim Weggtragen noch verbal ausgeteilt haben." Letztlich sind das aber nur hunderte Einzelfälle.

    Selbst wenn dem so gewesen wäre, wäre es keine Rechtfertigung für eine augenscheinliche Straftat, für die das deutsche Strafgesetzbuch einen eigenen Paragraphen vorsieht:

    § 340 Körperverletzung im Amt

    (1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.

    Selbst wenn es Beleidigungen gegeben hätte, für die es hier keinen Hinweis gibt, so wären die also solche zu anzuzeigen und zu verfolgen gewesen. Dies kann keine Rechtfertigung für eine Strafttat sein, nur wird sie es trotzdem immer wieder als solche angeführt. Hinzu kommen derartige Verniedlichungen wie "ab und an ein wenig über das Ziel hinausschießen", "austeilen", "Zupacken können" und "Dummheit". Das ist keine Kneipenschlägerei zwischen ebenbürtigen Gegnern, der junge Mann war in der Situation völlig wehrlos, stellte keine Bedrohung dar und konnte nicht mit einem derartigen Angriff des Polizeibeamten rechnen. Der getroffene Vergleich ist ebenfalls Quatsch, weil die Polizei aufgrund ihrer Uniformierung und vor dem Hintergrund des staatlichen Gewaltmonopols klar als Gruppe handelt. Jede_r einzelne Polizist_in ist gleichzeitig auch Vertreter_in des Staates. Schlimmer wird es noch dadurch, dass solche Vorfälle nur in den allerseltensten Fällen zur Verurteilung der Täter_innen führen, weil der Polizei vor den Gerichten grundsätzlich eher geglaubt wird, weil Beamte gegen ihre eigenen Kolleg_innen ermitteln und im Normalfall Gegenanzeigen gegen die Kläger_innen gestellt werden, die ihrerseits fast immer zur Verurteilung oder Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage führen. Siehe z.B. den oben verlinkten Beitrag in der ARD vom 15.12.2014 oder unter http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeige…Kriminologie%29 .

  • Saxonia, mach den Ton an, dann hörst du, was der geschädigte Jugendliche zu den Polizisten sagt. Kurz bevor er von dem Polizisten niedergestreckt wurde, fragte er: "Was soll denn das, können Sie mir das bitte erklären?". Und selbst wenn der 16jährige den Polizisten als "Hurensohn" bezeichnet hätte, gilt dieses Vergehen genauso wenig zu rechtfertigen (siehe Ausführungen von Lemonhist).

  • Nach dem Thesenanschlag an die Pforte von Santa Cruz in Dresden: Das Manifest der Dummheit, die von Pegida erstellte sog. Dresden-Charta für interreligösen Frieden, ist raus. Darin wird gefordert, dass alle muslimische Vereinigungen und Organisatoren sich zu dieser von Pegida erstellten Charta bekennen. Zitat: "Wir, die friedliebenden Menschen Europas (Anm.: Pegida), fordern jeden Muslim, jede muslimische Vereinigung und jede muslimische Organisation auf, diese einfachen 7 Punkte anzuerkennen und sich durch Unterzeichnung dazu zu bekennen". Die Charta wird in den nächsten Tagen den muslimischen Verbänden mit Rückumschlag zugesandt. Eine Antwort ganz im Sinne von Pegida könnte dann so ausfallen: "Wir, die islamische Gemeinde von Gelsenkirchen-Ückendorf, bekennen uns selbstverständlich zu der von Ihnen erstellten Charta. Sie als Vertreter des gesamten Deutschen Volkes genießen unser vollstes Vertrauen. Hochachtungsvoll..."

    Warum diese Charta nicht noch um Punkt 8 ergänzen? "Wer diese einfachen 7 Punkte nicht unterzeichnet, wird aufgefordert, Deutschland und Europa innerhalb von 24 Stunden nach Fristablauf zu verlassen."

