Beiträge von Stoff

    Ich weiß ja nicht, was Wagahai meint, aber entscheidend ist nur, was die Politik für das Ergebnis der VA nimmt.

    Da kann man so Aussagen in der Presse lesen:

    Die grün-rote Landesregierung kündigt an, „Stuttgart 21“ so zu beenden, „wie es das Volk gewünscht hat.“

    oder

    Kretschmann wörtlich am 4. 10. 2011: "Bei der Volksabstimmung geht's natürlich erstmal darum, ist man für oder gegen Stuttgart 21 ..."

    Und direkt nach der VA: "Wir werden dieses Votum akzeptieren. Das wird die ganze Landesregierung machen"

    Sich auf die Vorstellung zurückzuziehen, dass hier lediglich über das Ausstiegsgesetz abgestimmt wurde, ist zwar formal richtig, negiert aber den Kontext, in dem die VA stattfand; letzlich brauchen manche Projektgegner diese Ansicht, damit sie ihr Selbstbild als "Bürgerrechtler" und Vertreter einer schweigenden Mehrheit gegen das Projekt aufrecht erhalten können. Aber die Politik, zumindest die, die es angeht (und es betraf ja sowieso nur die Landesgrünen), versteht das halt anders.

    Ing22: Soweit ich weiß dienen die Konstruktionen auf Gleis 8 nicht dazu, irgendwelche statischen Probleme des Gesamtdachs auszugleichen. Nach Abbau der nicht mehr benötigten Dachteile bleibt ein Rest des Originaldachs erhalten, der die Reisenden auf dem Weg zum neuen Querbahnsteig vor Regen schützen soll. Die Stahlgestelle sind nur für die Statik des Restdachs notwendig.

    Um zu sehen, wie sehr oder wie wenig die Begriffsbildung Murks im Zusammenhang mit S21 steht, kann man "murks -nein -danke" bei Google eingeben und dann mal schauen, wann die ersten Treffer mit S21-Inhalten auftauchen (der Zusatz "-nein -danke" filtert die Treffer eines Verbraucherschutzblogs weg).

    Es wird übrigens kein Bereich des Werksteils Untertürkheim unterfahren, lediglich ein kleineres Gebäude außerhalb des Werksgeländes wird über dem Tunnel liegen und ein weiteres größeres von der Verwaltung genutztes Gebäude liegt zur Hälfte innerhalb der Beweisssicherungsgrenzen.

    Ausnahmegenehmigung

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    ich fordere künfig an sylvester sowie im restlichen jahr alle personen welche feuerwerkskörper mit sich führen zu verhaften

    Dinge dieser Art regelt die "Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (SprengV1), speziell §24. Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember und 1. Januar werden von den Gemeinden erteilt und veröffentlicht. Ohne Genehmigung kann der Besitz von Feuerwerkskörpern und das Abbrennen von Feuerwerk zu Stress mit der Polizei führen.

    S-Bahnen in den Fernbahntunneln

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    Fakt ist aber, dass [...] in den diesbezüglichen Planfeststellungsanträgen die konventionelle Signaltechnik nicht enthalten war und die Begegnung von Rettungsfahrzeugen in Signalbereichen dann nicht möglich wäre (siehe Bild).

    Lies z. B. PFA 1.2 (Fildertunnel) 4.9.2.1. Das Begegnen oder Vorbeifahren von Rettungsfahrzeugen dient übrigens nur dem ungehinderten Verkehr und der verringerte Tunnelquerschnitt ist ausreichend dimensioniert für das Aneinandervorbeifahren. Ein zweispuriger Verkehr ist weder vorgesehen noch sinnvoll.

    Übrigens war es ein Ergebnis des Stresstests, die neuen Strecken zusätzlich mit konventioneller Leit- und Sicherungstechnik auszurüsten, so zu lesen im Abschlussbericht 6.3.1. Mir ist nicht bekannt, dass man davon abweichen wolle.

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    Summasummarum plant die Bahn also eine Ausnahmegehmigung für konventionelle Signatlechnik in dafür viel zu engen Tunneln

    Das ist nur ein unrichtiges Gerücht. Der verringerte Tunnelquerschnitt war schon von Planungsbeginn an für konventionelle Signaltechnik ausgelegt unter Gewährleistung einer Fluchtwegbreite von 1,20 m und des Sicherheitsraumes von 80 cm.
    In der Wikipedia im Artikel Fildertunnel ist hierzu eine Illustration:


    Bild: Stoeffler (mit GNU-Lizenz für freie Dokumentation @Wikipedia)

    Hier ist die Stellungnahme und Entschuldigung der Stuttgarter Zeitung zu dem kritisierten Artikel.

    Was steht denn da drin? Links können ganz schnell im Nirvana verschwinden, und keiner weiß mehr worum´s da ging.

