@Jay-C
Da Stellas Büro nicht über ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Projekts verfügt, ist es logisch dass die Drittplatzierten einspringen.
Nein ist es nicht! Logisch ist, das der Verlierer eines Gestaltungs- und Realisierungswettbewerbs das Projekt weder gestaltet noch realisiert. Und bei fehlendem Zweiten ist der Dritte nichts anderes als der erste Verlierer.
Stunden
Das Bundesbauministerium selbst hatte nach Preisgerichtsentscheidung erhebliche Zweifel an Stellas Fähigkeit, das Projekt umzusetzen.
Die Mindestanforderungen (drei fest angestellte Mitarbeiter oder 300.000 Euro Jahresumsatz in einem bestimmten Jahr) sind bewusst nicht besonders hoch gewählt. Es war von Anfang an klar, das der Sieger das Projekt nicht vollkommen alleine bauen würde. Ich behaupte einfach mal, das die übergroße Mehrheit der Wettbewerbsteilnehmer nicht in der Lage gewesen wäre, so ein Projekt vollkommen ohne Hilfe umzusetzen. Und diese Fähigkeit würde in der Ausschreibung auch überhaupt nicht verlangt. Der Vorwurf ist somit gegenstandslos.
Offenbar hat er für die Realisierung nicht einen Dritten als Subunternehmer beauftragt, sondern ist eher selbst im Vorfeld als ein Subunternehmer dieses Dritten aufgetreten.
Das eigentliche Problem besteht wohl tatsächlich darin, das eben nicht jene Drei-Mann-Firma (oder waren es doch nur zwei?) des Franco Stella der Vertragspartner des Bundesbauministeriums ist, sondern die neu gegründete „Franco Stella Berliner Schloss Humboldt Forum Projektgemeinschaft“. Obwohl diese nur zu dem Zweck gegründet wurde den Siegerentwurf umzusetzen, ist sie genau genommen nicht der Sieger des Wettbewerbs. Das ist aber für meine Begriffe üble Haarspalterei.
„Kritisiert werde vor allem, dass der Wettbewerbssieger nicht identisch mit der Projektgesellschaft ist, die den Vertrag für die Ausführung erhielt. Falls hier Fehler gemacht wurden, hält Kahlfeldt diese für korrigierbar. Da Stella sich das unternehmerische Risiko nun doch nicht mit anderen Büros teilen dürfe, werde nun wohl ein neuer Vertrag mit ihm alleine abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages könne er sich dann Partner suchen.“ (Tagesspiegel)
Und er wird sich natürlich die Partner aussuchen, mit denen er bisher schon zusammen gearbeitet hat und nicht ausgerechnet jene, die ihn verklagt haben. Anschließend bekommt Kollhoff noch einen Brief, in dem ihm lapidar mitgeteilt wird, das es auch ohne ihn zu einem Vertragsabschluss gekommen ist, um auch diese Formalie zu erfüllen.
Im Urteil wird auch gesagt, dass wenn Stella die Minimalanforderungen seiner Angaben nach der jetzt ausstehenden Prüfung nicht erfüllt, dass dann der Preis aberkannt wird und die nächstehenden Preisträger vorrücken.
Der Nächststehende ist der leere zweite Platz, der extra nicht vergeben wurde, mit der Begründung, das keiner der Drittplatzierten die Aufgabe zur Zufriedenheit der Jury gelöst hat. Außerdem gäbe es dann vier aufrückende Sieger, darunter auch einen Entwurf, der sich nicht einmal an die Ausschreibungsbedingungen (mit Kuppel) gehalten hat. Nein, die Dritten sind Dritte, weil sie es nicht wert sind Erster oder Zweiter zu sein. Ein Aufrücken würde die Entscheidung der Jury auf den Kopf stellen und dem ganzen Wettbewerb Hohn sprechen. Das wird nicht geschehen, eher startet der Wettbewerb erneut und diesmal ohne Mindestanforderungen.
P.S.: Und wo wir schon dabei sind, dürfen die Gewinner des ersten Wettbewerbs dann gleich noch ihre Preisgelder zurück überweisen.