    Was kommt eigentlich als nächstes? Eine Dresden-Resolution von Pegida, die für alle Völker dieser Erde rechtlich bindend sein soll? Worin besteht bei Pegida eigentlich der Unterschied zum Titanic-Magazin oder beispielsweise zu Legida - das Original, außer dass es sich bei Pegida um Realsatire handelt?

  • Als ich das erste Mal die Langfassung der Abkürzung "PEGIDA" in der Zeitung las muss ich gestehen erst einmal herzlich gelacht zu haben.
    Die am stärksten atheistische und religionsferne Region ganz Europas (Neue Länder) ist also nun Heimstatt der Hüter des christlichen Abendlandes. Darauf muss man erstmal kommen, das hat was von Performancekunst.

    Davon, dass offenkundig nicht nur junge Sachsen bevorzugt aus Sachsen wegziehen, sondern auch Migranten um Sachsen eher einen Bogen machen, als dort massenhaft hinzuziehen, ist in dem Zusammenhang auch noch zu reden. Dresden hat zB einen Anteil von 7 % Menschen mit Migrationshintergrund in seiner Bevölkerung (http://www.bpb.de/gesellschaft/m…taedten-waechst).

    In meiner Heimatstadt Augsburg haben 43,4 % aller Einwohner einen Migrationshintergrund, durch den anhaltenden Zuzug weiter steigend (http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Und-w…id33099802.html).

    Augsburg gilt nach München sogar als zweitsicherste Großstadt Deutschlands (und hat einen vergleichbar hohen Anteil an Bürgern mit Migrationshintergrund). Die Einkommen sind höher als in Dresden, die Arbeitslosigkeit geringer. Wäre ich ein Populist würde ich folgern, dass ein zu hoher Deutschenanteil in der Bevölkerung wohl eher schädlich für eine Stadt ist.

    Achja, 76 % der Bayern sind Mitglied der katholischen und evangelischen Kirche, also Christen, da eine Mitgliedschaft in der Kirche nicht gerade wenig Geld im Jahr kostet ist diese Statistik durchaus repräsentativ. In Sachsen sind umgekehrt 75 % aller Bürger konfessionslos. Quelle http://de.statista.com/statistik/date…bundeslaendern/

    Soviel zu den Hütern des christlichen Abendlandes...:lach::master::roll:

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Und das genau macht den Unterschied in der Sichtweise: "Unschön", aber eigentlich doch verständlich, "schließlich wird der 16-Jährige Bursche beim Weggtragen noch verbal ausgeteilt haben."

    Das macht überhaupt keinen Unterschied aus. Unschön ist unschön und nicht "veständlich". Aber der Polizist hat auch nicht besinnungslos auf den Typ eingeprügelt sondern wahrscheinlich kurz seinen Frust an ihm ausgelassen.

    Dekoratives Anführungszeichen

    Letztlich sind das aber nur hunderte Einzelfälle.


    Natürlich sind sie das. Oder meinst, die sprechen sich da vorher ab nach dem Motto "heute verdresch ich jemand und morgen du?"

    Das sind keine Verniedlichungen. Du tust so, als sei der Gung brutal zusammengeschlagen worden. Der hat von dem Polizisten einen zugegeben heftig aussehenden Schlag in die Magengrube bekommen und Sense. Was vorher abgelaufen ist, zeigt das Video leider nicht und es wäre sicher auch keine Entschuldigung im juristischen oder dienstlichen Sinne sondern, wie oben bereits gesagt, je nach dem aus meiner Sicht lediglich menschlich erklärbar. Weshalb so eine Arbeit auch nichts für mich wäre.


    Dekoratives Anführungszeichen

    Der getroffene Vergleich ist ebenfalls Quatsch, weil die Polizei aufgrund ihrer Uniformierung und vor dem Hintergrund des staatlichen Gewaltmonopols klar als Gruppe handelt. Jede_r einzelne Polizist_in ist gleichzeitig auch Vertreter_in des Staates.[...]

