Das Jobcenter selbst will unter anderem aus Verwaltungsgründen lieber an den Hartz-IV-Empfänger überweisen als direkt an den Vermieterin.
Hartz-IV-Empfänger_innen, Vermieter_in. Du lässt nach!
Nach meinem Vorschlag ist das nach wie vor möglich, der Anspruch auf die Pauschale jedoch als Bürgschaft verwendbar - und pfändbar.
Ich bitte um Entschuldigung, ich habe es wirklich nicht verstanden. Wieviel Gesamtmiete (bruttokalt plus Heizkosten) soll Deiner Ansicht nach ein Ein-Personen-Haushalt und wieviel ein Zwei-Personen-Haushalt...
Die konkrete Höhe der einzelnen Beträge ist doch für die Diskussion des Konzepts vollkommen unerheblich!