^ Hier der Link zu dem RP-Online-Artikel (hinter der Paywall).
Der Eigentümer des Nachbargrundstücks, das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW hat mit der Begründung geklagt, dass die Baugenehmigung einen drohenden Lärmkonflikt nicht in den Blick nehme, da die geplante Wohnbebauung auf weniger als zehn Meter vom Biergarten mit 240 Sitzplätzen heran rückt.
Bloße Lärmschutzauflagen der Stadt Düsseldorf seien nicht ausreichend.
Aufgrund der besonderen Nähe und der Eigenart der Biergartengeräusche seien für die künftigen Anwohner gerade in den Abendstunden und am Wochenende unzumutbarer Lärm zu befürchten.
Eine Beschwerde gegen den Beschluss ist beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.