    Ja und als solche werden sie von Gruppen die ausdrücklich nichts vom Staat und seinen Institutionen halten (außer er alimentiert sie) bekämpft, egal wie sie sich verhalten. Nach deiner Argumentation waren die Beamten, die im Connewitzer Revier Schreibdienst hatten, als der Posten überfallen wurden, ein logisches Ziel, weil sie auch Polizisten sind. Das ist selbstverständlich die selbe Logik, wie alle Ausländer (oder welche Gruppe auch immer) sich als Feindbild rauszunehmen, weil einer davon Mist gebaut hat.

  • Verstehe ich das richtig, dass für Dich "ein zugegeben heftig aussehender Schlag in die Magengrube ... und Sense" (noch) keine Körperverletzung (im Amt) ist, weil Körperverletzung erst bei "brutal zusammengeschlagen" oder "besinnungslos auf den Typ eingeprügeln" beginnt?

    Das, was ich da in dem Video sehe, ist nicht nur "unschön". Das ist auch nicht nur so: „Mir gefällt [es] auch nicht, aber ..." (GdP-Landesvorsitzender Hagen Husgen). Ich sehe da klar eine Straftat. Punkt! Legitimiert "kurz seinen Frust auslassen" neuerdings Körperverletzung? Wenn ja, nur bei Polizist_innen oder auch ganz allgemein? Und ich bin einigermaßen entsetzt, wenn dafür aufgrund einer lediglich behaupteten Vorgeschichte oder angenommenen verbalen Äußerungen des junges Mannes nun Verständnis aufgebracht wird bzw. (von mir) aufgebracht werden soll.

    Und nein, ich denke nicht, dass Polizisten ein "logisches Ziel" von Gewalt sind. Ich habe lediglich gesagt, dass Dein Vergleich mit dem "Asylbewerber aus Werdau" Quatsch ist. In dem Fall konstituierst Du die Gruppe der Asylbewerber_innen, die aber keine (Wir)-Gruppe bilden. Polizist_innen bilden dagegen zweifellos eine Eigengruppe mit entsprechendem Wir-Gefühl und leider auch Korpsgeist.

    Starke Zweifel, dass es lediglich tausende Einzelfälle sind, habe ich nicht, weil ich annehme, dass sich Polizist_innen absprechen würden nach dem Motto "heute verdresch ich jemand und morgen du?" Die habe ich, weil solche Fälle und vor allem die darauffolgenden Reaktionen der Kolleg_innen und der Justiz so sind, wie sie eben sind. Polizeigewalt ist mehr als der eine oder andere Einzelfall, sie ist systemimmanent.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeige…gie%29#Probleme

    Man muss die von Dir angeführte Gruppe "Für das Politische" aus Connewitz nicht mögen und auch ihre politischen Ansichten nicht teilen, aber man sollte die verlinkten Texte schon auch vorher lesen. Dann würde nämlich auffallen, dass sie den besagten Angriff auf den Connewitzer Polizeiposten ablehnen.

    Dekoratives Anführungszeichen


    "Eine exzessive Gewalt mit barbarischer Rhetorik, welche aus blindem Hass genau die Zustände reproduziert, deren Abschaffung das Ziel linker Politik und Gesellschaft ist, hat ihren emanzipatorischen Anspruch verloren. Die Aktion lässt kein vernünftiges Interesse an kritischer, linker oder gar emanzipatorischer Praxis erkennen. ... Es bedarf keiner Distanzierung zu dem Angriff, denn eine Nähe oder gar geistige Wegbereitung der Gewalt gab es nie. Dieser Vorfall zeigt einmal mehr die Notwendigkeit mit vernünftigen, kreativen, progressiven und gewaltfreien Protestformen gegen Repression ... ."

    Eine Reaktion der Jungen Union Schönefeld klingt sicherlich anders. Aber grundsätzlich muss in einer Demokratie auch "eine kritische Auseinandersetzung mit polizeilichem Handeln" möglich sein, solange sie gewaltfrei bleibt.

  • Man sollte nicht einfach irgendwas aus Gesetzesbüchern herausziehen und diese sehr abstrakt formulierten und auf den allernötigsten Wortlaut reduzierten Normen dann oberflächlich und umgangssprachlich subsumieren.