    Die Stuttgarter Zeitung hatte einen Artikel zum Polizeieinsatz vor dem Südflügel veröffentlicht, der teilweise als Bericht der Ereignisse formuliert war. Der Text war aber schon Stunden vor dem Beschriebenen publiziert worden. Im Artikel hinter obigem Link thematisiert die Zeitung ihre Sicht der Dinge und verbindet das mit einer Entschuldigung.

    zu *100

    Zitat Ohlson: schön finde ich besonders die bäume der zukunft die auf dem betondeckel wachsen können.


    Die Bäume der Gegenwart können das auch schon. In dieser Abhandlung werden Bäume beschrieben, die sogar nur 45 cm Bodenschicht benötigen, aber stattliche Höhen erreichen. Im geplanten Bahnhof wird es ca. 80 cm Boden für die Bäume geben.

    Zitat Ohlson: Und der Wall der durch die Deckenkonstruktion entsteht der mit 7m Höhe + (Höhe der Glaskuppeln) über dem Strassenniveau der Schiller bzw. Königsstrasse durch fortschrittliche bauweise nahezu unsichtbar wird.


    Der von Dir beschriebene Wall kann auf dem Video kaum gesehen werden. Zukünftig wird es wird vom jetzigen Südausgang (unten im Turm) max. 5,20 m hoch gehen auf das Laufniveau über der Bahnhofshalle. Dieser starke Anstieg liegt im Video aber hinter dem Bonatzbau außerhalb der Sicht. Das Hallendach wird in Richtung des zukünftigen Ausganges Staatsgalerie abfallen. Über Steg C liegt bereits die obertägige Laufebene auf der gleichen Höhe wie die Schillerstraße, deren Niveau übrigens ebenfalls z. T. angehoben wird. Die Senke zwischen Tiefbahnhof und Schillerstraße wird selbstverständlich aufgefüllt. Bei der Kamerafahrt in dem Video kann der Wall aber zumindest in der letzten Szene erahnt werden.


    Zitat Ohlson: Toll ist auch dass zu sehen dass sich im Jahr 2019 oder wohl eher 2025 wohl nicht mehr so viele Leute das Bahnfahren leisten können und der Hauptbahnhof nicht unterdimensioniert ist.


    Ja, das ist alles recht seltsam. Die Dame macht wohl Shopping, denn erst ist sie im Wittwer und braucht dann vom Schloßplatz über die Königstraße ca. 45 Minuten bis zum Bahnhof, es ist also zumindest Samstag. Aber auch Samstags um halb fünf ist auf der Schillerstaße viel viel viel mehr Verkehr und im Bahnhof laufen zu dieser Zeit auch deutlich mehr Leute rum. Und selbst, wenn es in der Zukunft mal auch Sonntags daueroffene Geschäfte geben sollte: Wo sind dann die ganzen Wochenendheimfahrer?

    Änderungsanträge beenden bestehendes Baurecht nicht. Die Bahn darf bauen, nach den genehmigten Plänen. Wenn Änderungen wie hier nur kleinere Teile der Bauvorhaben betreffen, werden die Verfahren in der Regel auch in vertretbaren Zeiträumen abgewickelt und sind mit einem neuen Planfeststellungsverfahren nicht zu vergleichen.

    Baurecht für fünf Abschnitte

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    Und im übrigen ist von den 6 Teilabschnitten zu Stuttgart 21 lediglich einer!!! planfestgestellt. das dauert noch ganz schön lang

    Baurecht gibt es bereits in fünf Abschnitten:

    Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1 vom 28. 01. 2005 - Az.: 59160 Pap-PS 21-PFA 1.1 (Talquerung)
    - 1. Änderung PFA 1.1 vom 24. 07. 2006 - Az.: 59160 Paä-PS 21-PFA 1.1-1.PÄ
    - 2. Änderung PFA 1.1 vom 08. 11. 2007 - Az.: 59160 Paä-PS 21-PFA 1.1-2.PÄ
    Planfeststellungsbeschluss PFA 1.2 vom 19. 08. 2005 - Az.: 59160 Pap-PS 21-PFA 1.2 (Fildertunnel)
    Planfeststellungsbeschluss PFA 1.4 vom 30. 04. 2008 - Az.: 59160 Pap-PS 21-PFA 1.4 (Filderbereich bis Wendlingen)
    Planfeststellungsbeschluss PFA 1.5 vom 13. 10. 2006 - Az.: 59160 Pap-PS 21-PFA 1.5 (Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt)
    Planfeststellungsbeschluss PFA 1.6a vom 16. 05. 2007 - Az.: 59160 Pap-PS 21-PFA 1.6a (Zuführung Ober- und Untertürkheim)

    Die Verfahren für PFA 1.3 bzw. 1.6b laufen noch.

