Weinheim: Hildebrand'sche Mühle
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Bildquelle: Weinheimer Nachrichten
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Weinheim hat seit einigen Jahren ein etwas pikantes Problem: Als eine von zwei Städten im Rhein-Neckar-Kreis mit über 30.000 Einwohnern ist dort nach baden-württembergischem Gesetz Prostitution grundsätzlich erlaubt.
Für das Industriedenkmal Untere Hildebrand'sche Mühle im Weinheimer Sechs-Mühlen-Tal gibt es prompt einen Investor, der dieses mit rund 3 Millionen Euro in ein Großbordell mit FKK- und Saunaclub umwandeln will.
Das Projekt schlägt schon seit einigen Jahren größere Wellen, auch in der Presse (Artikelauswahl: Stern, KStA, [url=http://www.suedkurier.de/news/baden-wuerttemberg/bawue/Weinheim;art1070,2151984]Südkurier[/url] ...).
Seitens des Regierungspräsidiums wurde daher letztes Jahr eine Sperrgebietsverordnung erlassen, um dieses Projekt zu unterbinden; diese Verordnung wurde bzgl. des Gebiets der Hildebrand'schen Mühle vom Verwaltungsgerichtshof BaWü nun für ungültig erklärt. Insbesondere da der Investor im Bauantrag den Standort zur Stadt hin abschotten und den Zugang auf eine Brücke über die Weschnitz beschränken möchte. Der Investor hat bereits 2005 einen gültigen Bauvorbescheid erhalten.
Laut Rathaus Weinheim liegt die Stadt in dieser Branche jetzt schon in einer Liga mit den deutlich größeren Städten Heidelberg, Heilbronn oder Ulm. Mit dem geplanten Großbordell würde man eher in einer Liga mit nochmal deutlich größeren Städten spielen.
Ein Teil der Gebäude der ehemaligen Porphyr-Mühle, darunter der 42m hohe prägnante Siloturm, stehen unter Denkmalschutz, und werden daher in dieser Form auf jeden Fall bestehen bleiben. Im Rahmen des Umbaus wird von rund 200.000 Euro Zuschüssen für Denkmalschutzmaßnahmen ausgegangen.