    In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es bewusste Strafbarkeitslücken, um nicht jeden Bürger sofort zu kriminalisieren. Das Strafrecht ist die Ultima Ratio. Dementsprechend ist schon die Körperverletzung auch als Grundtatbestand in 223 § Strafgesetzbuch normiert und auch gleich mit einer Legaldefinition versehen, um sicherzustellen, dass der Tatbestand Körperverletzung sehr penibel subsumiert wird:

    "Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.", heißt es da in Absatz 1. Damit haben wir eine Legaldefinition der Körperverletzung.

    Dann ist wieder die Frage was eine Mißhandlung oder eine gesundheitliche Schädigung ist. Hat man eine der beiden Alternativen bejaht in der Subsumtion des Sachverhaltes, kommt man zu Fragen des objektiven und subjektiven Tatbestandes. Und schließlich zur Rechtswidrigkeit und Schuld.

    Im Übrigen gibt es das Notwehrrecht, welches natürlich nicht erlischt nur weil jemand eine Uniform anzieht - auch ist unser Notwehrrecht nicht nur ein Schutz- sondern explizit auch ein Trutzrecht. Das zur Notwehr verwendete Mittel muss auch nicht zwingend das mildeste sein, es muss nur tauglich sein (da man sich darüber streiten kann greift im Zweifel ersatzweise der § 33 StGB, der auch den Notwehrexzess unter dort genannten Bedingungen im Ergebnis straflos stellt). "Unrecht muss Recht nicht weichen" ist die Ratio des Gesetzgebers dahinter, keinen einzigen mm.

    Dementsprechend haben wir schon immer das, was die Amerikaner in einzelnen Staaten als "stand your ground law" bezeichnen. Nur dass der Deutsche etwas weniger locker im Umgang mit Schußwaffen ist und unsere Rechtssprechung regelmäßig versucht das Notwehrrecht zu verkürzen, weil das Bauchgefühl, das "Judiz", nach Strafbarkeit verlangt, wobei auch diese Verkürzung der Notwehr immer mehr zurückgedrängt wird, siehe z. B. diese in meinen Augen nach der geltenden Rechtslage komplett richtige Entscheidung: http://www.juraexamen.info/irrtumliche-no…polizeibeamten/ - auch mit einigen, auch für interessierte Laien, Erläuterungen dazu, hier die Entscheidung im Volltext: http://openjur.de/u/266053.html (bei etwas so wichtigem wie dem Recht auf Notwehr sollte jeder Bürger in meinen Augen eine Vorstellung davon haben, was es umfasst). Zu beachten ist auch, dass der Auftrag der Polizei ja nicht in der Repression besteht (das ist die Aufgabe der Justiz), sondern in Gefahrenabwehr (Prävention).

    Was am Ort des Geschehens passierte, bevor dieser Clip aufgenommen wurde, ist nicht feststellbar, dass ein Polizist aber grundlos auf einen Bürger losgeht und ihn zu Boden schlägt (siehe Titel des Videos) mag ich mir nicht so recht vorstellen. Ggf. war eine Festnahme die einzige Art die Person von Straftaten oder Gefährdungen abzuhalten und diese Vorgehensweise auch die einzige Art der Festnahme. Denkbar sind unglaublich viele Vorgeschehnisse, weswegen es auch nichts bringt, darüber zu diskutieren. Der Verdacht liegt im Übrigen schon nahe, dass ganz gezielt das Vorgeschehen rausgeschnitten/ausgelassen wurde, wer filmen möchte, der filmt doch nicht erst ganz am Ende eines bestimmten Geschehens.

  • Notwehrrecht? Du kannst mir sicherlich erläutern, welche Notwehrsituation bestand, wenn ein Polizist zusammen mit einem Kollegen einen Jugendlichen im Polizeigriff mit nach vorn gebeugtem Oberkörper abführt, der ohne Gegenwehr mitläuft.
    https://www.youtube.com/watch?v=ZCSMgiEyYDY

    " .. dass ein Polizist aber grundlos auf einen Bürger losgeht und ihn zu Boden schlägt (siehe Titel des Videos) mag ich mir nicht so recht vorstellen."

