^ Hier der Artikel dazu als RP-Online+Artikel hinter der Paywall.
McDonalds hatte als Mieter bei einer Zwangsversteigerung den Ausschluss des Sonderkündigungsrechts beantragt, was vom Gericht aber abgelehnt wurde. Da aber nicht feststeht, ob dadurch ein Nachteil für die Gläubiger vorliegen würde, hätte das Amtsgericht den Antrag von McDonald’s zulassen müssen und im gleichen Termin doppelt (einmal mit und einmal ohne Sonderkündigungsrecht) versteigern müssen. Durch diesen Fehler musste das Verfahren nun von Amts wegen einstweilig eingestellt werden.
Wenn einer der Gläubiger binnen zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einlegt, muss das Landgericht Düsseldorf als übergeordnete Instanz die Entscheidung des Amtsgerichts prüfen.
Wenn das Landgericht den Beschluss des Amtsgerichtes bestätigt (oder keiner der Gläubiger Beschwerde einlegt), wird dieser rechtskräftig und die Gläubiger müssen einen neuen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen, eine Wiederholung der Auktion dürfte dann erst Ende des Jahres stattfinden.
Wenn das Landgericht den Beschluss des Amtsgerichtes abgelehnt, würde der Zuschlag an den Höchstbieter, Mucon Development gehen.
Das Landgericht könnte die Sache aber auch das Amtsgericht zurückgegeben mit dem Auftrag, die Entscheidung zu überdenken - dann kommt aber auch zu einem der beiden Szenarien.