^ Regelbreite für eine Radschnellverbindung wären im Radfahrstreifen bei Linienverkehr innerorts 3,50 m, das haben wir hier nicht, absolute Untergrenze sind 3,00 m. m.W. geht die RSV aber offiziell erst ab der Zwinglistraße los, sodass mglw. hier auch geringere Breiten möglich sind.
Jedenfalls ist der Wegfall des Schutzstreifens zu begrüßen, das Problem war ja die Uneindeutigkeit, ob dieser Abschnitt vom Kraftverkehr nun ein- oder zweistreifig zu befahren wäre. Mit festgeschriebenen 1,50 m Überholabstand ist der Regel nach auch bisher schon nur einspurig möglich gewesen, jetzt ist es zumindest klargestellt.