    Aber genau das ist hier offensichtlich der Fall. Und es ist nicht das erste und einzige, siehe die oben verlinkte Dokumentation in der ARD. Oder diese Dokumentation von SPIEGEL TV aus dem Jahr 2013: "Dein Freund und Helfer - Prügelpolizisten unter Verdacht":
    https://www.youtube.com/watch?v=ZhezGYbCsfo

  • Ich kann zu diesem Fall eigentlich gar nichts sagen, weil so ein winziger und dazu verwackelter Clip keine Aussagekraft hat. Über die manipulative Kraft von gezielt ausgewählten Bildern und Videos brauche ich wohl nicht groß zu sprechen. Auch nicht darüber, dass Aktivisten gezielt soziale Netzwerke ausnutzen, um ihre (eigene) Sicht der Dinge zu verbreiten.

    Aber ich wollte die komplett auf Spekulationen basierende, pseudojuristische Diskussion mal mit einigen Aspekten unterfüttern, die bisher allesamt nicht vorgekommen sind. Ich spekuliere auch mal ganz gerne aus rein akademischem Interesse, aber dann halte ich mir doch bitteschön das Ergebnis offen und fälle keine vorschnellen Urteile, die ich dann irgendwie zu begründen suche im Nachgang - um den Anschein von Voreingenommenheit zu vermeiden.

  • "weil so ein winziger und dazu verwackelter Clip keine Aussagekraft hat."

    Ich kenne Polizeivideos, die deutlich winziger und verwackelter sind und bei denen dazu noch in den interessanten Momenten für die Beurteilung des Geschehens die Kamera plötzlich ausgefallen ist oder diese Szenen ganz zufällig auf mehreren Kopien ganz ausversehen gelöscht wurden. Sie galten vor Gericht als Beweismittel.

    Kann es sein, dass das Video nur nichts aussagen soll, weil nun auch dem Videofilmer indirekt Manipulation des Materials vorgeworfen wird (durch Weglassen der vorausgehenden Situation, bei der ich vermute, dass da noch gar nicht gefilmt wurde) oder doch zumindest "Parteilichkeit"? Nein, das kann natürlich nicht sein, denn das wäre dann ja Voreingenommenheit.

  • Dekoratives Anführungszeichen


    Antwort einer Muslima auf “Dresdner Charta”

    Ein Witz, dass sich Dresdens Rechtsextremisten für so bedeutend halten, dass sie eine eigene Charta herausbringen. Im eigentlichen Sinne ist eine Charta eine Urkunde für das Staats- und Völkerrecht und nicht ein quälender Versuch von Rechtspopulisten ihren pseudo Frieden mit Muslimen zu erklären – sofern Muslime die genannten Punkte anerkennen.
    ...

    http://sarah-aziza.tumblr.com/post/112306553…dresdner-charta

  • Nur wieder Mutmaßungen. Jemand ist nur strafbar, wenn man ihm eindeutig, schlüssig und in einer Kausalkette strafbares, schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten nachweisen kann. Nicht weil man jemand unsympathisch findet oder es für lediglich möglich hält, dass sich jemand strafbar gemacht hat. Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz.

    Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

    Da darf auch nichts ausgelegt werden ("ist das Verhalten des Angeklagten nicht im Grunde mit Tatbestand XY zu vergleichen und somit doch irgendwie strafbar?" - Analogieverbot!). Die gleichen Rechte gelten auch für jeden Bürger in Uniform. Dass das Disziplinarrecht für Beamte wesentlich strenger ist und Dinge ahndet, die nach allgemeinem Strafrecht ggf. folgenlos wären, ist wieder eine ganz andere Frage.

