Die österreichischen Entscheidung entfalten keine Relevanz, weil für die Objektgesellschaft in Deutschland ein separates Insolvenzverfahren läuft. Der Insolvenzverwalter unterliegt keinen Weisungen aus Österreich und kann wie geplant verkaufen.
Ich denke auch, dass die verschiedenen Szenarien nicht erschöpfend durchdacht sind. Für eine denkbare Variante halte ich es z.B., dass einer der 5 Interessenten das Objekt erwirbt, aber trotz vollmundiger Versprechungen nicht wie geplant fertigstellt. Die Kalkulationen sind ja alle auf Kante genäht. In einem solchen Szenario wäre die Stadt mit dem andauernden städtebaulichen Missstand politisch erpressbar und zu erheblichen Konzessionen gezwungen, ohne selbst noch über eine wesentliche Einflussmöglichkeit zu verfügen.
Falls keiner der 5 Interessenten ein Angebot abgibt, stellt sich doch eher die Frage, warum sich die Stadt mit dem Objekt belasten sollte. Kann sie die Fertigstellung besser oder günstiger bewerkstelligen als die jetzt am Start befindlichen Investoren? Wohl kaum. Auch insoweit würde also ein Rückkauf nur Sinn machen, wenn man ihn mit einer Planänderung verbindet.
All das ist bekannt. Wenn man davon ausgeht, dass die Fertigstellung des ursprünglichen Vorhabens unrealistisch ist, verliert die Stadt durch ihr Zögern viel Zeit und ggf. auch eigene Handlungsoptionen.
Das Problem scheint mir doch vor allem darim zu liegen, dass man sich das Scheitern nicht eingestehen möchte. Eine solche Denkweise verhindert aber den nüchternen Blick auf die verbleibenden Optionen.