Zunächst vielen Dank, Backstein, für die Aufnahmen von diesem Projekt.
Der Begriff 'Alboinfestung' passt hierbei sehr gut, aber im durchaus positiven Sinne. Städtebaulich wie auch architektonisch greift der Gebäudekomplex ganz bewusst monumentale Großstrukturen des Roten Wiens auf. Die strikte Orientierung an den Wiener Wohnungsbauten der 20er Jahre passt auch deswegen sehr gut, da das Bauvorhaben stadträumlich den südlich angrenzenden Wohnkomplex aus der gleichen Zeit nach Norden hin ergänzt. Der Städtebau wird damit zu einem in sich schlüssigen Abschluss gebracht. Perfekt gelöst, würde ich sagen. Zum Verständnis füge ich noch ein schematisches 3D-Modell ein, welches auch zeigt, wie groß die drei Höfe ausfallen.

Quelle: GeWoSüd
Während die Schauseiten nach Norden, typisch für die damaligen Bauten, deutlich repräsentativer ausfallen, werden die Fassaden zu den Gärten auf der Südseite schlicht und in Weiß gehalten. Die aufgegriffenen Details (Riemchensockel sowie vertikale Betonungen, Kastenfenster, starke Vor- und Rücksprünge) sind aus meiner Sicht sehr gelungen. Die einheitliche Farbgebung des gewählten Riemchens sorgt zudem dafür, dass das ganze Quartier optisch zu einer Einheit zusammenwächst. Meines Erachtens ist hier ein sehr schönes, helles und zur Straße abwechslungsreiches Quartier entstanden.
Da in verschiedenen Strängen regelmäßig Kritik an Fallleitungen aufkommt, möchte ich hierzu gerne noch folgendes loswerden:
Entscheidet sich der Bauherr in Abstimmung mit Architekt und Haustechnik gegen eine innenliegende Entwässerung, bleibt in der Konsequenz nur die Ableitung des Regenwassers über außenliegende Fallrohre. An Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen dürfen gemäß der normativen Anforderungen zur Vermeidung von Überflutungen auf den darunterliegenden Etagen keine Abläufe von Balkonen oder Loggien mit geschlossener Brüstung angeschlossen werden. Dies gilt auch für Terrassenabläufe. Nur wenn Balkone oder Loggien keine geschlossene Brüstung haben, kann auf getrennte Fallleitungen für die Dach- und Balkonentwässerung verzichtet werden.
Im Ergebnis müssen damit in vielen Fällen, wie ganz offensichtlich auch hier, mehrere Fallleitungen zur Ableitung des anfallenden Regenwassers geplant werden, um unter Wahrung der anerkannten Regeln der Technik Schäden an der Bausubstanz verhindern zu können. Eine Einbindung von Fallleitungen in die Dämmebene stellt darüberhinaus aus verschiedenen Gründen ein Risiko für den Bauherrn dar, welches verständlicherweise oftmals nicht eingegangen wird.
Wer sich eine miserable Objektplanung in Bezug auf Fallleitungen anschauen möchte, dem empfehle ich das Bauvorhaben Dora-Benjamin-Park auf der Stralauer Halbinsel. Das oben gezeigte Objekt hat dagegen das Thema durchweg pragmatisch gelöst.