Ich muss doch noch mal auf die Meinung vom Architektenkind eingehen.
...Die ViP ist eine Tochter der Stadtwerke Potsdam, die ihrerseits der Stadt gehört. Es handelt sich also um ein Unternehmen in öffentlicher Hand, ...
soweit richtig.
...das sich aus offenen, politischen Streitfragen heraushalten sollte. Und ein politischer Streit ist der Bau der Kirche sehr wohl, denn sowohl in der SVV als auch in der Potsdamer Bürgerschaft ist er umstritten. Wenn die ViP von der Stadt verpflichtet ist, keine politische Werbung zu schalten, fällt die Garnisonkirche m.E. in diese Kategorie.
Und hier fängt schon die persönlich gefärbte Meinung an. Hier haben wir einerseits die Stiftung und Fördergesellschaft zum Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche, die beide als eingetragener Verein als gemeinnützig anerkannt sind. Als weiteren Protagonisten haben wir da Mitteschön, welche aus interessierten Potsdamer Bürgern bestehen und kein Verein, sondern alleinig eine Bürgerinitiative sind. Auf der anderen Seite haben wir politisch aktive Gegner, die als die Fraktion „die Andere“ in der SVV sitzen und aktiv gegen das Wiederaufbauprojekt agitieren. Weil also die Gegner politisch aktiv sind, wird den Befürwortern automatisch ebenfalls die politische Aktivität unterstellt? Die Befürworter haben jedoch keine direkt gewählten Vertreter in der SVV und sind höchstens individuell, durch eigenen Willen, nicht aber durch die genannten Vereine und Initiativen, politisch aktiv. Ungeachtet dessen werden aber den Befürworter-Vereinen diese politischen Aktivitäten unterstellt, da deren Gegner dieses sind. Das ist für mich eine recht seltsame Rechtsauffassung.
Noch seltsamer wird‘s, wenn man betrachtet, dass es für die Befürworter einen gültigen Baubescheid gibt, diese mit diesem Filmchen über den aktuellen und zukünftigen Zustand der Breiten Straße Informieren und sonst nichts anderes als Spenden für diese Kirche sammeln, während die Gegner mit allen politisch legitimen und auch mal illegitimen Mitteln dagegen agitieren. Aber da die Einen rechtlich-verbindliche Beschlüsse nicht anerkennen und dagegen poltisch-propagandistisch vorgehen, sind die Diejenigen, die sich darauf berufen, also implizit ebenso politisch aktiv und dürfen nicht mehr für ihre Spendensammlung werben...
Auf diese Art und Weise wird jedes Projekt zum Politikum. Irgendjemand ist ja immer dagegen...
1. Diese Aussage arbeitet mit einer Unterstellung: Niemandem wird allgemein verboten, für den Bau von Kirchen zu werben, und auch für den Bau der Garnisonkirche darf selbstverständlich (fast) überall geworben werden. Nur eben nicht in den Fahrzeugen dieses einen öffentlichen Unternehmens.
Ach so, also für andere Kirchen darf durch Mitteschön bei der ViP geworben werden? Das liest sich leider nicht so. Erstens wird hier Mitteschön unterstellt, eine politische Partei zu sein und zweitens wird im Artikel der PNN deutlich gemacht, dass sich der ViP die Regel gegeben hätte, Zitat: "Werbeaussagen mit parteipolitischen oder religiösen Inhalten sind im Fahrgast-TV der Potsdamer Straßenbahnen und Busse verboten." Das hört sich doch nach einem ganz generellen Verbot an. Ganz gleich, ob es sich um die Spendensammlung der Garnisonkirche oder sagen wir mal, Nikolaikirche handeln sollte. Und das hat dann doch ein sehr deutliches Geschmäckle, dass sich hier der ViP nicht Glaubensfreiheitsmäßig verhält. Warum soll eine Kirchengemeinde nicht für Ihr Rekonstruktions- oder Wiederaufbauprojekt werben dürfen (schließlich zahlt sie dann ja auch dafür) während es jedes X-beliebige Unternehmen oder noch besser noch ein "Humanistischer Verband" dieses doch darf? Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz da noch erfüllt?
Warum wird am Ortseingang der Stadt Potsdam, durch das städtische Verkehrsamt, ein Straßenschild aufgestellt, welches auf evangelische Gottesdienste und katholische Messen hinweist, während dies der ViP als stadteigener Betrieb also nicht zeigen darf? Langsam frage ich mich, wie oder durch wen diese Regel in diesen städtischen Betrieb gelangt ist…
... Glaubensfreiheit heißt nicht zuletzt, dass Religion Privatsache ist und die öffentliche Hand sich aus religiösen und weltanschaulichen Fragen herauszuhalten hat. Deshalb gehören Kruzifixe nicht ins in Klassenzimmern, Kopftücher nicht auf Lehrerinnenköpfe und religiöse Reklame nicht in die Busse und Bahnen öffentlicher Verkehrsbetriebe.
Ich weiß, dass diese säkularen Grundregeln in Deutschland oft nicht beachtet werden und die großen Kirchen Privilegien genießen. Diese Vorrechte sind aber ein Problem für die Religionsfreiheit, nicht deren Grundlage.
Langsam wird‘s gelinde gesagt seltsam. Werden durch die Stadt, in den Straßenbahnen und Bussen, Kreuze aufgehangen? Fordert Mitteschön die kostenlose und dauerhafte und bevorzugte Darstellung des Filmchens in den Straßenbahnen? Nein - hier geht es um eine ausgehandelte und bezahlte Dienstleistung! Da ist kein Privilegium auch nur irgendeiner Kirche, Gesellschaft, Initiative oder eines Vereins! Wenn nun behauptet wird, dies wäre eine bevorzugte Behandlung, dann ist das eine Verkehrung der Tatsachen. Die Ablehnung unter obiger Begründung ist vielmehr eine Diskriminierung! Einerseits der Geschäftsfreiheit der betroffenen Vereine und andererseits der Glaubensfreiheit!
Grüße
Luftpost_auf_MAZ-Online
PS
..Die Initiative "Potsdam ohne Garnisonkirche" hatte im vorigen Jahr bei der ViP einen Werbespot für das Bürgerbegehren gegen die Garnisonkirche senden wollen. Die ViP hatte die Anfrage abgelehnt, mit der Begründung, dass sie sich in einer solch brisanten Streitfrage neutral verhalten müsste...
Danke Herr Klarenbach, für diese Information, die ein Interna der Anderen bzw. "Potsdam ohne Garnisonkirche" darstellt. Hiermit wird klar, dass Ihre Beiträge subjektiv gefärbt und politisch zuzuordnen sind.