    Nicht Dinge, die man für möglich, wahrscheinlich oder üblich hält sind Grundlage für eine Strafbarkeit, sondern nur eindeutige Beweise. Was wird hier bewiesen? Es fällt mir schon schwer das zu sehende Verhalten überhaupt unter Körperverletzung (siehe Legaldefinition) zu subsumieren, schließlich handelt es sich um einen Polizeieinsatz und nicht umsonst spricht man vom "Polizeigriff", in tumultartigen Situationen festgenommene Personen neigen durchaus auch dazu, die Polizisten zu attackieren zu versuchen, dieses Vorgehen kann daher schon im Rahmen des Selbstschutzes angezeigt sein (ein Polizeibeamter, dessen Verantwortung Gefahrenabwehr ist, darf sich ja einer öffentlichen Gewaltsituation nicht durch Rückzug entziehen und außer Gefahr bringen, wie das jeder Bürger kann, sondern er muss seine Dienstpflicht erfüllen und eingreifen - dabei ist er aber nicht verpflichtet sich grenzenlos selbst zu gefährden).

    Auch im Rahmen des "Jedermann-Festnahmerechts" darf man im Übrigen einen auf frischer Tat ertappten Straftäter durchaus mit Mitteln in Schach halten / von der Flucht abhalten, die in anderem Zusammenhang unter Körperverletzung subsumierbar wären. Da wird nicht irgendwie mit zweierlei Maß gemessen / Polizisten "bevorzugt". Es kommt halt immer auf die Gesamtumstände eines jeden Einzelfalles an.

    Ich habe außerdem manchmal das Gefühl, dass gerade in den Neuen Ländern, wo es ja auch auffällig militante Protestveranstaltungen gibt (Antifa, Rechtsradikale, usw), sozusagen aus den Erfahrungen mit dem autoritären DDR Obrigkeitsstaat, der willkürlich auf die eigene Bevölkerung einknüppelte, eine besondere Sensibilität für polizeiliches Handeln existiert, die manchmal auch über das Ziel hinaus geht.

    Soll Polizei noch irgendwie handlungsfähig sein und die Sicherheit und die persönlichen Rechte unbescholtener Bürger schützen und durchsetzen können, dann müssen Gewaltmittel einfach möglich sein. Natürlich angemessen und sparsam, aber wo Menschen handeln passieren Fehler, wenn ein Polizist nun für jede nachträglich feststellbare ("Hinterher ist man immer schlauer") Fehlbeurteilung einer Situation, in der milderes Handeln ausreichend gewesen wäre, in Gefahr kommt sich strafbar zu machen, dann aber viel Spaß bei der Selbstverteidigung und Anarchie, weil sich den Job dann keiner mehr antut, konsequent zu Ende gedacht.

    Auch hier werden Polizisten nicht irgendwie "bevorzugt", die selbe Abwägung wird auch bei jedem andere Bürger vorgenommen, dem man eine Straftat vorwirft. Darum wies ich beispielhaft auf den strafbefreienden Rechtfertigungsgrund der Notwehr hin, sogar der Notwehrexzess ist straflos.

  • ^ Kann es sein, dass du ein anderes Video meinst? Es geht um den Boxschlag des Polizisten in diesem Video. Der Geschädigte wurde, wie du dort sehen kannst, mittels Polizeigriff abgeführt, so dass nicht mal Bruce Willis zu seinen besten Zeiten imstande gewesen wäre, körperlich gegen die Polizisten vorzugehen, geschweige denn dieser 16jährige Hänfling. Allein nur wenn wir das Video betrachten: Welchen Grund sollte es für diesen Boxschlag bitteschön gegeben haben? Und meinst du wirklich, wenn das Video irgendwo in Westdeutschland aufgenommen worden wäre, würde das dort die Leute weniger berühren, weil die nicht mit einem autoritären Obrigkeitsstaat Erfahrungen gesammelt haben?

