^^ Die Betriebsgenehmigung für Tegel erlischt sechs Monate nach Inbetriebnahme des BER auch für die Funktion als Regierungsflughafen.
Sie ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens des BER. Da braucht man kein Fachmann zu sein, es reicht ein bisschen die öffentlich zugänglichen Unterlagen zu lesen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.
Warum liest du dann die öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht richtig und zitierst seit Jahren konsequent falsch? Nun, dazu muss man in der Tat kein Fachmann sein...
Nochmal: die Betriebsgenehmigung Tegels erlischt 6 Monate nach Inbetriebnahme des BER-Terminals, der BER-Südbahn und der von 3.000m auf 3.600m verlängerten Nordbahn. Bis jetzt ist die zukünftige Nordbahn lediglich für 3.000m Nutzlänge zugelassen. Auch hat sich die FBB bisher nicht gerade darum gerissen, diese Genehmigung einzuholen und jetzt ratet mal warum. DAS ist das Ass im Ärmel, um die 6 Monate Übergangsfrist zu umgehen, denn ohne 3.600m zugelassene Länge werden die Kriterien dazu nicht erfüllt und ich verwette meinen A... darauf, dass man genau dieses Ass auch ausspielen wird, wenn es so weit ist und man merkt, dass ein Weiterbetrieb Tegels länger als 6 Monate schlicht notwendig ist.