Beiträge von million

    Dekoratives Anführungszeichen

    Hallo zusammen,

    ich plane derzeit ein Objekt in Containerbeiweise welches 6 Monate betrieben werden soll. Dort sollen Mitarbeiter getestet werden für betriebliche Zwecke. Die Stadt verlangt Barrierefreiheit, der Aufwand hierfür wäre erheblich. Besteht die Möglichkeit einer Befreiung der Barrierefreiheit, da kein Mitarbeiter gehandycapt ist.

    Danke im Voraus

    Hallo Danny,

    die Stadt weiß sicherlich nicht, dass keine Mitarbeiter besondere Anforderungen haben. Wenn das Objekt wirklich nur von jetzt bereits bekannten Personen und auch nur temporär genutzt werden soll, würde ich die zuständige Person im Amt kontaktieren (am bestens erstmal telefonisch) und das so ganz klar darlegen. Nach meiner Erfahrung mit den (Bau-)Behörden wollen die wenigsten dir einen Stein in den Weg legen. Vielmehr gibt es grundlegende Anforderungen, deren Einhaltung erstmal gefordert wird. Ausnahmen sind meistens möglich, wenn sie begründet werden können. Daher am besten mündlich den Weg besprechen, wie man die Ausnahme (oder "Befreiung" von der Anforderung) beantragt und erst dann schriftlich angehen.

    Dekoratives Anführungszeichen

    Die meisten sind historisch und ein solcher Umbau verbietet sich, hier war aber eine radikale Abkehr vom Nachkriegszustand durchaus sinnvoll, eine Rekonstruktion einer früheren Epoche aber eher nicht.

    Kannst du das erläutern? Der Nachkriegszustand ist doch ein historischer Zustand, der aus meiner Perspektive sehr viel aufgeladener ist, als z.B. der bauzeitliche Zustand (der ja dann auch ohne "Not" Änderungen erfahren hat). Wieso verbietet sich hier der Umbau nicht?

    Danke Ziegel, für die beruhigenden Worte.

    Ich finde die Diskussion um die Frage, inwieweit das Baukollegium demokratisch legitimiert ist schon interessant. Ich würde mich beileibe nicht als politikverdrossen sehen und bin eher ein Befürworter unserer repräsentativen Demokratie mit ihren wenigen direkten Einflussmöglichkeiten des Wählers. Trotzdem finde ich Kritik am Baukollegium durchaus berechtigt. Schließlich wird schon die Senatsbaudirektorin nicht gewählt und steht auch vor einer Wahl auf keiner Liste. Sie wird gegebenenfalls von einem neuen Senat übernommen, muss dies aber auch nicht. So kann es dazu kommen, dass trotz SPD-geführter Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, zwei Baudirektorinnen mit mutmaßlich sehr unterschiedlichem Blick auf Architektur und Stadtentwicklung eingesetzt werden (zuletzt Lüscher->Kahlfeldt). Die nicht gewählte Baudirektorin wiederum hat das Vorschlagsrecht für neue Mitglieder des Baukollegiums - über die der Senat dann entscheidet. Auch hier ist in keiner Weise abzusehen, wen der Wähler bekommt. Ich selber kenne zumindest Herrn Cepel noch selbst aus dem Studium und auch Frau Femmer ist mir geläufig; an Ihren Qualifikationen habe ich keine Zweifel und Ihr Urteil hat für mich Gewicht. Aber für einen Laien hat es selbstverständlich ein völlig anderes Gewicht, wenn sich ein Senator hinstellt und seine Meinung (als Vertreter des Hauses, nicht als Privatperson!) vertritt, als wenn er meint "das Gremium hat dies und das gesagt". Am Ende muss sich nämlich aus dem Baukollegium niemand verantworten. Es steht in fünf Jahren nicht wieder zur Wahl. Aus meiner Sicht ist die Öffentlichkeit des Kollegium eigentlich vorbildlich, aber "öffentlich" ist nicht gleichbedeutend mit "demokratisch".

    Vielleicht ist das einen eigenen Strang wert, kann also gern verschoben werden.

    Nachtrag:

    Hier kann man Projekte zur Besprechung im Baukollegium vorschlagen.

    ^ Die Übersicht ist etwas uneindeutig, da nicht klar wird, ob GK 1b nur "land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung" beinhaltet. Das ist aber tatsächlich so.

    Allerdings nimmer die BauO NRW bei den Gebäudeklassen keinen Bezug zu Kellergeschossen. Es gibt natürlich Anforderungen an Decken (auch an die Decke über UG), aber hinsichtlich des Brandschutzes keine Anforderungen an Bodenplatten. Die Frage wäre vielleicht noch, was du mit "Boden" meinst.