  • Was ist denn der genaue Timecode von fraglichem Schlag? Auf meinem Tablet ist das alles auch nicht so ideal erkennbar, habe hier ja kein CSI Operation Center zur Videoanalyse. ;)

  • "... in tumultartigen Situationen festgenommene Personen neigen durchaus auch dazu, die Polizisten zu attackieren zu versuchen, dieses Vorgehen kann daher schon im Rahmen des Selbstschutzes angezeigt sein ..."

    Ich habe irgendwie das Gefühl, wir reden nicht vom selben Video. Vielleicht stellen wir die Diskussion an der Stelle für eine Weile ein.

    Interessant finde ich allerdings den vorletzten Absatz, den ich jetzt böswillig mißinterpretiere als: Handlungsfähige Polizisten müssen auch mal angemessen und sparsam zuschlagen dürfen, aber dann nur einmal und nur in den Bauch ("milderes Handeln"), nicht etwa ins Gesicht. Das wäre dann unter Umständen vielleicht sogar Körperverletzung, obwohl, nein, das machen Polizeibeamte nicht. Für so ein Schläglein in die Magengrube können sie nicht belangt werden, auch wenn man nachträglich feststellen sollte, dass der abgeführte Jugendliche völlig unter Kontrolle war und ohne Widerstand mitgelaufen ist. Das hätte er sich nämlich auch noch anders überlegen können, aber von solchen Überlegungen hat ihn ein gezielter Präventivschlag wirksam abgebracht. Ahnden darf man angebliche Körperverletzungen im Amt natürlich nicht. Sonst würde ja keine_r mehr zur Polizei gehen, wenn man für Fehlverhalten die Konsequenz ziehen müßte. Meckern tun aber sowieso nur von der DDR-Volkspolizei geschurigelte Ossis.

    PS: Weil Du fragst, so richtig interessant wird es ab ca. Minute 0:25.

  • Dekoratives Anführungszeichen

    Verstehe ich das richtig, dass für Dich "ein zugegeben heftig aussehender Schlag in die Magengrube ... und Sense" (noch) keine Körperverletzung (im Amt) ist, weil Körperverletzung erst bei "brutal zusammengeschlagen" oder "besinnungslos auf den Typ eingeprügeln" beginnt?


    Nein das verstehst du wiedermal nicht richtig.

    Dekoratives Anführungszeichen

    Das, was ich da in dem Video sehe, ist nicht nur "unschön". Das ist auch nicht nur so: „Mir gefällt [es] auch nicht, aber ..." (GdP-Landesvorsitzender Hagen Husgen). Ich sehe da klar eine Straftat. Punkt! Legitimiert "kurz seinen Frust auslassen" neuerdings Körperverletzung? Wenn ja, nur bei Polizist_innen oder auch ganz allgemein? Und ich bin einigermaßen entsetzt, wenn dafür aufgrund einer lediglich behaupteten Vorgeschichte oder angenommenen verbalen Äußerungen des junges Mannes nun Verständnis aufgebracht wird bzw. (von mir) aufgebracht werden soll.

    Ich denke, du solltest mal die Kirche im Dorf lassen. Das Fass, was du hier aufmachst, steht in keinem Verhältnis zur der Aktion im Video, noch zu den Attacken denen sich die Polizei bei Demos regelmäßig ausgesetzt sieht und in denen hartes durchgreifen notwendig ist. Der Bursche wurde nicht schwer misshandelt oder zusammengeschlagen, sondern hat einen einzigen Hieb in den Magen abbekommen. Der war heftig, aber offenbar nicht so schwer, dass er par Sekunden später nicht schon wieder ruhig stehen konnte.
    Selbstverständlich sollte der Beamte dafür dienstlich und juristisch belangt werden (können). So ein Verhalten ist inakzeptabel, unnötig und schadet, wie bereits geschrieben dem Ruf und Vertrauen der Truppe in der Bevölkerung.

    Dekoratives Anführungszeichen

    Und nein, ich denke nicht, dass Polizisten ein "logisches Ziel" von Gewalt sind. Ich habe lediglich gesagt, dass Dein Vergleich mit dem "Asylbewerber aus Werdau" Quatsch ist. In dem Fall konstituierst Du die Gruppe der Asylbewerber_innen, die aber keine (Wir)-Gruppe bilden. Polizist_innen bilden dagegen zweifellos eine Eigengruppe mit entsprechendem Wir-Gefühl und leider auch Korpsgeist.