    Ohlsen:

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    Und hier noch ne weitere Anekdote bezüglich klitzekleinen Unwahrheiten:

    Die Stuttgarterzeitung sieht sich offenbar genötigt Fotos von Pro-Demos ein wenig zu photoshoppen, man beachte z.B. die Grösse des Plakats haha.

    In diesem Falle hätte nicht die Zeitung, sondern die Presseagentur dpa das Foto manipuliert. Das Transparent auf dem Foto ist das Werbemittel "Kunststoffplakat in DIN A0 Wabe", kostet 5 Euro pro Stück und wird von der CDU Baden-Württemberg an verschiedenen Geschäftsstellen verteilt. Es hat etwa das Format 85 x 120 cm.

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    Da kann Boris Palmer noch so oft mit einem "Ich will aber Premium!!!" seine Umwelt beschallen.

    Infrastruktur mit allzu großzügig dimensionierten Kapazitäten zu schaffen, würde die Bahn in Rechtfertigungsnöte bringen, erklärt sie doch (hier RIL 813, an anderer Stelle gibt's das aber ähnlich formuliert auch noch öfter):

    Die Regeln dieser Richtlinien tragen den besonderen Anforderungen an den Eisenbahnbetrieb Rechnung, die Sicherheit und Ordnung von Bahnanlagen zu gewährleisten.
    Weiterhin beinhalten sie unternehmerische und wirtschaftliche Zielsetzungen der DB als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen und auch als Bauherr bei
    öffentlich geförderten Infrastrukturmaßnahmen. Diese Maßnahmen unterliegen den Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

    Zu der ganzen Bahnsteigbreitendiskussion:

    All die viele Messerei und Schätzerei an Bahnsteigen ist im Spiegel der geltenden Vorschriften zu sehen. Geregelt wird das durch die TSI-PRM (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität - Mobilitätsbehinderte Personen) der EU von 2007/2008.
    Gibt's hier: TSI-PRM (1,8 MB)

    Zum Thema gilt der Abschnitt "4.1.2.19. Bahnsteigbreite und Bahnsteigkante".

    Und da darf in neuen Bahnhöfen nicht unterschritten werden (zwischen der Bahnsteigkante und einem Hindernis auf dem Bahnsteig):
    1,6 m, wenn das Hindernis weniger als 1 m breit ist (z. B. eine Stütze, ein Mast, ein Schaltkasten),
    2,0 m, wenn das Hindernis zwischen 1 und 10 m breit ist,
    2,4 m, wenn das Hindernis über 10 m breit ist.

    In Bezug auf Rollstuhlfahrer ist aber entscheidend, welche Hilfsvorrichtungen vorhanden sind:

    "Sind fahrzeug- oder bahnsteigseitig Hilfsvorrichtungen vorhanden, die Rollstuhlfahrern das Ein- oder Aussteigen erleichtern, ist an der Einstiegs- bzw. Ausstiegsstelle für Rollstühle auf Bahnsteighöhe zwischen dem Rand der Hilfseinrichtung und dem nächsten Hindernis auf dem Bahnsteig bzw. dem gegenüberliegenden Gefahrenbereich ein freier Bereich von mindestens 1500 mm einzuhalten. In einem neuen Bahnhof ist diese Anforderung für alle Züge zu erfüllen, die planmäßig am Bahnsteig halten."

    Da in S21 die Bahnsteige 76 cm hoch sind, werden wohl die meisten Rollstuhlfahrer entweder gar keine Hubvorrichtungen benötigen (ICE) oder niedrigere Einstiege (z. B. 55 cm im RE) erreichen müssen. Ich weiß nicht genau, wie diese 21 cm abwärts technisch überwunden werden, aber einen Hublift auf dem Bahnsteig würde ich da eher nicht erwarten.

    Bliebe die Notwendigkeit eines Hubliftes für Züge mit Einstiegshöhen höher als 76 cm. Welche Züge haben heute noch so hohe Einstiegshöhen und werden die planmäßig in S21 halten?

    Als am 8. Febr. am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz die Bäume ausgegraben wurden, hatte ich die Bilder von dieser Webcam
    http://www.wbsu.de/Jaegerstrasse-01/webcamfoto1.jpg
    heruntergeladen und auf denen mit den meisten Personen die Leute gezählt. Das ging ganz gut, weil die Personengruppen deutlich und vollständig auf den Bildern waren. Dabei habe ich auf keinem Bild mehr als 350 Demonstranten zählen können (bei gutwilligster Zählweise), aber es werden mehr gewesen sein, da sicherlich über den Tag auch Leute gehen und dafür andere kommen.
    Das bestätigte also eher die Zählungen der Polizei (300-500), aber die Behauptung von Matthias von Herrmann, der Sprecher der Parkschützer ist, es wären mehr 1000 Demonstranten gewesen, ist sicherlich unrealistisch.
    http://www.esslinger-zeitung.de/stuttgart/s21/Artikel666434.cfm