    Lies aber vielleicht auch einfach selbst mal in die Bauordnung rein. Es ist immer etwas umständlich formuliert, aber wenn man sich konzentriert, dann stehen die meisten Anforderungen relativ klar da. Auf jeden Fall für mich weniger missverständlich, als die von dir verlinkte Grafik (,deren Autoren ich keine böse Absicht unterstelle und die sicherlich nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde).

    Ich will noch nicht abschließend urteilen, aber grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass es keine brandschutztechnischen Anforderungen an Bodenplatten gibt. Schon gar nicht in GK1.

    ^ Kurzer Einwurf: Die gestiegene Breite und Länge von PKW hat sich in der "Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen" noch nicht wiedergespiegelt und sollte daher erst mal keinen Einfluss auf die Kosten haben (außer vielleicht in der Statik?). Zumindest würde wohl eine Planer eher nach Verordnung als nach Wunschgröße von PKW-Fahrern arbeiten und ein Projektentwickler würde die größtmögliche Anzahl an Plätzen realisieren.

    Tief ausatmen......so:

    Hat jemand Expertise, in welcher Hinsicht der Denkmalschutz in anderen Bundesländern "geringer" ist als in Berlin? Mir wäre das neu und zumindest im Ergebnis scheint es ja keinen Unterschied zu machen. Andererseits hat mir mal jemand aus Bayern gesagt, dass er immer gerne in Berlin Bahn fährt, weil hier die Bahnhöfe nicht alle so gleichförmig glattgebügelt wurden, wie bei ihm. Gilt das auch in anderen Bereichen?

    Ich denke der Denkmalschutz ist ein hohes Gut und in der Regel kommen dabei ja auch oft höherwertige Lösungen heraus, als wenn man ein Gebäude nach billigem Standard baut bzw. saniert. Ich denke von der Qualität profitieren wir alle über eine lange Zeit. Man muss eben den Denkmalwert erkennen, der beim TXL für mich ganz klar gegeben ist. Aber da spricht wohl der "kulturlose" beliner Politikbetrieb, über den mein alter Herr immer so den Kopf schüttelte. "Selbst Vorgaben für das Fenster". Ja wofür den sonst? Das einzige Bauteil, dass man sowohl von außen als auch von innen bestens erleben kann. Eins der wenigen Bauteile, die man bewusst mit der Hand berührt; das man zwangsläufig anschaut, weil man hindurchschauen will... Es ist zum weinen. Sehr offtopic, aber ich wünsche mir Monica Grütters zurück an die berliner CDU-Spitze.

    Freihändige Vergaben sind schon möglich.

    In der VOB/A §3a heißt es, dass Freihändige Vergaben zulässig sind, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibungen unzweckmäßig sind, besonders, wenn 1. für die Leistung aus besonderen Gründen (z. B. Patentschutz, besondere Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt oder wenn 2. die Leistung besonders dringlich ist. Es gib noch ein paar mehr Gründe, aber ich denke die treffen hier nicht zu.

    Auftraggeber ist ja der Bund in Form des BBR. Milla & Partner werden dort einfach nicht mehr zwischen die Projektleitung des BBR und dem Auftragnehmer geschaltet sein, also das Angebot nicht mehr prüfen. Aber im Grunde kann das das BBR auch selbst machen und vielleicht gibt es ja sogar einen Projektsteuerer, der noch dazwischenfunkt.

    Mich würde aber interessieren, wer dann zukünftig die Objektüberwachung/Bauleitung übernimmt, wenn die Planer da raus sind.

    ^

    Das Gebäude sieht zwar nach einem Typenbau aus, allerdings nicht nach einer "Platte" wie der WBS70 (von 1970). Vielleicht ist es ein W53? Hier kannst du ein paar Typen finden, aber deiner ist nicht darunter... Ich kann da leider nur raten.

    ^^

    Hallo Andi,

    auf dem Grundriss ist nur eine Wohung zu sehen und kein Treppenhaus. Man weiß also nicht genau, wie das Haus aussieht. Der Begriff "Wohnungsbautyp" ist für mich auch nicht richtig verständlich. Ich sehe eine Zweiraumwohnung, vermutlich Maßivbau. Ein ganz klassischer Grundriss, wie man ihn (so oder ähnlich) schon 80 Jahre vorher gebaut hat. Worauf zielt deine Frage ab?

    Grüße Million