    Das macht keinerlei Unterschied. In beiden Fällen werden Menschen mit Aktionen in Verbindung gebracht, für die sie keine Verantwortung tragen. Die übrigen Aslybewerber sind nicht alle für den Einbruch verantwortlich und der in seinem Büro sitzende Polizist ist nicht für seinen prügelnden Kollegen bei der Bereitschaftspolizei verantwortlich. Dass Linksradikale die formale Zugehörigkeit zur Polizei als Anlass nehmen, um beide gleichermaßen zu attackieren, zeigt nur wie gefährlich diese Leute mit ihrer kollektivistischen Freund-Feind-Ideologie sind.


    Dekoratives Anführungszeichen

    Starke Zweifel, dass es lediglich tausende Einzelfälle sind, habe ich nicht, weil ich annehme, dass sich Polizist_innen absprechen würden nach dem Motto "heute verdresch ich jemand und morgen du?" Die habe ich, weil solche Fälle und vor allem die darauffolgenden Reaktionen der Kolleg_innen und der Justiz so sind, wie sie eben sind. Polizeigewalt ist mehr als der eine oder andere Einzelfall, sie ist systemimmanent.

    Unsinn, wenn Polizisten ein Pfefferspray auspacken, fällt erstmal ein Zettel in der Länge einer Klopapierrolle raus, wann es überall nicht einzusetzen ist. Wenn man sieht, was du so schreibst, könnte man denken, wir hätten hier amerikanische Zustände. Völlig absurd. :nono:
    Dass Polizisten gerade in der linken Szene auch wegen jedem Müll angezeigt werden, ist im übrigen auch nichts neues.

    Dekoratives Anführungszeichen

    Man muss die von Dir angeführte Gruppe "Für das Politische" aus Connewitz nicht mögen und auch ihre politischen Ansichten nicht teilen, aber man sollte die verlinkten Texte schon auch vorher lesen. Dann würde nämlich auffallen, dass sie den besagten Angriff auf den Connewitzer Polizeiposten ablehnen.


    Stell dir vor hab ich getan. Das macht es aber nicht wesentlich besser. Sie lehnen die Anwesenheit der Polizei ab, weil diese sie an ihrer offensichtlich nicht ganz legalen Art und Weise der Lebensführung hindert. Sonst hätten sie von der Polizei nichts zu befürchten.

    Dekoratives Anführungszeichen


    Im Gegenteil scheint damit eine sinnvolle Kritik und Protest gegen institutionalisierte staatliche Repression im Allgemeinen, wie auch den Polizeiposten in der Wiedebachpassage im Speziellen erschwert. So hat bereits OBM Burkhard Jung eine schnellstmögliche Wiederherrichtung angekündigt (3), Polizeipräsident Bernd Merbitz will “rechtsfreie Räume” schließen (4) und Sachsens Innenminister Markus Ulbig wird “alles unternehmen, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen” (2). In dieser Logik bedeutet das eine massive Zunahme an Kontrollen und Überwachung (5) und eingetretene Wohnungstüren zum Frühstück (6).

    http://fuerdaspolitische.noblogs.org/2015/01/wir-ge…ischem-protest/

    Ja sowas auch. Da will die Polizei doch tatsächlich rechtsfreie Räume schließen und Leute dingfest machen, die nachts Polizeistellen überfallen. Skandal.

  • Das kleinste Volk der Erde, bestehend aus 6 Männer und Frauen, musste heute von hunderten Polizisten und einem Polizeihubschrauber begleitet werden. Der Irrsinn geht in die nächste Runde. Später, wenn die offiziellen Zahlen der Polizei bekanntgegeben werden, wird es wieder heißen, es seien 15.000 Anhänger aufmarschiert.

    http://youtu.be/W8MPsXJXMYg