Mit der morgigen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung soll der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 2209 gefasst werden.
Dabei handelt es sich um ein neues Stadtquartier zwischen der Dachauer Straße (östlich), Saarlouiser Straße (südlich), Am Neubruch (nördlich) und ~ dem Weiherweg (westlich):
Planskizze: https://www.calcmaps.com/de/map-area/tmobl8/
Das weitestgehend unbebaute Plangebiet ist 14,4 ha groß und befindet sich zu 89 % in privatem Besitz, 11 % gehören der Stadt.
Der Flächennutzungsplan weist heute überwiegend Flächen für Gartenbaunutzungen (GAR), Allgemeine Grünflächen (AG) und Gewerbegebiete (GE) aus, weshalb parallel zum Bauleitplanverfahren eine Änderung des FNPs erforderlich ist. Außerdem muss ein 1990 gefasster Aufstellungsbeschluss, der die Legalisierung der in der Nachkriegszeit entstandenen "Trinkl-Siedlung" zum Ziel hatte, aufgehoben werden, da sich Teile des damaligen Planumgriffs im nun zu entwickelnden Umgriff befinden (die Trinkl-Siedlung wurde 2002 mit einem anderen B-Plan mit kleinerem Umgriff legalisiert).
Planungsziele
- Baurecht für bis zu 1.200 Wohneinheiten inkl. notwendiger sozialer Infrastruktur und Nahversorgung
- Überwiegend vier bis siebengeschossige Gebäude mit Akzentuierungen bis zehn Geschossen
- Erhalt der bestehenden Allgemeinen Grünflächen (Berücksichtigung des Bürgerbegehrens "Grünflächen erhalten")
- Klimaneutrale Energieversorgung / Schwammstadtprinzip
- Bau einer (voraussichtlich) dreizügigen Grundschule
- Oberirdische Quartiersgaragen statt TGs
Erschließung
- MIV: Haupterschließung über neue Straße zur Dachauer Straße; untergeordnete Verbindung über die Saarlouiser Straße; eine Anbindung nach Norden wird geprüft.
- ÖPNV: Buslinie durch das Quartier; Berücksichtigung des Quartiers im Rahmen der Planung zur angedachten Tram Moosach - Dachau
Vorgesehen ist im nächsten Schritt ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Büros.
Mit der Beschlussvorlage soll außerdem dem Einsatz des "Bauturbos" gemäß § 246e BauGB zugestimmt werden, sodass der Wohnungsbau ohne Bauleitplanung vorgezogen werden kann, sofern keine Belange vorliegen, die nur im Rahmen des förmlichen Verfahrens ordnungsgemäß abgewogen werden können.
(*die Himmelsrichtungen sind in der Sitzungsvorlage durcheinandergekommen)
Sitzungsvorlage: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/9703268